Betrunkener stirbt nach Wiederbelebung


  • 2. Glaube ich nicht, dass sich von euch hier noch nie jemand den letzten Drink während seiner Jugend durch den Kopf hat gehen lassen.


    1) Interessante These, dass es zum normalen Entwicklungsbild gehören muss, als Heranwachsender oder Jugendlicher mindestens einmal ordentlich betrunken gewesen zu sein.
    2) Entgegen deiner Weltansicht war ich noch niemals betrunken. Mein Verhältnis zum Alkohol ist nicht ablehnend, ich trinke auch ca. 1x im Monat ein Radler oder sogar einen Ramazotti nach dem Essen. Mehr aber auch nicht.
    3) In meinem Freundes- und Bekanntenkreis sind etliche (junge) Menschen, die auch ein geregeltes Verhältnis zu Alkohol haben.


    Offensichtlich ist es normal, einen Schuldigen für das eigene Fehlverhalten auszumachen. Der Kneipenwirt, der Baumhersteller, der Entwickler des Automobils. Bloß nicht an die eigene Nase fassen, wenn man Mist macht.

    Edit: Sinnhaftigkeit eines Satzes korrigiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Basti8000 ()

  • Ich war zu Fuss unterwegs und es war ein relativ kurzer Weg innerhalb der Nachbarschaft auf einer Straße in einem Wohngebiet in einem Kaff auf der ab 0.00 Uhr pro Schnitt 2 Autos unterwegs sind....


    1. Fahr ich nicht betrunken Auto.
    2. Glaube ich nicht, dass sich von euch hier noch nie jemand den letzten Drink während seiner Jugend durch den Kopf hat gehen lassen.


    Ich habe ja niemandem vorgeworfen, Alkohol zu trinken. Meine Aussage war lediglich (sinngemäß), dass man dann eben die potentiellen Konsequenzen tragen muss. Und wenn man so viel gesoffen hat, dass man bewusstlos wird und erstickt, ist das eben eine potentielle Konsequenz. Nicht mehr, nicht weniger.


    Das kannst du jetzt schnallen oder auch nicht, aber hör auf, an meinen Aussagen vorbeizuschreiben!


    J.

  • Jörg
    Ich will nur klarstellen, dass ich keine Straftat begangen habe und deswegen nicht unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt habe. Du hast mir eine Trunkenheitsfahrt unterstellt.


    :-)


    Basti8000


    In seiner Jugend einen ordentlichen Rausch gehabt zu haben ist definitiv kein Ideal, es ist allerdings oftmals die Realität.
    Von den ca. 80 männlichen Individuen meines Abiturjahrgangs hat schon jeder einen Absturz geschafft, außer einer und das war der mit 1.0.
    Der andere Kumpel hat es aber trotz 1.0 auch zum Vollrausch gebracht.
    Beim weiblichen Teil bin ich mir nicht so sicher.

  • Basti8000


    In seiner Jugend einen ordentlichen Rausch gehabt zu haben ist definitiv kein Ideal, es ist allerdings oftmals die Realität.
    Von den ca. 80 männlichen Individuen meines Abiturjahrgangs hat schon jeder einen Absturz geschafft, außer einer und das war der mit 1.0.
    Der andere Kumpel hat es aber trotz 1.0 auch zum Vollrausch gebracht.
    Beim weiblichen Teil bin ich mir nicht so sicher.


    Traurig, traurig.

  • Das war meine persönliche Statistik aus dem Jahre 2005.


    Ich werde bei Gelegenheit eine Kerze für meine verdorbene Jugend aufstellen.
    :dance:


    BTW:
    Mit Studieren und Arbeiten gehts nicht mehr... Habe heute Abend noch was für die Doktorarbeit machen müssen und morgen muss ich arbeiten...
    Bin also wieder vollkommen re-sozialisiert. :-D


    Lasst uns nun aufhören über Moralvorstellungen zu diskutieren. Da hat jeder andere. :thumbsup:

  • Kleiner Ausflug nach Australien in den Bundesstaat New South Wales.
    Moechte man hier Alohol servieren, also in einer Bar, einem Restaurant oder einer sonstigen Einrichtung mit Liquor License arbeiten, muss man einen RSA Kurs absolvieren. RSA steht fuer 'responsible service of alcohol'. Der kostet natuerlich etwas, bringt einem aber auch bei, was ein Standard-Drink ist UND dass ich jemandem, der offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol steht, keinen Alkohol mehr servieren DARF!
    Zudem ist es mein Recht und meine Pflicht, denjenigen des Hauses oder eben der Einrichtung zu verweisen und ihn darauf hinzuweisen, kein Auto mehr zu fahren sondern am besten den sogenanntne 'brain bus' zu benutzen, der zu den besten Pub-Zeiten kostenlos Besoffene einliesst und sie nach Hause faehrt.
    Die Zeichen einer unter Alkoholeinfluss stehenden Person sind in einem RSA Buch gelistet.
    Gehe ich meiner Pflicht nicht nach, muss ich selbst Strafe zahlen (550 bis 5500AUD) und/oder auch der Lizenzhalter.
    Faehrt der Besoffene gegen einen Baum und ist tot, kann das auf die Einrichtung zurueckgefuehrt werden.


    Uebrigens muss jede Bar, jedes Restaurant oder was auch immer, wenn Alkohol auf dem Speiseplan zu finden ist, kostenlos Wasser zum Trinken bereitstellen.

