Wirbel um Malteser-Schreiben - www.skverlag.de

  • Mein subjektiver Eindruck war, dass in Berlin nicht nur eine hohe Notarztdichte war, sondern auch eine sehr hohe Klinikdichte. Klar, viele Leute - viele Kliniken. Aber wenn mir auf dem Weg zur Umkleide die Notärztin entgegen kommt und ich nach dem Unziehen vor der Tür den NAW mit Signal einfahrn sehn, frag ich mich, ob man überhaupt draussen viel machen sollte? Wenn ich 2 Minuten Fahrt zur nächsten Klinik hab, ist es dann nicht angenehmer für den Patienten den Transport so schnell wie möglich einzuleiten? Kann man natürlich nicht verallgemeinern, aber bei einer so hohen NA- und Klinikdichte muss da ein RA wirklich soooo viele Kompetenzen haben? Auch wenn ich Berlin sehr übertrieben finde, wenn man den Gerüchten glauben schenken darf.

    Nun, Berlin stellt hier sicherlich eine Ausnahme dar. Abgesehen davon, das ich hier den schlechtesten RD in Deutschland, von der Qualitaet gesehen habe, hat Berlin eine wahsinnig hohe Dichte von NEFs. NAW war ein mal auch hier.
    Aus Quellen weiß ich, das in Berlin 80 % aller NA Einsaetze Fehlfahrten sind. Meist verursacht durch problematische Abfragen.
    Ich war einmal selbst in der Leitstelle und konnte sehen das jeder Platz ca. 10 Notrufe auf Warteschleife hatte. Durch ein Gespraech mit den Disponenten war klar, das die Zeit fuer einen Notruf sehr gering war. Weiterhin kommen hier viele fremdsprachliche Probleme durch die vielen Auslaender und Immigranten hinzu. Deswegen werden hauefig NEFs eingesetzt, wo gar keine NEF notwendig ist.
    Die Politik hat hier auch schon Kuerzungen angekuendigt, da die hohe NEF Dichte nicht gerechtfertig sei und deutlich zu teuer.
    Hoffentlich wird es auch mal umgesetzt.
    Meine Freundin arbeitet selbst in der Notaufnahme in Berlin als Rettungsassistentin und erlebt jeden Tag, was die Berliner Kollegen dort hineinbringen. Weiterhin habe ich selbst in Berlin an einer Rettungsassistentenschule gearbeitet und kenne den RD aus meiner Vergangenheit. Durch Besuche von Feuerwachen und im Gespraech mit den Kollegen ist mir klar geworden: Auf RD hat hier der meiste Teil der "blauen" Kollegen keine Lust oder nur rudimentaere Ahnung.


    Qualitaet ist nur durch Einheitlichkeit und deren Ueberpruefbarkeit zu erreichen. So meine Meinung. Wenn wir es in Deutschland nicht schaffen, eine einheitliche Ausbildung zu gestalten, aus der sich eine rechtliche Verbindlichkeit im Umsetzen von Maßnahme durch das RFP ueberall in Deutschland ergibt, so wird sich Deutschland weiter auf eine Aussenseiterpostition in der Professionalitaet des RD international bewegen.
    Nur wenn ich einheitliche Werte habe, die ich messen, ueberpruefen und korrigieren kann, kann ich ein System gestalten, wo Qualitaet die oberste Praemisse ist. Wenn jeder wieder macht, was er will, so wie es durch die Laendersituation und Auslegung der derzeitigen Situation ist, so werden wir wieder ungleiche Verteilung von Maßnahmen, Ausbildung und daraus resultierend einer bestehenden oder nicht bestehenden Qualitaet fuer den Patienten, haben. Ganz abgesehen von der Motivation der Kollegen und endlich einer stabileren Personalpolitik.

