Hier mal eine Stellungnahme zur Neupositionierung des RD von der BAEK:
Zitat: Ahnefeld 1997 "Die alleinige und selbständige Tätigkeit von Rettungsassistenten im
Rahmen der Notkompetenz kann zur seltenen Ausnahme werden. Eine
Klinikeinweisung ist lediglich aufgrund ärztlicher Diagnostik und
Indikationsstellung notwendig. Die heute wegen mangelnder medizinischer
Kompetenz und Präsenz nicht selten von Rettungsassistenten veranlassten
stationären Aufnahmen, sind in dem neuen System nicht erforderlich." Zitat Ende.
Da es nicht novelliert wurde oder eine neuere Stellungsnahme gibt, gilt sie wohl noch.
Weiß nicht ganz ob es passt. Bedeutet aber fuer mich, gut so das Ihr nicht alles in KH bringt :).