Baden-Württemberg: Bereichsnotärzte stellen aus Ärger über neue Vorschrift ihren Dienst vorläufig ein

  • Und die Hilfsfristen in Baden Württemberg sind auf 10 min. auszulegen, nur in Ausnahmefällen sollte max. 15 min gebraucht werden!!!


    Das kann man so nicht aus dem RDG rauslesen. Denn dort steht:


    "Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen."
    RDG BW §3 Abs. 2 Satz 5


    Der Begriff "Möglichst" ist meiner Meinung nach als sekundäre Elastizität zu sehen da es sich vermutlich um einen nicht definierten Rechtsbegriff handelt. Dies bedeutet Spielraum in viele Richtungen. Allerdings scheint dieser Begriff nicht in der Weise ausgelegt zu werden wie Achim das sieht. Das Sozialministerium führt dazu aus:


    "Nach § 3 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG) ist im bodengebundenen
    Rettungsdienst bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang
    der Notfallmeldung in der Rettungsleistelle bis zum Eintreffen der Hilfe am
    Notfallort an Straßen (Hilfsfrist) maßgebend. Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen
    Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten
    betragen." Quelle

  • Hallo Maverick83, @all,


    Wenn es der Gesetzgeber schon mit zehn Minuten so aus medizinischer Sicht ins RDG reinschreibt, sollte dies auch so ausgelegt, gelebt und als rechtsverbindlich angesehen werden.


    Das gilt auch für die Besetzung der Rettungsmittel nach RDG BW / NEF 1x RettAss +NA an geeignetem Standort.


    Zu den Hilfsfristdefinitionen kann ich nur anmerken, dass in der heutigen Zeit eine detailierte Erfassung über die Langzeitdokumentationsanlagen gegeben sein sollte.


    Für meine Begriffe beginnt die Hilfsfrist bereits in dem Moment, in dem auf der Leitstelle das Telefon das erste mal klingelt und das ist technisch nachweisbar und machbar!?


    Das Sozialministerium gesteht den Betreibern aber immer noch die Auslegung der Hilfsfrist so zu, dass die Hilfsfrist erst beginnt nachdem der Disponent das Notfallersuchen abgefragt hat, überlegt hat, disponiert hat... sobald er die "Alarmierung" am Einsatzleitrechner auslöst, ab diesem Zeitpunkt läuft die Hilfsfrist.


    Was ist aber mit der gesamten Abfrage, orientierungs und Dispositionszeit? (Qualitätsorientiertes Arbeiten auf der Leitstelle in BW?)


    Was ist aber mit den Notrufen die bereits mehrere Sekunden bis Minuten in der Warteschlange hängen?


    Da bis jetzt nicht jede Leitstelle aus Kostengründen mit mehreren Disponenten, mindestens zwei, rund um die Uhr besetzt ist, kommt es hier zu "geplanten" nicht vermeidbaren Verzögerungen.
    So genanntem "Organisationsverschulden" und das unter Vorsatz.


    In einer Einmann Leitstelle kann halt mal nur eine Arbeit nach der anderen abgearbeitet werden.


    Wenn es sich dann schon um integrierte Leitstellen handelt erst recht, da hier mehrere Hilfeersuchen zur gleichen Zeit eingehen.
    Zudem noch die Polizei anruft, der Hausnotruf, fremd Ersuchen und sonstige der Leitstelle zugebilligte Aufgaben erledigt werden müßen...
    Auch hier hat ein Disponent einmal ein persönliches Bedürfniss zu erledigen, was eigentlich nicht gewährt werden kann, (Menschenwürde?) ;-)))...


    Man kann sich vorstellen, dass ein solcher Disponent des öfteren mit enormen Psychischen Konflikten nach Hause geht, vorausgesetzt er besitzt einen anständigen Charakter und hat eine ausgeprägte
    Einstellung zu seiner Verantwortungsvollen Tätigkeit.
    Ich kenne Disponenten, bei denen ist nach mehrjährigem Einsatz ein BURN OUT eingetreten bzw. sie sind für den "normalen menschlichen Umgang" nicht mehr zu gebrauchen... Sozialkompetenz???


