Ausbildung Rettungshelfer

  • Huhu!
    Mir schwebt vor ein kleinen Schritt in die Welt des Rettungsdienstes zu gehen.
    Dazu würde ich erstmal gerne eine "kleine" Ausbildung / Weiterbildung / Fortbildung machen, da ich derzeit noch in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bin.
    Und nun zu meiner eigentlichen Frage. Ist der Rettungshelfer eine Ausbildung für sich oder wird dies bspw. an Wochenenden gelehrt?
    Und um gleich daran zu knüpfen. Welche Qualifikation ist die höchste, die man neben einer solchen "Ausbildung" erreichen kann.
    Mir ist es halt nur möglich an Wochenenden und teilweise Abenden (bzw. im Urlaub - und das wären max. 3 Wochen) eine zusätzliche Qualifikation zu erreichen.


    .. und das ganze für Berlin.


    Grüße,
    TimoS

  • Hallo Timo,
    als Auszubildener in der Gesundheits- und Krankenpflege wird Dich der Rettungshelferlehrgang ziemlich langweilen.
    Je nach dem, wie weit fortgeschritten Deine Ausbildung bereits ist, macht es Sinn nach Beendigung dieser - solange es noch möglich ist - die "verkürzte" Ausbildung zum Rettungsassisten zu machen. (Dazu findest Du hier im Forum sehr viele Informationen.)
    Um nur mal in den Rettungsdienst "reinzuschnuppern", musst Du nicht zwangsläufig irgendeinen Lehrgang besuchen, da Du ohnehin ja ein Laie bist. Frag doch einfach mal bei der Hilfsorganisation Deines Vertrauens nach, ob mal zwischendurch Hospitieren darfst. In der Regel stellt das kein Problem da.

  • Dazu kommt das der Rettungshelfer eh in den kommenden 3-4 Jahren abgeschaft wird.


    Soll da ja nun eine neuregelung rauskommen.


    Aber wie schon gesagt kannst du entweder den RettAss machen oder den RettSan wobei der RettSan oft an den Wachen direkt angeboten wird in Wochenendkursen und die kosten dann vom OV bzw KV übernommen werden.

  • Dazu kommt das der Rettungshelfer eh in den kommenden 3-4 Jahren abgeschaft wird.


    Soll da ja nun eine neuregelung rauskommen.


    Quelle?
    Mir ist nichts dergleichen bekannt ...




    Aber wie schon gesagt kannst du entweder den RettAss machen oder den RettSan wobei der RettSan oft an den Wachen direkt angeboten wird in Wochenendkursen und die kosten dann vom OV bzw KV übernommen werden.


    Vorsicht - Das mag bei euch so sein ... Aber das heißt nicht, dass das allgemeingültig ist. ;)

  • Quelle kann ich jetzt nicht genau sagen aber es wird zb in der ASB schule Hessen so gesagt und auch in den Rettungswachen in Hessen hängen diesbezüglich Schriften dazu aus das der RH nur noch 3-4 Jahre anerkannt wird.



    Gut das mag wirklich so sein deshalb schrieb ich ja in RLP und Hessen

  • Quelle kann ich jetzt nicht genau sagen aber es wird zb in der ASB schule Hessen so gesagt und auch in den Rettungswachen in Hessen hängen diesbezüglich Schriften dazu aus das der RH nur noch 3-4 Jahre anerkannt wird.



    Gut das mag wirklich so sein deshalb schrieb ich ja in RL


    Würde mich ja schon mal interessieren was der Wortlaut dieser Schreiben ist.
    Also nur her damit!

  • ich kann zumindest von mir behaupten, das noch nicht mal als Gerücht gehört zu haben. Immerhin wurde in NRW gerade die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für RH und RS überarbeitet und neu verabschiedet.

  • Laut Durchführungsverordnung für den Rettungsdienst in Hessen dürfen ab 2014? keine RHs mehr auf RTWs eingesetzt werden. Werde gleich mal den genauen Text suchen. Von "abschaffen" des RH ist dort aber keine Rede.