  • sascha: unser Grundgesetz ist insoweit unzweideutig: Die Gesetzgebungskompetenz obliegt in .de den Bundesländern. Ausnahmen: Ausdrücklich im Grundgesetz geregelte Bundeskompetenz. Insofern ist es mitnichten so, dass der Slogan "Bund sticht Land" tatsächlich weiterführend wäre. Im Einzelfall ist zu prüfen, inwieweit der Bund die Gesetzgebungskompetenz erhalten hat oder nciht. Für unseren Bereich ist die ganz klar der Zugang zu medizinischen Berufen (wenn mich nicht alles täuscht, findest du dies in Art. 74, Abs. 1 Nr. 19 GG aufgeführt), für die Berufsausübung jedoch wurde dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zugebilligt. Insofern erübrigt sich jede weitere Diskussion zu dem Thema. Ein entsprechender Passus in einem neu zu schaffenden RettAssG wird sofort zu entsprechenden Verfahren beim BVerfG führen, da sich Einzelne in ihrem Recht nach Art 12 GG beschnitten fühlen werden. Ich sehe auch nicht das Problem in der Länderkompetenz. Rein pragmatisch stellt dies keine Ungleichbehandlung dar, da sich jedes Land davor hüten wird, Dinge zu regeln, welche zu Regressforderungen aufgrund des haftungsrechtlichen Beamtenbegriffs sowie Organisationsverschuldens führen könnten.

  • Aus meiner Sicht sollte die zukünftige "Berufsausbildung" *inshallah* den RA dazu befähigen, "selbstständig und in Zusammenarbeit mit dem Notarzt die präklinische Versorgung von Menschen, die sich in einer Notfall-, Krisen-, oder Risikosituation befinden, zu gewährleisten."


    Rettungsassistenten sollten "in der Rettungstechnik selbständig und in der präklinischen Versorgung im übertragenen Kompetenzrahmen ebenfalls selbständig" handeln dürfen/können.


    Es muss also trotz bzw. gerade wegen der regionalen Unterschiede die Grundlage geschaffen werden (fachlich und rechtlich), dass ein RA entsprechende Massnahmen treffen kann/darf.


    Hier geht es nicht nur um die Absicherung des RA sondern auch derer, welche die Kompetenzen übertragen (in der Regel der Ärztliche Leiter, sofern vorhanden).


    Was das System angeht, präveriere ich ganz klar ein Notarzt gestütztes Paramedic-System. Eine bundesweit einheitliche Umsetzung eines solchen System ist meiner Meinung nach NICHT durchführbar und auch NICHT sinnvoll.


    Hier müssen ganz klar regionale Gegebenheiten einfliessen und die Individualität bestehen bleiben, da es hier in erster Linie um die Struktur der Region geht und wie der Rettungsdienst auf die daraus entstehenden Anforderungen reagiert.


    Mir persönlich fehlt bei manchen Argumentationen seitens des Rettungsdienstpersonals die Professionalität, mit der aus meiner Sicht dieser Beruf ausgeübt werden sollte. Ich gewinne eher den Eindruck, dass die Rettungsdienstmitarbeiter mehr daran interessiert sind invasive Techniken durchzuführen, als sich um den Patienten zu kümmern.


    Den Wert und die Professionalität von Rettungsdienstmitarbeitern misst man allerdings nicht daran, welche Massnahmen sie getroffen, sondern wieviele Menschenleben sie gerettet haben.


    Und hier kann es durchaus bedeuten, dass weniger, mehr ist!!!


    Wünsche allen einen schönen Sonntag!




    Verschneite Grüsse aus den Bergen,


    Mathias

  • Die Rechtslage und die Maßnahmen müssen für alle gleich sein!Sollten zusätzliche Maßnahmen in Regionen nötigen sein, müssen die Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen gleich sein. Will heißen alle Maßnahmen müssen in den Gesetzen sein.


    Beispiel: Sollte eine Bereich zusätzlich z. B. Morphin freigeben, muss im Gesetzestext stehen was an zusätzlicher Ausbildung zuerfolgen hat.

  • Die Rechtslage und die Maßnahmen müssen für alle gleich sein!


    Bei der Rechtslage gebe ich Dir recht!


    Aber kannst Du mir ein Land nennen, in dem das für die Massnahmen für paramedizinisches Personal in der Präklinik gilt?


    Mir ist keines auf Anhieb bekannt.


    Eine Forderung nach einer "Regelkompetenz" halte ich in einer Situation, in der Verteter der Ärzteschaft schon Probleme mit Begriffen wie "(Verdachts)Diagnose" und "Therapie" haben, eher für kontraproduktiv. Ein schrittweises Vorgehen wäre aus meiner Sicht mehr angezeigt. Wir dürfen gespannt sein, wie der nächste Entwurf seitens des BMG aussieht. Der erste "Versuch" war ja, na ja... lassen wir das.


    Da die Malteser aber schon darlegen, welche "Position" sie hinsichtlich einer Novellierung im geforderten Umfang vertreten, kann man davon ausgehen, dass es schwierig werden wird, eine entsprechende Mehrheit für den "grossen Wurf" zu erreichen.

