Tote sollen zahlen - Ärger um Gebührensatzung im Kreis Oder-Spree

  • Die Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Oder-Spree sorgt derzeit für viel Ärger. So verschickt der Kreis nun für erfolglose Reanimationseinsätze eine Rechnung über 400 Euro - an den Verstorbenen. Da Verstorbene bekanntermaßen nicht mehr geschäftsfähig sind, müssen deren Erben die Rechnung begleichen.
    Hintergrund ist eine Novelle des brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes, nach der Notfälle ohne den Transport in ein Krankenhaus als Fehlfahrten definiert werden. Im November entschied das Bundessozialgericht , dass die Krankenkassen für die Kosten dieser Einsätze nicht aufkommen müssen.


    Mit diesem Vorgehen ist der Kreis Oder-Spree bislang in einer Einzelrolle, in anderen Rettungsdienstbereichen in Brandenburg werden Fehlfahrten bislang auf andere Einsätze umgelegt.


    Quellen:
    http://www.moz.de/index.php/Mo…lin_Brandenburg/id/265763
    http://www.berlinonline.de/ber…/print/berlin/253118.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich hab mich bisher immer rausgehalten aus der Abrechnung, aber soweit ich weiß versuchen wir in Märkisch Oderland die erfolglosen Reanimationen trotzdem irgendwie mit den Kassen abzurechnen. Wie in dem einen Bericht geschrieben wurde in der Regel mit genauer Prüfung jedes Falles.


    Donnerstag bin ich wieder auf der Wache und versuche mal den Kollegen der die Abrechnung macht auszufragen zu dem Thema.
    Wenn die Kassen in euren Landkreisen das mitbekommen, könnte es vielleicht auch bald bei euch so sein, wenn dies nicht schon der Fall ist.


    Gruß Punki

  • i.d.R wird bei "längeren", also erfolglosen reanimationen beiden fahrzeugen ein trapo erstellt also nef und rtw und es kann eine erstversorgung mit ktw gebühr abgerechnet werden.


    bei nicht begonnener reanimation bekommt der rtw ne leerfahrt und das nef bekommt wiederum die erstversorgung und als einziger nen t-schein.


    ich finde es auch vollkommen legitim das für die reamaßnahmen abgerechnet wird, immerhin ist ja allerhand material verbraucht worden, oder ? arztpauschale, klebepaddels, tubus, zugang zb

  • Ich finde das ja auch legitim das erfolglose Reanimationen abgerechnet werden, nur finde ich es schade, dass die Kassen dies nicht mehr übernehmen und sich ihrer Pflicht entziehen. Jetzt kann man diskutieren ob sie wirklich noch in der Pflicht stehen die Kosten zu übernehmen, aber wenn ich eine Rea beginne, ist der Patient noch nicht für tot erklärt worden und somit müssen die Kassen dies bezahlen.


    Gruß Punki


  • ich finde es auch vollkommen legitim das für die reamaßnahmen abgerechnet wird, immerhin ist ja allerhand material verbraucht worden, oder ? arztpauschale, klebepaddels, tubus, zugang zb


    Ich glaub das sind noch Peanuts - Fang mal unter Rea-Bedingungen eine frustrane Lyse an; das wird teuer!

  • Warten wir mal ab wie lange es dauert bis jemand auf die Idee kommt wieder ohne Rücksicht auf Gefühle und Bedürfnisse regelmäßig mit erfolglosen Reas "unter Reanimationsbedingungen" ins KH gefahren. Die KHs können dann wenigstens auch noch etwas abrechnen. So wird es für die Kassen noch teurer und für die Angehörigen und RD-Mitarbeiter wieder unmenschlicher. Wieder einmal ein super Gedankenbiltz der gesetzlichen Krankenkassen.


    Krankenkassen halt... :mauer:


    Grüsse,


    Gerrit

  • Bei uns wird jeder Einsatz, bei dem der Notarzt etwas macht außer "Guten Tag" und "Auf wiedersehen" sagen, als Notarzteinsatz abegerechnet.
    Deswegen wäre es auch bei uns möglich, dass Angehörige eine Rechnung erhalten, wenn der Patient "Selbstzahler" ist/war....
    Andere Sache:
    Der Bestatter verschickt doch auch Rechnungen...

  • Viel interessanter finde ich folgenden Grdankengang: In der Regel ist der (später) reamimationspflichtige Patient zum Zeitpunkt des Notrufs bereits bewusstlos, d.h. jemand anders unterrichtete den Rettungsdienst.
    Wie kann man da dem Patienten eine Rechnung stellen, wo er vielleicht die "Ware" Lebensrettung gar nicht gewollt bzw. bestellt hat?


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Klar, wenn um um medizinische Leistungen geht, sehe ich das genauso.


