Freigabe von Morphin, Piritramid und Esketamin für RA im Main-Kinzig-Kreis (HE)

  • Genau: eine Delegation von Btm wie bei Pflegepersonal im Aufwachraum oder der Station.


    Wobei diese Personengruppen i.d.R. jederzeit die Rückfallebene eines Mediziners haben.
    Im Rahmen der amb. Pflege ist dies regelhaft nicht der Fall - und dennoch sind hier bei Palliativpatienten üblicherweise Medikamente nach dem BtMG vor Ort.
    Diese werden bei Bedarf verabreicht und entsprechend dokumentiert.


    Sofern dazu in der Lage, übernehmen sogar Angehörige, also med. Laien, die bedarfsweise Applikation in Form von s.c. Injektionen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich würde sagen der springende Punkt ist eher dass bei der Delegation der Arzt den Patienten persönlich kennt. Bei der Freigabe von Medikamenten wie im obigen Rettungsdienstkreis ist das nicht der Fall. Damit würde ich als nicht-Jurist sagen dass kein Überlassen zum unmittelbarem Verbrauch vorliegt. Was sagen die Juristen dazu?

  • Was soll den diese elendige sich ständig wiederholende Duskussion? Guckt doch ab und an mal in die Fachliteratur ?(


  • Bei allem Respekt, aber sollte dem tatsächlich so sein, wäre das völliger Blödsinn. Welche Erfahrungswerte kann ich denn bei einer Unterdosierung von Medikamenten erwarten?


    Meiner eigener Erfahrung nach, hat sich diese Vefahrensweise durchaus bewaehrt, vorausgesetzt sie wird durch ein Qualitaetssicherungssystem begleitet und ueberwacht.


    Die Erfahrungswerte bei einer "Unterdosierung" waeren eben die Ineffekivitaet der Schmerztherapie, vermutlich erfasst durch eine Schmerzskala und das Fehlen von negativen Medikamentenwirkungen. Beides muesste ziemlich schnell zu einer Aenderung des Anwendungsregime fuehren.



    Ausserdem empfinde ich die (moegliche) Gabe von 10mg Morphin ueber einen Zeitraum von 16min nicht unbedingt als homoeopathische Dosierung...

    I know the human being and fish can coexist peacefully. George W. Bush

    Einmal editiert, zuletzt von ROC21 ()

  • Was soll den diese elendige sich ständig wiederholende Duskussion? Guckt doch ab und an mal in die Fachliteratur ?(


    Na ja, so ganz trivial scheint mir das nicht zu sein. Der springende Punkt liegt natürlich nicht bei der Verabreichung durch Hilfspersonal, sondern bei der ärztlich begründeten Entscheidung über den Einsatz von BtM. Dazu kann man zumindest in einem Teil der Fachliteratur lesen, dass eine Prüfung durch den Arzt im Einzelfall erforderlich ist (Pelchen/Bruns, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 186. Ergänzungslieferung 2011, BtMG § 13 Rn. 4).

  • Da die Btm in diesem Fall ja durch einen Arzt (ÄLRD) freigegeben und kontrolliert werden, sehe ich keinen großen Unterschied zur sonstigen Praxis bei der Verabreichung von btm-pflichtigen Schmerzmitteln.

  • Man könnte diskutieren, ob eine solche generelle Freigabe im Sinne eines Algorhythmus genügt, oder ob eine konkrete Beurteilung erforderlich ist.

  • Ich finde es beachtlich,


    ..auch wenn bei den Dosierungen im analgetischen Bereich wohl eher gekleckert als geklotzt wird. Ich denke, das eben die Ursache bereits beschrieben wurde:

    Gerade die die hier aufkeimende aberwitzige Diskussion bzgl. bedingte Freigabe von Analgetika (Btm) macht das Verhalten des ÄLRD verständlich. Kaputtreden kann man es immer noch! :S
    Grundlegend stellt sich mir die Frage, ob nicht bereits in der hier geschilderten Theorie bereits erhebliche Differenzen zur Praxis im dortigen Rettungsdienstbereich festzustellen sind. Die schriftlichen Vorgaben eher zur Absicherung der Verantwortlichen dort dienen.


    Mein Fazit daher:
    Bravo für den ÄRLD: Die Devise muss heißen:"Schnauze halten und machen lassen." Immerhin ist dies der richtige Weg und vor allem im Sinne einer patientenorientierten Notfallversorgung.

  • Die Gekleckert-statt-geklotzt-Philosophie ist nicht im Sinne einer patientenorientierten Versorgung und widerspricht jeden therapeutischen Grundsätzen. Von "Nihil nocere" mal abgesehen. Aber vielleicht ist das gewünscht. Der Rettungsassistent schadet mit homöopathischen Dosen dem Patienten nicht und der Notarzt führt dann die "richtige" Therapie durch. Setzt natürlich voraus, er wird parallel alarmiert. Sonst wird's fahrlässig.

