Die Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Oder-Spree sorgt derzeit für viel Ärger. So verschickt der Kreis nun für erfolglose Reanimationseinsätze eine Rechnung über 400 Euro - an den Verstorbenen. Da Verstorbene bekanntermaßen nicht mehr geschäftsfähig sind, müssen deren Erben die Rechnung begleichen.
Hintergrund ist eine Novelle des brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes, nach der Notfälle ohne den Transport in ein Krankenhaus als Fehlfahrten definiert werden. Im November entschied das Bundessozialgericht , dass die Krankenkassen für die Kosten dieser Einsätze nicht aufkommen müssen.
Mit diesem Vorgehen ist der Kreis Oder-Spree bislang in einer Einzelrolle, in anderen Rettungsdienstbereichen in Brandenburg werden Fehlfahrten bislang auf andere Einsätze umgelegt.
Quellen:
http://www.moz.de/index.php/Mo…lin_Brandenburg/id/265763
http://www.berlinonline.de/ber…/print/berlin/253118.html