Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • Jetzt mal im Ernst. Wie würde sich so ein Verfahren darstell wo eine Beschwerde wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen RA eingereicht würde. Nach meinem Wissen muss ein Schaden entstanden sein mit direkter causalität aus dem Nichthandeln des RA bzw der dadurch entstandenen Behandlungsverzögerung von sagen wir einfach einmal einer halben Stunde. Kommt es zu einer Anklage sieht sich die Kammer mit dem Zustand Auge in Auge das diese Verfahrensweise den Behörden, dem Arbeitgeber und der Politik bekannt waren. Wird sich die Kammer wirklich dazu entscheiden zu sagen das der RA in einer Position war in der er hätte wissen müssen das diese noch nicht einmal Dienstanweisung nicht rechtens ist und er ihr zuwider hätte handeln müssen wenn oben genannte höhere Ebenen klar denken es sei so sicherund rechtens? Ist dies nicht der Fall wäre im Falle der Prüfung der Zumutbarkeit klar gegeben das die Hilfe in diesem Falle für den RA nicht zumutbar war.

  • Bei den vielen, täglichen Medikamentengaben durch Rettungsassistenten bundesweit ist es nicht wirklich viel, kein Urteil vorweisen zu können. Wobei, ich hatte ganz vergessen, es gab ja schon einmal ein Urteil: Elmshorn. Aber da dieses Urteil ja zugunsten der damaligen Rettungssanitäter ausfiel, zählt das sicher nicht ;)


    In Elmshorn ging es glaube ich nicht darum, dass keine Medikamente gegeben wurden.

  • Zumindest gibt es ein Gerichtsurteil bzw. eine Urteilsbegründung, in welcher der entscheidende Richter sehr deutlich macht, dass er sich entsprechende strafrechtliche Konsequenzen sehr gut vorstellen kann.


    Welches?

  • Soweit ich mich erinnere ging es in Elmshorn um eine unterlassene Reanimation/Todesfeststellung inkl. Abbestellen des NAs durch zwei RettAss bei Pat. mit massivem stumpfen Trauma. Da die RettAss entsprechend der gängigen Leitinien/Empfehlungen gehandelt haben wurden alle Beschwerden/Vorwürfe abgeschmettert.

  • Soweit ich mich erinnere ging es in Elmshorn um eine unterlassene Reanimation/Todesfeststellung inkl. Abbestellen des NAs durch zwei RettAss bei Pat. mit massivem stumpfen Trauma. Da die RettAss entsprechend der gängigen Leitinien/Empfehlungen gehandelt haben wurden alle Beschwerden/Vorwürfe abgeschmettert.

    Bei Elmshorn erinnere ich mich nur an diesen Fall: http://www.rettungsdienst-im-u…uszug%20Nadler%202008.pdf


    Der aber auch vorzüglich zur Thematik gerade passt :)


    Ciao,


    Madde


    Siehe: 5.11.1989 Az. 11 TaBV 2/89 bzw. ArbG Elmshorn Urt. v. 19.09.1990 2d Ca 680/90

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • So wie ich sehe, gab es also bisher kein Urteil gegen einen Rettungsassistenten, weil er ein Medikament nicht gegeben hat. Meines Wissens muß er das auch nicht, weil er dafür nicht ausgebildet wurde und das nicht in seinen Handlungspflichten liegt (auch wenn das gerne so suggeriert wird). Demnach ist die Argumentation des DBRD inhaltlich recht wackelig.

  • Oder kann der DBRD einen Fall benennen, wo ein Rettungsassistent rechtlich belangt wurde, weil er kein Medikament gespritzt hat?


    Ich verstehe diese Frage durchaus, allerdings weiß ich auch das die ärtzeschaft bis heute keinen konkreten Fall von nicht beherschbaren Nebenwirkungen bei Ketanest/Dormicum bennen konnte.
    So wie ich den Ärzteverbänden zugestehe auf aus Ihrer Sicht kritische Situationen hinzuweisen, gestehe ich dies eben auch den Verbände des RFP zu.


    Für mich zeigt diese Diskussion aber erneut auf, was zB Jörg schon vor längerer Zeit gesagt hat. ÄLRD werden immer nach persönlichem Wissen und Gewissen handeln und dies wird oft nicht zu den notwendigen und gewünschten Ergebnissen führen. Daher bin auch ich ein befürwortert einer "Bundesarbeitsgemeinschaft für invasive Notfallmaßnahmen", welche die Maßnahmen einfach bundesweit als Gremium regelt.

  • Ich verstehe diese Frage durchaus, allerdings weiß ich auch das die ärtzeschaft bis heute keinen konkreten Fall von nicht beherschbaren Nebenwirkungen bei Ketanest/Dormicum bennen konnte.


