Rettungsassistent ohne RS

  • Hallo zusammen,
    ich suche Rat bei euch, da ich gerade vor einem (für mich) größerem Problem stehe:
    Ich habe die verkürzte Theorie-Ausbildung zum Rettass mit den Noten mündl. 2, schriftl. 3, praktisch 4 bestanden.
    Vom ASB habe ich eine Absage fürs Anerkennungsjahr bekommen, da ich kein RS bin.
    Gibt es die Möglichkeit, sich den RS anerkennen zu lassen? Jetzt mal zur Sinnhaftigkeit der Gesetzlage: Was kann ein RS nach seiner Prüfung mehr als ein RA nach seiner Prüfung? Beide sind keine anerkannten Berufe und der Ausbildungsstand des RS ist niedriger als der des RA. Ich habe vor das zuständige Amt in Köln an zuschreiben. Nur wie formuliere ich mein Anliegen?

  • Kurze Frage: Wie hast Du eine verkürzte Ausbildung zum RettAss machzen können, wenn Du nicht vorher schon RS warst? Bist Du in der Krankenpflege?


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Hast Du ein 4 wöchiges Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) gemacht?


    Klinikpraktika hast Du ja sicher alle, oder?

  • Beide sind keine anerkannten Berufe und der Ausbildungsstand des RS ist niedriger als der des RA.

    Der RS ist m.W. nach kein anerkannter Beruf.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Jetzt mal zur Sinnhaftigkeit der Gesetzlage: Was kann ein RS nach seiner Prüfung mehr als ein RA nach seiner Prüfung? Beide sind keine anerkannten Berufe und der Ausbildungsstand des RS ist niedriger als der des RA.


    Ein Gesetz ist es doch aber nicht, oder? Vielmehr scheint es eine ASB-interne Regelung zu sein (warum wohl? :rolleyes: ), dass sie Leute mit RS-Abschluss wollen. Wobei nach lumberjacks Aussage das ja eigentlich nicht notwenig ist.


    Der Unterschied in deinem Vergleich ist der, dass der RS die "Ausbildung" schon beendet hat, während der RAiP eben noch nicht fertig ist. (Unabhängig davon, dass der RAiP natürlich einen deutlich längeren Unterricht hinter sich hat.)

  • Als RAiP ohne vorherige Qualifikation zum RS kannst Du nicht auf dem KTW eingesetzt werden. Vielleicht ist das ein Ablehnungsgrund?

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Eine ähnliche Fragestellung hat es hier schon mal gegeben.
    Laut einer Aussage in meinem LRA-Lehrgang soll es für das Land Schleswig-Holstein eine Art Gleichstellungserlass geben, in dem geregelt ist, dass RA i.P. wie Rettungssanitäter eingesetzt werden können.
    Leider liegt mir dieser Erlass nicht vor und ich habe bisher auch im Netz nicht mehr darüber finden können. Aber auf Basis dieses Erlasses wäre eine Einstellung als RA i.P. eigentlich kein Problem. Auch könntest du dann mit der Wertigkeit eines RS auf Fahrzeugen eingesetzt werden.
    Ich versuche in der Sache mal am Ball zu bleiben.

  • Ferruccio:
    Das Kernproblem ist, dass wir bisher noch nicht verstanden haben, wie es zur Verkürzung der Ausbildung gekommen ist...
    Das geht ja nur, wenn man vorher schon RS war - ergo dürfte dem Einsatz als RS nichts im Wege stehen...


    Der zweite Weg zur Verkürzten Ausbildung zu kommen, ist es vorher Krankenpflege abgeschlossen zu haben.
    Da kann man dann aber auch nicht als RS eingesetzt werden, weil man es nicht ist! (Eine landesspezifische Regelung mag da Ausnahmen darstellen.)


