Praktische RettAss Prüfung

  • Servus,


    ich hätte mal eine Frage zur Praktischen Prüfung: In der Ausbildungsverordnung steht ja das die Prüfung einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil besteht.
    In Berlin sind nun bei der Feuerwehr die Hälfte eines Kurses durch die praktische Prüfung gefallen weil sie einer neuen Puppe 2mm zu tief gedrückt haben. Nach Androhung einer Klage durch einen Anwalt würde ihnen die Möglichkeit gegeben sich auf einer alten Puppe nachprüfen zu lassen. Ausserdem hat wohl der ärztliche Leiter eine Abmahnung bekommen...


    Grund der Beschwerde waren aber nicht die 2mm sondern das das Durchfallen im Reateil das Nichtbestehen des ganzen praktischen Teils bedeutet hat. Es kam bei uns die Diskussion auf das ein durchfallen in einem Teil nicht automatisch zum gesamten Durchfallen führen kann da ja in der RettAssAPrV nur von einer praktischen Prüfung die Rede ist.


    Könnt ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen? Kann mich die Schule wegen des Nichtbestehen eines Teils durchfallen lassen wenn ich die beiden anderen Teil mit passenden Noten bestehe?


    Vielen Dank im Voraus

  • Es müssen alle Teile, also schriftlich/mündlich/praktisch einzeln bestanden sein.
    Davon abgesehen habe ich noch nie davon gehört, dass jemand wegen 2 mm. bei der Herzmassage durchgefallen wäre. Könnte eine der üblichen Latrinenparolen nach versemmelter Prüfung sein.
    Obwohl mich jetzt der Name des Schulleiters schon interessieren würde.

  • ich habe gerade mein Rettungstellenpraktikum hinter mir. Da war auch ein Feuerwehrprakti der es mir erzählt hat. Im Laufe der letzten Woche sind auch mehrere Kollegen aus dem Kurs zu uns in die Rettungsstelle gekommen. Durch Gespräche mit denen hat sich dann schon ein stimmiges Gesamtbild ergeben. Die Puppe wurde wohl erst wenige Tage vor der Prüfung neu angeschafft. Aufgrund der Dienste hatte sie kaum bis gar nicht die Möglichkeit auf ihr zu üben. Es sind dann letztendlich weit mehr als die Hälfte durchgefallen. ALLE an den wenigen mm die sie zu tief gedrückt haben. In den Jahren davor sind max 10% des Kurses durchgefallen.


    es geht nicht um die Schriftlich/mündlich/praktischen Teile sondern um die einzelnen Teile in der praktischen also chirurgisch/internistisch/Rea.

  • ah, sorry, falsch gelesen. Die Schulen haben einen gewissen Spielraum in den Prüfungen, oft ist es so, dass wenn ein Teil des Praktischen mit "ungenügend" abgeschlossen wurde, die praktische Prüfung nicht bestanden ist.

  • auch wenn man die beiden anderen Fallbsp mit gut oder sehr gut bestanden hat?


    aber auch wenn sie sich selber einen gewissen Spielraum geben ist ja doch eigentlich nicht rechtens oder?

  • Ich stelle mir das gerade mal im realen Leben vor:
    Reanimation durch die "durchgefallenen" FWler verläuft für den Patienten positiv. Gute Chancen mit wenigen bis keinen neurologischen Defiziten zu leben. Doch dann erkennt einer der zufällig auch anwesenden Prüfer das im Eifer des Gefechts "zu tief" gedrückt wurde, berichtet dies dem anwesenden NA, welcher daraufhin den frisch reanimierten Patienten für Tod erklärt. Die verdatterten FWler erhalten einen mündlichen Verweis, und werden zur CPR Nachschulung geschickt... :mauer:


    Entweder binden da gerade einige Leute ihren Zuhörern einen gewaltigen Berliner Bären auf, oder die Prüfer sind zu oft mit dem Kopf voran gegen alte Mauerreste gerannt...

  • Entweder binden da gerade einige Leute ihren Zuhörern einen gewaltigen Berliner Bären auf, oder die Prüfer sind zu oft mit dem Kopf voran gegen alte Mauerreste gerannt...


    naja sagen wir mal so: in einigen Köpfen steht die Mauer noch. und ist 5m höher

  • auch wenn man die beiden anderen Fallbsp mit gut oder sehr gut bestanden hat?


    Auch dann. Wobei - je nach Schule - nur der Teil wiederholt werden muss, der verpatzt wurde.


    aber auch wenn sie sich selber einen gewissen Spielraum geben ist ja doch eigentlich nicht rechtens oder?


    Geben sie sich selber einen Spielraum, oder das Gesetz? Wie exakt ist das Ganze wirklich geregelt? Oft haben auch die Aufsichtsbehörden etwas mitzureden.


    Entweder binden da gerade einige Leute ihren Zuhörern einen gewaltigen Berliner Bären auf, oder die Prüfer sind zu oft mit dem Kopf voran gegen alte Mauerreste gerannt...


    Hmm ... ich habe schon öfters gehört, dass immer die Prüfer Schuld sind. Aber letztlich scheint niemand wirklich dabei gewesen zu sein ...

