Liebe Forumsgemeinde, unser ÄLRD hat seit einiger Zeit damit begonnen sogenannte Notkompetenz-Schulungen zu implementieren, welche mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung unter seinem Vorsitz abschließen. Das Bestehen der Prüfungen ist aus seiner Sicht das Kriterium dafür, den einzelnen RA das Recht zum Anwenden der NK zu "verleihen". Dies sei erstens als ÄLRD sein Recht und zweitens notwendig, da die Notkompetenz derzeit nicht zur Regelausbildung des Rettungsassistenten gehöre...
Es geht im übrigen nicht um irgendwelche kompetenzerweiternden Maßnahmen wie Analgetika o.ä. sondern die schnöde Nitrogabe, Venenpunktion, Frühdefibrillation etc.
Kann der ÄLRD überhaupt einem RA verbieten, Maßnahmen der NK zu ergreifen, weil er die ominöse Prüfung nicht geschafft hat?
und
Hab ich da was nicht verstanden, oder ist die NK wirklich kein Bestandteil der RA-Ausbildung?