Notkompetenzmedikamente des RS

  • Also die Möglichkeit für RA's BTM's zu verabreichen kann ich mir nicht vorstellen. Das es auf dem Auto ist, okay. Aber (noch) keine Applikation. In welchem Kreis ist das so?

  • Zitat

    Original von SeLa
    Welcher ÄLRD setzt sich über das BtMG hinweg und gibt Morphin für RD Personal frei? Mutig, oder einfach frei erfunden.


    Eigentlich poste ich eher selten frei erfundene Sachen.....
    Ich kenne auch einen Nachbarkreis in dem die Kombination Benzo + Ketamin verabreicht wird, und das macht mir persönlich wesentlich mehr Magenschmerzen als titriert verabreichtes Morphin.....


    Zitat

    Original von SeLa
    Um Buscopan oder Lasix zu verwenden muß ich nicht mit unserem NA über Funk Kontakt aufnehmen, solange wie ich meine Maßnahmen vertreten und weiß was ich wann tue wird es dadurch auch keine Probleme geben.


    Recht überhebliche Einstellung. Ich habe keine Lust auf Diskussionen an der Einsatzstelle, daher sichere ich mich vor den genannten Medikamenten, die nun mal nicht sofort lebensrettend sind, lieber ab.

  • Zitat

    Original von Ranger
    Also die Möglichkeit für RA's BTM's zu verabreichen kann ich mir nicht vorstellen. Das es auf dem Auto ist, okay. Aber (noch) keine Applikation. In welchem Kreis ist das so?


    Landkreis Celle
    ÄLRD Ewald Hüls, Chirurg am AKH Celle

  • Auch in der Schweiz eine weit verbreitete Methode...


    Gut da stimmen die Systeme nicht überein.
    Trotzdem ist Mo mMn. wesentlich leichter zu handhaben als die Dormicum/Ketamin Variante...
    Aber ich kann natürlich auch die Vorbehalte (der Ärzteschaft) verstehen, wenn´s darum geht BTM´s in die Hände von Rettungsfachpersonal zu geben.


    Ich denke über dieses Thema (Analgesie durch RA) wird noch einige Zeit diskutiert werden, bis es einen Konsens geben wird

  • In der Schweiz sind die Kompetenzen sehr Unterschiedlich geregelt. In unserem Rettungsdienst stehen uns etwa 20 Medikamente zu Verfügung die wir als nicht ärztliches Personal verabreichen dürfen. Darunter Lasix, Ketanest, Dormicum, Morphin, Raphifen, Ebrantil, Nitrolingual i.V ?. Al diese Medikamente sind in einer Liste zusammengefasst die uns den Einsatz (Anwendung, Kontraindikationen, Dosierungen) vorschreiben. Außerdem müssen wir jedes Jahr eine Medikamenten Prüfung absolvieren.
    In anderen Rettungsdiensten ist das nicht so es gibt RD mit mehr, mit weniger und mit gar keiner Kompetenz.

  • Zitat

    Original von RettSanSRK
    In der Schweiz sind die Kompetenzen sehr Unterschiedlich geregelt. In unserem Rettungsdienst stehen uns etwa 20 Medikamente zu Verfügung die wir als nicht ärztliches Personal verabreichen dürfen. In anderen Rettungsdiensten ist das nicht so es gibt RD mit mehr, mit weniger und mit gar keiner Kompetenz.


    Und trotzdem schaffen es doch immer wieder die meisten Patienten ins Krankenhaus. Erstaunlich, oder ;)??

  • Tja sogar bestens versorgt. HI unter ner Stunde im Coro und das auch noch gut versorgt erstaunlich ne (Ist laut Dr. Arns ja überhaupt nicht möglich). Und die ungebildeten Sanis haben es trotz der vielen Fremdartigen Heilkräuter und Exotischen Tinkturen noch nie geschafft jemand in das große Helle Licht zu führen.


    Wunder Wunder Wunder
    :D

  • Jetzt mal im Ernst:
    Wenn es in der Schweiz auf engem Raum so viele unterschiedliche
    Versorgungsstandards von Notfallpatienten gibt, dann sollte man
    vielleicht mal eine Studie starten, welche die Auswirkungen der erweiterten invasiven Maßnahmen von medizinischem Assistenzpersonal aufzeigt!?


    Hat der von Rettungsfachpersonal analgesierte, narkotisierte, thoraxdrainierte, koniotomierte, amputierte :D Patient das bessere Outcome oder der so auf die Trage gewuchtete??

  • Zitat

    Und die ungebildeten Sanis haben es trotz der vielen Fremdartigen Heilkräuter und Exotischen Tinkturen noch nie geschafft jemand in das große Helle Licht zu führen.


    Genau... Denn dafür sind ja die Ärzte im KH da, nachdem die heldenhaften Sanis den Patienten übergeben haben....


