Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Ganz ehrlich snoopy??? Ich versteh nicht was du mir damit sagen willst...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)


  • Wir gehen ja miteinander konform, das Handlungsbedarf besteht. Auch ich wäre über eine Überarbeitung der Richtlinien sehr dankbar, aber das hat kein Arbeitsgericht zu Entscheiden.


    Ich verstehe nur Bahnhof!

  • In der Situation, wo ein Arzt nicht da ist, entscheidet der Rettungsassistent was gemacht werden soll dies beinhaltet die Medikamentengabe. Allein der Rettungsassistent entscheidet ob eine Medikamenten gabe in der Situation notwendig ist oder nicht. Anschließend ist es die Pflicht den Notarzt nach zu alarmieren. Das war die Aussage von dem Rechtsanwalt der uns vor 2 Wochen belehrt hat. Ich bin der Meinung das man sich grundsätzlich den Notarzt in solchen Situationen zuziehen sollte, aber auch der Meinung das der Rettungsassistent Medikamente ruhig geben kann, wenn er überzeugt ist, dass er weiß was er tut. Pharmakokinetik und Pharmakodynamik man muss Wissen, wie man bei einer Nebenwirkung Gegenwirken kann mit anderen Medis. Meiner Meinung nach Daumen Hoch er hat ja im grunde genommen nichts falsch gemacht und die Patienten zufrieden gestellt.

  • Du mir bitte tun Gefallen und Belassen beim aufziehen von Medis. Ist schwer genug schon.

    Hm ja gut, wenn du meinst das es anders ist, dann belehre mich des besseren. Ich kann nur das Wiedergeben was mir meine Ausbilder beibringen. Und da ich seit 2 Monaten erst dabei bin, bin ich noch ziemlich weit am Anfang und lerne noch. Es ist natürlich schön und freut mich, wenn ich durch andere Kompetente Personen korigiert werde, damit ich mein Wissen erweitern kann. Aber dies kann man auch in einem anderen Ton tun. Und keine Panik ich verstehe ziemlich gut Deutsch. daher kannst du ruhig normal schreiben, weil man sich dadurch leicht angegriffen fühlt. Ich weiss aber jetzt nicht worauf du hinaus wolltest?

  • Achja bevor ich es vergesse.


    Pharmakokinetik -> Was macht der Körper mit dem Medikament. Sprich Resorption, Verteilung, Stoffwechsel.


    Pharmakodynamik -> Was macht das Medikament mit dem Körper. z.B. Wirkweise am Organ.


    Also verstehe ich nicht ganz was Ani mit seiner Aussage bewirken wollte.

  • @Ferit: Wie du selber sagst, du bist erst seit 2 Monaten dabei. Daher wäre es wahrscheinlich klüger es etwas ruhiger angehen zu lassen. Oder zumindest keine fachlich falschen Aussagen als allgemeingültige Aussagen nach zu plappern. Es ist OK das du vieles noch nicht weißt. Aber einer der ersten wichtigen Schritte im Rahmen einer RD Ausbildung ist zu lernen, das man immer Information besser selber nochmal prüft und nach Quellen verlangt. Wenn du dir die Mühe machst hier im Forum nach "Notkompetenz" zu suchen und dich durcharbeitest wirst du schon viel weiter sein. Wenn du dann noch Fragen hast kannst du sie sicher stellen, aber bitte nicht wieder Halbwahrheiten verbreiten. OK?


    Ach, und Anis Post bezog sich auf deine Grammatik.


    Gruß

  • Ums mal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: Das Arbeitsgericht wird sich zu folgenden Fragestellungen im vorliegenden Fall äußern müssen:


    1. Gibt es eine gesetzliche Norm, die dem Rettungsassistenten die Verabreichung von Medikamenten (natürlich nur soweit sie beherrscht wird, indiziert ist und lege artis ausgeführt wird) verbietet?