    Tja hart aber Wahr, wie seht Ihr die Realität?


    Hier könnte meiner Meinung nach nur eine auf lange Sicht, auch wirtschaftliche Lösung Abhilfe schaffen.
    Die schnelle Realisierung von integrierten Regionalleitstellen, bei der zwei drei Landkreise oder RP zusammen eine Regioleitstelle betreiben, erst diese gewährleisten eine schnellere, unabhängige Abfrage der Hilfeersuchen, da hier aus jedem Landkreis mehrere Disponenten gleichzeitig mit derselben Technik ausgerüstet Ihrem Auftrag erfolgreich und schnell nachkommen können, ohne dass es auch zur "Überforderung" des Personals kommt.
    Diese Mitarbeiter gehen bestimmt entspannter zum Dienst und können Ihren verantwortungsvollen JOB auch länger durchhalten...


    Bin mal auf die Diskussion gespannt ;-) :kaffee:


    Grüße
    Achim :thumbup:

  • Wenn es der Gesetzgeber schon mit zehn Minuten so aus medizinischer Sicht ins RDG reinschreibt, sollte dies auch so ausgelegt, gelebt und als rechtsverbindlich angesehen werden.


    Allerdings hält sich das zuständige Ministerium mit der Auslegung der 10, höchstens 15 min. überaus zurück, so dass hier sehr viel Interpretationsspielraum bleibt. So gibt es auch die Ansicht einiger Personen, dass die Hilfsfrist auf den Rettungsdienstbereich anzuwenden ist. Solange in einer Stadt jedes Hilfeersuchen in 5 min. erreicht wird, könnte der ländliche Bereich im Umland viel längere Anfahrtszeiten zulassen. (Ist nicht meine Meinung, diese Argumente gab es aber schon).


    Das gilt auch für die Besetzung der Rettungsmittel nach RDG BW / NEF 1x RettAss +NA an geeignetem Standort.


    Die Bereichsnotärzte gelten nicht als NEF. Das ist m.E. ein Winkeladvokatentrick.


    Die schnelle Realisierung von integrierten Regionalleitstellen, bei der zwei drei Landkreise oder RP zusammen eine Regioleitstelle betreiben, erst diese gewährleisten eine schnellere, unabhängige Abfrage der Hilfeersuchen, da hier aus jedem Landkreis mehrere Disponenten gleichzeitig mit derselben Technik ausgerüstet Ihrem Auftrag erfolgreich und schnell nachkommen können, ohne dass es auch zur "Überforderung" des Personals kommt.


    Darüber wurde schon vor vielen Jahren diskutiert, z.B. eine Leitstelle für Freiburg-Breisgau-Hochschwarzwald-Lörrach-Waldshut-Emmendingen oder auch eine Leitstelle Ortenau-Villingen-Schwenningen-Mittelbaden.

  • Die schnelle Realisierung von integrierten Regionalleitstellen


    Ich arbeite in einer solchen Leitstelle (ca. 1,2 Mio Einwohner, ca. 230.000 Einsätze/Jahr, 14 Disponenten am Tage, 8 in der Nacht).



    Für meine Begriffe beginnt die Hilfsfrist bereits in dem Moment, in dem auf der Leitstelle das Telefon das erste mal klingelt und das ist technisch nachweisbar und machbar!?


    Ja, nachweisbar ist es! Wenn man es möchte...


    Was ist aber mit den Notrufen die bereits mehrere Sekunden bis Minuten in der Warteschlange hängen?


    Auch diese kann man nachweisen! Oder wie war die Frage gemeint?


    Auch hier hat ein Disponent einmal ein persönliches Bedürfniss zu erledigen, was eigentlich nicht gewährt werden kann, (Menschenwürde?) ))...


