Stuttgart: DRK in der Kritik - Hilfsfristen erneut Thema

  • Auch wenn es den (durchaus begründeten) Anschein hat, dass die ganzen Diskussionen zulasten des DRK gehen, geht es doch vordergründig um eine verbesserte Notfallversorgung in Stuttgart und Baden-Württemberg insgesamt - so zumindest sehe ich das. Die Diskussion um das DRK liegt doch wohl darin begründet, dass es in Stuttgart - wie in BaWü insgesamt - der größte Anbieter im Rettungsdienst ist und als ehemals alleiniger Betreiber der Rettungsleitstelle in Stuttgart hätte längst Alarm schlagen müssen, statt der Öffentlichkeit zu suggerieren, alles wäre in bester Ordnung.
    Ich kann jedenfalls weder in einer Veröffentlichung des Forums Notfallrettung, noch in einer Veröffentlichung der Bürgerinitiative Rettungsdienst erkennen, dass diese einen Wechsel im Rettungsdienst hin zur Feuerwehr fordern. Es scheint allerdings richtig zu sein, dass das Forum Notfallrettung hauptsächlich aus Mitarbeitern der Feuerwehr besteht.
    Die Ziele, die gefordert werden, sind zusammengefasst

    • Verbesserung der Hilfsfrist inkl. gesetzlicher Änderung (Reduzierung der Hilfsfrist)
    • Flächendeckende Einführung des Notrufes 112 auch für den Rettungsdienst
    • Einführung eines ÄLRD in Baden-Württemberg

    Ich kann darin keine Tendenz erkennen, den Rettungsdienst bei der Feuerwehr anzusiedeln.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ASB und JUH zeigen, wie eine Partnerschaft funktionieren kann. Sie treten gemeinsam auf und besetzen einen RTW mit einem gemischten Team . So weit es von aussen zu beurteilen ist, scheint diese Kooperation auch zu funktionieren.


    Wie ist denn diese Partnerschaft entstanden?


    Wollten beide im RD mitwirken und konnten nur gemeinsam die Vorgaben erfüllen oder gab es nicht ausreichend Rettungsmittel zu vergeben? Das erste Ziel dürfte in der Regel sein, die eigene Organisation in eine gute Position zu bringen.


    Und was die Monopolstellung des DRK angeht, ich habe jahrelang Feuerwehr-Rettung in einer Monopolstellung erleben dürfen, dass ist auch nicht besser. Ich wäre immer noch für einen kommunalen Eigenbetrieb Rettungsdienst, dies würde nach meiner Meinung viele Vorteile mitbringen, nicht zuletzt für das Personal.

  • Und bei einem kommunalen Eigenbetrieb, bzw. auch bei Übernahme durch die Feuerwehr - wie ist es da mit dem KatS? War da nicht gerade was in Sachsen? Wer bildet die ganzen Ehrenamtlichen aus? Beinhaltet eine "Reform" des Rettungsdienstes hin zu privaten Anbietern, Feuerwehr oder eigenen kommunalen Rettungsdiensten auch eine Reform des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in D?


    Doofe Frage vermutlich, aber nur wer fragt... wird schlauer! :pardon:

  • Ich bezweifle noch immer die Notwendigkeit eines (notfallmedizinischen) Katastrophenschutzes in Form einer Rettungsdienstergänzung. Wir haben mit Polizei, Bundeswehr und dem überregionalen Rettungsdienst genug an Manpower, um den notwendigen notfallmedizinischen Teil einigermaßne zeitnah zu bewältigen. Die SEGen sind doch eher darauf aus, in den (überschaubareren) MANV-Lagen den RD kurzfristig zu pushen. Auch hier scheint mir in der kreisübergreifenden Hilfe deutlich preiswerteres Potential zu liegen.

