Moin, irgendwo in den Tiefen des Forums hatten wir das schon mal, aber vielleicht ist ja jemand so freundlich es hier an dieser Stelle für mich kurz zu erklären:
Die Mindestanforderungen sind: Fachkunde "Rettungsdienst" und/oder "Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin".
Was das bedeutet, kannst Du auf der Seite der für Euren Bereich zuständigen LÄK einsehen.
Wie war das nochmal mit der Fachkunde, der Zusatzbezeichnung und überhaupt: was ist aktuell, was ist die alte Bezeichnung und wie unterscheiden sich die Qualifikationen? Würde mich freuen, einen kurzen Überblick über die verschiedenen Qualifizierungsformen der Notärzte zu erhalten.
Gruß Nils