Schulung Notkompetenz

  • Liebe Forumsgemeinde, unser ÄLRD hat seit einiger Zeit damit begonnen sogenannte Notkompetenz-Schulungen zu implementieren, welche mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung unter seinem Vorsitz abschließen. Das Bestehen der Prüfungen ist aus seiner Sicht das Kriterium dafür, den einzelnen RA das Recht zum Anwenden der NK zu "verleihen". Dies sei erstens als ÄLRD sein Recht und zweitens notwendig, da die Notkompetenz derzeit nicht zur Regelausbildung des Rettungsassistenten gehöre...
    Es geht im übrigen nicht um irgendwelche kompetenzerweiternden Maßnahmen wie Analgetika o.ä. sondern die schnöde Nitrogabe, Venenpunktion, Frühdefibrillation etc.


    Kann der ÄLRD überhaupt einem RA verbieten, Maßnahmen der NK zu ergreifen, weil er die ominöse Prüfung nicht geschafft hat?
    und
    Hab ich da was nicht verstanden, oder ist die NK wirklich kein Bestandteil der RA-Ausbildung?

  • M.E. sind Venenpunktion etc. Bestandteil meiner Ausbildung gewesen, schon beim RS habe ich in der Prüfung eine Zirkelabnahme PVZ, Intubation, HLW etc. durchlaufen müssen. Die Defibrillation (Mega-Code-Abnahme) war Bestandteil meiner RettAssPrüfung.


    Die Sache mit den ÄLRD ist differenziert zu betrachten. Auf der einen Seite sind sie selbstverständlich für das medizinische Qualitätsmanagement verantwortlich, wenn man die Argumentation aus betrieblicher Sicht betrachtet. Andererseits monieren Vertreter eines anderen Blickwinkels zu Recht, daß es ja nicht Glückssache des Patienten sein dürfte, ob er jetzt einen RTW mit "geprüfter" Besatzung bekommt oder ob er auf das Eintreffen des Notarztes warten müsse bevor derartige Maßnahmen ergriffen werden. Aus dieser Warte wird von einer fehlenden Legitimation des ÄLRD gesprochen, da dieser ja keine durch Beschluß einer Landes- oder Bundesregierung abgesegneten Macht ausgestattet ist, Patienten etwas vorzuenthalten was ihnen helfen könnte. Sollte ein AG also tatsächlich derartige Vorschriften innerhalb seiner Belegschaft durchsetzen wollen, so wäre er umgekehrt verpflichtet dafür zu sorgen, daß seine Besatzungen stest aus mindestens einem "zertifizierten" Besatzungsmitglied bestehen, da er ansonsten ja seiner Fürsorgepflicht grob entgegen handeln würde: die nicht zertifizierte Besatzung würde ja in den Gewissenskonflikt getrieben, zwischen dienstlicher Anordnung und der beruflichen Intetion (helfen) entscheiden zu müssen. Ein derartiges Unterlaufen der eigenen Vorschriften seitens der Administration wäre aus Sicht der Führungslehre katastrophal.

  • So wie sich das anhört, will er nur sichergehen, daß Ihr die Notkompetenzmaßnahmen auch wirklich beherrscht. Das ist definitiv nicht bei allen Rettungsassistenten in Deutschland nach ihrer Ausbildung so. Eigentlich eine Form des QM.

  • Es wird sich vermutlich um die, vielerorts schon übliche, "Notkompetenzprüfung" handeln. Leute ohne diese Prüfung sollen vermutlich nicht mit einen NK Verbot gestraft werden, sondern sollen nicht in der Notfallrettung eingesetzt werden, bis sie die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
    An anderer Stelle wurde mal diskutiert ob die Träger(für den der ÄLR ja spricht) diese Prüfung mit den entsprechenden Folgen verlangen kann. Einige RettAss hatten glaube ich (erfolglos?) dagegen geklagt.
    Der ÄL beabsichtigt vermutlich kein Verbot NK-Maßnahmen durchzuführen. Die Maßnahmen dürfen ohnehin nur unter den bekannten Bedingungen durchgeführt werden. Der Test ist quasi nur eine Unterstützung in der "Beweisführung". Denn eine wesenliche Bedingung zur Durchführung der Maßnahmen ist, dass man diese beherrscht. Die NK-Prüfung ist somit eine Form von Beleg, dass der Mitarbeiter diese Maßnahme kann. Im Streitfall attestiert der Träger dann quasi, die Fähigkeit. Mir wurde es so erklärt, dass die Prüfung eine Art vorweggenommenes Gutachten darstellt.