  • Speziell in Ba-Wü stellt sich die Problematik, dass es keine funktionierende Fachaufsicht über die Rettungsleitstellen - ergo das DRK - gibt. Hierfür ist das Regierungspräsidium zuständig, dem jedoch nicht nur die personellen, sondern auch die fachlichen Kapazitäten fehlen. Erschreckend finde ich jedoch den Umstand, dass dort wo es Integrierte Leitstellen gibt, sich der kommunale Träger (für die FW zuständig) völlig aus dem - zumindestens im Bereich Rhein-Neckar - vorhandenen Qualitätsproblemen im Bereich RTD heraushält. Denn letztlich haftet auch er für die Fehler der dort tätigen Disponenten.

  • Ich kann das nicht beurteilen, aber wenn das so ist, wäre das dann nicht ein Plan der zeitgleich zu den Ausschreibungen bundesweit umgesetzt/propagiert werden müsste (Stichwort: BBK)? Warum sollten HiOrgs Geld in den KatS investieren, wenn sie nicht zeitgleich am RD beteiligt sind? Und warum eine Neustrukturierung für etwas, das eigentlich keiner braucht?


    Ich meine, es existieren teilweise nicht mal Evakuierungspläne für Kliniken... und um ehrlich zu sein habe ich schon Zweifel, was zB die Kooperation zwischen Bayern und Ba-Wü angeht, FALLS man überregionale Hilfe bräuchte. Stuttgart war schon mit dem Jahreswechsel 1999/2000 überfordert - und das war nur eine Party auf dem Schloßplatz... (und nein, das lag nicht am DRK!).


    Klingt jetzt ein bissle schnoddrig, ist aber nur Neugier... :rolleyes:

  • @imgb01:
    Was ist mit Kostenträgern und Notärzten? Die verhandeln doch in den Bereichsausschüssen auch mit?!


    Die Kostenträger verhandeln auf jeden Fall in den Bereichsausschüssen mit, sie haben 50% der Stimmen. Die anderen 50% haben die Leistungserbringer.


    Der Vertreter der Behörde sowie der Vertreter der LNA sind beide nur beratend ohne Stimmrecht vertreten. Dies ist ja einer der angesprochenen Kritikpunkte im RD in B.-W. Es gibt keine echte Durchgriffsmöglichkeit von oben nach unten in die Bereichsausschüsse.


    Eddy

  • und um ehrlich zu sein habe ich schon Zweifel, was zB die Kooperation zwischen Bayern und Ba-Wü angeht, FALLS man überregionale Hilfe bräuchte. Stuttgart war schon mit dem Jahreswechsel 1999/2000 überfordert - und das war nur eine Party auf dem Schloßplatz...


    MANV oder Katastrophe? Bitte immer schön trennen.


    Wenn es wirklich kracht, ist die überörtliche Hilfe nur einen Telefonanruf entfernt, egal ob im MANV- oder Katastrophenfall. Allerdings setzt dies einen Telefonanruf in der Nachbarschaft voraus. Mag sein, dass dies im Einzelfall nicht erfolgt, das ist aber kein Argument gegen die grundsätzlich bestehende Möglichkeit. Und ich habe jetzt in mehreren Bereichen gearbeitet, in denen auch die länderübergreifende Hilfe (selbst im einzelnen Rettungsdiensteinsatz) möglich war und ist, sogar mit gemischten Teams (NEF aus einem anderen Bundesland als der RTW). Sowohl in Niedersachsen/Sachsen-Anhalt als auch Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern hatte ich mehrfach das persönliche Vergnügen derartigen "Grenzverkehrs". Weiter ist es mir von Hamburg/SH und Hamburg/Niedersachsen ebenfalls berichtet worden. Wie die Zusammenarbeit im Klüngel des Südens aussieht, vermag ich nicht aus eigener Anschauung zu sagen, aber grundsätzlich möglich wäre sie. In den norddeutschen Rettungsdienstgesetzen (konkret: SH und NDS, das von HH kenne ich nicht genau) steht übrigens ausdrücklich das Gebot der Nachbarschaftshilfe drin, nicht zuletzt aus Kostenerwägungen heraus.