    Soweit ich mich erinnere, wurde genau so ein konkreter Fall vor einiger Zeit hier im Forum vorgestellt und diskutiert. Zudem werden solche Fälle in der Regel weniger aktenkundig als ein Gerichtsurteil.


    Und was verstehst Du unter "nicht beherrschbar"? Grundsätzliche sollte jede Form von Komplikationen nach Möglichkeit verhindert werden. Und die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen steigt erfahrungsgemäß an, je weniger sich der Anwender mit einer Maßnahme und der Kontrolle der Komplikationen auskennt.

  • Und was verstehst Du unter "nicht beherrschbar"? Grundsätzliche sollte jede Form von Komplikationen nach Möglichkeit verhindert werden. Und die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen steigt erfahrungsgemäß an, je weniger sich der Anwender mit einer Maßnahme und der Kontrolle der Komplikationen auskennt.


    Noch eine Weisheit: Wer nichts macht, macht nichts falsch! Und Obdachlose leben sicherer, weil die meisten Menschen (statistisch belegt!) im Bett sterben und nicht auf der Straße.


    J. ^^

  • Und Obdachlose leben sicherer, weil die meisten Menschen (statistisch belegt!) im Bett sterben und nicht auf der Straße.


    Das habe ich in Mannheim gesehen. Da haben uns leider immer hilfsbereite Katholiken zu Hilfeleistungen genötigt. Obwohl wir lieber nix gemacht hätten... ;)

  • Soweit ich mich erinnere, wurde genau so ein konkreter Fall vor einiger Zeit hier im Forum vorgestellt und diskutiert. Zudem werden solche Fälle in der Regel weniger aktenkundig als ein Gerichtsurteil.


    Und was verstehst Du unter "nicht beherrschbar"? Grundsätzliche sollte jede Form von Komplikationen nach Möglichkeit verhindert werden. Und die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen steigt erfahrungsgemäß an, je weniger sich der Anwender mit einer Maßnahme und der Kontrolle der Komplikationen auskennt.


    Es ging mir um die Stellungnahmen der Ärzteschaft zum Thema Ketanest/Dormicum freigabe zur Analgesie durch RettAss. Dort wurde immer auf entsprechende Komplikationen hingewiesen, aber nie ein Fall benannt in welchem tatsächlich welche aufgetreten sind.


    Ich habe diesen Fall hier im Forum nicht gelesen, hast du einen Link dazu?

  • Es ging mir um die Stellungnahmen der Ärzteschaft zum Thema Ketanest/Dormicum freigabe zur Analgesie durch RettAss. Dort wurde immer auf entsprechende Komplikationen hingewiesen, aber nie ein Fall benannt in welchem tatsächlich welche aufgetreten sind.


    Ich habe diesen Fall hier im Forum nicht gelesen, hast du einen Link dazu?



    1. Das gehört üblicherweise auch nicht in eine solche Stellungnahme. Wenn Du Informationen zu eventuellen Vorkommnissen haben möchtest, solltest Du Dich direkt an die BÄK wenden. Die können Dir sicher weiterhelfen. Aber wie gesagt: Komplikationen werden in der Medizin gerne verschwiegen. Vor allem, wenn sie auf Treibsand gebaut sind.


    2. Keine Ahnung. Ging damals um die Midazolam-Gabe, soweit ich mich erinnere. Ist auch noch nicht lange her. Bin selber zu faul zum Suchen.

  • 1. Das gehört üblicherweise auch nicht in eine solche Stellungnahme. Wenn Du Informationen zu eventuellen Vorkommnissen haben möchtest, solltest Du Dich direkt an die BÄK wenden. Die können Dir sicher weiterhelfen. Aber wie gesagt: Komplikationen werden in der Medizin gerne verschwiegen. Vor allem, wenn sie auf Treibsand gebaut sind.


    2. Keine Ahnung. Ging damals um die Midazolam-Gabe, soweit ich mich erinnere. Ist auch noch nicht lange her. Bin selber zu faul zum Suchen.


    1. Soweit ich mich erinnere, wurde die BÄK damals auch gefragt, hat aber nie eine Antwort gegeben, von daher ist dein Rat gut gemeint, aber nicht sher zielführend.


    2. Du hast doch Zeit....sonst muss Jörg ran, der hat Ferien ;) :hallo: :prost:

  • Weiterhin ist vor einigen Monaten ein Fall in der "Rettungsdienst" vorgestellt worden, wo ein Patient nach falscher Diagnosestellung durch den Rettungsassistenten mit Medikamenten behandelt worden ist, die dementsprechend nicht indiziert waren. Es gibt also durchaus Fälle, wo medikamentöse Fehlbehandlungen durch Rettungsassistenten bekannt wurden. Die Behandlung mit Ketaminen und Midazolam stehen letztendlich nur exemplarisch dafür.