    2. Kann der Arbeitgeber dem Rettungsassistenten die Gabe von Medikamenten per Dienstanweisung generell verbieten?


    3. Kann der Arbeitgeber vom Rettungsassistenten die Nachforderung des Notarztes bei Medikamentengabe zwingend verlangen?


    Also, man kann sich untereinander jetzt natürlich die Köpfe einschlagen, denn viele Leute glauben die Antwort auf diese drei Fragen zu wissen. Letztendlich interessant und fundiert ist es aber erst, wenn die gerichtliche Begründung da ist.



    @ Ani:


    Wie opfae bereits sagte, ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren quasi ein "Prozess im Prozess". D.h. es geht zwar vordergründig um arbeitsrechtliche Fragen (z.B. Direktionsrecht des Arbeitgebers, Kündigungsfrist etc.). Jedoch wird jeder Pflichtverstoß, den die eine Partei der anderen vorwirft inzident überprüft. Und da das DRK seinem Rettungsassistenten sowohl einen Verstoß gegen das HeilPrG, als auch die Erfüllung von Körperverletzungstatbeständen vorwarf, ist es Aufgabe und Pflicht des Arbeitsgerichtes, ebenso die vorgeworfenen Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten zu prüfen und hierüber zu urteilen.


    @ Snoopy:


    Dein Vergleich mit der Dienstkleidung hinkt in diesem Fall leider etwas. Im vorliegenden Fall dreht es sich nämlich maßgeblich um das Problem der Garantenstellung. Ob Du jetzt die eine Dienstbekleidung oder die andere trägst ist egal. Wenns dem Arbeitgeber nicht passt, kann er Dich salopp gesagt rausschmeißen. Der Arbeitgeber kann Dich aber nicht von Deiner Garantenstellung befreien (was sich die Beklagten im vorliegenden Fall anscheinend eingebildet haben zu können...).
    Um das Pferd in Form eines Gegenbeispiels mal von hinten aufzuzäumen:
    Stell Dir vor, bei einem Deiner Einsätze kommt ein Patient zu Schaden, weil er ein dringend notwendiges Medikament nicht umgehend erhalten hat. Nun weist Dir der Staatsanwalt (bzw. die Angehörigen) nach, dass Du das Medikament dabei hattest, die Indikation erkannt hast und in der Anwendung des Medikamentes sicher bist (z.B. dieses in Delegation bereits hundertfach verabreicht hast) und auch etwaige Nebenwirkungen kennst und gegensteuern könntest. Was nun????
    ...
    Da wird es einem vor dem Richter auch nicht helfen, wenn man mit dem Argument ankommt "Mein Arbeitgeber möchte aber nicht, dass ich Medikamente gebe...". Höchstens ziehst Du Deinen Arbeitgeber strafrechtlich noch mit rein.

  • Alles klar.


    Daher aber auch im Nachtrag mein Beitrag "Es ist natürlich schön und freut mich, wenn ich durch andere Kompetente Personen korigiert werde, damit ich mein Wissen erweitern kann. " War jetzt auch nicht Negativ gemeint.

  • @ princemax:


    Neben dem Ergebnis einer Inzidentprüfung, kann es aber auch andere Gründe für dieses Urteil gegeben haben. Schmunzel hat vollkommen Recht, wenn er zu bedenken gibt, dass sich das Urteil nicht zwingend auf die durchgeführten Maßnahmen stützen muss. Es besteht insofern auch die Möglichkeit wegen mangelhafter Beweisführung, formalen Fehlern etc. ein solches Urteil zu fällen und die, für uns doch sehr intressante, Wertung ob die Maßnahmen korrekt ergriffen wurden muss am Ende gar nicht zum Tragen gekommen sein. Hier ist, wie bereits mehrfach erwähnt, die Urteilsbegründung letztlich aufschlussreich. Sofern wir die jemals zu Gesicht bekommen werden...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Und da hier schon jemand den Meister zitiert hat, verweise ich auf das anliegende Bildchen.


    Bis die Gründe wir gehört, voreilig zu schließen sich verbietet. Niemand sich angegriffen fühlen möge.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schmunzel ()

  • Zitat


    Das ist auch richtig, zumal ich es nicht anders behauptet habe. Das Urteil muss sich aber auf die dem Kläger vorgeworfenen Pflichtverstöße stützen. Und hierzu zählte nunmal der Verstoß gegen das HeilPrG.