  • Meiner Ansicht nach ist ein Bestehen oder Nichtbestehen dieser "Prüfung" für
    die Anwendung von Maßnahmen der Notkompetenz irrelevant. Die
    rechtliche Grundlage wurde hier ja mehrfach diskutiert.


    Da aber alle Welt nach Kompetenzerweiterungen schreit, finde ich eine solche
    Maßnahme durchaus begrüßenswert. Schließlich wird es für den gemeinen
    Rettungsassistenten, welcher nach Analgesiedurchführungen usw schreit,
    ein Leichtes sein, nachzuweisen, dass er die "alltäglichen" Maßnahmen wie
    Venenpunktion, Nitrogabe etc. beherrscht.


    Hier könnte das Vertrauen für irgendwann einmal einzuführende erweiterte
    Maßnamen geschaffen werden.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Bei uns ist es ähnlich, für alle Hauptamtlichen ist praktisch die regelm. Rezertifizierung RD-Frühdefi bzw. mitlerweile überwiegend sogar die ACLS Zertifizierung obligat.
    Diese regelm. Rezertifizierung ist per Dienstanweisung vorgeschrieben, allerding kann mMn. im Umkehrschluss keine dieser Maßnahmen verboten werden, zumal die Maßnahmen ja eigentlich gar nicht so richtig erlaubt sind.

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • "Verboten" werden können die Maßnahmen schon deshalb nicht, weil sie ja eigentlich auch nicht "richtig" erlaubt sind...


    Aber wenn nach einer verpatzen Prüfung etwas schief geht, hat der RettAss sicher erhebliche Probleme nachzuweisen dass er die Maßnahmen beherrscht hat.


    Die Aussage mit dem "vorweggenommenen Gutachten" macht für mich also wirklich Sinn.


    Viele Grüße aus Texas bei 38 C.


    Thorsten

  • Bei uns ist es so, dass ein Rea-Algorhythmus incl. Defibrillation und Intubation ohne Relaxantien jedes Jahr abgeprüft wird. Nun ist das ja auch etwas, das wir jeden Tag tun ... ?(


    Mithin macht es Sinn, wenn man ein Maßnahmenpaket, welches ohne wenn und aber beherrscht werden soll regelmäßig drillt. Die Feuerwehr übt den Parcours für den schweren Atemschutz schließlich auch regelmäßig unbd setzt nicht einfach voraus, dass jemand es einfach immer kann, weil er es einmal konnte. "Übung macht den Meister" ist in diesem Kontext das passende Sprichwort.


    Darüberhinaus ist eine Rezertifizierung - egal von was - im Dienstleistungsgewerbe und der Industrie gang und gäbe => DIN ISO 9001. Maßnahmen, die streng genommen noch immer dem Arztvorbehalt unterliegen, aber regelmäßig in "Vorausdelegation" von nichtärztlichem Fachpersonal ausgeführt werden sollen prüfen zu wollen, kann ich prinzipiell nicht schlecht finden. Und wenn der Mann mit sich reden lässt bzw. die Ergebnisse sich sehen lassen können, ist gewiß auch eine Erweiterung drin. Sowas ist eine Frage der Sozialkompetenz und der Fähigkeit, sich selbst gut zu präsentieren. Wenn man vertrauen schafft, kann man auch die Früchte ernten...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Zitat

    Original von Mowl
    Maßnahmen, die streng genommen noch immer dem Arztvorbehalt unterliegen, aber regelmäßig in "Vorausdelegation" von nichtärztlichem Fachpersonal ausgeführt werden


    1) Wo steht das die angesprochenen Maßnahmen unter einem Arztvorbehalt stehen? Es geht hier um einfach zu erlernende Dinge die schon in meiner RS Prüfung zwingend verlangt wurden. Der Nutzen, die (mumaßliche) Einwilligung des Patienten und die sachgerechte Durchführung reichen aus.