  • Die Rechtslage und die Maßnahmen müssen für alle gleich sein!Sollten zusätzliche Maßnahmen in Regionen nötigen sein, müssen die Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen gleich sein. Will heißen alle Maßnahmen müssen in den Gesetzen sein.


    Wieso müssen sie überall gleich sein? Und allein aus dieser Sicht heraus ist noch lange nicht das RettAssG das benötigte Gesetz für derartige Kompetenzzuweisungen.

  • Gedanke ist nur dass es nicht wieder so ein Maßnahmengefälle wie jetzt gibt. Es kann doch nicht sein das es von Kreis zu Kreis unterscheidlich sein kann. Um sowas zuvermeiden muss halt jede Maßnahme abgesichert sein (nach Fort- und Ausbildung).

  • Gedanke ist nur dass es nicht wieder so ein Maßnahmengefälle wie jetzt gibt. Es kann doch nicht sein das es von Kreis zu Kreis unterscheidlich sein kann.


    Klar kann das sein ...
    Und das ist viel unproblematischer, als du dir vorstellst.

  • Die Rechtslage und die Maßnahmen müssen für alle gleich sein!Sollten zusätzliche Maßnahmen in Regionen nötigen sein, müssen die Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen gleich sein. Will heißen alle Maßnahmen müssen in den Gesetzen sein.


    Beispiel: Sollte eine Bereich zusätzlich z. B. Morphin freigeben, muss im Gesetzestext stehen was an zusätzlicher Ausbildung zuerfolgen hat.


    Deutschland ist ja schon jetzt weltberühmt für seine übersichtlichen Gesetze. :ironie:


    Ich stell mit gerade ein Gesetz vor, in dem jede Maßnahme und jede Tätigkeit jeder Berufsgruppe im Lande einzeln gelistet und mit allen Regeln und Ausnahmeregeln kommentiert ist. Imposant!


    Manche Leute scheinen eine recht verzerrte Auffassung von Gesetzgebung und gesetzlichen Regelungen zu haben. Diese "Forderungen" sind dermaßen unfundiert und unrealistisch, dass es sich kaum lohnt, sie zu kommentieren.


    Jörg

  • Dann sind unsere Erfahrungen ja sehr ähnlich..! Das NAW unten im Benjamin Franklin fährt doch noch, oder?
    Die Qualität vom RD in Berlin ist sicherlich nicht die Beste - keine Frage. Doch erneut meine Frage: Warum sollte der Rettungsdienst in Berlin, wo in jedem Eck ne Klinik steht und das Ziel sein sollte den Patienten dort hin zu bringen, und auf dem Land, wo man 10 Minuten Fahrt hat zur nächsten Klinik und daher eine größere präklinische Versorgung von Nöten ist, identisch sein?
    Die Problematik mit den Fehleinsätzen bedingt durch Leitstellenproblemen würd ich gern hinten an stellen.



    Wo ich Ihnen auch zustimme ist, dass die Rahmenbedingungen der Ausbildung einen sehr großen Teil der Qualität der Versorgung durch den RA bestimmen. Eine Verbesserung der Ausbildung - beschlossen durch den Bund - könnte die Länder dazu bewegen, ihre Rettungsdienstgesetze zu novellieren. Ein einheitliches Rettungsdienstgesetz durch den Bund ist aufgrund des Föderalismus in Deutschland nicht so leicht umzusetzen und ich warte noch immer darauf, dass mir jemand erklärt warum das auch wünschenswert wäre. Als Alternative wäre es aber ja unter Umständen möglich, dass die Länder sich zusammen tun und als Länder ein zu gewissen Teilen einheitliches System beschließen. Ich fürchte, dafür ist das Ganze allerdings zu vielen Politikern zu unwichtig. Und ich kann das in Zeiten der Finanzkrise und anderen wichtigen Themen auch verstehen.

  • Hallo zusammen,


    ich war leider nicht zugegen, als die Diskussion in mein Fachgebiet gelaufen ist. Die wesentlichen Gesichtspunkte sind schon angesprochen worden, so dass ich mich auf einige ergänzende Anmerkungen beschränke:


    Es ist im Moment scheinbar in Mode, die Vielfalt eines föderalistischen Staatssystems als Nachteil zu begreifen (übrigens auch außerhalb des Rettungswesens). Mir hat noch niemand erklären können, worin eigentlich das Problem liegen soll, wenn unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen. McJo hat das ja auch schon angedeutet. Einheitlichkeit ist doch kein Selbstzweck. Vielmehr:


    Regelungen im kleinen Kreis ermöglichen höhere Flexibilität und lassen sich an örtlichen Gegebenheiten anpassen.