    Ich wäre ja für einen gemütlichen Klostuhl. :D


    Man kann sich vorstellen, dass ein solcher Disponent des öfteren mit enormen Psychischen Konflikten nach Hause geht, vorausgesetzt er besitzt einen anständigen Charakter und hat eine ausgeprägte
    Einstellung zu seiner Verantwortungsvollen Tätigkeit.
    Ich kenne Disponenten, bei denen ist nach mehrjährigem Einsatz ein BURN OUT eingetreten bzw. sie sind für den "normalen menschlichen Umgang" nicht mehr zu gebrauchen... Sozialkompetenz???


    Burn Out ja - man ist halt irgendwann auch mal fertig mit der Welt und kann nicht mehr. Leider ist dieses schon mehreren Kollegen in den letzten Jahren passiert, leider zunehmend in den letzten Jahren. Leider sind hier auch Kollegen länger ausgefallen, einige sogar gar nicht mehr wieder gekommen. Als Grund würde ich hier die ständig zunehmende Belastung sehen. Die Arbeit wird immer anspruchsvoller, die Arbeit wird immer mehr (steigende Einsatzzahlen), die Aufgaben die eine Leitstelle übernehmen soll werden immer mehr, jedoch bleibt die Personalanzahl die gleiche. So etwas kann auf Dauer natürlich nicht gut gehen.
    Anspruchsvoller daher, da von einem Disponenten einige Qualifikationen ab verlangt werden (RettAss, B-III bzw. Berufsfeuerwehrqualifikation, Leitstellenausbildung, LuftRettAss bzw. HEMS-Crew-Member, ständige Schulungen da und hier). In meinem Falle verlangt man von mir 70 Stunden Fortbildung pro Jahr (30 Stunden RD-Fobi, 16 Std. LuftRettAss Fobi, 16 Std. Brandschutz, 8 Std. Leitstelle). Finde ich schon gut das mir soviel Fortbildung angeboten wird, jedoch liegt hier wieder der Hund im Detail begraben. I.d.R. ist das Personal gar nicht dafür da, um die Teilnahme an den Fortbildungen überhaupt zu gewährleisten. Fazit: In den letzten Jahren konnte dieses Ziel nie eingehalten werden.


    Dann wären da noch die sozialen Konflikte, da alle Disponenten die gleiche Qualifikation besitzen und alle die gleiche Tätigkeit übernehmen, diese aufgrund zwei verschiedener Arbeitgeber jedoch unterschiedlich behandelt und vergütet werden (Beamter vs Angestellter). Dieses ist bei einer gemeinsamen Leitstellen mehrerer Landkreise/Städte durchaus ein gewichtiges Thema, was bei einer "Kopf-in-den-Sand-Taktik" der Verwaltungen schnell zu Burn Outs, somit zu schlechten Leistungen der Leitstelle führen sowie zum Abwandern des Personals führen kann. Dieses wäre zumindestens in meinem Falle so!


    Soziale Kompentenz habe ich (glaube ich), meiner Verantwortung bin ich mir auch bewusst, jedoch mache ich mir um vieles keine Gedanken mehr. Kurz: Vieles ist mir einfach scheiß egal geworden! Und nein - ich habe kein schlechtes Gewissen mehr. Die schlauen Köpfe der Verwaltungen usw. wissen bestimmt genau was sie tun. Deswegen: Ich habe keine psychische Konfliktpakete mit mir rum zu schleppen für etwas wozu ich gar nix kann. Ein ehemaliger Landrat hat es mal ganz treffend formuliert: Wir können nicht jeden retten...! Recht hat er!


    Diese Mitarbeiter gehen bestimmt entspannter zum Dienst und können Ihren verantwortungsvollen JOB auch länger durchhalten...


    Deswegen kann ich mit meinen Erfahrungen sagen: Wenn die Technik stimmt, die Personal- & Organisationsstruktur der Leitstelle gut ist, dann werden die Disponenten entspannter nach Hause gehen. Wenn nicht, dann gehen sie auf Dauer defekt. Status 6...


