Ich habe gerade von einem Kollegen gehört, dass es in Ba-Wü eine Rettungsassistentenschule gebe, die im praktishcen Staatsexamen grundsätzlich eine (erweiterte) Medikamentengabe erwarte. In diesem Zuge sei dort die Aussage gefallen, dass man im Prüfungsfallbeispiel keine sehr gute oder gute Note (1 bzw. 2) erreichen könne, wenn man dabei keine Medikamente appliziere.
Diese Forderung beschränke sich - angeblich - nicht auf die gängigen Medikamente der Notkompetenzempfehlung, sondern umfasse ausdrücklich auch eine Analgosedierung z.B. beim Extremitätentrauma. So werde beispielsweise bei einer schmerzhaften Unterarmfraktur vom Examenskandidaten der Einsatz von Dormicum und Ketanest erwartet, wenn dieser eine gute Note erreichen wolle.
Hat jemand von euch von dieser Ausbildungs-/Prüfungspraxis gehört und kann das so bestätigen?
Ich selbst halte diese Haltung für absurd. Natürlich würde auch ich in einem RettAss-Examen die (indizierte) Gabe von O2, Nitrospray (ACS), Suprarenin (Reanimation; Anaphylaxie); ß2-Mimetika (Bronchospasmus) und evtl. einem Benzo zur Krampfdurchbrechung erwarten (hab ich was vergessen?). Die weitere Gabe von Notfallmedikamenten würde ich mindestens kritisch sehen und den Kandidaten, sollte er sich auf dieses dünne Eis wagen, ganz schön zum Schwitzen bringen (ihn z.B. eine konsekutive Intubationsnarkose nach Überdosierung einer Dormicum-Ketanest-Analgosedierung vorführen lassen). Diese Maßnahmen aber grundsätzlich vom Prüfling *einzufordern*, empfinde ich mindestens als unsachgemäß. Eigentlich ist es - im Status quo - eine Frechheit.
Meinungen?
J.
P.S.: BITTE - ich möchte hier ausdrücklich KEINE GRUNDSATZDISKUSSION zur Analgosedierung oder erweiterten Medikamentengabe durch Rettungsfachpersonal anzetteln - es geht explizit um die erwartbaren/zumutbaren Anforderungen in einem Staatsexamen. Danke!