Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • Da stimmen wir ja fast überein, Ani: seine Grenzen kennen!
    Der RS (520 Std.) darf das was er gelernt hat (also analog EMT-B z.B. Immobilisation, O2-Gabe und bei vital bedrohlichen Zuständen z.B. i.m. Adrenalin, inhalativ Salbutamol etc.)
    Der NFS darf nach 3 Jahren Ausbildung (auf das halbe Jahr zusätzlich für das Studium was Maggus für den Paramedic in seinem Bereich erwähnt hat verzichte ich jetzt mal grosszügig) eigenverantwortlich das was er gelernt hat (also eben offiziell die jetzigen Notkompetenz Massnahmen plus paar Medis wie z.B. Analgetika)
    Der NA darf nach seinem Studium das was er gelernt hat (also hoffentlich z.B. sicher Narkosen führen, erweitertes Atemwegsmanagement, differenzierte medikamentöse Therapien etc.).


    So what?

    Einmal editiert, zuletzt von Blodwyn76 ()

  • Man darf nicht dss US mit unserem System verwechseln. Unsere advanced EMTs lernen 6 Monate vollzeit plus Praktika. Die support worker gleichen dann einem RH, 2 Wochen Fahrer training und 4 Wochen Klassenzimmer. Generell herscht hier mehr Zufriedenheit mit der eigenen Rolle. Das mag daran liegen das das System etwas durchlässiger ist als das Deutsche.

  • Machen die EMT auch so 'nen Wind, wenn sie mal mit einem Schmerzpatienten auf den Paramedic warten müssen und fordern mehr Kompetenzen?

    ...ich lach mich schlapp! Siehe den Thread Btm - Gabe von RFP und wie die Reaktion vor allem der Ärzte war, das der Vergleich mit anderen Ländern nicht statthaft ist. Immerhin werden in anderen Ländern ja auch von Nichtärzten Medikamente, darunter auch Btm´s appliziert.


    In München wird z.B. jährlich eine Prüfung bzgl. Medikamentenkompetenz abgelegt. Diese Prüfung muss zusätzlich zu den 30 Pflichtstunden durchgeführt werden. Wer durchfällt muss den kompletten Lehrgang wiederholen und eine erneute Prüfung ablegen. In diesem Zeitraum sind diesem Mitarbeiter die meisten Medikamente nicht zugänglich. Zugänglich sind:dann nur noch Suprarenin, Diazepam-Rectiole, Nitro, Glucose (zufrieden Ani ?) und Ringer - Lactat. Regelmäßig werden zudem Schulungen bzgl. Medikamentenkompetenz mit dazugehörige Fallbeispiele angeboten.


    Damit konnte jahrelang bewiesen werden, das die Kompetenz von nichtärztlichen Personal vorhanden ist, verantwortungsvoll Medikamente zu ampplizieren. Hier geht es nicht um Vergleiche mit anderen Rettungsdienstsystemen auf dieser Welt, sondern um eine Optimierung des Rettungsdienstes in Deutschland zum ausschließlichen Wohle des Patienten. Es ist nämlich grundsätzlich wünschens- und erstrebenswert, das im Notfall schnellstens die notwendige Hilfe durchgeführt werden kann, auch wenn sie nicht zwingend lebensrettend ist.


  • ...
    Damit konnte jahrelang bewiesen werden, das die Kompetenz von nichtärztlichen Personal vorhanden ist, verantwortungsvoll Medikamente zu ampplizieren.
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    Anscheinend ja nicht, denn sonst hätten die ÄLRD ja wohl kaum diesen Schritt unternommen und die Gabe von Medis vorerst so eingeschränkt, oder? Ud wenn man dann hier liest, dass ein ÄLRD als "Berater" gesehen wird und man sich im Zweifel dagegen stellen wird und Medis geben wird (wohl gemerkt in einer Großstadt (!)), dann kann schon der Eindruck entstehen, dass die Ärzteschaft hier nicht absolut unrecht hat...

  • Das Konzept das Mütom beschreibt, gilt innerhalb des Roten Kreuzes. Die anderen Organisationen haben dies nicht.

  • @ Monschi


    ich weiß ja nicht was Du liest.... :?:

    Zitat

    Das Konzept das Mütom beschreibt, gilt innerhalb des Roten Kreuzes. Die anderen Organisationen haben dies nicht.

    die anderen HiOrgs werden auch geschult. Deren Ausbildungskonzepte sind mir aber nicht so detailgenau bekannt.