  • Nils:
    Auch zw. Bayern (LST Krumbach) und BaWü (LST Ulm) klappt die zusammenarbeit und gegenseitige Hilf ausgezeichnet, auch mit gemischten Teams.....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Die Kritik in Baden-Württemberg bezüglich der Bereichsausschüsse besteht ja gerade darin, dass faktisch keine Kontrolle stattfindet und Kostenträger sowie Leistungserbringer völlig freie Hand haben, was die Umsetzung der Vorgaben im Rettungsdienstgesetz bzw. im Rettungsdienstplan betrifft.
    Und um noch einmal auf die Aktivitäten der Forums Notfallrettung bzw. der Bürgerinitiative Rettungsdienst zurückzukommen: durch deren Öffentlichkeitsarbeit und Druck gab es einen mächtigen Ruck im Ländle und plötzlich kam ans Tageslicht, dass in vielen Bereichen die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist nicht eingehalten wurde. Das wäre vermutlich noch jahrelang totgeschwiegen worden, denn offiziell war ja alles in bester Ordnung. Nun wurden neue Rettungswachen gebaut, eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrzeugen in Dienst gestellt und die Einsatzdisposition in vielen Leitstellen optimiert. Von einem verantwortungsbewussten Leistungserbringer würde man eigentlich erwarten, dass er selbst auf Probleme aufmerksam macht und darauf hinweist, dass er unter den aktuellen Bedingungen seine Aufgabe nicht korrekt erfüllen kann.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mir sagte mal einer vom deutschen Institut für Katastrophenmedizin (http://www.disaster-medicine.de/index.php?site=2), dass es schon ein Problem wäre, wenn Bayern zB in Stuttgart helfen müsste, da die ganz andere Fahrzeugkennungen haben. Die Ulmer kennen das logischerweise, die haben ständig miteinander zu tun... wie sieht es aber in Stuttgart aus?


    (Und ich meinte Katastrophenfall und nicht MANV, sorry für die Ungenauigkeit... )



    Mir scheint, das ganze Thema ist doch komplexer als dass es "nur" am DRK liegen könnte... ^^


    Und jetzt halte ich mich raus, sonst bekomme ich doch noch eins auf die Mütze! :whistling:

  • @ Daniel Grein: Ich stimme zu! Aber dann müssen auch die Kostenträger usw. ins Rampenlicht und nicht nur das DRK... ich als Bürger möchte mir meine Meinung auf der Basis von allen Fakten bilden und nicht nur auf Halbwahrheiten.

  • @ Daniel Grein: Ich stimme zu! Aber dann müssen auch die Kostenträger usw. ins Rampenlicht und nicht nur das DRK... ich als Bürger möchte mir meine Meinung auf der Basis von allen Fakten bilden und nicht nur auf Halbwahrheiten.


    Nunja, das DRK ist nun einmal der größte Leistungserbringer im Land und für eine Vielzahl an Leitstellen verantwortlich. Und die Kostenträger kamen ja ebenfalls ins Rampenlicht, als sie nach der öffentlichen Kritik an den mangelhaften Hilfsfristen oft als Ursache (unter weiteren) allen Übels genannt wurden. Immerhin haben sie bei der Finanzierung des Rettungsdienstes den Daumen drauf. Nach der öffentlichen Kritik wurden aber plötzlich Gelder bereitgestellt, da muss man sich dann schon die Frage stellen, weshalb die Leistungserbringer nicht schon längst selbst an die Öffentlichkeit gegangen sind, sondern erst die Aktivitäten Dritter zu einer Bewegung geführt haben. Und als Bürger wird man so oder so immer nur einseitige Darstellungen bekommen und schon garnicht alle Fakten. Diese muss man sich schon selbst - sofern möglich - zusammensuchen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich meine, es existieren teilweise nicht mal Evakuierungspläne für Kliniken


    So sehr ich die Notwendigkeit auch sehe - gibt es dafür in BaWü überhaupt eine gesetzliche Grundlage?
    Denn diese ist die Grundlage dafür, daß die Kosten für Planungen, Überwachungen und Erprobungen überhaupt refinaniert werden.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Von einem verantwortungsbewussten Leistungserbringer würde man
    eigentlich erwarten, dass er selbst auf Probleme aufmerksam macht und
    darauf hinweist, dass er unter den aktuellen Bedingungen seine Aufgabe
    nicht korrekt erfüllen kann.