    Aber beim Rechnung stellen könnte ich mir durchaus den ein oder anderen Einspruch seitens der Angehörigen vorstellen. Und da es sich um eine nicht von den Kassen bezahlte medizinische Leistung handelt, sehe ich das als problematisch an, allerdings, ohne die genauen Verordnungen studiert zu haben.


    Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt das ja nicht nur für frustrane Reanimationen, sondern bei allen Arten von "Fehleinsätzen", also auch bei VU ohne Verletzte, beim Alkoholabusus ohne rettungsdienstliche Intervention etc.


    Wo zieht man die Grenze, ab wann wird es eine Abzocke?


    Wie gesagt, alles sehr problematisch in meinen Augen...


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Inzwischen finde ich unser System, wo (abgesehen von der amb. Behandlung durch den NA) nur Transportleistungen abgerechnet werden können, gar nicht mehr so schlecht.


    Dadurch, dass die Fehlfahrten (und da gehören eben auch frustrane Reas dazu) nicht abgerechnet werden, enstehen weniger Verwaltungskosten (weniger Rechnungen, weniger Widersprüche...), aber auch der Imageschaden für den RD durch solch unsägliche Rechnungen entfällt.


    Die Fehlfahrten werden bei uns in die Transporttarife eingerechnet.


    Um es vielleicht noch einmal in Erinnerung zu rufen: Im RD kostet die Vorhaltung, nicht der einzelne Einsatz! Klar, wenn ich während der erfolglosen Rea noch lysiere, kommt natürlich schon was beisammen, aber wieviele solcher Reas hat man denn? (Wobei ich jetzt nicht weiss, ob die Lyse bei uns nicht mit der amb. Behandlung durch den NA abrechenbar ist.)


    Ich finde es auf jeden Fall fragwürdig, nach einer frustranen Rea den Erbfolgern eine Rechnung zu stellen, zumal der Pat. ja bei Beginn der Massnahmen noch nicht für Tod erklärt war.



    Das ist genauso bedenklich wie ein Fall hier in der Nähe, wo jemand von einem Ersthelfer aus dem Wasser gezogen wurde, und der Ersthelfer sollte hinterher für seinen Transport (wg. Unterkühlung) den Eigenanteil zahlen. Die Krankenkasse hat da erst nach Intervention der Presse von abgsehen...

  • Für eine Rechnungserstellung bei KTW und RTW Einsätzen ist bei uns die Vorrausetzung das ein Transport durchgeführt wurde.
    Bei NEF Einsätzen reicht es aus das der Arzt tätig geworden ist.
    Alle entstehenden Kosten sind in den Pauschalen berücksichtigt.

  • Zu dem Artikel aus der Märkischen Oderzeitung: Es gab da ein kleines Missverständniss bzw. wurden doch Tatsachen falsch dargestellt.
    Natürlich zahlt die Kasse die Kosten für eine erfolglose Reanimation ohne Transport. Denn wie einige von uns schon festgestellt haben, ist das Vertragsverhältniss zwischen Patient und Kasse noch nicht erloschen, wenn der Rettungsdienst anfängt zu Reanimieren. Erst sozusagen, wenn der Tod festgestellt wird und somit werden die Kosten erstattet.
    Es wird lediglich keine Kostenerstattung geben, wenn Notarzt und RTW vor Ort sofort den Tod des Patienten feststellen und nur noch eine Leichenschau durchgeführt wird.
    Leichenschauen werden grundsätzlich nicht erstattet.


    Also können alle Wogen wieder geglättet werden und wir können das Thema abschließen.


    Gruß Punki

  • Es werden beide abgerechnet, da beide auch an dem Einsatz beteiligt wurden.
    Unsere Abrechnungsabteilung beim Eigenbetrieb Rettungsdienst MOL kann mit den Kassen schon ganz gut umgehen. Jedenfalls wird fast alles abgerechnet und die einzelnen Scheine die zurückkommen, werden nochmals versucht abzurechnen und das klappt in der Regel auch.


    Gruß Punki

  • Darf ich fragen, was Ihr bei einem solchen RTW-Schein dann ankreuzt? von wo nach wo, liegend, sitzend? etc?
    Soweit ich weiß, sind für Rettungsmittel (der Notarzt ist kein Rettungsmittel, das NEF schon) nur Transporte abrechenbar.


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Der Transportschein (dämlicher Begriff) wird in diesen Fällen wie folgt ausgefüllt:


    - Adresse, Angaben zur Krankenkasse und Datum
    - Bei Transportmittel wird RTW angekreuzt (Notarzt kreuzt andere an und trägt NEF ein)
    - medizinisch Fachliche Betreuung: JA (Zeile danach bleibt frei)
    - Von: Ort der Rea, Nach: leer
    - Hinfahrt ankreuzen
    - Unterschreiben lassen, Stempeln und fertig


    So haben wir uns mit den Kassen geeinigt für die Abrechnung.



    Gruß Punki