Fahren mit Sonderrechten ab wann?

  • Hey, ich wollte mal fragen,ab wann ihr eure Jahrespraktikanten fahren lasst?
    Gibt es da irgendwelche Anweisungen wie ihr das macht?

  • wenn sie in der Lage sind, verantwortungsvoll mit dem Fahrzeug und den Sonderrechten umzugehen... der eine früher, der andere nie...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Bei uns werden die Jahrespraktikanten in den ersten Wochen auf dem KTW als zweiter Mann eingesetzt. Nach der Ortskundeprüfung KTW darf er dann KTW fahren. Dann gehts als dritter Mann auf den RTW (für den einen länger, für den anderen kürzer). Dann gibts die Ortskundeprüfung RTW. Dann zuerst Leerfahrten RTW zur Fahrzeuggewöhnung. Dann Einsatzfahrten mit erfahrenen Kollegen - und dann schlussendlich die offizielle Freigabe.

  • Niemals vor dem Frühstück!


    8) J.


    :thumbsup:


    Zum Thema:
    Wenn er auf BLS-Level sein Pats gut versorgen kann, er den typtischen Einsatzablauf gut drauf hat, ne zeitlang beim KTW-Fahren die Stadt kennen gelernt hat und dann halt in der Theorie seine Ortskundeprüfung absolviert hat samt Blaulichtbelehrung.


    Zuerst lernt er ja mal den Job wegen der Notfallmedizin und net wegen dem Blaulicht fahren.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Kannst du das genauer erklären?


    Nur Oberflächlich...
    RTW versorgt z.B. Industriegelännde mit und auch einen Tagebau.
    Hinzu kommen ein paar Abbiegemöglichkeiten die man mit SoSi nutzen darf (was bei zwei Kliniken die regelmäßig angefahren werden) zu deutlichen Weg/Zeit-Ersparnissen führt.
    Denke das kommt aber noch aus Zivi-Zeiten wo es eben auch die reinen KTW-Fahrer gibt. Vllt gibt es für die Jahrespraktikanten ja bald/schon nur noch die RTW-Ortskunde.. keine Ahnung.


  • Zuerst lernt er ja mal den Job wegen der Notfallmedizin und net wegen dem Blaulicht fahren.


    da notfallmedizin aber oft erstaunlich eng mit blaulichtfahren verknüpft ist, sollte auch das sichere fahren mit sondersignal während der ausbildung geübt werden.

  • Hallo!


    ....falls sie in dem Jahr den Führerschein erwerben...könnten sie Glück haben.... :D
    die letzten 4 Praktis hatten noch keinen C1 Führerschein, woher auch sollten sie den auch bezahlen..



    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ihr stellt Jahrespraktikanten ohne C1 Führerschein ein?? Ich bin ein wenig entsetzt... den das bedeutet ja, dass sie nur beifahren können..
    oder werden die nur als 3. Mann mitgeschliffen?

  • Die ersten drei Monate keine Alarmanfahrten. Dann mit dem zuständigen LRA und der gibt frei, wann er generell darf.
    Ansonsten ,acht der RA die Anfahrt und der RAiP die Patientenfahrt und die Rückfahrt und das selbstverständlich immer so :pfeif:

  • oder werden die nur als 3. Mann mitgeschliffen?


    Richtig!
    Würden wir nur welche mit Führerschein einstellen-hätten wir wohl keine Auszubildende....die meisten sparen sich den Lappen von den paar Euros Vergütung ab, das zeigt uns sie wollen und es ist Initiative da.
    Sächs. Brand.-Kat-u.RD Gesetz: "der Rettungsassistent betreut den Patienten"...da hatten wir mal massive Probleme mit ein paar netten Kollegen-somit fahren sie nur als 3. Mann

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ok, als 3. Mann brauch sie auch keinen Führerschein ;-)


    Bei uns ist C1 EInstellungskriterium. Wenn er bei Vertragsabschluss noch nicht vorliegt muss er bis zum Antritt der Stelle fertig sein - ansonsten ist das ein Grund für einen Auflsöungsvertrag. War bisher auch noch kein großes Problem.. und wenn es mal zu Verzögerungen kahm, dann konnte das meist auch gelöst werden... gekündig wirde glaube ich noch keiner deswegen ;-)

  • oder werden die nur als 3. Mann mitgeschliffen?


    Ich finde es äußerst sinnvoll, wenn der RAiP als 3. "mitgeschliffen" wird. Er soll ja schließlich die Arbeit eines Rettungsassistenten machen und nicht die des Rettungssanitäters übernehmen. Soll heißen: Er soll den Patienten betreuen und dem Notarzt assistieren und nicht den RTW zum Krankenhaus fahren.

  • Ich finde es äußerst sinnvoll, wenn der RAiP als 3. "mitgeschliffen" wird. Er soll ja schließlich die Arbeit eines Rettungsassistenten machen und nicht die des Rettungssanitäters übernehmen. Soll heißen: Er soll den Patienten betreuen und dem Notarzt assistieren und nicht den RTW zum Krankenhaus fahren.


    :applaus:

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)