    Aus dem eigenen Rettungsdienstbereich weiß ich, dass diese fast täglich feststellbaren Probleme von den Vertretern der HiOrgs im Bereichsausschuß vorgetragen wurden. Die Kostenträgern mauern jedoch, verweisen auf das letzte Gutachten und sind nicht bereit, weitere Fahrzeuge zu finanzieren oder die Besetzungszeiten zu verlängern. Da zwischen den HiOrgs und den Kostenträgern ein Stimmenpatt im Bereichsausschuß besteht, wird sich diese Blockadehaltung auch so schnell nicht ändern.
    In Stuttgart haben die Leistungsträger, aus welchen Gründen auch immer, eindeutig zu lange still gehalten, denn als die Stadt dann von den Problemen erfahren hat, auf die Kostenträger zugegangen ist und dies auch entsprechend publiziert hat, tat sich plötzlich doch was.
    Aber in vielen Landkreisen wollen die Kreisverwaltungen die Probleme gar nicht so genau wissen, denn dann müssten sie ja aktiv werden und es könnte sie eventuell Geld kosten. Die sind doch froh, dass sie den RD nicht auch noch am Hals haben.
    Nochmals: Das Engagement von Bürgerinitiative und Forum ist völlig ok, aber der Adressat für die Schuldzuweisungen ist der Falsche.
    Was die Zusammenarbeit bei Großeinsätzen oder im Alltag angeht, sehe ich eigentlich keine Probleme. Gut, bei uns ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug aus einem anderen Bundesland retten helfen muss. Aber selbst wenn - wenn ich mit der Funkkennung nix anfangen kann, ist es kein Problem, das Fahrzeug zu fragen, ob es RTW, KTW oder sonst was ist bzw. dies bei geplanten Anforderungen im Vorfeld bei der zuständigen Leitstelle zu erfragen.

  • So sehr ich die Notwendigkeit auch sehe - gibt es dafür in BaWü überhaupt eine gesetzliche Grundlage?
    Denn diese ist die Grundlage dafür, daß die Kosten für Planungen, Überwachungen und Erprobungen überhaupt refinaniert werden.



    Ob es eine sozialgesetzliche Grundlage gibt - keine Ahnung. Eine zivilrechtliche Verpflichtung gegenüber dem Patienten ergibt sich ganz simpel aus 241 II BGB.



    Mir sagte mal einer vom deutschen Institut für Katastrophenmedizin (http://www.disaster-medicine.de/index.php?site=2), dass es schon ein Problem wäre, wenn Bayern zB in Stuttgart helfen müsste, da die ganz andere Fahrzeugkennungen haben. Die Ulmer kennen das logischerweise, die haben ständig miteinander zu tun... wie sieht es aber in Stuttgart aus?


    Das ist ein rein akademisches Problem, welches den Praktiker nicht weiter stört. Zum einen gibt die abgebende Leitstelle die Daten der entsendeten Rettungsmittel raus (und bei größeren Lagen kann man das auch mit einer tabellarischen Übersicht per Fax machen), zum anderen ist dies weniger das Problem der Leitstelle als das Problem des Leiters Bereitstellungsraum (ggf. auch Sammelraum, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/M…tzten#Bereitstellungsraum). Dort kommen die Fahzeuge an, werden registriert und von dort auch auf Abruf anderer Stellen koordiniert. Die Übersicht muss also gar nicht bei der örtlich zuständigen ELS geführt werden. Dies nur ergänzend zu den Ausführungen von Dispoman, denen ich mich ansonsten anschließe.