  • Weiterhin ist vor einigen Monaten ein Fall in der "Rettungsdienst" vorgestellt worden, wo ein Patient nach falscher Diagnosestellung durch den Rettungsassistenten mit Medikamenten behandelt worden ist, die dementsprechend nicht indiziert waren. Es gibt also durchaus Fälle, wo medikamentöse Fehlbehandlungen durch Rettungsassistenten bekannt wurden. Die Behandlung mit Ketaminen und Midazolam stehen letztendlich nur exemplarisch dafür.


    Natürlich wird es wenn RFP Medikamente gibt auch Fehler geben, wie bisher halt auch. Und wenn das Ganze fahrlässig, entgegen der Vorgaben passiert, dann hat derjenige auch dafür gerade zu stehen. Genau deshalb wird sich eine "Freigabe" von Medikamenten ja auch auf gut steuerbare Medikamente mit eindeutigem Anwendungsgebiet beschränken (z.B. Analgesie) und die jeweiligen Kontraindikationen etc. anhand von Befragung nach Vorerkrankungen, Dauermedikation und Allergien erfragt werden (was längst nicht jeder NA macht). Warum soll deshalb ein ganzer Berufszweig keine Medikamente geben dürfen?
    Für meine Fehler gerade stehen muss ich im Augenblick übrigens auch schon, v.a. auch hier bei den Entscheidungen, die eigentlich in ärztliche Kompetenz fallen würden, diese aber keine Lust haben Nachts aufzustehen (wer kennt nicht den Fall, in dem ein Pat. den Transport ablehnt, der Notfallarzt aber nicht einsieht, warum er jetzt nachts zu dem Patienten soll, nachdem der RD ihn ja schon untersucht hat, denn da sind wir ja plötzlich kompetent). Oder eben auch bei Massnahmen, die im Rahmen des rechtfertigenden Notstands durchgeführt werden (müssen).
    Und es käme ja auch niemand auf die Idee, den Ärzten die Medikamentengabe zu untersagen, weil einzelne von ihnen Patienten durch die Gabe von kontraindizierten Medikamenten schädigen, oder???

  • ...(wer kennt nicht den Fall, in dem ein Pat. den Transport ablehnt, der Notfallarzt aber nicht einsieht, warum er jetzt nachts zu dem Patienten soll, nachdem der RD ihn ja schon untersucht hat, denn da sind wir ja plötzlich kompetent)...


    Ich kenn das nicht.


    ...
    Und es käme ja auch niemand auf die Idee, den Ärzten die Medikamentengabe zu untersagen, weil einzelne von ihnen Patienten durch die Gabe von kontraindizierten Medikamenten schädigen, oder???


    Im Rahmen des RD?

  • Zitat von ?Blodwyn76?
    ...(wer kennt nicht den Fall, in dem ein Pat. den Transport ablehnt, der Notfallarzt aber nicht einsieht, warum er jetzt nachts zu dem Patienten soll, nachdem der RD ihn ja schon untersucht hat, denn da sind wir ja plötzlich kompetent)...



    Ich kenn das nicht.


    Du glücklicher. Ich glaub ich hab echt im falschen RD Bereich gearbeitet ;(


    Zitat von ?Blodwyn76?
    ...(wer kennt nicht den Fall, in dem ein Pat. den Transport ablehnt, der Notfallarzt aber nicht einsieht, warum er jetzt nachts zu dem Patienten soll, nachdem der RD ihn ja schon untersucht hat, denn da sind wir ja plötzlich kompetent)...



    Ich kenn das nicht.


    Ja, auch im RD, warum!?


    (sorry, irgendwie krieg ich das mit dem Zitieren aus zwei Textstellen nicht hin, der zweite Satz war auf die Frage "im Rahmen des RD?" gedacht...)

  • Und es käme ja auch niemand auf die Idee, den Ärzten die Medikamentengabe zu untersagen, weil einzelne von ihnen Patienten durch die Gabe von kontraindizierten Medikamenten schädigen, oder???


    Das dürfte schwierig sein, denn es ist ihr Handwerkszeug. Im Gegensatz zum deutschen Rettungsassistenten. Man verbietet einem Friseur ja auch nicht den Umgang mit der Schere, wenn er sich mal verschnitten hat. Und Ärzte müssen sich genauso dafür verantworten, wenn sie jemanden schädigen. Deshalb verstehe ich Deine Aussage nicht so ganz.