Das PatientenForum e.V. kritisiert lange und unterschiedliche Hilfsfristen

  • "Wie schnell erreicht der Notarzt den Einsatzort?", mit dieser Anfrage hatte sich vor wenigen Monaten Das PatientenForum e.V. an die zuständigen Ministerien aller Bundesländer gewandt.


    Nach Auswertung der eingegangenen Informationen stellen Projektleiter Dr. Theodor Kissel und der 1. Vorsitzende und Gesundheitspolitische Sprecher Manfred Pfeiffer fest: "Aus den Stellungnahmen der Bundesländer geht hervor, dass Notfallorte in einem Zeitraum von durchschnittlich 10 bis 15 Minuten erreichbar sind. Hierbei differieren die Hilfsfristen zwischen dem ländlichen Raum und Ballungsgebieten, das heißt vor allem auf dem Land besteht Verbesserungsbedarf."


    In einigen Bundesländern gibt es keine festgelegte, maximale zeitliche Hilfsfrist, vorgesehen sind aber in vorhandenen Landesrettungsplänen maximal 15 Minuten. Aus Sicht der Patientenvertretung sollte die Hilfsfrist auf keinen Fall 10 Minuten überschreiten. Zwischen den einzelnen Bundesländern differieren die tatsächlichen Hilfsfristen z.T. erheblich. Das PatientenForum e.V. vertritt die Ansicht, dass es im Interesse der Betroffenen nicht hinnehmbar ist, dass ein Rettungsdienst z.B. erst nach 20 Minuten beim Hilfesuchenden eintrifft. Planungsvorgaben sind nach Meinung des PatientenForums keine rechtliche Verbindlichkeit zur Versorgung Hilfsbedürftiger. Zudem ist der Verein der Meinung, dass die zeitliche Differenz in der notärztlichen Versorgung generell zwischen Stadt und Land angeglichen werden muss. Bei Neueinrichtungen von Rettungswachen und Überarbeitung von Rettungsplänen muss dieser Aufgabe Vorrang gegeben werden.


    Quelle: Pressemeldung Das PatientenForum e.V.

  • So kann man natürlich auch kurzfristig die Wirtschaft ankurbeln, wenn die Flächenlandkreise neue Rettungswachen und Notarztstandorte bauen müssen und auch neues Personal eingestellt werden muss.
    Das mit den Kosten hat den Leute da aber vermutlich keiner erklärt.

  • So honorig die Forderungen dieses PatientenForums e.V. ja auch sein mögen:
    sie lassen den Föderalismusgedanken ausser acht.
    Ich bin ja selbst nicht gerade ein Freund des Föderalismus, aber ich habe auch keinen Bock darauf, zugunsten eines nachlässigen Landes im eigenen Bundesland Abstriche hinnehmen zu müssen, weil ein kleinster gemeinsamer Nenner gefunden werden muß.
    Gerne darf man mir das St.-Florians-Prinzip nachsagen; in diesem Fall stehe ich gerne dazu!


    Weiterhin habe ich mir die Frderung mal genauer angesehen und dann auch prompt entdeckt, daß zumindest im Fall des Bundeslandes Hessen die Angaben nicht umfassend hinterlegt sind.
    Natürlich kann man positiv formulieren, daß es ja nur um die einfachere Übersicht ging.
    Man kann aber auch negatives vermuten; z.B. Polemik (da bin ich ja ein Experte :pfeif: )


    Die Hilfsfrist im HDRG ist dort im §22 Abs. 2 definiert.
    Sie gibt eine Zeitspanne von 10 min. an.
    In dieser Zeit muß ein an einer Strasse gelegene Notfallort in 90% der Gesamteinsatzzahl erreicht werden.
    Mind. 95% aller Notfälle müssen in max. 15 min. erreicht werden; damit sind z.B. Notfallorte "auf dem flachen Land" abgesichert.
    Ausgehend von den 10 min. bei 90% der Einsätze kann also davon ausgegangen werden, daß ein Teil dieser Einsätze auch unterhalb der max. Zeit erreichbar ist.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Warum kommen eigentlich immer wieder von verschiedenen Seiten Forderungen nach Verkürzung der Hilfsfrist?


    Sicherlich gibt es genug Notfälle, wo es unter Umständen schon auf Minuten ankommt, aber wie viele unserer Patient rufen erst einmal einen Hausarzt, Freunde oder Verwandte an, und vergeuden dadurch wertvolle Zeit, bevor der Rettungsdienst überhaupt ins Spiel kommt?
    Ist es nicht sinnvoller, mit dem Geld, was man ansonsten für neue Rettungswachen ausgeben müsste, nur um die durchschnittliche Hilfsfrist um 5 Minuten zu verkürzen, etwas mehr Aufklärung und Vorsorge betreiben würde?


    Gruß, Christian

  • Warum kommen eigentlich immer wieder von verschiedenen Seiten Forderungen nach Verkürzung der Hilfsfrist?


    Weil es immer einfacher ist, bei anderen Verbesserungen einzufordern oder eine Schuld zu suchen, als vor der eigenen Haustür zu kehren.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Es ist eine Gratwanderung. Ich kann den Verein schon verstehen, verstehe aber auch die Gegenseite. Eine Verbesserung, die ja auch teilweise im letzten Jahr schon stattgefunden hat, war die Überprüfung der Hilfsfristen, siehe Baden Würtemberg, Berlin oder Hessen. Das sollte erst mal in allen Bundesländern durchgeführt werden.


    @MrBlaulicht


    Wie willst du das durchsetzen? Es ist schon heute so, das jeder Bundesbürger der Volljährig ist, Hilfe leisten muss. Und was passiert, wenn er es nicht macht!? Interessiert es wirklich Herrn Müller, ob er seinem Nachbar mit einem Erste Hilfe Freshup das Leben retten könnte!? Deine Idee ist gut, aber so nicht durchführbar. Es sei denn jeder Bundesbürger wird per Gesetz dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen.

  • Von Volljährigkeit steht im StGB nichts.


    J.


    Die Unbekümmertheit von Kindern bzw. deren soziale Kompetenz war für mich immer sehr erfrischend - gerade in med. Notfallsituationen.
    Da gab es nie ein Überlegen oder Zaudern - da wurde spontan und situationsgerecht im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten geholfen (Notruf, Zuwendung, Wärmeerhaltung, Verband...).
    Je erwachsener der zufällige Zeuge eines Notfalls wird, desto größer sind nach meinen Erfahrungen die Vorbehalte.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Seit Mobiltelefone den Namen auch tatsächlich verdienen ist die Bereitschaft, jemandem zu helfen - oder es wenigstens zu versuchen - derjenigen gewichen, ganz schnell jemand anders zu rufen, der sich die Finger schmutzig machen darf, und den man dann auch noch beschimpfen kann, wenn er nicht 'ne Minute später dasteht. Ich wünschte, man könnte RTWs beamen. In meinem Universum würden sie sich im freien Raum immer einen Meter über dem Kopf des krakeelenden Notrufers Rematerialisieren. Für Inhouse-Besuche fiele mir bestimmt auch noch was ein...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...