    2) "Vorausdelagation" ?? Was soll das sein.


    Eine regelmäßige Überprüfung des Wissens ist sicherlich nicht schlecht. Wiso macht man dann aber jedes Jahr das gleiche? Ein kurzes Gespräch zur Anamnese oder das Anlegen einer Schiene könnte man ja auch einmal prüfen.


    Gruß
    Ingo

  • Zitat

    Original von IzF
    1) Wo steht das die angesprochenen Maßnahmen unter einem Arztvorbehalt stehen?


    Heilpraktikergesetz?


    Zitat

    Es geht hier um einfach zu erlernende Dinge die schon in meiner RS Prüfung zwingend verlangt wurden


    Nö, um solche Maßnahmen geht es bei den angesprochenen Prüfungen i.d.R. nicht.


    Zitat

    Der Nutzen, die (mumaßliche) Einwilligung des Patienten und die sachgerechte Durchführung reichen aus.


    Die Voraussetzungen für das ergreifen bestimmter Maßnahmen sind denke ich hinlänglich bekannt. Die Prüfung ist ein Beleg, dass der Mitarbeiter die sachgemäße Durchführung begerrscht.


    Zitat

    2) "Vorausdelegation" ?? Was soll das sein.


    Ja ja, Du willst darauf hinaus, dass es diese nicht gibt?


    Zitat

    Eine regelmäßige Überprüfung des Wissens ist sicherlich nicht schlecht. Wiso macht man dann aber jedes Jahr das gleiche? Ein kurzes Gespräch zur Anamnese oder das Anlegen einer Schiene könnte man ja auch einmal prüfen.


    man macht das nicht, weil es nicht zweckdienlich wäre. Und mWn sind diese Prüfungen unterschiedlich und man macht nicht zwangsläufig jedes Jahr das gleiche.

  • Zitat

    Original von Lasse


    Nö, um solche Maßnahmen geht es bei den angesprochenen Prüfungen i.d.R. nicht.


    Wir reden hier doch über PVZ, Intubation und Nitro gabe?
    In meiner RS Prüfung wurde das zwingend verlangt (ist allerdings auch schon ein paar Tage her)


    Zitat


    man macht das nicht, weil es nicht zweckdienlich wäre. Und mWn sind diese Prüfungen unterschiedlich und man macht nicht zwangsläufig jedes Jahr das gleiche.


    Ein ISO 9000 Auditor stellt auch nicht immer die gleich Frage. Das ist kein Grund. Die Reanimation ist nicht das einzige was man im RD macht.
    Wenn ich den Patienten nicht intubieren kann macht das der NA (o.k. der ptient bekommt ggf. etwas weniger Sauerstoff ab). Bei dem Schienungamaterial kann der mir nicht helfen.


    Gruß
    Ingo

  • IzF
    Bei den Schulungen und Notkomeptenzprüfungen mögen PVZ etc auch vorkommen, jedoch sind sie mWn nicht ausschließlicher Bestandteil dieser Prüfungen.
    Vieles zu diesen Prüfungen und der Notkompetenz wurde hier schon an vielen Stellen geschrieben. Ich empfehle Dir Du liest evtl ein wenig in den alten Threads.
    Ich denke, wir reden hier irgendwie über verschiedene Dinge. Wobei das nur ne Vermutung ist. Vielleicht hast Du auch einfach mehr Ahnung von der Sache als ich oder auch weniger bis garkeine und magst einfach mal was schreiben. Sei´s drum.
    Ich weiß auf jeden Fall nicht, was Du eigentlich sagen möchtest, weder zum Thema noch sonst irgendwie.

