Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • @ Blinky


    nein, es ist für mich nicht mehr verständlich! Ein derartiges Arbeiten wie es der ÄLRD vom RFP in München gerne hätte entspricht weder meinem Ausbildungsstand und Fähigkeiten noch meinen moralischen Vorstellungen.


    Zitat

    Wenn ich's richtig verstanden habe, dann bleibt der rechtfertigende Notstand ja erstmal unberührt!?

    ...das betrifft eine HiOrg in München. Andere Rettungsdienstanbieter haben anders reagiert.


    Zitat

    Wenn ja Glückwunsch, damit geht's euch jetzt wie 90% der restlichen Rettungsdienstbereiche in der bunten Republik.

    ..schlimm genug und ein Grund mehr sich gegen die Empfehlung aufzulehnen. Alleine die Aussage ist derart bescheuert, ...man könnte das damit gleichsetzen: "wir schaffen ab sofort den Rettungsdienst ab, denn auf der Welt gibt es ja auch nicht in allen Ländern einen Rettungsdienst."

    Zitat

    In München sollen deswegen jetzt Patienten unnötig Leiden, die Todesrate
    sprunghaft ansteigen und die medizinische Infrastruktur
    zusammenbrechen?

    ..sorry Blinky, ich sehe Du bist RA in NRW. Dort sind vermutlich ganz andere Strukturen wie in München. Bei Euch stehen auf den Einwohner berechnet viel mehr Notärzte zur Verfügung.
    Mittlerweile kam es heute in München zu Wartezeiten auf den Notarzt von fast einer Stunde! Ein KTW konnte aufgrund von akuten Schmerzen bei einen Patienten einen KTP nicht durchführen. NEF und RTW wurden nachalarmiert, RTW war recht schnell vor Ort, Maßnahmen wurden nicht durchgeführt, erst nach dem wesentlich später eintreffenden Notarzt (52 Minuten) konnte der Patient analgesiert (Novalgin) und halbwegs schmerzfrei in den RTW gebracht werden. Sämtliche Notärzte waren bei der Nachalarmierung durch Einsätze blockiert. Das ist nur ein Fall von einigen, die heute im Spätdienst München zu verzeichnen waren.

    Zitat

    Die Nerven des RFP liegen blank, im Einsatz schießen Notarzt und RFP
    gegeneinander und mit einer massiven Zunahme der Suizidrate unter den
    Rettungsdienstmitarbeitern ist zu rechnen?

    ..und das kannste Dir sparen. Die Notärzte in MÜnchen arbeiten am absoluten Limit. 24 Stunden an einem Stück durchfahren ist nichts schönes und das RFP ist aufgrund der unnötig hervorgerufenen Situation ebenfalls massiv unter Druck. Da bleiben auf Dauer Reibereien leider nicht aus.

    Zitat

    Was dir nicht zur Verfügung steht kannst du
    auch nicht nutzen. Daraus kann dir keiner einen Strick drehen, höchstens
    vielleicht deinem Arbeitgeber. Bis vor ein paar Jahren gab es hier noch
    keine 12 Kanal EKG auf den RTW, ebensowenig alternative Atmewegsdevice.
    Konnte ich also nicht nutzen. I.O. Zugänge für Erwachsene sind auch
    heute noch selten auf den RTW, kann ich also auch nicht nutzen.

    Vielleicht ist es genau der Grund, das sich langsam bei Euch ebenfalls die technische Ausrüstung und die medizinische Fähigkeiten schrittweise zum Wohle des Patienten verbessern, weil in anderen RDB das RFP viel weiter ist als bei Euch und Eure Verantwortlichen schlicht gezwungen sind hier nachzuziehen. Also ebenfalls ein Grund mehr, dafür zu sorgen, das RFP schnellstmöglich in München wieder barrierefrei arbeiten kann.

    Zitat

    Eine für alle zufriedenstellende Lösung sollte zeitnah in einem sachlichen Konsens aller Beteilligter gefunden werden.

    ...es geht hier und jetzt um den Patienten und nicht irgendwann! Dies ist kein Grund die Qualität der Patientenversorgung derart zu minimieren. Vor allem ist dies dahingehend auch kein Grund, da sehr wohl auch ohne Erlass eine Vereinheitlichung bzgl. der Medikamentenkompetenz durch RFP möglich wäre.

    Zitat

    Es geht im Rettungsdienst primär um die zeitlich schnelle Hilfe und um nichts anderes. "Dann will ich keinem Leiden zusehen, sondern es lindern." Alles andere ist für mich unmenschlich.

  • und es ist auch egal was ein Stadtrat dazu sagt.