    Das haben sich die Eltern der Grundgesetzes auch gedacht.


    1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche
    Einrichtungen übertragen. (1a) Soweit die Länder für die Ausübung der
    staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben
    zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung
    Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.


    Ich wuerde das eher nehmen.


    Das betrifft einen ganz anderen Zusammenhang. Für die Organisation des Rettungswesens kann man aus Art. 24 GG nichts ableiten.



    Gerade wenn es um den i.v. Zugang geht, reine Analgesie bei singulaeren Frakturen, Hypertonien und auch der gute alte Apoplex, ist sicherlich die NA Indikation etwas nach hinten zu stellen. (...) Hochqualifzierte RA der im Notfall die Moeglichkeit hat, auf einen NA zurueckzugreifen, aber sicherlich 80% der Einsaetze regulaer alleine abwickelt, mit Maßnahmen die er kann und darf und nicht nur in der Not kompetent ist.


    Warum? Welchen Vorteil erlangt ein Patient durch einen Verzicht auf eine notärztliche Behandlung?


    Fuer einen Zugang benoetigt man keinen NA.


    Ein Patienten benötigt ja auch keinen Zugang, sondern eine medikamentöse Therapie, für welche ein Zugang die technische Voraussetzung ist. Also ist wenig damit gewonnen, wenn Rettungsassistenten Zugänge legen.


    2. Es müßte dann nach dem BBiG eine geregelte Ausbildungsvergütung bezahlt werden, wer finanziert diese, doch hoffentlich werden diese Kosten den Kostenträgern als Rettungsdienstkosten abverlangt.


    Ich verstehe das Anliegen mit dem BBiG und kann auch nachvollziehen, dass die Kostenträger für die Zukunftssicherheit des Rettungswesens in die Pflicht genommen werden sollen. Ein Hinweis nur: Das bedeutet natürlich auch, dass nicht mehr Unmengen von Rettungsassistenten ausgebildet würden, sondern am zukünftigen Bedarf orientiert (was ich für sinnvoll halte).


    Jedoch bedeutet dies nicht, dass damit alle Argumente FÜR eine Verlängerung abgegrast sind.


    Das ist m. E. genau der Punkt, an dem man das Schreiben ernsthaft angreifen kann. Ich würde es noch etwas umdrehen und zuspitzen: Die Verfasser argumentieren gegen eine Verlängerung, aber nicht für eine zweijährige Ausbildung. Verschiedentlich formulieren sie ja sogar selbst, dass derzeit nicht alles gut ist.


    Beste Grüße

  • Ich stell mit gerade ein Gesetz vor, in dem jede Maßnahme und jede Tätigkeit jeder Berufsgruppe im Lande einzeln gelistet und mit allen Regeln und Ausnahmeregeln kommentiert ist. Imposant!


    Ich hatte vor einigen Jahren schon einmal versucht, die Nachteile einer solchen Regelungsweise in die Diskussion um die Regelkompetenz einzuspeisen. Ich kann nicht gerade eine umfassende Rezeption wahrnehmen.

  • Und wie sähe so ein Druck auf die Länder bezüglich der Änderung der RD-Gesetzte aus?
    Bspw.: Der Bund würde, was Jörg ja schon als unmöglich quittiert hat (wie ich finde zurecht), jetzt die Intubation für den RA "legalisieren". Der Druck sähe so aus, dass er entweder keinen RA mehr auf die Autos setzt um Geld zu sparen oder den NA abschafft um Geld zu sparen. Allein ein Festschreiben bringt gar nichts. Und bei den regelmäßigen Kontrollen wäre es einfach so, dass diese nicht mehr abgenommen werden könnten. Spart Geld und der RA darf die MAßnahme demzufolge nicht mehr tätigen.
    Der RA, wie auch bspw. die Krankenschwester, sind ärztl. Assistenzpersonal. Sollen sie das bleiben oder sollen sie eine eigene Berufssparte werden. Das eine ist: Es bleibt wie es ist, das andere ein Paramedic-System.

