Die vorhandene Qualifikation zum Sanitätshelfer konnte in Hessen bislang auf eine Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht angerechnet werden.
Wie das Regierungspräsidiums Darmstadt, das seit 1995 hessenweit zuständige Fachaufsichtsbehörde für die nicht ärztliche Aus- und Fortbildung im Rettungswesen ist, mitteilt, hat sich dies nun geändert. Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern kann jetzt bei einer Weiterqualifizierung zum Rettungssanitäter die Ausbildung zum Sanitätshelfer zu einer Verkürzung der Ausbildung führen.
Die Rahmenbedingungen dafür hat unter Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller hessischer Hilfsorganisationen und der Feuerwehr geschaffen.
Regierungspräsident Johannes Baron begrüßt die Neuregelung: "Durch die Berücksichtigung der Ausbildung zum Sanitätshelfer ist die qualifizierte Ausbildung zum Ret-tungssanitäter und danach zum Rettungsassistenten schneller möglich. Deshalb wird künftig auch ein Anstieg der Weiterqualifizierung erwartet. Dadurch erhöht sich der Anteil der Personen mit standardisierter notfallmedizinischer Basisausbildung, der uns allen Zugute kommt". Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter umfasst bundeseinheitlich 520 Stunden. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen und schließt mit einer Prüfung ab. In Hessen ist die Rettungssanitäterausbildung durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern staatlich anerkannt. Jährlich werden durchschnittlich 450 Rettungssanitäter und 250 Rettungsassistenten ausgebildet.