Ich habe mal irgendwie gehört, dass es in Deutschland nur sechs Berufsausbildungen gibt, bei denen die Auszubildenden/Schüler ihre Ausbildungskosten selbst tragen müssen (mal von staatlichen Förderungen abgesehen). Frag mich jetzt nicht, welche Berufe das waren, aber einer davon ist natürlich der Rettungsassistent.
Novellierung RettAssG - ausreichende Informationen ?
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1. PTA - pharmazeutisch technische Assistenten
2. Physiotherapeuten
3. Rettungsassistenten
4. Ergotherapeuten
5. ???
6. ??? -
öhöm...
PTA = Pharm. Techn. ASSISTENT!
kleiner Unterschied, wir sind aber schliesslich auch keine
Rettungsangestellten...*Klugscheisser-Modus off*
Liebe Grüße
Jörg -
Asche über mein Haupt...
werde es ändern!Gruß Max
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Hallo Leute,
wer sich nicht genügend Informiert fühlt, einfach mal den ANsprechpartner von ver-di schreiben.
Mal schauen was die dazu sagen.http://gesundheit-soziales.ver…rettungsassistentengesetz
Zitat: ver-di Homepage
ZitatMit der Verständigung über Eckpunkte zu einer Reform der Ausbildung im Rettungsdienst sind gute Voraussetzungen geschaffen, den Gesetzgeber zur baldigen Umsetzung aufzufordern.
Ansprechpartner: Gerd Dielmann gerd.dielmann@verdi.de oder Marion Leonhardt marion.leonhardt@verdi.de
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Nein, ein Auszubildender wird dann während der Lehrzeit entlohnt, wenn sein Beruf im Bundesausbildungsgesetz als solcher definiert ist. Nur dann ist es ein staatlich anerkannter Beruf mit allen daraus resultierenden Möglichkeiten und Regularien.
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Hätte noch einen zur Liste hinzuzufügen:
MTRA (nicht MRSA) = Medizinisch Technischer Radiologie Assistent= Röntgenschwester :D(mögen die wahrscheinlich genauso gerne wie wie Krankenträger)
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Na ja, über die Nomenklatur könnte man immer streiten ( "Bahre" und so...) aber für mich ist's ein Faktum, dass, von jemandem der bereit ist, in einem Sozialberuf zu arbeiten, für die Ausbildung Geld zu Verlangen schlicht und ergreifend asozial ist! Wenn wir mal von Motivation sprechen weollen...dass ist eine echte Hürde!
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Es ist mir ein Anliegen, ein paar Anmerkungen zu machen:
Mowl, du schreibst:
Zitata) Es ist nicht im Interesse einer kommeneden Bundesregierung, eine Dreijährige Ausbildung im Bundesausbildungsgesetz zu verankern, wei zum einen daraus im Rückschluß resultieren würde, dass man kein Geld mehr mit der Ausbildung machen könnte, sondern im Gegenteil unseren Azubis wie KP-Schülern ein Auszubildenden-Gehalt zustünde
Eine Ausbildungsvergütung steht den Auszubildenden bereits heute zu, hierzu habe ich unter anderem im alten Forum Folgendes geschrieben:
ZitatBezüglich der Ausbildungsverträge, die ohne einer Vereinbarung eines Lohnes bzw. mit Vereinbarung der Nichtzahlung eingegangen wurden, wird man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fündig.
Hier gilt es zu klären, in wieweit die einzelnen, individuellen Arbeitsverträge gegen geltendes Recht verstoßen.§ 138 [Sittenwidriges Rechtsgeshäft; Wucher] (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ich nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.Hierzu Auszüge aus http://www.internetratgeber-recht.de:
Gibt es einen Mindestlohn?
1. Gibt es eine tarifvertragliche Regelung über die Mindesthöhe des Lohnes, so gilt diese, wenn der Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag nimmt.
2. Andernfalls gilt das im Arbeitsvertrag Vereinbarte. Insoweit ist im Gesetz nach unten hin keine Untergrenze geregelt: Es gibt also keinen gesetzlichen Mindestlohn. Unterschreitet der Lohn allerdings eine gewisse Grenze - man spricht dann von einem sog. Hungerlohn - ist die Vereinbarung nichtig, weil sie gegen die guten Sitten verstößt, § 138 BGB. Die Frage, wann ein Hungerlohn gegeben ist, bestimmt sich nach dem am Arbeitsort Üblichen. Die Grenze hierfür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei zwei Dritteln des Tariflohnes.