    Der Vollständigkeit halber: der Stadtrat ist auch Verbandsrat des Rettungszweckverbandes.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Dann muss er natürlich Recht haben. Ich habe die Lektüre seines Briefs an der Stelle abgebrochen, an der es heißt, die dargelegten Fälle zeigten keinen Handlungsbedarf auf. Erinnert habe ich mich dabei an die Sedierung einer alkoholisierten Person durch Rettungsassistenten. Das scheint mir je nach Sachlage schon medizinisch diskussionswürdig, rechtlich ist es schlicht unsäglich.


    Ansonsten bleibt nur noch zu sagen, dass Mütoms ganze Erzählerei in erster Linie dafür spricht, in München mehr Notärzte vorzuhalten. Hat sich das dortoge RFP dafür schon stark gemacht?

  • ..sorry Blinky, ich sehe Du bist RA in NRW. Dort sind vermutlich ganz andere Strukturen wie in München. Bei Euch stehen auf den Einwohner berechnet viel mehr Notärzte zur Verfügung.


    Unser einziger NA ist für ca. 110.000 EW im ländlichen Bereich mit entsprechend langen Anfahrten zuständig - Von daher würde ich nicht nur die EW-Zahl sondern auch die Gebietsabdeckung berücksichtigen wollen.

  • Dann muss er natürlich Recht haben. Ich habe die Lektüre seines Briefs an der Stelle abgebrochen, an der es heißt, die dargelegten Fälle zeigten keinen Handlungsbedarf auf. Erinnert habe ich mich dabei an die Sedierung einer alkoholisierten Person durch Rettungsassistenten. Das scheint mir je nach Sachlage schon medizinisch diskussionswürdig, rechtlich ist es schlicht unsäglich.


    Ansonsten bleibt nur noch zu sagen, dass Mütoms ganze Erzählerei in erster Linie dafür spricht, in München mehr Notärzte vorzuhalten. Hat sich das dortoge RFP dafür schon stark gemacht?

    Nein Schmunzel, da wir alle von der Empfehlung überrascht wurden.


    Vielmehr zeigt mir, das mit Erlass der Empfehlung von den Verantwortlichen keinerlei Maßnahmen vorab ergriffen wurden, um die Auswirkungen der Empfehlung dementsprechend abzumildern. Eben, der Einsatz von weiteren Notärzten. Dies wiederum zeigt mir, das sich der ÄLRD keinerlei Gedanken über sein Pamphlet gemacht hat. Da fragt ich mich was nun der größere Fehler ist? Alkoholisierte Person oder Empfehlung des ÄLRD? Nur komischerweise kommt keiner auf die Idee zu sagen, die Tätigkeit des ÄLRD wird eingestellt bis genaue Reglementierungen für den ÄLRD erarbeitet wurden.


    Aufgrund eines einzigen Vorfalles (alkoholisierte Person) ist eine derartige Empfehlung m. E. nicht gerechtfertigt. Ein weiterer Aspekt ist dieser, das wir allesamt nicht wirklich wissen, was bei der alkoholisierten Person tatsächlich passiert ist. Es war keiner von uns dabei.

  • Unabhängig davon, ob man das bisher praktizierte System mit anscheinend größzügigen invasiven Kompetenzen, welche aber je nach RD-Betreiber varieren, gutheißen mag oder nicht. Dieses System hat sicherlich zu einem geringeren NA-Einsatzaufkommen in München geführt.
    Leider habe ich online keinen Bedarfsplan der Stadt München gefunden. In der aktuellen Notfall- und Rettungsmedizin (Band 15/Heft 4/Juni 2012) sind ein paar Daten zu München ausgewiesen.
    Mütom sagte, dass die Schulung erweiterter Maßnahmen vor allem beim ASB und BRK stattgefunden hat. Diese haben laut BF München in 2010 31.303 oder 12,54 % (ASB) bzw. 68.922 oder 27,62 % (BRK) der Notfalleinsätze durchgeführt (Gesamt: 40,16 % der Notfalleinsätze in 2010).


    Natürlich weiß ich nicht in wie vielen Einsätzen RettAss erweiterte Maßnahmen ergriffen haben ohne einen NA nachfordern zu müssen.
    Dennoch, setzt man jetzt schlagartig die NA-Indikation hoch ohne eine entsprechende Übergangslösung zu finden (z.B. zeitweise Aufstockung der Anzahl an NEF), werden Patienten teilweise nicht mehr zeitnah adäquat versorgt werden können.
    Dies erachte ich persönlich als mindestens genauso gefährlich, wie die Hinnahme einzelner Verfehlungen durch Rettungsassistenten.