  • Darf der EMT auch im Rahmen eines gerechtfertigten Notstandes Maßnahmen ergreifen, die sonst nur ein Paramedic durchführen darf?


    @Ani: Der Notstand ist rechtfertigend (Partizip Präsens Aktiv), nicht gerechtfertigt (Partizip Perfekt Passiv).


    J. ;)

  • Anscheinend ja nicht, denn sonst hätten die ÄLRD ja wohl kaum diesen Schritt unternommen und die Gabe von Medis vorerst so eingeschränkt, oder? Ud wenn man dann hier liest, dass ein ÄLRD als "Berater" gesehen wird und man sich im Zweifel dagegen stellen wird und Medis geben wird (wohl gemerkt in einer Großstadt (!)), dann kann schon der Eindruck entstehen, dass die Ärzteschaft hier nicht absolut unrecht hat...


    Ich gehöre zu diesem Personenkreis, der den ÄLRD als Berater sieht. Weisungsbefugt ist mein Dienstherr. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing. Ich bin jedoch unglaublich schnell von Anderem überzeugt, wenn mir jemand den Gesetzestext vorlegt, nachdem der ÄLRD mein Vorgesetzter ist.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Kurz OT, gerne zum Verschieben:


    München liegt von meinem Standort nicht wirklich weit weg, so dass es passieren kann, dass ich in diesem Bereich tätig werde. Unterliege ich nach dem ÄLRD Konzept dann "meinem" ÄLRD oder dem des anderen Gebietes? Ich vermute mal, ich unterliege weiterhin den Vorgaben aus meinem Heimatbereich.

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  • Ein Verstoß gegen die Anweisung des ÄLRD kann nur arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Solange der AG diese Anweisungen ignoriert sehe ich da keine direkten Konsequenzen für den einzelnen Arbeitnehmer. Der ÄLRD könnte dann wohl aber für Ärger durch die Stadt München für den AG sorgen. Es sei denn im RD Gesetz Bayern wären direkte Konsequenzen festgeschrieben für den Verstoss gegen Anweisungen des ÄLRD.

  • umgekehrt wird auch ein Schuh draus ;) nach deutlich geringerer Ausbildungszeit hat man dort schon ne feste Regelkompetenz. In Deutschland gibt es die für das RD-Personal flächendeckend gar nicht. Noch dazu wollen die meisten RAs ja kaum mehr als das, was die EMT-Basics / Ambulanceman nach 6 Monaten bis einjähriger Ausbildungszeit dürfen.


    Dazu haben viele Abulance Services in GB auch nicht mehr als 2 Jahre Ausbildung für die Paramedics. Bei gleichen Kompetenzen.


    @Maggus: Seit wann habt Ihr in Sussex(?) denn 3 1/2 Jahre + Uni für die Paramedics? Das war mir jetzt neu :)


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

    Einmal editiert, zuletzt von madde ()

  • Sussex? Das College of Paramedics empfielt die 3 Jahre des BSc mit mehr Praxisanteil anzureichern. Viele Bereiche haben da schon kangsam mitgezogen wie zB London oder unserer Bereich. Das neue Konzept verlängert das Studium auf 3,5 bis 4 Jahre allerdings nicht mehr mit den vollen 120 credits pro Jahr. Die Grenze zur Registrierung steht ja dank HPC Gegenwehr noch niedriger allerdings gibt es zum Glück keinen Anbieter mehr für diese Kurse. Wenn die Übergangsregeln auslaufen wird es besser und einheitlicher.

  • Mein Standpunkt ist, dass 3 Jahre Ausbildung den gleichen Wissensstand hervorbringt/hervorbringen muss, wie ein 3,5 Jahre BSc. In vielen Ländern wird alles mögliche akademisiert, da das "Ausbildungssystem" in welcher Ausprägung auch immer nicht bekannt ist. Ich kenne das englische BSc jetzt nicht, wenn es aber mit den Anforderungen eines amerikanischen BSc Studiums vergleichbar ist, dann bevorzuge ich einen NFS mit 3 Jahre Ausbildung. Da wer zahlt ist Kunde und ein Kunde hat Ansprüche. (Meine persönliche Meinung!)

