Strafanzeige und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Regionalleitstelle Braunschweig-Peine-Wolfenbüttel

  • Weil ein Disponent der Regionalleitstelle Braunschweig-Peine-Wolfenbüttel den Notruf eines Mannes, dessen Mutter einen Herzinfarkt erlitten hatte, nicht an die zuständige Rettungsleitstelle Salzgitter weiterleitete, sondern den Anrufer anwies, die Rettungsleitstelle selbst anzurufen, wurde nun durch den Anrufer eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde gestellt.
    Ähnliche Vorkommnisse in der Vergangenheit wurden im Zuge der Anzeige ebenfalls bekannt.
    Laut Achim Zander, Leiter des Amtes für Ordnung und Verbraucherschutz beim Landkreis Wolfenbüttel, regelt eine Vereinbarung mit den umliegenden Leitstellen, dass in Notfällen nicht auf die Leitstellen verwiesen, sondern der Notruf von der aufnehmenden Leitstelle dorthin verbunden wird.


    Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2163/artid/10510070

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich verstehe gerade das Problem des Mitarbeiters nicht. Den Anruf eben an die zuständige Leitstelle durchzustellen dürfte deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen, als einem aufgeregten Anrufer die "richtige" Nummer zu diktieren.

  • Mhh, was ist denn da passiert. Also ich weiß, das die Leitstelle BS,PE und WF jeweils über Direktleitungen zu allen Leitstellen der ganzen Region verfügen und Alle Gespräche (112, 19222 usw.) direkt weiter geleitet bzw. durch gestellt werden. Oder auch den Einsatz an nehmen und an die entsprechende Leitstelle abgeben. Was auch immer da passiert ist, es ist nicht der normal Fall.

  • Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung


    Das dürfte eigentlich nicht greifen, denn dafür müsste ein Unglücksfall vorliegen und eine interne Erkrankung ist kein Unglücksfall. So sagte es in einem Fall das Landgericht Hannover. Damals war der Kassenarzt nicht zu einem Patienten gefahren, der mit einer internen Erkrankung eine Zelle gebucht hatte.

  • eine internistische erkrankung kann selbstverständlich das merkmal "gemeine gefahr oder not" erfüllen, und ein akut-infarkt tut das unstreitig. allerdings halte ich im vorliegenden falle die strafanzeige auf den ersten blick für übertrieben. man weiß natürlich wieder nicht, wie es genau abgelaufen ist.

  • Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
    Das hat die Ermittlung der Staatsanwaltschaft ergeben.

    Zitat

    "Ruft eine Person aus Baddeckenstedt über die 112 in der Leitstelle Braunschweig an und schildert dort einen Vorfall, so entscheidet ein Mitarbeiter der Leitstelle, ob er den Notruf direkt zur Leitstelle der Berufsfeuerwehr Salzgitter durchstellt oder dem Anrufer die Telefonnummer der Leitstelle in Salzgitter mitteilt, damit der Anrufer dort selber anrufen kann. Eine Entscheidung darüber, wie vorgegangen wird, hängt davon ab, wie dringend der Notruf ist.




    Die Auswertung der Tonbandmitschnitte der Notrufe am 14.04.2009 haben ergeben, dass ihr Stiefvater, als er zum ersten Mal die Telefonnummer 112 wählte und mit der Rettungsleitstelle Braunschweig/Peine/Wolfenbüttel sprach, den Zustand ihrer Mutter so schilderte, dass dies so verstanden werden konnte, als sei Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt schon verstorben gewesen. Aus dieser Grundlage entschied der Beschuldigte, dass der Notruf nicht direkt zur Leitstelle Salzgitter durchstellen müsse, sondern dass es ausreiche, ihrem Stiefvater die Telefonnummer der Leitstelle in Salzgitter mitzuteilen."


    Der Anrufer habe geschildert das seine Frau zusammengebrochen war, kein Puls mehr hatte und nicht mehr Atmete.
    Der Leitstellenmitarbeiter kann doch nicht davon asugehen, das die Frau Tot ist. Bei unsicheren Todeszeichen ist es doch Aufgabe des Artzes den Tod festuistellen. Hätte nicht der Mitarbeiter nach § 6 Abs. 3 und Abs 4 NRettDG den Notruf weiterleiten müssen?


    Die Staatsanwaltschaft erkanne das ein Unglücksfall vorlag der unter § 323c StGB fallen könnte. Da er aber den Anrufer die Telefonnummer der Leitstelle Salzgitter gab hätte dieser dafür gesorgt das schnelle Hilfe kam und somit sich für eine von zwei Möglichkeiten entschieden hat wurde das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft weißt den Beschuldigten zwar eine Schuld an die Verzögerung der Rettungskette zu, aber das kann ihn nicht zur Last gelegt werden.