    In der Rettungsdienst 05/2009 werden übrigens kurz die erweiterten Kompetenzen des BRK München dargestellt. Wie es sich bis 2012 verändert hat, weiß ich nicht.
    2009 waren wohl ca. 100 von 300 RettAss geschult, aber eine NA-Nachforderung war obligat. Die empfohlenen Medikamente laut BÄK waren nicht Teil der erweiterten Kompetenz, sondern galten als Grundstandard.


    Edit: Mütom war ein bisschen schneller.

  • Gibt es die Mail von Michael Kuffer schon irgendwo in lesbar (höhere Auflösung)?
    Bitte hoch laden - kann ich auf Netbook so nicht lesen ...


    EDIT: über FB> HERUNTERLADEN bekommt man die höhere Auflösung ...

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

    Einmal editiert, zuletzt von LFX ()

  • Danke red cap


    Anzumerken wäre, das nicht zwingend bei jeder Medikamentengabe ein Notarzt nachgefordert wird in München. Beispiele wären die Gabe von Nitro, Glucose etc.. Hinzu kommt, das bei sehr kurzen Anfahrten zum Krankenhaus ebenfalls nicht zwingend ein Notarzt bei Medikamentengabe nachgefordert wurde, bzw. nach Rücksprache mit dem aufnehmenden Arzt ebenfalls Medikamente ohne Notarztnachalarmierung verabreicht wurden.


    @ Schmunzel

    Zitat

    Ich habe die Lektüre seines Briefs an der Stelle abgebrochen, an der es
    heißt, die dargelegten Fälle zeigten keinen Handlungsbedarf auf.
    Erinnert habe ich mich dabei an die Sedierung einer alkoholisierten
    Person durch Rettungsassistenten. Das scheint mir je nach Sachlage schon
    medizinisch diskussionswürdig, rechtlich ist es schlicht unsäglich.

    ...ich halte diese Aussage für extrem befangen.


    1. Selbst wenn die fünf genannten Beispiele des ÄLRD Fehlverhalten von RFP aufzeigen würden, muss hier ganz klar die Relation zu den Einsätzen gesehen werden. Bei 300 Einsätzen pro Tag bei einem Zeitraum von 90 Tagen (27.000 Einsätze) wäre das eine Fehlerquote von 0,019 % für den gesamten Betrachtungszeitraum. Selbst wenn die Fehler alle an einem Tag passiert wären, wäre dies immer noch eine verschwindend geringe Fehlerquote von 1,67 %. Auch die Argumentation, das dementsprechend ja 26.996 Patienten für Münchner Verhältnisse optimal versorgt werden konnten wird auch nicht gewürdigt.


    2. kommt die Handlung des ÄLRD einer Kollektivbestrafung für RFP und Patienten gleich, sofern es sich tatsächlich um einen Fehler des RFP gehandelt hat. Unerheblich dessen ist es Dir sch...egal, das hier unnötig ein juristisches Spannungsfeld eben auf Rücken des RFP aufgebaut wurde. Dies wurde ja von Dir schon begründet mit dem Spruch:"Man muss sich halt an die Gesetze halten."


    3. Herr Kuffer ist neben seiner Tätigkeit als Verbandsrat im RZV auch noch als Jurist tätig. Es ist somit davon auszugehen, das er einen weitaus besseren Überblick über die getätigten Vorwürfe hat, als wir allesamt im Forum. Der Medikamenteneinsatz Dormicum - alkoholisierte Patient, muss nicht zwingend ein tatsächlicher Fehler des RFP gewesen sein. Dies können wir gar nicht beurteilen, da hier wesentliche Einsatzinformationen fehlen und diese auch vom ÄLRD nicht bekannt gegeben werden.


    4...wenn dies gesamtgesehen Deine Rechtsauffassung ist, das bereits vor tatsächlicher sachlicher Fallbetrachtung (Dormicum - alkoholisierter Patient) schon eine Vorverurteilung stattfindet wäre grundlegend jede sachliche Diskussion hier sinnlos. Es gäbe nämlich durchaus auch Begründungen für die Handlung des RFP, die sogar rechtlich korrekt wären.

  • Dennoch, setzt man jetzt schlagartig die NA-Indikation hoch ohne eine entsprechende Übergangslösung zu finden (z.B. zeitweise Aufstockung der Anzahl an NEF), werden Patienten teilweise nicht mehr zeitnah adäquat versorgt werden können.