Keine Vereinbarung - Trotzdem Lohn?
Ist im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung über die Vergütung der Arbeitsleistung geregelt - was nur selten der Fall sein wird - und greift auch keine tarifvertragliche Regelung hinsichtlich der Vergütung ein, so heißt dies nicht, dass die Arbeit unentgeltlich zu erbringen ist.
§ 612 Abs. 1 BGB ordnet insoweit an, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (also nicht bei Tätigkeiten, die aus reiner Gefälligkeit übernommen wurden). Nach § 612 Abs. 2 BGB schuldet der Arbeitgeber die sogenannte taxmäßige Vergütung, wenn die Umstände keine anderen Rückschlüsse zulassen. Taxen sind hoheitlich festgesetzte Gebühren: Als Beispiele mögen hier die ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren dienen.
Existiert eine solche Taxe nicht, so muss der Arbeitgeber die für solche Tätigkeiten übliche Vergütung zahlen. Insoweit wird regelmäßig der Tariflohn für vergleichbare Tätigkeiten heranzuziehen sein.
Gibt es auch insoweit keine Anhaltspunkte zur Ermittlung des Lohnes (z.B. weil ein Tarifvertrag fehlt), kann der Arbeitnehmer die Vergütung nach billigem Ermessen selbst festsetzen, §§ 315, 316 BGB. Dabei muss er berücksichtigen, dass die Forderung im Streitfall auch durchsetzbar sein muss.Quelle: http://www.internetratgeber-re…echt/Lohnanspruch/laa.htm
Das Problem besteht vielmehr darin, daß die Ausbildungsbetriebe (Rettungsdienste) die Situation der Auszubildenden (nicht ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen) zunehmend ausnutzen und darauf vertrauen, daß dies so hingenommen wird.
Weiterhin möchte ich noch folgende Aussagen, die aus einer Anfrage des ASB an die großen Parteien im Vorfeld der Wahlen stammt, zitieren:
ZitatFrage: Welche Schritte wollen Sie einleiten, um die Kompetenzen und die Ausbildungsvergütung von Rettungsassistenten eindeutig zu regeln?
"Die SPD plant eine grundsätzliche Überarbeitung des Rettungsassistentengesetzes. Darin soll die Ausbildungszeit von zwei auf drei Jahre verlängert und die Kompetenzen der Assistenten am Einsatzort besser geregelt werden. Außerdem wollen wir die Ausbildungsvergütung neu regeln, arbeiten aber zurzeit noch an dem dafür erforderlichen Finanzierungsvorschlag."
"Eine Verbesserung des Berufsbildes des Rettungsassistenten erscheint aus unserer Sicht sinnvoll und wir weisen schon seit längerem auf den Bedarf einer Novellierung des Rettungsassistenten-gesetzes hin. Dieses Thema steht auch in der kommenden Legislaturperiode auf unserer Agenda. (CDU/CSU)"
Du schreibst weiterhin:
Zitatb) Eine Erweiterung der Regelkompetenzen ist mit der derzeitigen Gesetzgebung und den Ansichten der BÄK nicht möglich und auch nicht gewünscht.
Weshalb nicht ?
Nicht nur die BÄK hat Ansichten (die sie übrigens von Zeit zu Zeit den aktuellen Bedürfnissen anpasst), sondern auch andere Interessensvertretungen wie beispielsweise Berufsverbände und Gewerkschaften. Ich verstehe beim besten Willen icht, weshalb die Aussagen der BÄK permanent als drohendes "Damoklesschwert" propagiert werden, hier werden meines Erachtens falsche Ängste geschürt.
