Rheinland-Pfalz: Notfallpatientin musste über eine Stunde auf einen Notarzt warten

  • Entschuldigung, aber dass die heute geltende Regelung von manchen - nicht von allen - für inhaltlich falsch gehalten wird, ändert doch nichts daran, dass es eine klare und geltende Regelung ist. Und ob man die Entscheidungsbefugnis auf einen Lokalfürsten überträgt, ändert an den Inhalten einer Regelung auch nichts (mal unabhängig davon, ob man eine solche Übertragung tatsächlich zulässigerweise regeln könnte).

  • Wenn der lokale "Fürst" auch in der Verantwortung steht, wird er seine Vorgaben den lokalen Gegebenheiten anpassen.
    Anders, wenn eine Dachorganisation ein sehr allgemein gehaltenes Grundgerüst anbietet.

  • Der Lokalfürst wird erstens kaum Verantwortung tragen, und zweitens: Welchen lokalen Gegebenheiten soll er sich denn anpassen? Dass die Rettungsassistenten gerne mehr Zuständigkeiten hätten? Siehe Rheinland-Pfalz. Und übrigens: Als Träger von Verantwortung wäre er mit einer möglichst restriktiven "Freigabe" persönlich am besten beraten.

  • Der Lokalfürst wird erstens kaum Verantwortung tragen


    Warum eigentlich nicht ?


    und zweitens: Welchen lokalen Gegebenheiten soll er sich denn anpassen?

    Ich denke mal, dass in (beispielhaft) Berlin mit hoher Notarzt- und Klinkdichte andere Kompetenzen angebracht sein könnte, als in einem süddeutschen Gebirge oder auf einer Nordseeinsel.


    Resumierend kann ich sagen, dass ich beide Möglichkeiten kennen gelernt habe und - für mich - die Variante lokaler Vorgaben schneller und flexibler erscheint. Ist aber vielleicht auch eine Frage der Mentalität, ich kenne es eher so, dass "von unten nach oben" organisiert wird.


    Ich denke aber, dass unsere Meinungen hier sehr gegensätzlich sind (ich respektiere deine Ansicht allerdings).

  • securo


    Resumierend kann ich sagen, dass ich beide Möglichkeiten kennen gelernt habe und - für mich - die Variante lokaler Vorgaben schneller und flexibler erscheint. Ist aber vielleicht auch eine Frage der Mentalität, ich kenne es eher so, dass "von unten nach oben" organisiert wird.

    Ganz Deiner Meinung, das ist auch das Problem, das ich in vielen Berufssparten sehe. Wir haben sehr oft das Problem, das mittleres Management wenig Entscheidungen treffen will und am liebsten alles lassen will, wie es ist. Gerade im Rettungsdienst sehe ich oft, das die Jungen Kollegen einiges positiv verändern wollen, aber die älteren Kollegen im Fahrdienst das nicht so wünschen. Oftmals muss man bei Problemen die Lösungen von unten gleich als Vorschlag mitgeben und oft ist das für den "Chef" dann der Weg des geringsten Widerstandes einfach "ja" zu sagen. Denn er muss ich ja keine Lösung für ein Problem überlegen er bekommt ja eine geliefert. Bei uns muss ich sagen sieht man seit geraumer Zeit, allerdings eine Entwicklung zum positiven! Vielleicht nicht immer so schnell wie man es sich wünscht, aber es bewegt sich etwas. Beobachten wir und warten wir zu...

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Ich denke mal, dass in (beispielhaft) Berlin mit hoher Notarzt- und Klinkdichte andere Kompetenzen angebracht sein könnte, als in einem süddeutschen Gebirge oder auf einer Nordseeinsel.


    Und dennoch wirst du auch in Berlin den Fall der Fälle nicht sicher ausschließen können. Genau diese Überlegung macht mich eher zum Gegner einer Regelkompetenz, weil auch hier der Rückgriff auf § 34 StGB weiter notwendig wird (wenn auch die Fallzahl natürlich sinkt).

  • Ich denke mal, dass in (beispielhaft) Berlin mit hoher Notarzt- und Klinkdichte andere Kompetenzen angebracht sein könnte, als in einem süddeutschen Gebirge oder auf einer Nordseeinsel.


    Da fehlt mir ein bisschen die innere Logik: Entweder können Rettungsassistenten bestimmte Maßnahmen durchführen, oder sie können es nicht. Das hat doch nichts mit Berlin oder Langeoog zu tun.

  • @Schmunzel,


    Da gebe ich Dir vom Prinzip recht! Ich lege wie Ani das immer wieder kritisiert hat auch gerne ohne NA Nachforderung Zugänge, wenn ich der Meinung bin, der Patient profitiert davon! Will jetzt nicht im Detail aufzählen wann und wie...


    Fakt ist doch, wenn wir etwas regelmäßig tun, dann bleibt die Fähigkeit erhalten! Das Personal muss auf Mindestfähigkeiten kommen, die im Notfall dann aber auch sicher umzusetzen sind. Alles was ich lange nicht mehr gemacht habe, grenzt für mich an einem Lottospiel! Und die Frage ist, doch ob ich dem Patienten ein "Lotto" durch den Helfer zumuten möchte!


    Daher, wenn ich Medikamente unter Anleitung oft benutze, und auch Komplikationen sehe und lerne diese zu beherrschen, was spricht dann dagegen diese auch wenn der NA auf der Anfahrt ist oder ohne NA, weil keiner erreichbar ist zu nutzen.