    Kann es vielleicht auch möglich sein (Achtung: Spekulation), dass RTW-Besatzungen momentan "mit Gewalt" NA-Nachforderungen provozieren, um die Situation zu verschärfen und damit ihrem Protest Ausdruck zu verleihen?
    Einzig die Tatsache, dass jetzt zur der einen oder anderen Hypoglycämie ein Notarzt gerufen wird, der vorher vielleicht nicht gerufen wurde, erklärt meines Erachtens nicht den Zusammenbruch des Notarztwesens in einer Millionenstadt.


    J.

  • @ Jörg

    Zitat

    Kann es vielleicht auch möglich sein (Achtung: Spekulation), dass
    RTW-Besatzungen momentan "mit Gewalt" NA-Nachforderungen provozieren,

    ...Dienst nach Vorschrift, aber welche Alternative bleibt denn?

    Zitat

    Einzig die Tatsache, dass jetzt zur der einen oder anderen Hypoglycämie
    ein Notarzt gerufen wird, der vorher vielleicht nicht gerufen wurde,
    erklärt meines Erachtens nicht den Zusammenbruch des Notarztwesens in
    einer Millionenstadt.

    ...es wurde vor der Empfehlung eben nicht bei jeder Medikamentengabe ein Notarzt nachalarmiert.

    Zitat

    Anzumerken wäre, das nicht zwingend bei jeder Medikamentengabe ein
    Notarzt nachgefordert wird in München. Beispiele wären die Gabe von
    Nitro, Glucose etc.. Hinzu kommt, das bei sehr kurzen Anfahrten zum
    Krankenhaus ebenfalls nicht zwingend ein Notarzt bei Medikamentengabe
    nachgefordert wurde, bzw. nach Rücksprache mit dem aufnehmenden Arzt
    ebenfalls Medikamente ohne Notarztnachalarmierung verabreicht wurden.

  • ...es wurde vor der Empfehlung eben nicht bei jeder Medikamentengabe ein Notarzt nachalarmiert.


    Obwohl das im Algorithmus des BRK eigentlich vorgesehen wäre.....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Obwohl das im Algorithmus des BRK eigentlich vorgesehen wäre.....

    ...wie kommst Du darauf? Bei Medikamentengabe ist der Notfallpatient einem Arzt zuzuführen, das ist richtig. Das muss somit nicht zwingend der Notarzt sein.

  • @ Mülltom: Auch wenn ich Deine Rechtsauffassung teile, die BÄK hätte dem "BRK Konzept" sicher nur mit NA Nachforderung zugestimmt...


    Ich verstehe das die Situation für alle Belastend ist jedoch muss man professionell bleiben und nicht versuchen dies noch zu verschärfen. Sonst wäre das ein Thomas-Theorem zu lasten der Patienten.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Gibt es die Mail von Michael Kuffer schon irgendwo in lesbar (höhere Auflösung)?
    Bitte hoch laden - kann ich auf Netbook so nicht lesen ...


    EDIT: über FB> HERUNTERLADEN bekommt man die höhere Auflösung ...


    Das ist ja mal wirklich nett. Am Ende der eMail bietet der Verfasser an, dass man sich "direkt" abstimmen kann. (Bedeutet "direkt" unter 4 Augen?)
    3 Tage später kann man die eMail dann im Internet nachlesen.
    --> Irgendwie eine seltsame Art und Weise der Kommunikation.


    Argumentativ vollkommen unlogisch, aber rhetorisch wirkungsvoll, erscheint dann auch, dass der Verfasser einerseits aufführt, dass das Rundschreiben des ÄLRD keinen Weisungscharakter hat, er dann aber andererseits in 3 weiteren Punkten erklärt, warum er das Rundschreiben vom ÄLRD so schlecht findet und welche schlimmen Konflikte dem Personal drohen...

  • @ LFX

    @ Mülltom: Auch wenn ich Deine Rechtsauffassung teile, die BÄK hätte dem "BRK Konzept" sicher nur mit NA Nachforderung zugestimmt...


    Ich verstehe das die Situation für alle Belastend ist jedoch muss man professionell bleiben und nicht versuchen dies noch zu verschärfen. Sonst wäre das ein Thomas-Theorem zu lasten der Patienten.

    ...was die BÄK - Empfehlung betrifft magst Du sicherlich recht haben, ich vermag es nicht zu sagen, ob die Empfehlung der BÄK die Auffassung vertritt, das bei Medikamentengabe durch RFP der Patient ausschließlich einem Notarzt dann zuzuführen ist. Wenn dies so wäre, wäre diese Empfehlung in ihrer Gesamtheit so in München nicht praktizierbar. Dann müßten dementsprechend weitere Notärzte vorgehalten werden.