    Gruß


    Gerhard Schrader

  • Wäre jetzt nur noch zu klären, was denn ein "dringender" Notruf ist, der den Leitstellenmitarbeiter (den Begriff Disponent möchte ich jetzt mal nicht nutzen) dazu veranlasst, den Notruf direkt durchzustellen, wenn ein akuter Kreislaufstillstand es nicht ist. Warum fahren wir eigentlich noch mit Sondersignalen zu solchen Einsätzen, scheint ja nicht so wirklich zeitrelevant zu sein... X(

  • Brian, was regst du dich auf? Du kennst doch den Spruch mit den Krähen und den Augen. Sind doch alles Beamte... :(

  • Wenn es dann aber doch mal passiert, wird dann daraus bei den Justizbeamten/Richtern ein "Fall von blinder Justiz"?


    Natürlich ist es einerseits traurig wenn seitens des Rettungsdienstes und anderer Gesundheitsdienstleister Fehler passieren. Hierfür gibt es zum Glück QM mit Fehlermanagement.
    Andererseits ist es aber inzwischen auch sehr nervig, das der Bürger seit geraumer Zeit (dank Gerichtsserien, ER & Co.) vermehrt die Gerichte anruft wenn er glaubt, dass das Pflaster quer statt längs geklebt werden müsse und somit ein unverzeihlicher Fehler passiert ist.
    Ist man heute denn wirklich nicht mehr in der Lage Dinge erst einmal auf dem kurzen Weg eines persönlichen Gesprächs zu klären?

  • Nein, wozu?
    Irgendwie muss doch das aufgeblähte Juristentum beschäftigt werden, die auch irgendwie ihre Brötchen verdienen wollen. :ironie:

  • Ist man heute denn wirklich nicht mehr in der Lage Dinge erst einmal auf dem kurzen Weg eines persönlichen Gesprächs zu klären?

    Selbst wenn der "Ankläger" dies so wollte, ist das für den Beschuldigten in der heutigen Zeit oft leider nicht mehr sinnvoll, ein solches Angebot anzunehmen.

  • Mein Beitrag ist nun mal ein bissel off Topic, jedoch möchte ich mal was zum ewigen Sündenbock Leitstelle sagen!


    Ohne direkt auf den vorgefallen Fall der Leitstelle BS/PE/WF Bezug nehmen zu wollen glaube ich nicht das "die eine Krähe hackt der anderen Krähe nicht die Augen aus" Schutz zwischen Justiz und Leitstelle so wirklich gibt. Auch ich bin in einer großen Leitstelle tätig (1,2 Mio Einwohner / ca. 220.000 Einsätze pro Jahr), und auch hier ist es schon zu Klagen und Vorwürfen gekommen. Einige dieser haben dazu geführt das zu fast jedem Scheiß rettungsdienstliche Hilfe gesendet wird (sie haben seit 2 Wochen erhöhte Temperatur? Oh je, der Hubschrauber ist gleich da), da kein Disponent mehr bereit ist sich evtl. sein Leben zu versauen, auch wenn er weiß das der Einsatz eigentlich nur Grütze ist. Leider sind Klagen wegen solchen Mist schon vorgekommen und haben teilweise auch Erfolg damit gehabt. Schiebt der Rettungsdienst seine Verantwortung nicht gern auch mal auf den Arzt im Krankenhaus ab? Denkt mal genau nach! Auch ich rette noch an der Basis und mir fallen spontan einige Einsätze der letzten Tage ein (weil ich selbst RTW gefahren bin)...


    Sicher, Fehler macht die Leitstelle auch. Das Krankenhaus nicht? Der Arzt oder der RettAss nicht? Es nervt langsam immer folgendes hören zu müssen (siehe Zitat):


    Wäre jetzt nur noch zu klären, was denn ein "dringender" Notruf ist, der den Leitstellenmitarbeiter (den Begriff Disponent möchte ich jetzt mal nicht nutzen) dazu veranlasst,


    Es gab in der jüngeren Vergangenheit schön öfters solche Einträge in den Foren! :kaffee:


    Denn wir Leitstellendisponenten sind gründsätzlich alle:




    • total doof
    • total Faul
    • bekommen nix gebacken
    • die RTW-Besatzungen, Krankenhäuser, usw. würden natürlich alles gaaaanz anderes und vor allem viel besser machen