Was Gesetzgebungen betrifft, so sind diese durchaus änder- bzw. erweiterbar. Und welches Gesetz verbietet Rettungsassistenten Kompetenzen und mit welcher Begründung ? Das Heilpraktikergesetz ?Selbstverständlich sind wir heute und auch in Zukunft verpflichtet, unser Wissen und Können zum Wohle des Patienten einzusetzen. Die Konsequenzen einer Nichtbeachtung sind heute die gleichen, wie sie auch in Zukunft und mit eventuell erweiterten Kompetenzen sein werden. Wer etwas erlernt hat, von dem wird auch erwartet, daß er das Erlernte sach- und fachgerecht einsetzt. Die Ängste der älteren Kollegen kann ich natürlich nachvollziehen, diese sind aber meines Erachtens unbegründet und diese als Argumentation gegen erweiterte Fachkompetenzen künftiger Rettungsassistenten anzuführen, halte ich für völlig absurd.
Ich sehe schon, die Diskussion entfernt sich vom eigentlichen Thema
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Ja wir sind hier OT, es wäre mir trotzdem daran gelegen die Sache weiter zu verfolgen, da deine Heranziehung des §138 meiner Meinung nach den kern der Sache nicht trifft.
Des weiteren, betrachte ich die BÄK und ihre Empfehlungen nicht als Damoklesschwert sondern als Richtschnur, die einiges über zukünftige Entwicklungen aussagt. Fakt ist, das eine Erweiterung der Regelkompetenzen aus Haftungs- und Arbeitsrechtlicher Sicht sehr weitreichende Konsequenzen hätte.
Aber ich wiederhole nochmal, ich fühle mich nicht gut informiert, nicht durch "unsere" Printmedien und noch viel weniger durch meinen Arbeitgeber.
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Zur rechtlichen Sache:
Ohne mich dabei zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, möchte ich zu Bedenken geben dass solche Rechtsforen Im Internet eigentlich nicht geeignet sind, dieexakte Rechtslage darzustellen. Auch die Textpassagen der einzelnen § sollten nicht immer wörtlich angewendet werden. Diejenigen die einen dubios erscheinenden Ausbildungsvertrag haben oder sich Rechtssicherheit verschaffen wollen, sollten sich besser an einen Rechtsbeistand wenden.Unstreitig ist es ein großes Manko, dass von vielen Arbeitgebern Ausbildungsverträge zum Nulltarif geschlossen werden. Null Lohn für viel Arbeit. Dass das ein Zustand ist der nicht toleriert werden kann steht wohl ausser Frage. Jedoch ist es ein Hinderniss für alle Beteiligten, dass es immernoch so viele Menschen gibt, die auch noch Geld bringen würden um ein BLaulichtauto zu fahren. Diesen Umstand macht sich mancher Arbeitgeber eben zu nutze.
Ich bitte das nicht falsch zu verstehen. Ehrenamtlickeit soll hier nicht an den Pranger gestellt werden. ICh finde ehrenamtliches Engagement sehr wichtig und notwendig. Jedoch wird genau das von manchem Arbeitgeber ausgenutzt um solche Null-Tarif-Verträge zu rechtfertigen."Wenn andere schon umsonst arbeiten kommen, das kann derjenige der hier auch noch ausgebildet wird, auch." HIer ist ein Umdenken der CHefetagen gefragt, gestützt von Auszubildenden die sich gegen solche Verträge wehren.
Wir an unserer LRW können uns hierbei beruhigt zurücklehnen, denn unsere Auszubildenden erhalten ordentliche Ausbildungsverträge mit einer entsprechenden Vergütung. -
Zitat
mit einer entsprechenden Vergütung
Die da wie hoch wäre?
Gerne auch per PN!
Gruß Andreas -
Mein Gott, über Zahlen kann man reden. Ich habe als RAiP 1131,25 Euro verdient, minus Abzüge, plus Schichtzulagen habe ich im Monat zwischen 850 und 900 Euro verdient (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gab es auch noch)!
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Jo dito...
BAT 8 zzgl. DUZ u.s.w.
ich denke, dass ist kein GeheimnisGruß Max
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hoi kann mir jemand sagen wie weit es mit der reform des rettungsassistenten gediehen ist oder ob das eckpunktpapier immer noch so aktuell ist???????
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Im Zusammenhang mit der Landtagswahl in BaWü habe ich Emails mit einer Bitte um Stellungsnahme bezüglich der Rettungsassistentenausbildung an die verschiedenen Parteien verschickt!
Nach nun mittlerweile 4 Wochen hat mir als einzigste Partei die FDP geantwortet...
Doch lest selbst!
