ABSCHLUSSGESPRÄCH PFLICHT OR NONSENSE?

  • Hallo Kollegen,


    wer sich mit dem Thema Ausbildung und Abschlussgespräch auskennt sollte sich bitte kurz Zeit nehmen und mal meine Frage durchlesen....


    Ich arbeite in Rheinland Pfalz im Rettungsdienst...


    Habe vor 2 Jahren als Zivildienstleistender beim DRK angefangen, danach habe ich die RA Ausbildung in BONN also NRW gemacht.


    Meine gesammelten Stunden als RS(Zivildienst) wurden mir angerechnet. Leider anders als erwartet. Die haben, die Stunden mit den Notfalleinsätzen verrechnet und somit musste ich noch einiges an Stunden sammeln. 2800 Stunden wurden gefordert.
    Diese habe ich jetzt als RS nicht als RAIP gesammelt.
    Ganz normal als Teilzeitkraft.(RS)


    Jetzt habe ich die Stunden voll und das Gesundheitsamt Bonn ertwartet jetzt von mir ein Abschlussgespräch(also ein Nachweis darüber).
    Ich hatte keinen LRA, keine Notfallberichtsmappe und ich sehe mich auch nicht wirklich gewillt solch ein Gespräch zu führen.


    Bei uns ist es den Leuten in der Regel freigestellt ein Gespräch zu führen oder nicht. Natürlich ist dies vom Chef gern gesehen, jedoch nur dann wenn man auch einen Vertrag als RAIP hatte.Diesen hatte ich ja nicht.


    Leute die beispielsweise im "Osten" die RA Ausbildung gemacht haben und auch bei mir in Rheinland Pfalz fahren als Teilzeitkraft, haben auch kein Abschlussgespräch benötigt, sondern lediglich den Nachweis der abzuleisteten Stunden.


    Könnt ihr mir weiterhelfen?


    Danke im voraus,


    Wagen8 ;)

  • Wenn das Zuständige RP / Amt einen Nachweis über ein Abschlussgespräch fordert, dann musst du auch eins machen. Und wenn du den Nachweis nicht erbringst, gibst auch keine RettAss Urkunde.


    Da jedes RP / zuständige Gesundheitamt eigene , nicht Bundeseinheitliche Anforderungen hat, ist es durch aus möglich auch ohne Abschlussgespräch die Urkunde zu bekommen.


    Und was ist bitte so schwierig an nem Anschlussgespräch ??
    Is ja nicht mal ne Prüfung, sondern lediglich ne Gespräch zwischen dir und dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

  • Das Gesundheitsamt Bonn fordert dies von mir. Jedoch habe ich meine praktische Tätigkeit ja in Rheinland Pfalz ausgeübt....daher weiss ich ha nicht wie das aussieht...


    ?

  • Das spielt keine Rolle, wo du deine Stunden gemacht hast, die kann man im gesamten Bundesgebiet machen.


    Das wesentliche ist, wo du deine Ausbildung gemacht hast. Und wo diese Schule seinen Standort hat, ist auch das dortige RP / Gesundheitsamt zuständig.

  • Ok, dann sieht es wohl so aus dass ich dieses Gespräch benötige..... Wir dnur relativ schwer ohne LRA und ohne Berichtsmappe..


    Hat da jemand erfahrungen oder noch andere Meinungen zu diesem Thema?

  • Ok, dann sieht es wohl so aus dass ich dieses Gespräch benötige..... Wir dnur relativ schwer ohne LRA und ohne Berichtsmappe..


    Hat da jemand erfahrungen oder noch andere Meinungen zu diesem Thema?


    Besprich das doch am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Es wird ja Gründe geben, dass du keinen LRA und keine Mappe hast. Entweder verstehen die das, oder du musst dir nen netten LRA mieten und eine Mappe schreiben.

  • Wenn das Zuständige RP / Amt einen Nachweis über ein Abschlussgespräch fordert, dann musst du auch eins machen. Und wenn du den Nachweis nicht erbringst, gibst auch keine RettAss Urkunde.


    Und wenn mich das zuständige Kreiswehrersatzamt zum Wehrdienst bestellt, muss ich kommen? Oder wenn das zuständige Finanzamt Geld will, muss ich zahlen?




    Und was ist bitte so schwierig an nem Anschlussgespräch ??


    Das war ja nicht die Frage, glaube ich.




    Is ja nicht mal ne Prüfung, sondern lediglich ne Gespräch zwischen dir und dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst.


    Boing.


    @Fragesteller: Vielleicht hilft dies hier weiter. Sollte das RP eigentlich verstehen können.

  • Meine gesammelten Stunden als RS(Zivildienst) wurden mir angerechnet. Leider anders als erwartet. Die haben, die Stunden mit den Notfalleinsätzen verrechnet und somit musste ich noch einiges an Stunden sammeln. 2800 Stunden wurden gefordert.