    Ich kann es nicht mehr hören!!! Um mal wieder zum Grund dieses Themas zu kommen, ja, sicherlich hätte man diesen Notruf anders lösen können, aber denkt einmal daran, liebe RettAss, RettSan, Notärzte, Ärzte und Pflegepersonal der Krankenhäuser, Feuerwehrleute und Führer, usw. wieviel bei euch so schief geht. Komischer Weise könnte ich bereits Bücher über euch schreiben! Sicher wird sich der eine oder andere sich jetzt bewogen fühlen sich alle Vorfälle der letzten 125 Jahre von der Seele zu schreiben. Aber, das kann ich euch sagen, es ist mir Scheiß egal!


    Erstaunlich finde ich aber das wohl fast alle Lei(d)tstellen in Deutschland irgendwie "voll doof" sind. Erstaunlich finde ich auch das die Kollegen der fahrenden Fraktion oft gar nicht wissen warum etwas so ist wie es ist! Es wird ja lieber erst einmal gemotzt...


    Übrigens sind nicht alle Leitstellendisponenten (ich hoffe ich darf diese Bezeichnung ausnahmsweise mal ohne inhaltliche Beleidigung und Degradierung hier benutzen) Beamte. Auch nicht in Niedersachsen.


    Aber, ... :wayne:


    Edit: Rechtschreibfehler ausgebügelt

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • Morgen wird wieder zu diesen Thema ein Beitrag in der Zeitung stehen.


    http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2163/artid/10585383


    Ich habe vor den Leitstellendisponenten sehr großen Respekt. Denn die haben ein Verantwortungsvollen Beruf und müssen auch in Extremen Situationen den Überblick behalten können, wie z.B. Grosschadenslagen usw. Da ich Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr bin, weiß ich was die Mädels und Jungs dort leisten müssen.


    Wenn einer die 112 wählt und angibt, dass seine Frau gerade zusammengebrochen ist und kein Puls mehr hat und nicht mehr atmet, darf doch der Leitstellenmitarbeiter nicht davon ausgehen, das es nicht mehr eilig ist weil die Frau bereits verstorben sei und laut Vorgaben für die Leitstelle nicht dringende Fälle an die Nachbarleitstelle verwiesen werden sollen, anstatt selber durchzustellen.


    Sicherlich mögen einige denken, das ich aus Rache Strafanzeige gestellt habe. Dem ist aber nicht so.

  • Ich habe vor den Leitstellendisponenten sehr großen Respekt. Denn die haben ein Verantwortungsvollen Beruf und müssen auch in Extremen Situationen den Überblick behalten können, wie z.B. Grosschadenslagen usw. Da ich Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr bin, weiß ich was die Mädels und Jungs dort leisten müssen.


    Vielen Dank! Das schmeichelt mir...


    Wenn einer die 112 wählt und angibt, dass seine Frau gerade zusammengebrochen ist und kein Puls mehr hat und nicht mehr atmet, darf doch der Leitstellenmitarbeiter nicht davon ausgehen, das es nicht mehr eilig ist weil die Frau bereits verstorben sei und laut Vorgaben für die Leitstelle nicht dringende Fälle an die Nachbarleitstelle verwiesen werden sollen, anstatt selber durchzustellen.


    Häufig kommt die menschliche Seite im Rettungsdienst zu kurz oder nicht richtig verstanden an, aber ich möchte an dieser Stelle Dir/Ihnen mein Verständnis und mein Beileid für den Verlust eines sicherlich geliebten Menschen aussprechen!


    Gruß & gute Nacht @all Harris


    P.S. Ich komme übrigens nicht von der betroffenen Leitstelle. Das kann man aus meinen Profil ja nicht so genau erkennen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.


  • Beruhig dich mal wieder, in minem Beitrag findest du keine Verallgemeinerungen, ich habe über diesen speziellen Fall nach den mir vorliegenden Informationen geurteilt. Und demnach war das keine qualifizierte Disponentenarbeit, sondern "Ich-bin-nicht-zuständig-belästigen-sie-meinen-Kollegen" - und das muss und darf man auch mal so hart sagen. Wenn der Bürger in einer für ihn unheimlich stressigen Situation mit einem Hilfeersuchen an mich heran tritt und ich ihm nur das bieten kann, dann ist das ziemlich armselig. Es ist ja nicht so, dass es sich um "Husten-Schnupfen-Heiserkeit" gehandelt hat, das war eine der Situationen, wo es wirklich um Sekunden geht ("time is brain").