    ...es wird Dienst nach Vorschrift durchgeführt, weil keine anderen Alternativen derzeit möglich sind. Oder sind Dir vielleicht noch andere Optionen bekannt, die vielleicht übersehen werden?

  • Ich freue mich einfach nur darüber, dass es im Stadtrat von München denkende Menschen mit entsprechender Fachkompetenz gibt.

  • Mütom,


    mir Befangenheit vorzuwerfen ist angesichts Deiner eigenen Vehemenz ein wenig seltsam.


    Rechtsfragen werde ich mit Dir nicht diskutieren, weil Du nach meinem Eindruck nicht folgen kannst.

  • @ Schmunzel


    bei allem Respekt:

    ..Du willst den Usern hier weismachen, das Du anhand der dürftigen Informationen bzgl. der Vorfälle, geschildert vom ÄLRD in seiner Empfehlung eine rechtliche Beurteilung der Handlungen des RFP durchführen kannst? Ich halte diese Aussage für schlicht befangen oder unbedacht, da Du ja noch nichtmal den Brief komplett durchliest und schon vorab eine derartige Bewertung des RFP in juristischer Hinsicht vom Stapel läßt, ohne sämtliche Details zu kennen.


    Was allgemeine Rechtsfragen angeht magst Du vielleicht im Bezug meiner Person recht haben, das es mir tatsächlich schwer fällt diesen zu folgen, da ich sehr häufig feststelle, das die Realität im juristischen Gedankengut teilweise keinen Platz hat. Ohne die juristischen Winkelzüge wäre m. E. vieles in der gesamten Rettungsdienstproblematik einfacher und patientenorientierter.

  • @Mütom
    Du bist leider nicht in der Lage auf das Gelesene einzugehen. Nochmal ganz deutlich. Du sprachst rechtliche Spannungen an und eine mögliche Strafverfolgung. Wird nicht passieren wenn die i.v. Medikamente nicht auf dem Fahrzeug sind, ergo Rechtssicherheit. Was gibt es daran vom rein strafrechtlichen Standpunkt nicht zu verstehen oder zu begrüßen?
    Der rein medizinische Punkt wurde von glaube ich keinem als toll und wünschenswert betitelt nur wurden deine Weltuntergangs-Massensterben-Theorien relativiert. Zusätzlich zur Notatztdichte gibt es auch kurze Transportwege zum Krankenhaus. Wenn es dir wirklich um die Patienten geht dann wirst du dich darauf konzentrieren. Es wird allerdings sehr deutlich das es dir mehr um das geschundene Selbstwertgefühl geht und nicht um den Patienten.hy

  • @ Maggus

    Zitat

    Du bist leider nicht in der Lage auf das Gelesene einzugehen.

    ...im Bezug auf Schmunzel, sehr wohl


    und was Dich betrifft habe ich eher den Eindruck, das Du dich gar nicht informieren willst. Es ist durch die Empfehlung die grundlegende rechtliche Grauzone noch ein wenig "grauer" geworden, weil eben Rettungsdienstbetreiber die Umsetzung der Empfehlung des ÄLRD 1:1 von ihren Mitarbeitern verlangen. Bei Nichteinhaltung wird mit arbeitsrechtlichen Schritten gedroht. Was ist an diesem reellen Gewissenskonflikt der betroffenen Mitarbeiter nicht zu verstehen. Nur weil bis dato, zumindest ist es mein Kenntnisstand, noch kein Mitarbeiter gekündigt oder angezeigt wurde, kann man doch die Situation nicht als normal bezeichnen. Und die Argumentetion, das sämtliche Medikamente schlicht von den Autos genommen werden macht das Ganze auch nicht besser, da hier nachhaltig die Notfallversorgung zum Nachteil der Patienten verschlechtert wird. Zum besseren Verständnis, es haben nicht alle Rettungsdienstanbieter die Medikamente vom Fahrzeug genommen.

    Zitat

    Es wird allerdings sehr deutlich das es dir mehr um das geschundene Selbstwertgefühl geht und nicht um den Patienten.hy

    ...passt schon, um Gaffer in der ersten Reihe zu sein brauch ich weder die Ausbildung zum Rettungsassistenten oder noch irgendwann mal die Ausbildung zum Notfallsanitäter.


    Fazit und ganz verständlich für Dich: Nur weil ein Prof. Dr. med, hochgebildeter Akademiker, Medizinier und zusätzlich ÄLRD, kraft seines Amtes, trotz seiner hohen Bildung schlicht unglaublichen Blödsinn macht, der zum einen absehbare Folgen hatte und zum anderen nicht verhätnismäßig gewesen ist, mußt Du jetzt nicht auf das RFP in München einhauen.