    O.g. Pauschalisierungen sind m.E. nach keine angemessene Diskussionsgrundlage.

  • zurück zum Thema...


    ich hatte letzten Freitag bereits mit einer Antwort begonnen, wurde dann aber von einem Anruf unterbrochen und musste dann mit meiner Tochter zum ÄND, da sich eine dem versierten Rettungsdienstler bestens bekannte Differentialdiagnose zur Epiglottitis deutlich hörbar bemerkbar machte... Leider hat sich in den zwischenliegenden Tagen noch mehr an Halbwahrheiten eingefunden, also versuche ich mal einige Richtigstellungen:


    Richtig ist: die Stellungnahme der BÄK bezieht sich (schon im Titel ersichtlich) auf die Handlungen des Rettungsassistenten. Insofern ist bei dem Begriff Notkompetenz stets nur der Rettungsassistent gemeint.


    Richtig ist, daß es sich bei dem Begriff Notkompetenz NICHT um ein rechtliches Konstrukt handelt.


    Richtig ist, daß es zum Thema Applikation von Medikamenten durch Rettungsassistenten keine Urteile zu geben scheint. Dagegen ist die Furosemid- bzw. Diazepamgabe durch Rettungssanitäter bereits Gegenstand in 3 Gerichtsverfahren (1989 und 1990) gewesen und stets zugunsten der Rettungssanitäter ausgegangen. In den Urteilsbegründungen ist zwar eine generelle Medikamentengabe durch RS abgelehnt, eine in Einzelfällen jedoch begründbare Ausnahme aufgrund der Abwesenheit des Arztes in Verbindung mit einem entsprechend ausgeprägten Notfallbild als machbar gewertet worden. Insbesondere wurden hier die Interessen des Patienten VOR die Interessen des nachbehandelnden Arztes gestellt.


    Richtig ist, daß hieraus folgt, daß ein RS nicht im Sinne der Notkompetenz (Erfindung der BÄK) handeln kann. Nach Meinung des Hauses Stumpf und Kossendey ("Rettungsdienst") kann jedoch unter Rückgriff auf § 34 StGB gehandelt werden, nach Meinung von Nadler (BVRD) vor allem aus dem Konflikt zwischen Garantenstellung (§ 13 StGB) und Unterlassungsgebot aus dem HPG sogar eine Handlungspflicht entgegen dem Unterlassungsgebot vermutet werden.


    Richtig ist, daß der ÄLRD nicht das Handeln im Einzelfall verbieten kann. Er kann jedoch für bestimmte Tätigkeiten und Personen eine Rückendeckung übernehmen, was im Fall der Fälle den Nachweis des "Könnens" einer Maßnahme erleichtern bzw. unnötig machen könnte. Andererseits hilft das aber nichts, wenn der Kollege aus irgendeinem Grunde Bockmist macht - für Fehler steht noch immer der Einzelne gerade.



    Der Threaderöffnerin (oder war es ein er?) sei empfohlen, sich an einen unterrichtenden Dozenten ihrer Schule zu wenden, da den hier diskutierenden Usern die lokalen Bedingungen und Erwartungen der Schule nicht bekannt sein dürften. Und für die Prüfung gilt halt, daß nur der bewertende Prüfer recht hat.


    Gruß, Nils

  • Zitat

    Original von Nils
    Der Threaderöffnerin (oder war es ein er?) sei empfohlen, sich an einen unterrichtenden Dozenten ihrer Schule zu wenden, da den hier diskutierenden Usern die lokalen Bedingungen und Erwartungen der Schule nicht bekannt sein dürften. Und für die Prüfung gilt halt, daß nur der bewertende Prüfer recht hat.


    Gruß, Nils


    Danke, bin immer noch weiblich. ;)


    Ich dachte, das sei etwas, was mal bundesweit einheitlich ist...
    Ich frag nächste Woche, wenn ich wieder zu Hause bin, nach.

  • Hatte keine Lust, das extra nachzuschlagen...


    Nochmal: die Schule sitzt am längerenm Hebel, also spiele nach deren Regeln, auch wenn die von den hier geposteten Meinungen abweichen könnten...


    LG, Nils

  • felix@112
    Also da ich im LK Celle wohne und mit Dr.Bambi schon einige male im Einsatz zusammengearbeitet habe, kann ich dir sagen das die BTM's hier zwar auf den RTW (DRK) sind, aber nur von Ärzten apliziert werden dürfen!


    Edit: Rechtschreibfehler! :rolleyes:

    3 Mal editiert, zuletzt von Ranger ()

  • Im Bereich Nienburg/Weser hat der ASB BTM verschlossen auf den RTW's. Aussage der dortigen Kollegen warum: "Es würde zu lange dauern bis ein NEF kommt, da der Arzt, der vor Ort ist, selten BTM dabei hat". Zeichnen für die BTMs macht der Verbandsarzt des ASB.
    Komische Regelung. Verlangt von der RTW - Besatzung viel vertrauen finde ich.