    Und wenn ein RA fasziniert auf den Monitor starrt, währenddessen sein Patient blau anläuft, dann ist das auch keine qualifizierte Rettungsdienstarbeit und wird von mir auch ebenso deutlich genannt.

  • nachdem ich mir jetzt alles, was an information öffentlich verfügbar ist, in ruhe durchgelesen habe, kann ich sagen, dass sich meine persönliche meinung, die ich weiter oben schon geschrieben habe, nicht geändert hat, denn bei diesem vorgang ist offensichtlich keine straftat passiert. andererseits ist der vorgang auch nicht eben vorbildlich abgelaufen, und ich denke, der betroffene disponent ist zwischenzeitlich ebenfalls zu diesem ergebnis gekommen und wird künftig großzügiger von der option gebrauch machen, notrufe direkt durchzustellen, schnell und unbürokratisch, denn das wäre auch die nettere variante. rein objektiv ist es, da finde ich die argumentation des staatsanwaltes schlüssig, zu keiner nennenswerten verzögerung gekommen. der sachverhalt musste der anderen leitstelle in jedem falle erneut geschildert werden. zeit wurde also nur daudrch verloren, dass eine neue nummer diktiert und gewählt werden musste, was wahrscheinlich in zehn sekunden passiert ist.


    ein paar sekunden sind ein paar sekunden. time is brain, heart is brain. bei manchen notfallsituationen kommt es auf zeit an. dass es bei solchen notfällen aber um die sprichwörtliche sekunde geht, halte ich für verfehlt, denn gerade dann, wenn man anfängt, um jede sekunde zu kämpfen, passieren fehler aus hektik, verkehrsunfälle auf signalfahrten usw.. und ein paar sekunden gehen so leicht mal verloren. wenn ich in der engen gasse schlecht geparkt habe, brauche ich mal ein paar sekunden, um mich aus dem RTW zu quetschen. vielleicht habe ich einen zahlendreher in der hausnummer, muss nochmal zurück, weil ich was im auto vergessen habe usw.. solche dinge passieren. man sollte bestrebt sein, sie zu vermeiden. dazu müssen fehler angesprochen und diskutiert werden. manchmal sind erklärungen und entschuldigungen fällig, und nicht immer ist eine straftat passiert. was meint der gesetzgeber mit einer unterlassenen hilfeleistung? wenn ich bei einem verkehrsunfall auf einer einsamen landstraße der einzige beobachter bin, der über ein mobiltelephon verfügt, und es nicht benutze, obwohl ich sehe, dass es schwerverletzte gibt, ist die sache klar. das ist der normalfall einer unterlassenen hilfeleistung. das ist eine vorwerfbare, verwerfliche tat, die einer strafe würdig ist und einer strafe bedarf, das wird niemand abstreiten. aber wie sieht es aus, wenn jemand sich in der sekunde der entscheidung nur für die zweitschnellste möglichkeit entscheidet, hilfe zu leisten? handelt es sich dann auch um eine verwerfliche, strafwürdige tat? man darf ja auch nicht vergessen, dass es sich um einen vorsatz-straftatbestand handelt. der unterlassende muss also wissen, dass er etwas unterlässt, und es auch wollen oder es zumindest billigend in kauf nehmen. das ist hier offensichtlich nicht der fall. man könnte allenfalls von fahrlässigkeit sprechen, und da die fahrlässigkeit gegebenfalls nicht zu einer nennenswerten verzögerung geführt hat, sollte man es dabei bewenden lassen.


    der vorgang wurde dem staatsanwalt angetragen, der staatsanwalt sieht keine strafbare handlung. das zu beurteilen, ist sein beruf, und da die entscheidung vernünftig begründet ist und wohl nicht auf schweren irrtümern über den tathergang beruht, würde ich das ganze jetzt auf sich beruhen lassen oder mir überlegen, wie ich die sache anderweitig bereinigen kann. manchmal sind erklärungen und entschuldigungen notwendig.