    Davon abgesehen sind eigene Funkrufkreationen ja auch nur hausgemachte Probleme, welche sich eigentlich unproblematisch abstellen ließen. Die herkömmlichen Wache/Fahrzeugart/Laufende-Nr-Kennung (1/83/1, 1/82/1, 1/85/1 etc.) hat sich ja in anderen Bereichen jahrzehntelang bewährt. "Rotkreuz-Stuttgart-1/83/1" (keine Ahnung, welche Wachen die bestzen, ist jetzt fiktiv) ist eine eindeutige, bundesweit einmalige Fahrzeugkennung, die von jeder Leitstelle bundesweit verstanden werden sollte. Egal ob in Bayern oder Schleswig-Holstein.

  • Aus dem eigenen Rettungsdienstbereich weiß ich, dass diese fast täglich feststellbaren Probleme von den Vertretern der HiOrgs im Bereichsausschuß vorgetragen wurden. Die Kostenträgern mauern jedoch, verweisen auf das letzte Gutachten und sind nicht bereit, weitere Fahrzeuge zu finanzieren oder die Besetzungszeiten zu verlängern. Da zwischen den HiOrgs und den Kostenträgern ein Stimmenpatt im Bereichsausschuß besteht, wird sich diese Blockadehaltung auch so schnell nicht ändern.


    Aber das ist ja nun nichts Neues, dass Kostenträger mauern und von sich aus nicht bereit sind, mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Hier hätte nur der Weg zur Fachaufsicht und/oder in die Öffentlichkeit weiterhelfen können, wovon man aber offensichtlich keinen Gebrauch gemacht hat - weshalb auch immer.
    Diese Patt-Situation, verbunden mit fehlenden Kontrollen, ist es auch, was die Arbeit in den Bereichsausschüssen erschwert. Durch das neue RDG wurde diesbezüglich leider nichts verbessert. Dass die Verwaltung von vielen Problemen nichts wissen möchte, dürfte auch klar sein. Geht man aber mit den Problemen offensiv auf diese zu, bleibt ihr nichts anderes übrig, als zu reagieren.


    Und soweit ich das verfolgen konnte, war der Adressat der Schuldzuweisungen nicht nur das DRK, sondern auch die zuständigen Behörden. Allerdings musste aus der Berichterstattung sowie auch diversen Interviews schon der Eindruck entstehen, dass DRK habe aus "Eigenschutz" die Probleme nicht öffentlich angesprochen. Immerhin wäre ein Image-Schaden nicht ausgeschlossen. Dieser ist am Ende allerdings größer, wenn die Öffentlichkeit durch Dritte von den vorhandenen Problemen erfährt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zur Klarstellung: Der Bereichsausschuss ist kein Überwachungs-, sondern ein Beschlussgremium. Gem. § 30a RDG B-W hat das RP die Aufsicht über die Tätigkeit der Vertragsparnter des Sozialministeriums (also die HiOrg). Die Kostenträger haben bzgl. der Vertragserfüllung kein Wort mitzureden, sondern sie stecken zusammen mit den anderen Mitgliedern des Bereichsausschusses lediglich die Rahmenbedingungen für die Vertragserfüllung ab. Die Notärzte haben ohnehin nur eine beratende Stimme. Rein juristisch betrachtet ist der Bereichsausschuss - spätestens nach der letzten Änderung des RDG - eine Farce. Ein paritätisch besetztes Gremium aus Kostenträgern und Leistungserbringern entscheidet über eine originär staatliche Aufgabe, nämlich die (Gesundheits)gefahrenabwehr, ohne das die Kommunen - die den Staat vertreten - ein Wörtchen mitzureden haben (denn sie haben nur eine beratende Stimme). Zu allem Überfluss wurde der Bereichsausschuss jetzt mit Rechten ausgestattet, die üblicherweise nur Behörden haben. Hierbei wurde einfach unbeachtet gelassen, dass es in einem solchen Gremium überhaupt keine Person gibt, die sich mit Verwaltungsrecht auskennt. Als dies dann auffiel, hat man dem Bereichsausschuss das Recht eingeräumt externen Sachverstand einzukaufen (§ 5 Abs. 4 RDG), also z.B. einen Rechtsanwalt... Absurder geht es kaum...