    Gruss aus Neustadt


    Olaf

  • Zitat

    Original von Max Zoll
    Für mich noch ein Produkt aus vergangener Zeit das bis Heute nich aktuallisiert wurde. Meint Ihr der RS kann sich im Falle eines Falles auf die Dienstanweisung berufen?


    Könntest Du die Frage bitte präzisieren? Veraltet, weil der RettAss nicht auftaucht? Inhaltlich ist das doch völlig egal - außerdem hilfst Du dem Patienten als RS ja nicht auf der Grundlage der Dienstanweisung, sondern die Dienstanweisung zählt ja nur die juristischen Rahmenbedingungen auf, in denen Du Dich bewegst.


    LG, Nils

  • Zitat

    Original von Olaf
    Im Bereich Nienburg/Weser hat der ASB BTM verschlossen auf den RTW's. Aussage der dortigen Kollegen warum: "Es würde zu lange dauern bis ein NEF kommt, da der Arzt, der vor Ort ist, selten BTM dabei hat". Zeichnen für die BTMs macht der Verbandsarzt des ASB.
    Komische Regelung. Verlangt von der RTW - Besatzung viel vertrauen finde ich.


    Gruss aus Neustadt


    Olaf


    Ist doch ganz einfach!
    Man gehe morgens und abends jeweils zur Schichtübergabe mit dem alten-verbrauchten und dem neuen-frischen Team zum RTW,mache die Box auf und schaut ob noch alles da ist!
    Schlüssel zum auffüllen der BTM's hat nur der RWL bzw. Stellvertreter!
    Was soll da jetzt schiefgehen Olaf?
    Wo hast du Bedenken?

  • Zitat

    Original von Ranger
    felix@112
    Also da ich im LK Celle wohne und mit Dr.Bambi schon einige male im Einsatz zusammengearbeitet habe, kann ich dir sagen das die BTM's hier zwar auf den RTW (DRK) sind, aber nur von Ärzten apliziert werden dürfen!


    Edit: Rechtschreibfehler! :rolleyes:


    Mir reichts echt!!
    Wenn du nicht ordentlich informiert bist, dann erzaehl keine Geschichten.
    Seit etwa einem halben Jahr darf das Rettungsdienstpersonal in bestimmten Situationen im LK Celle Morphin applizieren.


    Ich habe Kontakt zu Herrn Huels und war vor zwei Tagen auf der RW Celle um meinen ehemaligen Haui zu besuchen.
    Aber wenn du es besser weisst, dann bitte!!


    Kopfschuettelnde Gruesse aus
    Cape Town, South Africa
    Felix

  • @felix112
    Warum regst du dich gleich so auf? Weder hab ich dich angegiffen noch beleidigt.
    Die Aussage in Bezug auf die NK-Maßnahmen stammen von einem mir sehr gut bekannten RA des DRK Celle. Es ist in Ordnung wenn du Kontakt zu Hüls haben willst aber es ist mir wohl definitiv zugestanden das zu äußern was mir von anderer Seite zugetragen wurde.
    Oder bist du hier etwa die offizielle, allwissende Instanz die alles genau weiß und jeden blöd anmacht der das von Dir gesagt anzweifelt? :rolleyes:


    Ich habe vor drei Tagen eine email an den LtrRD DRK Celle geschrieben in der ich um Aufklärung des Sachverhaltes gebeten habe. Aber bisher habe ich noch keine Rückantwort erhalten! Ich hab hier nicht behauptet das ich das Recht gepachtet habe!


    Sag mir doch bitte mal in welchen Situationen RA's im LK Celle BTM's applizieren dürfen!


    Zitat

    ...Seit etwa einem halben Jahr...;...in bestimmten Situationen...

    Hast Du mir grad vorgeworfen das ich nicht ordentlich informiert bin? Wenn DU es sein solltest dann antworte auch stichfest!


    Du kannst gerne sonst wie lange den Kopf weiterschütteln. Aber solange Du dich so lächerlich hier aufführst bist du weder ernst zu nehmen noch glaubhaft! :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Olaf
    Im Bereich Nienburg/Weser hat der ASB BTM verschlossen auf den RTW's. Aussage der dortigen Kollegen warum: "Es würde zu lange dauern bis ein NEF kommt, da der Arzt, der vor Ort ist, selten BTM dabei hat". Zeichnen für die BTMs macht der Verbandsarzt des ASB.
    Komische Regelung. Verlangt von der RTW - Besatzung viel vertrauen finde ich.


    Gruss aus Neustadt


    Olaf


    Funktioniert bei uns ebenfalls seit Jahren ohne Probleme... :]