    Der Begriff Notkompetenz hat für mich Eindruck gehabt, ein medizinsicher Laie (Ersthelfer) führt eine heroische Maßnahme durch! und Rettet zufällig so ein Leben! Das entspricht sicher nicht unserer Ausbildung und auch nicht dem Berufsbild..

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  • Da fehlt mir ein bisschen die innere Logik: Entweder können Rettungsassistenten bestimmte Maßnahmen durchführen, oder sie können es nicht. Das hat doch nichts mit Berlin oder Langeoog zu tun.


    Und dennoch wirst du auch in Berlin den Fall der Fälle nicht sicher ausschließen können. Genau diese Überlegung macht mich eher zum Gegner einer Regelkompetenz, weil auch hier der Rückgriff auf § 34 StGB weiter notwendig wird (wenn auch die Fallzahl natürlich sinkt).


    Eventuell haben wir an einander vorbei diskutiert !


    Wenn ich euch beide richtig verstehe seit ihr gegen Kompetenzerteilung, weil ihr den Nadler-Satz, dass die Kompetenz des RA lediglich durch sein Können eingeschränkt werden dürfe, anwendet. Sprich: jeder RA kann das tun, was er sich zutraut, ansonsten muss er den Notarzt holen (sehe ich das so richtig) ?


    Grundsätzlich habe ich gar nichts gegen solche Ansichten. Allerdings sehe ich in der Realität (und auch hier im Forum) die Notwendigkeit, dass dann endlich ein solcher Satz von jemanden fällt, der die Kompetenz dazu hat, also ein solches Handeln uneingeschränkt legitimiert wird.


    Die wenigsten RA haben Angst vor den medizinischen Folgen ihrer Massnahmen oder vor einer Klage des Patienten/Angehörigen. Sie haben Angst davor, dass sie am Arbeitsplatz Probleme bekommen. Dies ist auch der Grund, warum ich für die Kompetenzerteilung bin. Wenn diese Angst unbegründet ist, ist mir die obige Aussage durchaus recht.

  • jeder RA kann das tun, was er sich zutraut, ansonsten muss er den Notarzt holen (sehe ich das so richtig) ?


    Meines Erachtens nicht. Mein Satz ist: Jeder Rettungsassistent darf in Notstandslagen die Heilkunde ausüben, soweit dies geboten ist.

  • scheint recht ähnlich zu sein. :prost:


    Nicht wirklich. Dein Satz orientiert sich an der Selbsteinschätzung des RettAss, Schmunzel verweist auf die Situation.


    Um es mal überspitzt auszudrücken: Nach deinem Satz darf ein RettAss alles ohne NA tun, was er sich zutraut.


    Schmunzel verweist hingegen darauf, dass die Situation das Handeln zwingend erforderlich macht. Dabei orientiert er sich relativ dicht an dem Urteil des ArbG Elmshorn von 1990, welches sinngemäß sagte, dass die Rettungssanitäter (!) getan hatten, was notwendig war (Applikation von Lasix und Diazepam), sich dabei aber nicht als Ärzte aufgespielt haben. Dieses Maßhalten bei der Intervention (in Schmunzels Worten: "soweit dies geboten ist") ist der entscheidende Faktor, nicht die Selbsteinschätzung, irgendwelche Ausbildungsbescheinigungen oder ähnliches.

  • Sie haben Angst davor, dass sie am Arbeitsplatz Probleme bekommen


    Das kann ich leider aus eigener Erfahrung bestätigen. In einem Süddeutschen RD-Bereich ist es so, wenn ich einem Patienten einen i.V.-Zugang lege ohne das der NA auf der Anfahrt bzw. Angefordert ist, hagelts Abmahnungen. Zwar haben diese meistens keinen Bestand vor irgendwelchen Arbeisgerichten, jedoch sorg sowas natürlich für ein super Betriebsklima :ironie:

  • Das kann ich leider aus eigener Erfahrung bestätigen. In einem Süddeutschen RD-Bereich ist es so, wenn ich einem Patienten einen i.V.-Zugang lege ohne das der NA auf der Anfahrt bzw. Angefordert ist, hagelts Abmahnungen. Zwar haben diese meistens keinen Bestand vor irgendwelchen Arbeisgerichten, jedoch sorg sowas natürlich für ein super Betriebsklima :ironie:


    Wer beschwert sich denn da? Der Patient? Der Aufnahmearzt?! Oder der hinzugezogene Notarzt? Gerade wenn man KEINEN holt?! Seltsamen Menschen arbeiten im medizinischen Zweig mit unter :lol:

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  • Aus dem Artikel heraus zitiert:
    http://www.volksfreund.de/nach…und-Strafe;art742,2892338


    "Erst vor kurzem wurden zwei Kollegen von einer Ärztin wegen unterlassender Hilfeleistung angezeigt, weil sie ein Medikament (Buscopan), welches zwar auf einem Rettungswagen vorgehalten wird, aber aufgrund der Gesetzeslage nur von einem Arzt verabreicht werden darf, nicht verabreicht haben. Das Verfahren läuft noch"



    DAS finde ich interessant!
    Weiß jemand etwas über dieses Verfahren und/oder den Fall?


    Zum ersten Mal geht es dabei nun mal nicht um ein arbeitsrechliches sondern ein strafrechtliches Urteil.
    DAS Urteil ist dann wirklich wichtig zumal es nun auch mal dem Umkehrschluss ->Unterlassene Hilfeleistung beleuchtet.


    Grüße aus der Wüste

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Ich hab schon so oft von solchen Verfahren inkl. angeblichen Urteilen gehört, dass ich das erst glaube wenn ich ein Aktenzeichen habe und daraufhin auch was zu finden ist....