ZitatIn der Septemberausgabe der Zeitschrift RETTUNGSDIENST erschien diese Tage ein sehr interessanter und wichtiger Artikel (Invasive Maßnahmen - Was will das Rettungsfachpersonal, Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage) von unserem Beiratsmitglied Frank Flake. Die Ergebnisse der Studie unterstreichen eindeutig die Forderungen des DBRD e.V. nach klaren Regelungen bei den Kompetenzfestlegungen. Insgesamt beteiligten sich 1805 Personen an der Umfrage. 1792 Bögen konnten ausgewertet werden. Der Artikel und die Ergebnisse der Studie zeigen einmal mehr, welche qualifizierte Arbeit Rettungsassistenten heute schon leisten. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass sich über 90% der Befragten klar für eine Regelkompetenz aussprechen.
Dies widerlegt die Behauptung einzelner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst wollten gar nicht mehr Kompetenzen. Auch sprechen sich die meisten der Befragten für eine ärztliche Kontrolle als zwingende Vorraussetzung aus. Ebenfalls die Mehrheit befürwortet eine Überprüfung des Wissens und der Fertigkeiten. Dies zeigt deutlich, dass sich die große Mehrzahl der Kollegen sehr wohl gut selbst einschätzen kann. Der Artikel ist allen zur Lektüre zu empfehlen. Der DBRD e.V. wird diese wichtigen Daten an das Ministerium weiterleiten, damit die Ergebnisse bei einer zu erwartenden Novellierung Berücksichtigung finden.
Bin gerade über folgenden Artikel auf der Internetseite des DBRD und über den Satz: "Dies zeigt deutlich, dass sich die große Mehrheit der Kollegen sehr wohl gut selbst einschätzen kann." gestolpert. "Sehr wohl" hört sich schon ein wenig nach einer Rechtfertigung an. Bestehen da gegebenenfalls doch Selbstzweifel an dieser Aussage? Und ist der Wunsch nach Supervision nicht einfach nur eine rechtliche und fachliche Absicherung, um im Schadensfall mit dem Finger auf andere zeigen zu können? Ich persönlich hege Zweifel an dieser selbstkritischen Einstellung, denn wenn immer wieder behauptet wird: "Wir können das eigentlich auch selber!", wäre diese Kontrolle und indirekte Verantwortungsübernahme durch den ärztlichen Dienst doch theoretisch gar nicht notwendig. In meinen Augen soll hier nach Herzenslust (Regelkompetenzkatalog nach Wunschvorstellung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonales) gespielt werden, die Verantwortung der Legitimation oder des schiefgelaufenen Managements (durch den "Back-up-Notarzt") aber auf die Ärzteschaft übertragen werden.
Ich werde mir am Montag diesen Artikel mal näher anschauen...