  • Und wie sähe so ein Druck auf die Länder bezüglich der Änderung der RD-Gesetzte aus?
    Bspw.: Der Bund würde, was Jörg ja schon als unmöglich quittiert hat (wie ich finde zurecht), jetzt die Intubation für den RA "legalisieren". Der Druck sähe so aus, dass er entweder keinen RA mehr auf die Autos setzt um Geld zu sparen oder den NA abschafft um Geld zu sparen. Allein ein Festschreiben bringt gar nichts. Und bei den regelmäßigen Kontrollen wäre es einfach so, dass diese nicht mehr abgenommen werden könnten. Spart Geld und der RA darf die MAßnahme demzufolge nicht mehr tätigen.
    Der RA, wie auch bspw. die Krankenschwester, sind ärztl. Assistenzpersonal. Sollen sie das bleiben oder sollen sie eine eigene Berufssparte werden. Das eine ist: Es bleibt wie es ist, das andere ein Paramedic-System.

    Aus wessen Aussage beziehst du dich?


    @Schmunzel: Super Beitrag! :positiv:

  • Dann kann ja eigentlich alles bleiben wie es ist! :ironie:


    Wir handel weiter in Rechtlichen Grauzonen.


    Jörg


    Sicherlich wird des schwer ein Übersichtliches Gesetz zu Verfassen, aber man kann auch einges über Verordnungen regeln.

  • Es ist im Moment scheinbar in Mode, die Vielfalt eines föderalistischen Staatssystems als Nachteil zu begreifen (übrigens auch außerhalb des Rettungswesens). Mir hat noch niemand erklären können, worin eigentlich das Problem liegen soll, wenn unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen. McJo hat das ja auch schon angedeutet. Einheitlichkeit ist doch kein Selbstzweck.


    Warum? Welchen Vorteil erlangt ein Patient durch einen Verzicht auf eine notärztliche Behandlung?

    In Bezug auf den Rettungsdienst bzw. die jeweiligen Rettungsdienstgesetze der Länder gibt es - wie wir aktuell deutlich bei der Diskussion um die Novellierung sehen - durchaus Nachteile. So erschweren unterschiedliche Gesetzgebungen bzw. die darin enthaltenen (oder fehlenden) Regelungen aktuell die Formulierung der Ausbildungszielbeschreibung für Rettungsassistenten. Geht man - wie im aktuell vorgelegten Entwurf - davon aus, dass ÄLRD weitreichende Aufgaben übernehmen steht man vor dem Problem, dass ÄLRD nicht in allen Landesrettungsdienstgesetzen vorgesehen sind. Auch wird in einigen Landesrettungsdienstgesetzen der Intensivtransport als Leistung des Rettungsdienstes aufgeführt, in anderen wiederum nicht. Auch das könnte Auswirkungen auf die Ausbildungszielbeschreibung haben. Theoretisch müsste ich einen RettAss nicht für eine Aufgabe ausbilden, für die er grundsätzlich erst einmal nicht vorgesehen ist. Ich könnte ihm eine entsprechende Weiterbildung selbst überlassen und müsste diese nicht in seine "Grundausbildung" implementieren.


    Die Frage nach dem Vorteil bei Verzicht auf einen Notarzt müsste in diesem Fall umgekehrt lauten: welchen Nachteil erlangt ein Patient durch den Verzicht auf eine notärztliche Behandlung ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Geht man - wie im aktuell vorgelegten Entwurf - davon aus, dass ÄLRD weitreichende Aufgaben übernehmen steht man vor dem Problem, dass ÄLRD nicht in allen Landesrettungsdienstgesetzen vorgesehen sind.


    Da stehe ich wohl im Moment etwas auf dem Schlauch (es war spät gestern Abend): Wo ist der Bezug zur Ausbildung des Rettungsassistenten?



    Auch wird in einigen Landesrettungsdienstgesetzen der Intensivtransport als Leistung des Rettungsdienstes aufgeführt, in anderen wiederum nicht. Auch das könnte Auswirkungen auf die Ausbildungszielbeschreibung haben. Theoretisch müsste ich einen RettAss nicht für eine Aufgabe ausbilden, für die er grundsätzlich erst einmal nicht vorgesehen ist. Ich könnte ihm eine entsprechende Weiterbildung selbst überlassen und müsste diese nicht in seine "Grundausbildung" implementieren.