    ein anderes problem ist - das habe ich ja schon kurz angedeutet - dass man sich hinterher alle zeit der welt nimmt, um eine sekundenentscheidung unter allen aspekten zu durchdenken, zu durchleuchten und zu variieren. man gewinnt auf diese weise allmählich ein kristallklares bild vom fraglichen ablauf und vergisst dabei möglicherweise, unter welchen bedingungen die in rede stehende entscheidung gefällt wurde. es gibt einen notruf, man hört eine kurze, subjektive beschreibung durch einen aufgeregten, medizinischen laien, und zum ende des telefonates hin muss die entscheidung getroffen sein. da ist es statistisch zu erwarten, dass es zu fehlentscheidungen kommt. es ist im gesamten bereich der [notfall-]medizin statistisch zu erwarten, dass es zu fehldiagnosen kommt. medizin hat mit einer einfachen addition nichts zu tun. jeder einsatz ist anders, und entscheidungen beruhen meistens auf einschätzungen und nicht auf mathematischen kalkulationen. was in diesem fall zielführend ist, ist kein strafprozess, sondern die überlegung, wie man solcherlei fehler künftig auf ein minimum reduzieren kann - ohne zu vergessen, dass menschen immer fehler machen. eine möglichkeit hier wäre zum beispiel, die bedingung der möglichkeit dieses fehlers zu beseitigen.


    der hilfeersuchende mann hat eine notrufnummer gewählt und ist in einer rettungsdienstlichen leitstelle aufgeschaltet worden. die frage, die sich mir als aller erstes aufgedrängt hat, ist die: warum kann die rettungsleitstelle auf einen medizinischen notruf nicht direkt reagieren? da muss organisatorisch irgendwas schiefgelaufen sein, und ich denke, dass das vielerorts nach wie vor einfach so ist. die europäische notrufnummer 112 muss einheitlich aufgeschaltet werden. wir brauchen bundesweit integrierte leitstellen. dazu muss die politik das gesäß hochkriegen. ich kenne eine "integrierte" leistelle, die noch nicht allzu lange in betrieb ist, und die voller spannung erwartet wurde - vor allem von mir persönlich als erste-hilfe-ausbilder, denn ich war hocherfreut, irgendwann nicht mehr erklären zu müssen, dass man mit dem handy die vorwahl braucht und dann kostenpflichtig die 19222 wählen muss. was ist passiert? die beiden berufsfeuerwehren der großstädte im versorgungsgebiet dieser "integrierten" leitstelle haben sich ausgeklinkt. in der großleitstelle sind nichtmal die hälfte der plätze besetzt, und in erste-hilfe-kursen die medizinische notrufnummer zu erklären, ist nicht einfacher, sondern komplizierter geworden. im landkreis 112, in den städten die 19222. brennts in der stadt, auch die 112. wenn man die welt nur kompliziert genug macht, sind die fehler programmiert. so kommt es immer wieder dazu, dass ich mit dem RTW/NEF etc. mit sondersignal zu einem brandeinsatz fahre, bei dem die feuerwehr längst wieder abgerückt ist.


    fazit: die sache ist suboptimal gelaufen. ein dialog könnte die wogen glätten. der staatsanwalt sieht keine strafbare handlung, und dabei sollte man es bewenden lassen. ein organisatorisches verschulden könnte hier auch eine rolle spielen. wir brauchen die konsequente durchsetzung der 112 und ehcte, integrierte leitstellen bundesweit.



    grüße
    r.c.


    PS: hinzufügen möchte ich noch, dass so ein strafverfahren eine enorme belastung für den betroffenen darstellt. man sollte dem nicht unnötigerweise ausgesetzt sein, und ich wünsche dem betroffenen kollegen von herzen, dass es bald vorbei ist.

  • Könntet ihr euch mal bitte § 6 Abs 3 und 4 Niedersächisches Rettungsdienstgesetz angucken


    inwiefern soll das hilfreich sein zur beurteilung der frage, ob sich der disponent strafbar gemacht hat?

  • An meinem alten Arbeitsplatz gab es eine ganz klare Dienstanweisung, die besagt, dass hilfeersuchende, egal wo sie wohnhaft sind, abgefragt werden müssen, und zwar komplett, und der LST Mitarbeiter auch die Entscheidung des RM trifft. Das heisst in der Praxis, ich habe einen Notruf aus dem Nachbarkreis angenommen, und gebe den Einsatz wie folgt weiter ... " hallo der Christoph aus xxx :ich hab dir einen Notarzteinsatz in xxx , Anschrift, Stockwerk..bla bla bla welche RM machen das? --> das dienst zur Dokumentation und zur Kontrolle ob auch wirklich RTW / NEF anfahren.
    Und damit ist das Thema durch .... wir hatten wohl in der Vergangenheit auch einen ähnlichen Fall, der ausschlaggebend für diese DA war, Damals ging ein schwer erkrankter Pat. bei einer "Weiterleitung" an eine andere LST in der Telefonleitung verloren, dummerweise hatte natürlich keiner die Rückrufnummer und der Pat. dachte wohl das dass RM schon zu ihm unterwegs sei :-( schlecht !!!


    Gruß