  • Durchführungsverordnung zum HRDG Stand Januar 2011


    §24:


    (2) Auf Fahrzeugen für die Notfallversorgung
    darf der Leistungserbringer nur
    Personen einsetzen, die
    1. mindestens
    a) als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer
    eine Ausbildung nach
    der Verordnung über die Ausbildung
    und Prüfung von Rettungssanitäterinnen
    und Rettungssanitätern
    erfolgreich abgeschlossen haben
    oder
    b) als Beifahrerin oder Beifahrer eine
    Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
    besitzen und
    2. jährlich zu den Themenbereichen der
    Notfallversorgung fortgebildet werden.
    Abweichend von Satz 1 Nr. 1 Buchst. a
    können bis zum Ablauf von vier Jahren
    nach Inkrafttreten dieser Verordnung als
    Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer
    auch Personen eingesetzt werden, die eine
    vierwöchige theoretische Ausbildung
    und eine zweiwöchige klinisch praktische
    Ausbildung nach § 1 Nr. 1 und 2 der in
    Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b genannten
    Verordnung absolviert haben.


    Die komplette Verordnung gibts hier: Klick mich!

  • Gut das kann sein das ich das dann etwas falsch verstanden habe... :thinking:


    Dafür entschuldige ich mich natürlich!!! :hail:

  • Das geht zwar schon seit Jahren als Gerücht um, hat sich aber bis Dato nicht bewahrheitet.



    Hallo


    das mit dem RH stimmt. Die Ausbildung zum RS wurde vom Bund Länder Ausschuss völlig neu konzepiert. Mann hat sich dor an die "tatsächlichen" Aufgaben des RS orientiert, sprich Fahrer und "HIWI" des RettAss, Betreuer der Oma Berta auf der Fahrt von A nach B im KTW. Die Ausbildung ist jetzt lernfeldorientiert und mit anderen Inhalten zum Thema "Fahrtraining", soziale Kompetenz usw. Das medizinische Level liegt dann ca bei dem eines heutigen San Helfers.


    Hessen z.B. bildet schon nach den neuen Richtlinien aus. Die Ausbildungs- und Prüfungs VO ist dementsprechend geändert. In RLP ist die ab 2012 der Fall. RH sind nicht mehr vorgesehen



    Habe mich damit mal beschäftig und auch mit unseren RP im Zuge der Eröffnung einer RD Schulé darüber gesprochen, daher die Infos.


    LG


    Chris

  • Ist ein interessanter Weg zu einer besseren Patientenversorgung und höheren Qualität, die Anforderungen ans Personal immer weiter runterzuschrauben.


    So long
    Kai

  • Hallo


    das mit dem RH stimmt. Die Ausbildung zum RS wurde vom Bund Länder Ausschuss völlig neu konzepiert. Mann hat sich dor an die "tatsächlichen" Aufgaben des RS orientiert, sprich Fahrer und "HIWI" des RettAss, Betreuer der Oma Berta auf der Fahrt von A nach B im KTW. Die Ausbildung ist jetzt lernfeldorientiert und mit anderen Inhalten zum Thema "Fahrtraining", soziale Kompetenz usw. Das medizinische Level liegt dann ca bei dem eines heutigen San Helfers.


    Ich fände es grundsätzlich schön, wenn solche Behauptungen mit überprüfbaren Quellen belegt würden. Ansonsten hat das bisher für mich nicht mehr als "Gerüchtestatus".


    J.

  • Nur weil möglicherweise das ein- oder andere Bundesland den Rettungshelfer im RD nicht mehr vorsieht und aus diesem Grunde auch nicht mehr ausbildet, heisst dies noch nicht, dass der RH bundesweit nicht mehr existieren wird. Daher bitte ich auch um eine nachvollziehbare Quellenangabe.