Hessen: Verkürzte Ausbildung zum Rettungssanitäter für Sanitätshelfer

  • Die vorhandene Qualifikation zum Sanitätshelfer konnte in Hessen bislang auf eine Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht angerechnet werden.


    Wie das Regierungspräsidiums Darmstadt, das seit 1995 hessenweit zuständige Fachaufsichtsbehörde für die nicht ärztliche Aus- und Fortbildung im Rettungswesen ist, mitteilt, hat sich dies nun geändert. Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern kann jetzt bei einer Weiterqualifizierung zum Rettungssanitäter die Ausbildung zum Sanitätshelfer zu einer Verkürzung der Ausbildung führen.


    Die Rahmenbedingungen dafür hat unter Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller hessischer Hilfsorganisationen und der Feuerwehr geschaffen.


    Regierungspräsident Johannes Baron begrüßt die Neuregelung: "Durch die Berücksichtigung der Ausbildung zum Sanitätshelfer ist die qualifizierte Ausbildung zum Ret-tungssanitäter und danach zum Rettungsassistenten schneller möglich. Deshalb wird künftig auch ein Anstieg der Weiterqualifizierung erwartet. Dadurch erhöht sich der Anteil der Personen mit standardisierter notfallmedizinischer Basisausbildung, der uns allen Zugute kommt". Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter umfasst bundeseinheitlich 520 Stunden. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen und schließt mit einer Prüfung ab. In Hessen ist die Rettungssanitäterausbildung durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern staatlich anerkannt. Jährlich werden durchschnittlich 450 Rettungssanitäter und 250 Rettungsassistenten ausgebildet.


    Quelle: Pressemitteilung Regierungspräsidium Darmstadt

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Habe ich auch eben bekommen, aber über die Abschlusswoche brauchen wir uns ja nicht zu Unterhalten, oder?


    Meine Meinung dazu? RS ist arg komprimiert, RH sehr wenig und nun noch verkürzter?

  • Snoopy, du darfst nicht vergessen, daß da noch die 60h (legt mich jetzt da nicht genau auf die Stunde fest) Sanausbildung mit dazu kommen. Und dieser Inhalt dort nicht mehr unterrichtet wird.

  • "Verkürzt" ist relativ. Mit der geforderten mindestens 64-stündigen Sanitätsausbildung wird die erste Woche des RS-Kurses angerechnet. Hat man zusätzlich noch eine mindestens 16-stündige ergänzende San-Ausbildung, können die ersten beiden Wochen erlassen werden. Der Gesamtumfang bleibt also bei 160 h. Und man benötigte in der Vergangenheit ja auch keine vorherige San-Ausbildung, um an einem RS-Kurs mitzumachen. Also ist es nicht zwingend kürzer.


    Die interessanten Punkte liegen wie so oft im Detail:


    1. RS-Wochenendkurse sind ausdrücklich nicht zulässig. Die mindestens verbleibenden zwei Wochen müssen en bloc (1 Woche = 1 Block) besucht werden.


    2. Jedes Modul kann an einer anderen Schule besucht werden. Also San-Ausb., ergänzende San-Ausb, Woche 3 und Woche 4. Und dann kommt noch die Prüfungswoche. Man kann es also auf fünf Schulen für eine RS-Ausbildung schaffen. Viel Spaß beim Abgleich der Lehraussagen und dem Erfüllen des Erwartungshorizonts bei der RS-Prüfung.


    3. Die San-Ausbildung ist in den HiOrgs inhaltlich geregelt. Das heißt, die Vorbildung der Quereinsteiger variiert je nach Herkunft. (Nicht nur in der Qualität sondern auch in der Stoffauswahl)


    4. Damit die San-Ausbildung und die Ergänzung anerkannt werden, müssen mehrere Dinge vorliegen:
    - Sie müssen jeweils geprüft sein. Und jetzt kommt es: Von einer Rettungsdienstschule!
    Die meisten Helfer werden also nicht davon profitieren, weil ihr KV/OV keine anerkannte RD-Schule ist. Und die KV/OV werden kaum die Helfer für Geld in Schulen zur San-Ausbildung schicken, wenn das auch dezentral gemacht werden kann.
    - Die Verkürzung muss (gebührenpflichtig) vor Beginn des verkürzten RS-Kurses vom Schüler beim RP beantragt werden.