    Es wurden Stunden anerkannt und zusätzlich 2.800 Stunden gefordert ?
    Das würde mich doch verwundern, da der Umfang der praktischen Ausbildung im Regelfall 1.600 Stunden beträgt (ohne Verkürzung).


    Im Übrigen verweise ich auf Bundesverwaltungsgericht urteilt über Anrechnung von als RS geleisteten Stunden sowie - wie bereits von Jörg erwähnt - auf das RettAssG sowie die RettAssAPrV.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hi! erst mal super vielen dank für eure tollen antworten in dieser schnellen Zeit.


    Also machen wir das jetzt mal ganz genau und fangen von vorne an:


    In der Zeit meines Zivildienstes und in der darauffolgenden Zeit als Teilzeitkraft habe ich innerhalb von ca. einem Jahr und 3 Monaten 628,5 Stunden in der Notfallrettung absolviert (RTW + NEF) und 394 Stunden auf dem KTW. In dieser Zeit wurden 108 Notfalleinsätze absolviert.


    Insgesamt also:1022,5 Stunden


    Ich ging also davon aus dass mir noch 577,5 Stunden fehlen würden um die 1600 Stunden zu komplettieren.


    Es kam aber anders: Das gesundheitsamt Bonn hat mir von den 1022,5 Stunden nur 346 Stunden angerechnet.


    Somit haben mir noch insgesamt 1254 Stunden gefehlt!!!
    Und 39 Fortbildungsstunden wollten die auch von mir sehn.(nur am Rande erwähnt)


    Jetzt habe ich die mir fehlenden 1254 Stunden absolviert. !INSGESAMT ALSO 2276,6!


    Nun habe ich das Gesundheitsamt angerufen und nachgefragt was Sie alles für Unterlagen benötigen um die Urkunde auszustellen.....dabei meinte die Dame am Telefon auch etwas von einem Abschlussgespräch....


    Ja, ich hatte aber keinen LRA und habe auch keine Berichtmappe, weil ich ja kein RAIP-Jahr gemacht habe, sondern die mir fehlenden 1254 Stunden als Teilzeitkraft absolviert habe.


    Meiner Meinung nach wurde ich da schon mit den Stunden übers Ohr gehauen und jetzt wollen die auch en Abschlussgespräch.....ich finde es eine Unverschämtheit...


    Aus euren oben verlinkten Beiträgen geht doch hervor dass man dieses Gespräch nicht benötigt wenn man kein RAIP gemacht hat (siehe Bsp. langjähriger RS der Stunden über Jahre gesammelt hat und jetzt direkt nach der Prüfung die RA Urkunde beantragt und auch bekommt)


    Wo ist bei mir der Unterschied?? Ich dachte mir würden nur noch 577,5 Stunden fehlen, wurde eines besseren belehrt, habe dann noch insgesamt 1254 als Teilzeitkraft gesammelt und soll jetzt noch en Abschlussgespräch machen?


    WIE sieht das jetzt genau aus?Muss ich, muss ich nicht? uuuuund: ist das mit meiner Stundenanrechnung rechtens gelaufen?


    danke schonmal im voraus für die Antworten....


    LG :prost:

  • ganz kurz nach etwas hinterher :-)


    für alle die die meinen " das ist ja nur ein abschlussgespräch und keine angst und bla"


    Ich habe keine Angst vor dem Gespräch und ich würde dieses auch sicherlich bestehen, da ich meine Kompetenzen und Fähigkeiten kenne.


    JEDOCH geht es mir hier ganz klar um das Prinzip:


    Ein Abschlussgespräch dient einem RAIP ein praktisches Jahr Revue passieren zu lassen. Gemeinsam mit dem LRA und dem ÄLRD.Hier wird auch allgmein über das praktische Jahr geredet....natuürlich hat das auch en Prüfungscharakter....


    Dieses praktische Jahr hatte ich aber NIE und ich hatte auch keinen LRA.....


    WOZU DANN EIN GESPRÄCH????ICH WAR NIE RAIP! :mauer:


    LG

  • Da du während deiner Zeit als RS überwiegend in der Notfallrettung eingesetzt warst, hätte das Gesundheitsamt die gesamten Stunden (1022) anrechnen müssen.
    Ein Abschlussgespräch musst du nicht führen, ebenso kein Berichtsheft vorlegen - siehe das oben von Schmunzel verlinkte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • super danke für deine antwort.....scheinst eine Kompetenz zu sein ;-)


    jetzt frag ich mich nur wie bring ich das alles durch und wie mach ich das alles dem Gesundheitsamt klar????? hehe


    Ich hab ja wirklich null Plan wie ich da jetzt vorgehen soll.......


    danke.