    Wäre ein toller Job, wenn nicht immer das Telefon klingeln würde... :ironie:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat von ?Achim? Was ist aber mit den Notrufen die bereits mehrere Sekunden bis Minuten in der Warteschlange hängen?



    Auch diese kann man nachweisen! Oder wie war die Frage gemeint?


    Da hast du recht, man kann Sie nachweisen, wenn man nur möchte.


    Aber wo kein Kläger da kein Richter.... hier wäre die Politik, aber zu aller erst die Bereichsausschüsse, das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde und somit direkte Aufsichtsbehörde, dann die RP`s und last but not least das Sozialministerium gefragt.


    Da aber in den Ausschüssen und Ämtern die Fachkompetenz nicht zwingend festgeschrieben ist, hat das Amt auch nicht den nötigen Blick (oder Willen) für den eigentlichen Sachverhalt.
    Die Selbstverwaltung der Hiorgs macht es dann möglich...


    Hier gehört schon lange die unabhängige Instanz des Ärztlichen Leiters RD in BW im RDG festgeschrieben, so wie in anderen Bundesländern längst geschehen, dann wäre der "Vetternwirtschaft" der Boden entzogen und der RD bekäme endlich das Gesicht das im würdig wäre. (Fortbildung Personal, Leitstellenaufsicht im med. Bereich, Qualitätsbewußtsein im RD Bereichsübergreifend, Kostenverhandlungen Landesweit, Notarzt Problematik ...)
    Der ÄLRD gehört dann in die untere Verwaltungsbehörde als neutrale "Aufsichtsinstanz" integriert, analog zu den Kreisbrandmeistern auf der FW Seite.


    Nur so wäre eine landesweit einheitliche Struktur (Hiorgs` unabhängig) möglich... Wunschdenken??? :ironie:


    Grüße
    Achim

  • Hier gehört schon lange die unabhängige Instanz des Ärztlichen Leiters RD in BW im RDG festgeschrieben, so wie in anderen Bundesländern längst geschehen, dann wäre der "Vetternwirtschaft" der Boden entzogen und der RD bekäme endlich das Gesicht das im würdig wäre. (Fortbildung Personal, Leitstellenaufsicht im med. Bereich, Qualitätsbewußtsein im RD Bereichsübergreifend, Kostenverhandlungen Landesweit, Notarzt Problematik ...)


    Sehe ich absolut nicht so! Erklärt sich durch einen älteren Thread zum Thema ÄLRD. Habe leider gerade keine Zeit ihn zu suchen...

  • Die Region um St. Blasien wird künftig durch ein an der Klinik St. Blasien fest installiertes NEF versorgt und nicht mehr, wie bisher, durch Bereichsnotärzte. Nachdem die Bereichsnotärzte ihren Dienst aufgrund der Streitigkeiten um ihre Bezahlung vorläufig eingestellt hatten, sah sich der Bereichsausschuss gezwungen zu reagieren. Ab dem 1. Juli wird daher ein regulär besetztes NEF die notärztliche Versorgung in der Region sicherstellen: http://www.badische-zeitung.de…erzte-mehr--60663319.html


    Auch im schwäbischen Bopfingen gab es Ärger um die Bezahlung der niedergelassenen Notärzte, weshalb ein Arzt nun ebenfalls seinen Dienst quittiert: http://www.schwaebische-post.de/619064/

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Dr. Christoph von Ascheraden, niedergelassener Arzt in St. Blasien, Mitglied des ehemaligen Bereichsnotarztteams im Raum St. Blasien und neben anderen Funktionen Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden, bezweifelt indes, dass die Versorgung im Raum St. Blasien durch das NEF-System voll gewährleistet ist.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.badische-zeitung.de…angelaufen--61262728.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das verwundert nicht. In seiner Eigenschaft als damaliger Kreisrat hat CvA damals das Bereichsnotarztsystem für die Raumschaft St. Blasien initiiert.

