Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • @ Shavakur
    Richtig, Nitro ist noch gestattet.


    ...und falsch, ....es sind keine Medikamente mehr i.V. zu geben außer Vollelektrolytlösungen.


    Lieber Mütom,
    ich zitiere dich nur ungerne erneut, aber hier steht eine Einschränkung:


    Der ÄLRD hat gebeten, das ab sofort die Gabe von Medikamenten durch den Rettungsassistenten zu unterbleiben sind. Ausgenommen von den Medikamenten sind ausschließlich Vollelektrolytlösungen und medizinischer Sauerstoff. Diese Anweisung wurde im einvernehmlichen Konsens beim Standortsprechertreffen der Notärztinnen und Notärzte in meinem RDB getroffen. Gemäß unseres AG ist dem Ersuchen des ÄLRD Folge zu leisten. Der Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB bleibt von dieser Anordnung unberührt.


    Wenn die Situation im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes die Medikamentengabe erfodert, dann bleibt diese auch weiterhin möglich.


    So würde ich das Schreiben interpretieren.
    Ich gehe eher davon aus, dass dort z.B. der Analgesie mit Novalgin oder der RR-Senkung mit Urapidil etc. vorgebeugt werden soll. Denn es gibt einige personelle Ausnahmefälle, die solche "Spielchen" betreiben.


    Ein weiterer Aspekt ist, dass wenn man als "Chef" das Kenntnis von unrechtmäßigem Verhalten seiner Mitarbeiter hat und dieses Verhalten nicht per Dienstanweisung oder Abmahung unterbindet, unter Umständen rechtliche Konsequenzen fürchten muss. (Stichwort: Organisationsverschulden)


    --> Keep cool...

  • @ ihm-al


    ich sehe es nicht ganz so wie Du, aber eins dürfte allen klar sein, wenn man eine Machtposition im Rettungswesen hat, dann will man die nicht gerne teilen und schon gar nicht abgeben.


    Der Mensch an sich gibt ungern ab, vor allem wenn es um Macht geht. Es kann aber auch nicht sein, dass jemand nur ÄRLD auf seiner Visitenkarte stehen hat, weil er Chefarzt ist und 1x im Monat eine LNA-Bereitschaft macht. Erfahrung ist nicht zu unterschätzen, aber in einem schnelllebigen Bereich wie der Notfallmedizin auch nicht über aktuelles Know-How zu stellen. Diese Grundsätzlichkeiten wird man nicht mal eben so ändern können, weswegen ich auf Leute setze, die "im Saft stehen" und beratende Tätigkeiten ausführen könnten. Man kann die Entscheidungen hinterher ja gerne wieder als Idee der Eminenz verkaufen, nur sinnhaft sollten sie sein.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • VK-Retter


    Du kannst auch in unsere Arme kommen und mitknuddeln, wenn Du endlich zugibst, noch nie einen Immatrikulationsausweis für die medizinische Fakultät besessen zu haben. :spiteful:

  • VK-Retter


    Du kannst auch in unsere Arme kommen und mitknuddeln, wenn Du endlich zugibst, noch nie einen Immatrikulationsausweis für die medizinische Fakultät besessen zu haben. :spiteful:


    Macht nix, hast es ja auch ohne geschafft :P

  • Wollte ich auch gerade fragen. Das sieht normalerweise eigentlich anders aus, oder Ani ? :prost:


    Wenn ihr beide Euch mal einig seit, dann ....... ;o)

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • @ fakl
    Der Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB bleibt von dieser Anordnung unberührt.
    ..ist der Zusatz meines Arbeitgebers. Im Schreiben des ÄLRD wirst Du diesen Satz leider nicht finden.


    Zum § 34 muss ich wohl nicht mehr viel sagen, da ging es hier im Forum auch schon heiß her!

  • Der Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB bleibt von dieser Anordnung unberührt.
    ..ist der Zusatz meines Arbeitgebers. Im Schreiben des ÄLRD wirst Du diesen Satz leider nicht finden.


    Zum § 34 muss ich wohl nicht mehr viel sagen, da ging es hier im Forum auch schon heiß her!

    Das Fehlen muß ja auch keine Absicht sein. Außerdem: Wenn sowieso zeitnah die Angelegenheit geklärt wird, wovon ich auch ausgehe, weil alles andere einfach unpraktisch ist, besteht kein Anlaß sich Sorgen darüber zu machen. Wobei ich ja die Frage spannend finde, wie der verzeichnete Anstieg zustande gekommen ist. 8)

  • Als Fehler wird die Gabe von Dormicum zum Durchbrechen eines Krampfanfalles durch nichtärztliches Personal angeprangert, da es sich um ein "off-label-Medikament" handelt.


    Bei uns wird der (im Übrigen noch nicht einmal evidenzbasierte) off-label-use bestimmter Arzneimittel sogar durch den ÄLRD angeordnet...


    Ich habs schon mal irgendwo geschrieben: In solch eindeutigen Fällen würde *ich persönlich* es drauf ankommen lassen...


    Und ich erst...


    Und auch das hab ich schon mal gesagt: Ich stehe lieber vor dem Arbeitsrichter als vor dem Strafrichter.


    Aus dieser Perspektive habe ich das bisher noch gar nicht betrachtet. Interessant ;-)


    Denn es gibt einige personelle Ausnahmefälle, die solche "Spielchen" betreiben.


    Sicher, dass es "Spielchen" sind? Bei sauber gestellter Indikation & fachgerechter Durchführung der Maßnahme würde ich es jedenfalls als "Routine" bezeichnen. Ist mir ein wenig viel Aufregung um relativ banale Maßnahmen...oder kam es auch zu präklinisch durchgeführten Transplantationen oder ähnlich gelagerten Eingriffen, welche unzweifelhaft ärztlichen Sachverstand & ein gewisses Maß an klinischer Erfahrung erfordern?

  • Als Fehler wird die Gabe von Dormicum zum Durchbrechen eines Krampfanfalles durch nichtärztliches Personal angeprangert, da es sich um ein "off-label-Medikament" handelt.

    Oder die Gabe von Prednisolon beim Asthmaanfall


    EDIT: Das Zitat stammt nicht von Shavakur sondern von Mütom, sorry.

  • Wo ist das denn off-label?

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Auch auf die Gefahr hin das ich es überlesen habe:


    Ist mit dieser Einschränkung auch die Gabe von Suprarenin im Rahmen der Reanimation gemeint?

  • Ja, wir dürfen nur noch Sauerstoff geben und einen Zugang legen mit anschließender Infusion von einer Vollelektrolytlösung.