  • Machen die EMT auch so 'nen Wind, wenn sie mal mit einem Schmerzpatienten auf den Paramedic warten müssen und fordern mehr Kompetenzen?


    Da der Paramedic (je nach Land) mit dem neuen NFS im Ausbildungsumfang ggf. vergleichbar ist, stellt sich nicht die Frage der Nachforderung, sondern wie man gezielt notwendige Maßnahmen integriert, die hinterher eine Rahmenkompetenz darstellen.


    Weiterhin sind die Strukturen andere.
    Hochqualifiziertes Personal (Paramedics) übt seine Tätigkeit reguläre aus.


    Hier (D) ist die Qualifizierung dahin nicht gewünscht, noch das das Personal hinterher dieses auch regulär ausführen darf.
    Insofern sind es durchaus nicht ganz vergleichbare Situationen.


    Warum sollte ich mich beschweren, wenn ich als kompetentes RFP die Freigaben erhalte, die mein Ausbildungsstand hergeben. Andersrum kann schon mal "Geschrei" aufkommen.

  • Ich gehöre zu diesem Personenkreis, der den ÄLRD als Berater sieht. Weisungsbefugt ist mein Dienstherr. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing. Ich bin jedoch unglaublich schnell von Anderem überzeugt, wenn mir jemand den Gesetzestext vorlegt, nachdem der ÄLRD mein Vorgesetzter ist.


    Tio, ich kenne dich nicht und weiß selbstverständlich nicht wie du arbeitest. Dies sollte auch kein persönlicher Angriff auf dich sein sondern eher eine allgemeine Feststellung, da ich -ähnlich wie Ani - schon finde, dass hier der ÄLRD verflucht wird ohne Unterlass.
    Ob es rein rechtlich betrachtet ein ÄLRD derlei Befugnisse hat oder nicht ist auch recht irrelevant. Es kann nie gut sein, wenn ein ÄLRD gegen jemanden steht. Erst recht nicht wenn ich gegen seine Anweisungen handele. Bei uns ist schon vorgekommen, dass der ÄLRD RD-Personal die Teilnahme am RD in seinem Kreis untersagt hat aus sehr triftigen Gründen. Vielleicht kann man dies klagetechnisch abwenden, aber ob der Arbeitgeber sich hier wirklich auf deine Seite schlägt bleibt doch sehr fraglich.
    Wir reden hier von einer Großstadt mit guten NA-Abdeckung und nicht vom platten Land mit Anfahrtzeiten von 30 Min. für das Primär-NEF. Hier wird es ausgesprochen selten sein, dass ausgerechnet jetzt der Pat. ein Medikament benötigt und nicht noch 2 Min. mit seinen Schmerzen leben kann, denn eine Handlungspflicht in derlei Hinsicht hat der RA dann doch nicht.
    Zudem ist dies ja auch keine dauerhafte Anordnung, sondern wird baldmöglichst von einer verbindlichen Regelung abgelöst.

  • So langsam werd ich in diesem Thread so richtig ambibivalent..
    Ich weiss inzwischen gar nicht mehr, ob ich es gut finden oder bedauern soll, dass ich in einem Bundesland arbeite, in dem es den ÄLRD im Gesetz gar nicht gibt.


    Aber das ist auch wieder mal ein ganz wundervoller Beweis dafür, wie inhomogen das System "Rettungsdienst" in Deutschland ist.
    Und das liegt nicht nur am Föderalismus.
    Auf Grund fehlender bundeseinheitlicher Struktuern (wie z.B. dem bundesweit vorgeschriebenen ÄLRD mit festgelegten Kompetenzen / Aufgaben), wird sich eine solche Diskussion immer nur im Kreis drehen können.


    Es ist mir im Grunde herzlich egal, ob der ÄLRD aus irgendeiner Stadt "seinem" RFP bestimmte Maßnahmen untersagt - ich nehme an, er wird seine Gründe dafür haben, dass er diese Entscheidung getroffen hat.
    Aber das ist auch gar nicht so der Kern dessen, was wichtig ist.
    Ich sag´s nochmal: Erst wenn jeder in Deutchland das gleiche meint, wenn er "Rettungsdienst" sagt, wird sich dieses System auf einem bestimmten Niveau einpendeln.
    Ich hoffe und wünsche mir, dass das neue NotSanG mit seiner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die damit verbundenen Änderungen der anderen Gesetzeswerke (LRDG) den Weg in diese Richtung ebnet.