    5. Bei Vollzeitkursen gemäß der modularen Ausbildungen ändert sich andauernd die Gruppenzusammensetzung:
    - Manche machen nur die ersten 64 Stunden (San-Ausbildung)
    - Manche machen die ersten 80 Stunden (+ ergänzende San-Ausbildung)
    - Manche machen nur die Woche 3
    - Manche machen nur die Woche 4
    - Manche machen Woche 3 und 4
    - Manche machen einen "Vollzeitkurs"


    6. Für das Ganze hat der Ehrenamtliche drei Jahre Zeit. Da es aber keine Wochenendkurse mehr gibt (innerhalb von 3 1/2 Monaten), muss er für die Woche 3 und 4 jetzt Urlaub nehmen.


    RW: mind 50% der Stunden unter der Woche tagsüber, 160h in maximal 10 Wochen (also 2 Wochen Urlaub)


    Klinik: maximal 1x teilbar, also 2x 2 Wochen "Vollzeit"


    Prüfungswoche: Urlaub


    In Hessen braucht der Ehrenamtliche also 7 Wochen Urlaub! (Abgesehen von der Ersparnis einzelner Tage, wenn z. Bsp. die Blöcke ein Wochenende beinhalten.)



    So das war es aus Südhessen!

  • Hi,


    außerdem ist die Verkürzung für Helfer des DRK ab nächstem Jahr dann wohl prinzipiell nicht möglich, weil die neue LLU Sanitätsdienstausbildung jetzt nur noch insgesamt 48 Unterrichtseinheiten a 45 min. erhält, somit die geforderten 64 Unterrichtsstunden stark unterbietet.


    Alles in allem irgendwie nicht ganz durchdacht.....

  • So weit ich weiss, soll die San.-Ausbildung des DRK so angepasst werden, dass damit die Zugangsvoraussetzung zum verkürzten RS-Lehrgang geschaffen sind. Allerdings sind das mehr Gerüchte als gesichertes Wissen.


    Die Verkürzung bringt aber tatsächlich max. 1,5 Wochen, wenn man es richtig durchrechnet.


    Ausserdem habe ich mal aus Interesse versucht, einen RS-Lehrgang so zu strukturieren, dass beide Vierkürzungsmöglichkeiten in einen regulären RS-Lehrgang quer einsteigen können. Ergebnis: Eigentlich sinnvoll nicht machbar, weil einig Themen dann dreimal abgestuft unterrichtet werden müssten. Ergo: Man muss die verkürzten Lehrgänge separat anbieten.

  • @ brause:


    Genau! Und vor allem muss die San-Ausbildung zwangsläufig an die modulare RS-Ausbildung angepasst werden. Das heißt, dass man die organisationsinternen Konzepte nicht komplett umsetzen kann. Und nicht alle HiOrgs werden ihre San-Ausbildung bundesweit auf Hessen abstimmen.
    Die 64 Stunden können aus mehreren Kursen des Bereiches "San-Ausbildung" stammen. Bei der JUH beispielsweise gibt es das Modul B2 ("SanH") mit 48 Stunden und das Modul "spezielle medizinische Gerätekunde" mit 20 Stunden.



    Was bedeutet denn "richtig durchrechnen".


    Mit 64 Stunden San-Ausbildung werden 40 Stunden erlassen.


    Mit 80 Stunden San-Ausbildung werden 80 Stunden erlassen.


    Üblicherweise machen die Schulen 160 Stunden in 4 Wochen.


    Die Frage ist vielmehr, warum für 16 Stunden ergänzende San-Ausbildung weitere 40 Stunden angerechnet werden!