    LG


    PS:wenn dass zu viel und zu kompliziert zum schreiben ist könnt ich auch morgen mal durchklingeln oder die tage mal wenn dir das recht wäre....


    ansonsten write it down :-)

  • Kompetenzen haben wir hier auch, zumindest was das Rechtliche betrifft zähle ich mich aber nicht dazu. Gesetze und Urteile zu deinem Thema sprechen allerdings inzwischen eine deutliche Sprache. Ich würde mit Hinweis auf beide Urteile die Urkunde beantragen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ich scanne morgen mal das genaue schreiben des gesundheitsamtes ein(bezüglich der anrechnung der stunden) und schicke dir dass dann mal per mail.....wäre super wenn du da kurz mal noch drüber lesen könntest....
    ansonsten....good night, morgen wieder rtw^^

  • Ein Abschlussgespräch musst du nicht führen, ebenso kein Berichtsheft vorlegen - siehe das oben von Schmunzel verlinkte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.


    Ich sehe das leider etwas anders: Das zitierte Urteil bezieht sich meiner Meinung nach ausschließlich auf Stunden, die *vor* dem Staatsexamen erbracht wurden und nun vollumfänglich anzurechnen sind. Der praktische Ausbildungsteil, der nach dem Staatsexamen stattfindet, muss meines Erachtens nach wie vor an einer Lehrrettungswache erbracht, in einem Berichtsheft dokumentiert und durch ein Abschlussgespräch beendet werden. Ansonsten würde ja die gesamte Regelausbildung ad absurdum geführt und jeder könnte einfach nach dem Staatsexamen irgendwie seine 1600 Stunden "zusammenfahren".


    Ergo: Hat jemand bereits vor/während des Lehrgangs zum RA 1600 (oder mehr) Stunden zusammen, müssen diese voll angerechnet werden, ansonsten nur soviele, wie bis zum Staatsexamen (als RS) erbracht wurden, alle weiteren im bisherigen Rahmen.


    Jörg

  • Ich hatte Wagen8 sicherheitshalber an Schmunzel verwiesen, da die Auslegung von Entscheidungen ja immer so eine Sache ist - jedenfalls nicht meine Sache ;)


    Ich jedenfalls verstehe das Urteil so, dass ein Rettungssanitäter, der als solcher und nicht als Praktikant nach seinem schulischen Ausbildungsjahr zum RettAss im Rettungsdienst tätig ist, die Stunden sammeln und danach ohne Abschlussgespräch und Berichtsheft die Urkunde beantragen kann. Ich erhoffe mir natürlich fachkundige Aufklärung von geeigneter Stelle.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich gebe auf die Schnelle nur zu bedenken, dass die "Regelausbildung" den Status "Rettungssanitäter" nicht einschließt.

  • Ich stimme Jörg in seiner Einschätzung zu.


    Das Urteil des BVerwG zielt darauf ab, dass derjenige der 1600 Stunden und mehr als RettSan gefahren ist, ohne in Ausbildung zum RettAss zu sein, nicht unter Betreuung durch einen (L)RettAss steht und eine Dokumentation seiner Leistungen diesbezüglich nicht gefordert ist. Und das ist meiner Ansicht nach auch der wesentliche Unterschied zum vorliegenden Fall. Die vorgeleisteten Stunden sind meiner Ansicht nach ohne weiteres anzuerkennen, allerdings die noch zu leistenden Stunden dann im Rahmen einer entsprechenden Betreuung durch eine Lehrrettungswache zu erbringen, da diese ja ihrem Zweck nach auf die Ausbildung zum RettAss gerichtet sind und gerade nicht lediglich auf die Erfüllung der Arbeitsleistung eines RettSan.


    @ Daniel:

    Zitat

    Ich jedenfalls verstehe das Urteil so, dass ein Rettungssanitäter, der als solcher und nicht als Praktikant nach seinem schulischen Ausbildungsjahr zum RettAss im Rettungsdienst tätig ist, die Stunden sammeln und danach ohne Abschlussgespräch und Berichtsheft die Urkunde beantragen kann. Ich erhoffe mir natürlich fachkundige Aufklärung von geeigneter Stelle.

    Das Urteil des BVerwG beruht ja aber darauf, dass der Kläger die Stunden vor dem schulischen Ausbildungsjahr in vollem Umfang erbracht hat. Wie du daraus erlesen willst, dass dieses auch für Stunden nach dem schulischen Ausbildungsabschnitt gelten soll, erschliesst sich mir grad nicht wirklich.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

    Einmal editiert, zuletzt von oepfae ()

  • Wenn ich mich hier mal einklinken darf...


    Mir geht es genauso wie Wagen8. Ich arbeite beim selben RD wie er, habe auch meine Ausbildung in Bonn (mit ihm zusammen) gemacht und fahre nun auch als RS meine Stunden.
    Ich verstehe den Beschluss vom BVerwG auch so, dass man als RS einfach seine Stunden einreichen kann. Ohne Berichtsheft und ohne Abschlussgespräch. Und da es ein Beschluss des BVerwG ist, denke ich auch, dass das für das gesamte Bundesgebiet gelten müsste, oder?