Gruß Andreas
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Berlin, 14.3.2006
Sehr geehrter Herr Reisch,Christoph Funk hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an meinen Fraktionskollegen Ernst Burgbacher und mich weitergeleitet.
Die Situation der Ausbildung von Rettungsassistenten ist zur Zeit in der Tat unbefriedigend. Angesichts der Tatsache, daß die ersten Stunden nach einem Unfall lebensentscheidend sein können, muß die Ausbildung zum Rettungsassistenten grundlegend reformiert werden. Die von Ihnen genannten Zahlen ? in dieser konkreten Summe waren sie weder dem Bundesverband der Rettungsassistenten noch der FDP-Fraktion bekannt ? zeigen die Misere des Rettungswesens und des Ausbildungssystems deutlich.
Die FDP-Fraktion setzt sich ausdrücklich für die Reform der Berufsausbildung von Rettungsassistenten ein. Dreh- und Angelpunkt ist hier die Integration in eine klassische Berufausbildung, wie sie Krankenpflegekräfte erhalten.
Dann wäre auch ein Überblick über den Bedarf an Rettungsassistenten eher möglich. Es würde vermieden werden, daß angehende Rettungsassistenten eine schulische Ausbildung, die sie ja auch selbst zahlen müssen, beginnen und dann keinen Platz für den praktischen Teil, das Anerkennungsjahr, erhalten.
Eine Zusammenfügung des theoretischen Teils und des Anerkennungsjahres zu einer klassischen Berufsausbildung ähnlich der von Krankenpflegekräften, gäbe den Auszubildenden im Rettungswesen die Möglichkeit mit einer Prüfung den Abschluß zu erreichen und somit den Berufzugang zu erhalten. Die Diskrepanz der Rettungsassistenten, die den theoretischen (schulischen) Teil abschließen, und der Stellen für das notwendige Anerkennungsjahr würde damit ausgeschlossen.
Daß dies bislang so nicht geändert wurde, hat mehrere Gründe. Hervorzuheben ist hier aber vor allem der Einsatz von Ehrenamtlichen und Zivildienstleistenden, der bei einer Aufwertung des Berufes des Rettungsassistenten durch eine qualifizierte Berufsausbildung dann nicht mehr möglich wäre. Viele Unternehmen sehen hier die Möglichkeit, günstige Arbeitskräfte einzusetzen. Wie sich zeigt, ist dies aber zu kurz gedacht und aufgrund der zurückgehenden Zahl der Zivildienstleistenden auch nicht mehr tragbar. Durch ein Umdenken in diesem Bereich würde ein Wettbewerb um die qualifizierten Kräfte einsetzen. Als Fußnote sei hier erwähnt, daß angesichts der langjährigen Forderung der FDP-Fraktion nach Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht auch das Argument der Notwendigkeit von Zivildienstleistenden im Rettungswesen entfallen würde.
Eine klassische Berufsausbildung könnte aber auch helfen Kosten zu sparen. Der theoretische Teil der Ausbildung ist bis zu 90% der von Krankenpflegekräften gleich. Eine gemeinsame Ausbildung der Rettungsassistenten und Krankenpflegekräften im theoretischen Teil wäre also leicht möglich. Eine Kopplung der Ausbildung an die Krankenpflege hätte aber auch zur Folge, daß das Auslastungsproblem, mit dem die Krankenschulen zu kämpfen haben, geringer würde.
Aufgrund der Möglichkeit eines schnelleren Zugangs junger Absolventen in den Arbeitsmarkt, plädiert die FDP-Fraktion aber für eine Berufsausbildung von zwei statt drei Jahren. Die FDP-Fraktion sieht in der Reform der Berufsausbildung von Rettungsassistenten dringenden Handlungsbedarf und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff
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Büro Hartfrid Wolff, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin
Telefon: 030/227-75217 Telefax: 030/227-76217
hartfrid.wolff@bundestag.de -
Eine interessante Stellungnahme !