    Die Zensuren, die Noyamic angegeben hat, sind (entschuldigung für die Ehrlichkeit) recht typisch.
    Die notfallmedizinische Ausbildung im Rahmen der Krankenpflege ist dürftig und praktische Fertigkeiten werden gar nicht vermittelt - insofern ist es für KP immer schwierig innerhalb von 300 Stunden diese (vor allem praktische) Defizite auszugleichen.
    Auch das könnte ein Grund für die Ablehnung sein...


    Wenn ich fünf gleichalte, gleich ausgebildete Bewerber mit gleichwertigen Bewerbungsunterlagen um einen Anerkennungsplatz habe, wähle ich auch die Kandidaten nach der Reihenfolge der praktischen Note aus...


  • Eine ähnliche Fragestellung hat es hier schon mal gegeben.
    Laut einer Aussage in meinem LRA-Lehrgang soll es für das Land Schleswig-Holstein eine Art Gleichstellungserlass geben, in dem geregelt ist, dass RA i.P. wie Rettungssanitäter eingesetzt werden können.


    Ich komme gerade an meine Unterlagen zu SH nicht ran, aber ich werde das bei Gelegenheit mal nachschlagen.
    Der Fragensteller braucht jedoch eine Antwort für NRW

  • @ Nils, die Fragestellung ist eigentlich beantwortet!

    Als RAiP ohne vorherige Qualifikation zum RS kannst Du nicht auf dem KTW eingesetzt werden. Vielleicht ist das ein Ablehnungsgrund?

    Ich kann und muss da Grillmaster zustimmen.
    Könnte entsprechend wohl daran liegen...
    @ lumberjack
    Du sagst:

    Zitat von lumberjack

    Das Rettungsdienstgesetz NRW sieht für einen RettAss i.P. dengleichen Status vor wie für einen RettSan.

    Wo steht das genau???
    Ich könnte da jetzt nur §4 Abs. 4 2. b als Einsatzmöglichkeit in der Notfallrettung finden.


    Gruß,


    Marcus

  • Wieso steht dies dann auf meiner Urkunde drauf?


    Steht da "staatlich geprüft" oder "staatlich anerkannt"?


    Wenn du "staatlich geprüft" bist, von welcher Behörde war denn ein Vertreter anwesend? Bei unseren RS-Prüfungen sind jedenfalls keine Behördenvertreter anwesend, nur die Fachprüfer der Schule und ein Arzt.


    J.

  • wo hast du den denn gemacht?
    Außerdem... nicht zu sehr OT werden, bitte.
    Die Fragestellung war:
    Kann ein RettAss i.P., der kein RettSan ist, in NRW im Krankentransport eingesetzt werden?
    Bisherige Antworten:
    Nein ==> fliege & Grillmaster T
    Ja ==> lumberjack


    Was sagen die Juristen?

  • Mit Bezug auf den von mir vorher geschriebenen Beitrag möchte ich ergänzen, dass ich in der Zwischenzeit in Erfahrung bringen konnte, dass es sich bei der oben von mir erwähnten Gleichstellung nicht um einen Erlass handelt, sondern um ein Schreiben vom Sozialministerium an die RD-Betreiber. Leider weiss ich gegenwärtig noch nicht, ob auf Länder- oder auf Bundesebene. Näheres hierzu vielleicht nach Ablauf des Wochenendes.

    Bei meiner RS-Prüfung 1996 in S.-H. war übrigens auch ein Vetreter des Sozialministeriums dabei. Hab gerade nochmal mein Prüfungszeugnis aufgeblättert.

  • Leider weiss ich gegenwärtig noch nicht, ob auf Länder- oder auf Bundesebene. Näheres hierzu vielleicht nach Ablauf des Wochenendes.


    Auf Bundesebene kann es nicht sein, da die Durchführung des Rettungsdienstes nicht in die Gesetzgebungs- oder Regelungskompetenz des Bundes fällt.


    Also muss es eine Regelung auf Landesebene sein. Gleiches gilt für die Durchführung von RS-Prüfungen, daher sagt deine Prüfung in S-H nichts über die Prüfungen in Ba-Wü oder anderen Bundesländern aus.


    Jörg :)