    Lächeln ist die eleganteste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!


    Don't forget to sing in the lifeboats ...

  • Gehe ich meiner Pflicht nicht nach, muss ich selbst Strafe zahlen (550 bis 5500AUD) und/oder auch der Lizenzhalter.
    Faehrt der Besoffene gegen einen Baum und ist tot, kann das auf die Einrichtung zurueckgefuehrt werden.


    Wie albern ist das denn? Wenn ich mir ein Auto kaufe und damit jemanden überfahre, ist dann auch der Autohändler dran? Oder gar mein Fahrlehrer... ;)

  • Das ist nicht albern, sondern für mich lediglich das Prinzip von Ursache und Wirkung.
    Natürlich kann man nicht jedem Kunden ansehen/anmerken, daß er vor Betreten eines Schankbetriebes anderswo gebechert hat, doch immerhin wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, daß in der jetzt betretenen Einrichtung der Alkoholspiegel erreicht wird, der für andere und die trinkende Person selbst zum Problem werden kann.


    In diesem Sinne hatten wir ja in Berlin (?) diesen Prozeß, bei dem der Angestelle eines Lokals verurteilt wurde, der einen Minderjährigen solange zum "Wettkampfsaufen" animiert hatte, bis dieser letztendlich kollabierte und dann in der Klinik verstarb.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • zum "Wettkampfsaufen" animiert hatte


    Und da haben wir den Unterschied.
    Entschuldigung, aber wenn einer meint, er müsse soviel trinken, dann soll er das. Natürlich werde ich dann versuchen, ihn davon abzuhalten sich noch hinters Steuer zu setzten. Aber wenn er es dann trotzdem tut und sich totfährt, dann kann ich doch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

  • Mit Sicherheit würdest Du nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Du von einem Betrunkenen die Fahrzeugschlüssel haben wolltest und Dir dafür Prügel drohen.
    Deine Hilfestellung muß zumutbar sein - und eigene Gefährdung ist nicht zumutbar.


    Zumutbar ist dann aber auf jeden Fall ein Anruf bei der Polizei mit dem Hinweis auf eine gerade angetretene Alkoholfahrt und der Gefährung unschuldiger Personen.


    Als Kneipenwirt verlierst Du vielleicht einen Kunden, wenn dieser heraus bekommt, wer ihn da "verpfiffen" hat.
    Doch zum einen: wie soll das der Säufer erfahren?
    Zum zweiten: was ist Dir Dein Gewissen / Deine gesellschaftliche Verantwortung (klingt furchtbar hochtrabend, heisst nun aber mal so) wert?

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Und da haben wir den Unterschied.
    Entschuldigung, aber wenn einer meint, er müsse soviel trinken, dann soll er das. Natürlich werde ich dann versuchen, ihn davon abzuhalten sich noch hinters Steuer zu setzten. Aber wenn er es dann trotzdem tut und sich totfährt, dann kann ich doch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.


    wenn es nur er selber ist..dann ok..aber wenn unschuldige dabei gefährdet verletzt/getötet werden..würd ich mir sehr wohl ein schlechtes gewissen machen.

  • @ra-wi:


    Da bin ich auf jeden Fall bei Dir. Aber Schaufeltrage hat es so geschildert, dass wenn sich in Australien jemand tot fährt und der vorher in einer Kneipe gebechert hat, dieses auf den Wirt zurückgeführt werden könne. Und genau das finde ich albern, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde intervenieren würde, Polizei rufen oder what ever: vollkommen klar. Meine Aussage bezog sich allerdings einzig und allein auf die von Schaufeltrage geschilderte Sachlage.

  • Ich habe selbst auch mal einen Rausch gehabt, bei dem ich auf dem Weg nach Hause die komplette Breite der Straße ausgenutzt habe.
    Die Polizei hätte mir dafür eine Nacht in ihren Räumlichkeiten spendiert.
    Es war doch schon jeder von uns schonmal sternhagel voll.

    ich habe da schonmal übernachtet! Teuer!!! da kann man auch in ein gutes hotel gehen! das ist bequemer und da gibts frühstück!
    habe direkt vor einer wache auf dem kantstein gesessen und geschlafen! dort wo die streifenwagen parken! ja und dann wacht man morgen sauf und die tür ist zu und hat keine klinke!! übel.

  • @ra-wi:


    Da bin ich auf jeden Fall bei Dir. Aber Schaufeltrage hat es so geschildert, dass wenn sich in Australien jemand tot fährt und der vorher in einer Kneipe gebechert hat, dieses auf den Wirt zurückgeführt werden könne. Und genau das finde ich albern, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde intervenieren würde, Polizei rufen oder what ever: vollkommen klar. Meine Aussage bezog sich allerdings einzig und allein auf die von Schaufeltrage geschilderte Sachlage.


    OK; vielleicht habe ich das ganze zu sehr auf hiesige Verhältnisse bezogen.
    Aber sicher hat "Down under" ebenso absonderliche Regelungen wie andere Erdteile - zumindest in unseren Augen.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • da hast dir aber auch den denkbar schlechtesten ort für sowas ausgesucht :D


    Es war bestimmt eine Erfahrung für's Leben.
    Üblicherweise holt der :rtw: höchstens mal jemand aus dem Raum mit den abwaschbaren Wänden.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?