  • Aber so haben zumindestens alle Seiten was davon:


    - der Rettungsassistent darf Analgetika geben, ist beruhigt und schadet nicht


    - die öffentliche Presse und Bevölkerung sind beruhigt


    - der Notarzt hilft weiterhin

  • Wie Daniel Grein schon gesagt hat: erstmal Kompliment an den ÄLRD und den RD Bereich insgesamt. Hier scheint es sich um einen Bereich zu handeln, in dem man sich tatsächlich Gedanken um die Patientenversorgung durch RA wie auch durch NA und sowohl medizinisch als auch organisatorisch macht!
    Persönlich finde ich die Algorithmen zwar sehr unübersichtlich und manches auch fachlich fragwürdig, aber man hat zumindest ne Grundlage geschaffen und die scheint ja auch überarbeitet zu werden.
    Die freigegebenen Medikamente finde ich auch in Ordnung, da sie genau den Alltagsbereich abdecken, in dem der RA in Handlungszwang kommen kann. Sinnvoll finde ich auch die Erwägungen zum Thema NA Nachforderung nötig oder nicht!
    Allerdings hoffe ich immer noch, dass es sich v.a. beim Esketamin um nen Druckfehler handelt, weil es gibt ja doch nen Unterschied zwischen niedrig dosieren (z.B. 0,125mg je kg KG) oder massiv unterzudosieren (z.B. 2,5mg für den 90kg Pat!?).
    Super Ansatz, gute Umsetzung, jetzt noch Details sinnvoll anpassen und dann evaluieren!

  • :herz: ...wenn Du deine Prioritätenliste noch in die richtige Reihenfolge gesetzt hättest, wäre es perfekt, ja vor allem wesentlich ehrlicher gewesen. verehrter Ani.


    1 - der Notarzt darf weiterhin helfen. :positiv:
    2. - die öffentliche Presse und Bevölkerung sind beruhigt (endlich mal sinnvolles im Landkreis und kein
    dummer Hickhack^^...scheinbar eine sehr gescheite Bevölkerung) :positiv:
    3. - der Rettungsassistent darf Analgetika geben, ist beruhigt und schadet nach wie vor genausowenig
    wie die Herren Akademiker. :prost:


    ...aber Hand auf´s Herz, Dir gehts doch letztendlich nur um Punkt 1. Und ich wiederum kann da Dein Interesse auch sehr gut verstehen. Würde mir nicht anders gehen, wenn es auf einmal heißen würde, in Zukunft besetzen nur noch Ärzte den RTW. Vermutlich ist aber genau hier einer der Grundübel des ganzen "Geschisses" angesprochen, leider zu Lasten unserer (Ärzte und nichtärztliches RD-Personal) Patienten.

  • Die Höflichkeit gebietet es, sich selber (in dem Fall als Vertreter der genannten Zunft) an das Ende zu setzen. Ansonsten war die Auflistung für mich frei von Prioritäten. Ehrlich.

  • In einem anderen Forum wird berichtet, dass die homöopathische Dosis der Analgetika möglicherweise darauf zurückzuführen sei, dass es im Kreis einen Zwischenfall gab, bei dem ein Kind mit nasal verabreichtem Dormicum in einer Dosierung gemäß des zu dem Zeitpunkt gültigen Algorithmus einen Atemstillstand erlitt.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Dann kann die Konsequenz nur sein: der Anwender muß die möglichen Komplikationen beherrschen. Warum soll das für Rettungsassistenten anders gelten als für Notärzte? Wenn das nicht gesichert ist: Hände weg von potenten Medikamenten!

  • Sehe ich auch so. Leider wurde nicht berichtet, wie der Zwischenfall gehandhabt wurde.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Das ist nachvollziehbar. Liegt ja im Interesse der Beteiligten. Ich finde es aber gut, daß das hier mal erwähnt wird. Heißt ja sonst immer: alles kein Problem.

  • Das ist nachvollziehbar. Liegt ja im Interesse der Beteiligten. Ich finde es aber gut, daß das hier mal erwähnt wird. Heißt ja sonst immer: alles kein Problem.

    Grundsätzlich sehe ich tatsächlich kein Problem. Wenn eine Therapie, bzw. Maßnahme geschult und beherrscht wird soll sie auch eingesetzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Arzt oder einen Rettungsassistenten handelt. Ich denke, mittlerweile sind wir hier im Forum über diese Diskussionstufe schon hinaus, das einzig und allein nur der Berufsstatus zählt.

    Zitat

    In einem anderen Forum wird berichtet, dass die homöopathische Dosis der
    Analgetika möglicherweise darauf zurückzuführen sei, dass es im Kreis
    einen Zwischenfall gab, bei dem ein Kind mit nasal verabreichtem
    Dormicum in einer Dosierung gemäß des zu dem Zeitpunkt gültigen
    Algorithmus einen Atemstillstand erlitt.

    ... und die Bekämpfung eines Atemstillstandes sollte doch eigentlich zur Basic eines RA gehören. Klingt für mich daher wenig plausibel.