Weil ein Disponent der Regionalleitstelle Braunschweig-Peine-Wolfenbüttel den Notruf eines Mannes, dessen Mutter einen Herzinfarkt erlitten hatte, nicht an die zuständige Rettungsleitstelle Salzgitter weiterleitete, sondern den Anrufer anwies, die Rettungsleitstelle selbst anzurufen, wurde nun durch den Anrufer eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde gestellt.
Ähnliche Vorkommnisse in der Vergangenheit wurden im Zuge der Anzeige ebenfalls bekannt.
Laut Achim Zander, Leiter des Amtes für Ordnung und Verbraucherschutz beim Landkreis Wolfenbüttel, regelt eine Vereinbarung mit den umliegenden Leitstellen, dass in Notfällen nicht auf die Leitstellen verwiesen, sondern der Notruf von der aufnehmenden Leitstelle dorthin verbunden wird.
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2163/artid/10510070