  • Um mich als Eröffner dieses Fadens noch einmal kurz zu Wort zu melden, möchte ich klarstellen, dass es mir nicht darum ging, die angesprochene Überprüfung in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Ich finde, dass das eine gute Sache ist. Mich stört bloß das Selbstverständnis, mit dem sich jemand hinstellt und meint, er könne qua Amt ein Prüfinstrument installieren, um sozusagen die Spreu vom Weizen zu trennen und dann auch noch in der Überzeugung, Maßnahmen der Notkompetenz seien nicht Bestandteil der Regelausbildung. Dennoch vielen Dank für die rege Beteiligung an der Diskussion, begleitet von dem Wunsch, dass in euren Kreisen ein besseres, vor allem kollegialeres Verhältnis zum ärztlichen Leiter vorherrscht.

  • Aus einer PPT zu den SOPs in Rheinland-Pfalz.


    Zitat

    Die Träger des Rettungsdienstes müssen sicherstellen,dass ein weisungsbefugter Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes die individuelle Qualifikation ihrer Rettungsassistenten fortlaufend überprüft. Nur so können sie dem Vorwurf des Organisationsverschuldens vorbeugen, wenn ihre Rettungs- assistenten unter Berufung auf die Notkompetenz Patienten schädigen.


    aus der "Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst? 2005


    Des Weiteren:


    Zitat

    Somit können Rettungsassistenten ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit nur dann durchführen, wenn durch ständige ärztliche Überprüfung ihres Wissens und Könnens sichergestellt ist, daß eine Übernahme der Maßnahmen erfolgen kann, ohne daß sich der Rettungsassistent wegen mangelnden Wissens und Könnens dem Vorwurf des Übernahmeverschuldens aussetzt, wenn aus der Hilfeleistung Schäden resultieren.


    Aber vielleicht ist da in der Kommunikation zwischen ÄL und Personal etwas "rauschen" drin. Mit Regelausbildung meint er evtl Regelfortbildung? und ob er nun irgendwen trennen will, glaub ich nicht.

  • Bei uns ist diese Erweiterte Versorgungsmassnahmenprüfung jedes Jahr Pflicht. Es geht hier vor allem um die Gabe bestimmter Medikamente.
    Es gibt neben einer schriftlichen auch eine praktische Prüfung (Fallbeispiel).


    Grundsätzlich begrüße ich diese Massnahme:
    1. Gilt dies als "Beweis" dafür, dass ich in der Massnahme geschult bin und ich habe eine Art "Zertifikat" in der Hand.
    2. Reden wir seit Jahren von Qualitätsoffensiven und Co. und im Endeffekt habe ich vor 5 Jahren meine Jahresfobi auch anerkannt bekommen wenn ich nichts gelernt habe und mit der Bildzeitung meine Zeit abgesessen habe.


    Wer die Prüfung nicht besteht, wird nicht mehr als Verantwortlicher auf dem Fahrzeug eingesetzt bis er die Prüfung bestanden hat. Fällt man mehrmals durch, muss man wieder zur Grundzertifizierung.



    Meines Erachtens ein weiterer Schritt sich von dem Image der überschriebenen Erste-Hilfe-Kurs Teilnehmer zu verabschieden.

  • Das ist ziemlich unterschiedlich.


    Wir bekommen die NK Prüfung erst nächstes Jahr. Arbeitsrechtlich kann uns soweit wohl nichts passieren, wer durchfällt bekommt ein Nachprüfungstermin. Auswirkungen wird es aber wohl im Bereich der Ausschreibung geben, da solln die Durchfaller wohl eine Rolle spielen. Abschiebung auf den KTW kans bei uns garnicht geben, weil wir keinen haben :D

  • Zitat

    Original von Lasse
    IzF
    ...
    Ich weiß auf jeden Fall nicht, was Du eigentlich sagen möchtest, weder zum Thema noch sonst irgendwie.


    Was ich sagen möchte ist:
    1) Da es keine "Notkompetenz" gibt kann man sie auch nicht prüfen
    2) Wenn man den Leistungsstand der Mitarbeiter prüfen möchte halte ich eine Beschränkung auf einen kleinen Teil der Aufgabe nicht für sinnvoll
    3) Da man nicht jedes Jahr eine mehrstündige Prüfung veranstalten sollte, währe es sinnvoll jedes Jahr etwas anderes zu Prüfen


    Gruß
    Ingo