  • Im alten System konnte der BNA doch auch nur einen Patienten versorgen und bei Duplizitätseinsätzen mußte für den zweiten Patienten ein Heli oder NA von außerhalb kommen. Was ist nun also schlechter?


    Da haben sich einige BNAs wohl verkalkuliert, was die Erpressbarkeit des Bereichsausschusses angeht. Und nun wird nachgetreten. Schlechter Stil.

  • Der gute CvA hat leider nicht ganz unrecht...es gibt zwischen drinn lücken von ein parr Stunden in dennen kein NA da ist und das NEF somit auf S6 steht. Wenn man bedenkt das die NA-Besetzung innerhalb von 3 Wochen, statt wie ursprünglich geplanntem halben Jahr, realiesirt wurde finde ich das ne sehr gute Leistung. Ansonsten finde ich den Kommentar auf der Seite voll zutrefend:


    Zitat

    Wo steht im Eid des Hippokrates, dass der Arzt zuvörderst an sein Auskommen zu denken habe? Bitte Belegstelle benennen. Ich habe sie bislang nämlich nicht finden können.


    Die zum Teil irrsinnigen Kommentare - hier von einem ärztlichen "Multifunktionär" sowie zu anderen BNA/NEF-Artikeln in der BadZ - vorwiegend aus der niedergelassenen Ärzteschaft zeigen mir eines: Es war gut und richtig, das BNA-System aufzugeben und ein richtiges NEF-System aufzubauen. Und zu diesem harten Urteil komme ich bereits nach vier Tagen! Wer als "freischaffender Künstler" mehr Geld verdienen möchte, soll bitte schön noch mehr IGeL-Leistungen "verkaufen" bzw. auf die arabische Halbinsel auswandern. Wer indes Beruf und Berufung noch gleichsetzt, der wird sich nach Legen der ersten Empörungen wieder seiner Aufgabe widmen, nämlich Patienten zu behandeln. Und das ist auch gut so!


    Und auch nachts ist die Versorgung durch den RTH sichergestellt. Wenn nicht gerade die Welt untergeht fliegt die Rega :thumbup: was wieder mal unterschlagen wird...

  • Es soll nun neue Verhandlungen geben zwischen den BNA´s und dem Bereichsausschuss.


    Zitat

    Ärzte bieten neue Gespräche an Bereichsausschuss und Krankenkassen stimmen grundsätzlich zu / Große Besorgnis in der Bevölkerung.


    Link zum BZ-Artikel


    Dazu ein etwas wirr geschriebener Kommentar aus der selben Zeitung, in dem jedoch einige intressante Fakten genannt werden:
    Warum Notärzte die Nase voll haben

  • Welche Kompetenzen hat in diesem Bereich eigentlich das RFP...würde mich mal nur so am Rande interessieren.

  • Welche Kompetenzen hat in diesem Bereich eigentlich das RFP...würde mich mal nur so am Rande interessieren.


    Die Kompetenzen sind nicht genau geregelt. Dazu kommt das im Landkreis Waldshut 3 verschiedene DRK-Kreisverbände Rettung fahren und jeder kocht da ein Stückweit sein eigenes Süppchen. So war es in einem der KV´s lange verboten ohne Nachforderung eines NA´s einen i.v.-Zugang zulegen, geschweige den Medis zu verabreichen. Mittlerweile hat dort aber auch ein Umdenken eingesetzt. Momentan ist es so, dass geplant ist in 2 Schritten einen Maßnahmenkatalog von "Regelkompetenzen" zu erstellen/einzuführen. Bis dieser Katalog fertig ist läufts aufs die eigene Einschätzung/Einstellung des jeweiligen RFP´s raus was diese sich zu traut und dann auch macht. Dazu gibt es noch Algorithmen zu ausgewählten Krankheitsbildern in denen dann auch Medis freigegeben sind wie zb. H2?-Blocker + Cortison bei Anaphylaktischen Reaktionen oder Einsatz von MAD-Systemen mit Dormicum 15mg zur Krampfdurchbrechung.

    Simply try to do your best, not to be the best

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von Blasco ()