Um in der Schwarzwald-Region um St. Blasien die in Baden-Württemberg auch für Notärzte gesetzlich festgelegte Hilfsfrist von maximal 15 Minuten einhalten zu können, fordert der zuständige Bereichsausschuss, dass sich auch die diensthabenden Bereichsnotärzte an zentraler Stelle in St. Blasien für Einsätze zur Verfügung halten müssen. Bislang fuhren die acht Notfallmediziner von ihrer Arztpraxis aus zu Einsätzen. Sie widersprechen der Behauptung, dadurch würde es zu Problemen mit der Hilfsfrist kommen. Müssten sie ihren Dienst von St. Blasien aus versehen, könnten sie ihren Praxisbetrieb nicht aufrecht erhalten und müssten ihre Patienten vernachlässigen. Vertraglich sei bisher geregelt, dass die Bereichsnotärzte ihren Dienst von ihrer Hausarztpraxis aus versehen könnten. Die Ärzte wollen ihren Dienst nun solange einstellen, bis eine Lösung gefunden wird. Bis dahin muss ein Rettungshubschrauber die notärztliche Versorgung in der Region sicherstellen.
Quelle und Video: http://www.swr.de/nachrichten/…pv=video/nid=1622/oawbta/