Allerdings etwas widersprüchlich - einerseits sieht man bei der FDP (wie übrigens bei allen großen Parteien) dringenden Handlungsbedarf, die Ausbildung zu verbessern, andererseits ist man für eine Beibehaltung der 2-jährigen Ausbildung. Offensichtlich wird dabei übersehen, daß eine den heutigen Anforderungen angepasste Ausbildung nicht in 2 Jahren absolviert werden kann. Lediglich das Zusammenlegen mit Auszubildenden in der Krankenpflege und die Umwandlung in ein duales Ausbildungssystem bringt noch keine nennenswerte Verbesserung, auch wenn dies immerhin ein erster, möglicher Schritt wäre.
Ich gehe davon aus, daß gerade der alte Problempunkt "Finanzierung der Ausbildung" die Haltung bezüglich der Ausbildungsdauer begünstigt.
Die in der Stellungnahme vorgeschlagenen Änderungen wären keine wirkliche Verbesserung der Ausbildung an sich, sondern würden lediglich die Ausbildung begleitende Probleme wie beispielsweise fehlende, praktische Ausbildungsstellen beheben.
Interessant aber auch der Verweis auf den Einsatz von Ehrenamt und Zivildienstleistenden. Gerade Ersteres ist ein großes Politikum und es wundert mich, daß dies von einer Partei so deutlich angesprochen wird.Was mich interessieren würde - welche Zahlen hast du in deiner Anfrage denn genannt ?
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Daniel, ich habe die Zahlen genannt die ich von meinem ehemaligen Schulleiter erfahren habe.
Ich habe geschrieben dass momentan jedes Jahr in Deutschland ca. 10000 Rettungsassistenten schulisch fertig ausgebildet werden (mit BW) es aber ca. nur die Hälfte an Anerkennungsjahrplätzen gibt. -
Interessante Zahl, deren Quelle mit interessieren würde.
Hier ein Auszug aus dem alten Forum:
Zitatim Schuljahr 2000/2001 wurden bundesweit 2.462 neue Rettungsassistenten ausgebildet (laut Statistisches Bundesamt).
Quelle (PDF-File): http://www.bmgs.bund.de/downlo…en/stattb2002/06/6.19.pdfDarin enthalten waren sicherlich nicht die Absolventen der Bundeswehr, wenngleich deren Anzahl kaum ins Gewicht fallen dürfte. Wie genau diese Zahl ist, darüber lässt sich nur spekulieren da mir nicht bekannt ist, wie das Statistische Bundesamt die Zahlen erhebt.
Derzeit gibt es etwa 105 Schulen bundesweit, die eine Ausbildung zum Rettungsassistenten anbieten. Wenn jede Schule jährlich ca. 60 Rettungsassistenten ausbildet, ergibt das eine Gesamtzahl von 6.300.
Diese Zahl ist sicherlich schon hoch gegriffen. Ungeachtet dessen, besteht natürlich eine (oft regionale) Diskrepanz an benötigten und vorhandenen Stellen für RettAss i.P. -
Wenn wir schon bei Zahlen sind, hier noch ein weiterer Auszug aus unserem Archiv-Forum:
ZitatIm Jahre 2002 waren im deutschen Rettungsdienst 46.000 Mitarbeiter beschäftigt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Rein rechnerisch würden derzeit also ca. 18 Jahre benötigt, um das komplette Personal im Rettungsdienst durch neu ausgebildete Rettungsassistenten auszutauschen (bei einer angenommen Anzahl von 2.500 neu ausgebildeten RettAss jährlich).
Nimmt man einmal an, daß ein RD-Mitarbeiter durchschnittlich 40 Jahre arbeitet, so wären in dieser Zeit ca. 100.000 neue Rettungsassistenten ausgebildet worden (ausgehend von 2.500 neuen RettAss jährlich).
Übrigens waren im Jahr 2002 20,4% Frauen unter den Auszubildenden zum/-r Rettungsassistenten/-in.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, stellen die Personalkosten den größten Kostenpunkt in einem Unternehmen dar.
Vergleich man die Anzahl der im Rettungsdienst Beschäftigten (46.000 im Jahre 2002) mit der Anzahl der in einem Krankenhaus Beschäftigten (1.114.000 im Jahre 2002) kommt die Frage auf, weshalb ausgerechnet im Rettungsdienst permanent über Einsparungen bzw. Kürzungen diskutiert wird. Allerdings scheinen 46.000 potentielle Wähler kaum ins Gewicht zu fallen...Quelle: http://forum.myphorum.de/read.php?f=9223&i=3227&t=3227&nr=1