  • naja sagen wir mal so: in einigen Köpfen steht die Mauer noch. und ist 5m höher


    Gemeint war nicht die politische Mauer. Sondern die Mauerreste als das was sie sind: ein Bauwerk aus Stein > vgl. "gegen die Wand gerannt", "mit dem Klammerbeutel gepudert" u.ä.


  • Hmm ... ich habe schon öfters gehört, dass immer die Prüfer Schuld sind. Aber letztlich scheint niemand wirklich dabei gewesen zu sein ...


    Sag ich ja: Berliner Bär aufgebunden.

  • Sag ich ja: Berliner Bär aufgebunden.


    in dem fall hab ich aber mit mehreren gesprochen die dabei waren. Aber ich sehr schon das es zu nix führt :(


    Unsere Schule sagt z.B. das nichtbestehen eines Teils führt zum kompletten Wiederholen des gesamten Kurses. Also nochmal 14monate Schule


  • in dem fall hab ich aber mit mehreren gesprochen die dabei waren. Aber ich sehr schon das es zu nix führt :(


    Wie auch?! Die Situation beurteilen können nur die wirklich Beteiligten. Jeder nicht tatsächlich dabei gewesene kann sich nur zu subjektiven Äußerungen spekulativ äußern.

  • in dem fall hab ich aber mit mehreren gesprochen die dabei waren. Aber ich sehr schon das es zu nix führt


    Schade, hattest du erwartet, dass alle deiner Meinung sind ? (Diese Aussage meine ich jetzt nicht böse, sondern nur nüchtern).


    Unsere Schule sagt z.B. das nichtbestehen eines Teils führt zum kompletten Wiederholen des gesamten Kurses. Also nochmal 14monate Schule


    Hiermit können sich sicherlich geeignete Juristen beschäftigen, ich finde dies zugegeben ungewöhnlich.

  • Zur info: die praktische Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Reanimation mit 5 gewertet wurde. Es kann nicht ausgeglichen werden. Das ist bei den beide fallbeispielen anders. Dort kann eine 5 ausgeglichen werden, aber auch hier entscheidet darüber der prufungsvorsitz und das Benehmen der prüfungskommission.

  • Wie kann man denn nach den "neuen" Guidelines 2mm zu tief drücken??? Heißt doch "mindestens 5cm", oder? Ich mein klar, wenn man mitsamt der Puppe nen Stock tiefer landet, ok :ironie: Aber wer gibt da die 2mm zu tief vor?


  • In Berlin sind nun bei der Feuerwehr die Hälfte eines Kurses durch die praktische Prüfung gefallen weil sie einer neuen Puppe 2mm zu tief gedrückt haben. Nach Androhung einer Klage durch einen Anwalt würde ihnen die Möglichkeit gegeben sich auf einer alten Puppe nachprüfen zu lassen. Ausserdem hat wohl der ärztliche Leiter eine Abmahnung bekommen...


    Ich konnte den Patienten nicht erfolgreich reanimieren - Er ließ mich vorher ja nicht üben!


    :popcorn:

  • Es ist ein bisschen mysteriös, dass man diese Geschichte zu fast jeder Rettungsdienstschule schonmal gehört hat. Es ist allerdings schon richtig, dass bei computerausgewerter Reanimationsprüfung der Puppenhersteller einen grossen Unterschied macht. Daher ist es schon unfreundlich, einfach die Puppe zur Prüfung zu wechseln. Allerdings wird das kaum eine Schule machen, da sie in der Regel kein Interesse am übermässigen Durchfallen der Prüflinge hat und zum anderen ist es dennoch durchaus machbar die Prüfung zu bestehen.


    Zur eigentlichen Frage: Die Möglichkeit des Ausgleichens wir in aller Regel von den Schulen unterschiedlich gehandhabt. Hier besteht tatsächlich ein gewisser Spielraum, der durchaus auch rechtens ist. Die Prüfungskomission entscheidet über Durchfallen und Benotung. Eine Anfechtung auf juristischem Wege setzt meist an anderen Punkten an. Ansonsten würde ich nicht jeden urbanen Mythos glauben, den mir ein BF Praktikant auf der Leitstelle erzählt, diese Geschichte soll angeblich in sovielen Städten passiert sein... ;-)

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Allerdings wird das kaum eine Schule machen, da sie in der Regel kein Interesse am übermässigen Durchfallen der Prüflinge hat und zum anderen ist es dennoch durchaus machbar die Prüfung zu bestehen.


    Da waren halt Beamte am Werk. Da sind 2 Millimeter eben 2 Millimeter. Und wo kämen wir hin, wenn jeder drücken würde, wie tief er will? Also ich hab beim Reanimieren immer mein Thoraxkompressionslineal dabei.


    J.



    Vorsichtshalber: :ironie:

  • Zur info: die praktische Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Reanimation mit 5 gewertet wurde. Es kann nicht ausgeglichen werden. Das ist bei den beide fallbeispielen anders. Dort kann eine 5 ausgeglichen werden, aber auch hier entscheidet darüber der prufungsvorsitz und das Benehmen der prüfungskommission.


    Interessant. Wo steht das?