    Das könnte man überlegen; man könnte aber den Rettungsassistenten auch einfach für die betreffende Leistung ausbilden. Auch in den Bundesländern, in denen Intensivtransporte keine Leistung des Rettungsdienstes sind, wird ja Bedarf an Intensivtransporten und entsprechend ausgebildetem Personal bestehen.



    Die Frage nach dem Vorteil bei Verzicht auf einen Notarzt müsste in diesem Fall umgekehrt lauten: welchen Nachteil erlangt ein Patient durch den Verzicht auf eine notärztliche Behandlung ?


    Den Verlust eines deutlich höherqualifizierten Behandlers.

  • Da stehe ich wohl im Moment etwas auf dem Schlauch (es war spät gestern Abend): Wo ist der Bezug zur Ausbildung des Rettungsassistenten?

    Es wird aktuell in der Formulierung des Ausbildungszieles des RettAss auf den ÄLRD Bezug genommen, der aber nicht in allen Bundesländern verbindlich ist. Darauf wurde in letzten Experten-Sitzung hingewiesen.


    Das könnte man überlegen; man könnte aber den Rettungsassistenten auch einfach für die betreffende Leistung ausbilden. Auch in den Bundesländern, in denen Intensivtransporte keine Leistung des Rettungsdienstes sind, wird ja Bedarf an Intensivtransporten und entsprechend ausgebildetem Personal bestehen.


    Man könnte den Rettungsassistenten für viele Leistungen ausbilden, aber es wird gerade im Hinblick auf die Ausbildungsfinanzierung nur schwer vermittelbar sein, dass RettAss für Leistungen ausgebildet werden sollen, die nicht bundesweit in ihren primären Aufgabenbereich fallen. Es könnte jederzeit argumentiert werden, dass - für diejenigen, die in einem Bundesland mit gesetzlich geregeltem Intensivtransport arbeiten möchten - die entsprechende (Zusatz-)Ausbildung privat erworben werden kann. Folge ich deinem Gedankengang (den ich grundsätzlich unterstützen würde), so müsste ich in die Ausbildung für RettAss auch die Qualifikation zum HEMS-Crew-Member implementieren, da ja grundsätzlich Bedarf an entsprechend ausgebildetem Personal besteht.


    Den Verlust eines deutlich höherqualifizierten Behandlers.

    Wenn es lediglich um den Verlust eines deutlich höherqualifizierten Behandlers ohne erkennbaren Nachteil für den Patienten geht, sehe ich kein Problem. Ich fordere ja auch nicht einen Handwerksmeister, wenn sein Geselle die Arbeit genauso gut (aber dafür deutlich günstiger) verrichten kann.
    Ich verstehe schon, worauf du hinaus möchtest, aber das lässt sich eben nicht so pauschal beantworten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Man könnte den Rettungsassistenten für viele Leistungen ausbilden, aber es wird gerade im Hinblick auf die Ausbildungsfinanzierung nur schwer vermittelbar sein, dass RettAss für Leistungen ausgebildet werden sollen, die nicht bundesweit in ihren primären Aufgabenbereich fallen. Es könnte jederzeit argumentiert werden, dass - für diejenigen, die in einem Bundesland mit gesetzlich geregeltem Intensivtransport arbeiten möchten - die entsprechende (Zusatz-)Ausbildung privat erworben werden kann. Folge ich deinem Gedankengang (den ich grundsätzlich unterstützen würde), so müsste ich in die Ausbildung für RettAss auch die Qualifikation zum HEMS-Crew-Member implementieren, da ja grundsätzlich Bedarf an entsprechend ausgebildetem Personal besteht.


    Das sehe ich anders: Auch ein Tischler, der in der Massenproduktion von Einbauküchen beschäftigt wird, hat in seiner Ausbildung zunächst das volle Programm seines Ausbildungsberufs erlernen müssen - völlig unabhängig von seinem tatsächlichen späteren Einsatzbereich. Berufsausbildungen haben die für den Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, völlig unabhängig von der tatsächlichen späteren beruflichen Anforderung. Mit deiner o.a. Begründung könntest du auch Inhalte wie Staatskunde aus der Ausbildung zum Rettungsassistenten rausstreichen, bei der Intubation eines Patienten ist es ebenfalls nicht wichtig zu wissen, wer unseren Bundespräsidenten wählt. Wozu also sollten die Kassen diesen Bestandteil der Ausbildung finanzieren?