Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Sind die Links im Forum verfügbar? Dann würde ich mich mal auf die Suche machen.


    Keine Ahnung, ob das hier irgendwo verlinkt ist. Wissenschaftliche Artikel sind ja nicht selten in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht und nicht kostenfrei zugänglich.

  • Keine Ahnung, ob das hier irgendwo verlinkt ist. Wissenschaftliche Artikel sind ja nicht selten in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht und nicht kostenfrei zugänglich.


    Schade, aber die juristischen Fachwerke werde ich dafür nicht abonnieren und die Frage ist, ob man es dann auch als nicht Jurist verstehen kann.
    Sollte also jemand solche Artikel kostenfrei besitzen oder einen Link haben, würde ich es interessant finden zu lesen. Danke :)

  • Schade, aber die juristischen Fachwerke werde ich dafür nicht abonnieren und die Frage ist, ob man es dann auch als nicht Jurist verstehen kann.


    Das ist in der Tat die Frage. Abonnieren muss man dafür nichts, es gibt sogenannte Bibliotheken, in die man gehen kann.


    Jedenfalls macht es wenig Sinn, feste Meinungen zu einem Thema zu haben, wenn man selbst daran zweifelt, ob man die Fachliteratur als Fachfremder verstehen kann.


    Aber ich habe auf das ganze Thema ohnehin keine Lust mehr, also tob´ Dich hier ruhig aus.

  • Jedenfalls macht es wenig Sinn, feste Meinungen zu einem Thema zu haben, wenn man selbst daran zweifelt, ob man die Fachliteratur als Fachfremder verstehen kann.


    Du drehst mir das Wort im Mund rum. Klar habe ich eine feste Meinung die sich aufgrund der landläufig bekannten Werke, gebildet hat. Wenn ich die Fachliteratur als Fachfremder nicht verstehe, dann ist sie nicht entsprechend formuliert worden. In erster Linie ist es für UNS (RettAss) wichtig, wie die juristische Situation aussieht und daher muss es auch so formuliert werden, das WIR es verstehen.

  • Irgendwie ist es mir ein Bedürfnis darauf hinzuweisen, dass ein Ermittlungsverfahren sich deutlich von einer Anklage oder einem Schuldspruch unterscheidet. Leider ist die Veröffentlichung zu der genauen Sachlage auch sehr allgemein gehalten. Ich finde es schwer zu sagen, ob die Analgesie denn nun fachgerecht durchgeführt und indiziert war. Eine sofortige Suspendierung seitens der Firma finde ich schon eine recht dramatische Maßnahme. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Firma halte ich auch für eine reichlich grenzwertige Aussage. Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine Firma verpflichtet ist, jegliche Protokolle durchzusehen. Das hingegen die Protokolle bei einem laufenden Ermittlungsverfahren gesichtet werden, halte ich für angemessen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Eine sofortige Suspendierung seitens der Firma finde ich schon eine recht dramatische Maßnahme.


    Das dient ja auch dazu, den Verdächtigten zu schützen und ihn aus der Schußbahn zu nehmen, um weitere Konflikte (Mobbing, Schaden in der Aussenwirkung etc.) gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein übliches Verfahren, bis Klarheit und auch Ruhe in die Sache gekommen ist. Ist also nicht nur negativ zu sehen. Meines Wissens nach werden in dieser Zeit auch die Bezüge weiter gezahlt.

  • Eben an letzterem habe ich bei einer Aushilfe gewisse Zweifel.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Eben an letzterem habe ich bei einer Aushilfe gewisse Zweifel.


    Naja, da hat er in dem Fall Pech gehabt. Das solche Suspendierungen bzw. Verwendung in patientenfernen Bereichen (bei entsprechendem Anspruch) normal sind, da muss ich Ani beipflichten. Ist bei Ärzten, der Polizei, etc nicht anders.
    Das eine Aushilfe ja nach Vertrag eben nur bezahlt wird, wenn sie arbeitet hat damit erst mal nichts zu tun. Ewaige zustehende Lohnausfälle können ja ggf. anschließend zivilrechtlich geltend gemacht werden.

  • Du drehst mir das Wort im Mund rum.


    Ich wüsste nicht, wo. Normalerweise schaffst Du das ja auch alleine ganz gut.



    Klar habe ich eine feste Meinung die sich aufgrund der landläufig bekannten Werke, gebildet hat.


    Ganz offensichtlich.


    Wenn ich die Fachliteratur als Fachfremder nicht verstehe, dann ist sie nicht entsprechend formuliert worden.


    Stimmt, dann ist sie nicht entsprechend Deinem Verständnishorizont formuliert worden.


    In erster Linie ist es für UNS (RettAss) wichtig, wie die juristische Situation aussieht und daher muss es auch so formuliert werden, das WIR es verstehen.


    In Lehrbüchern für Rettungsassistenten sicherlich, aber bestimmt nicht in einer fachlichen Diskussion eines anderen Faches. Da muss man sich dann schon bequemen, sich an das entsprechende Niveau heranzuarbeiten, soweit man das als Laie schafft.

  • In Lehrbüchern für Rettungsassistenten sicherlich, aber bestimmt nicht in einer fachlichen Diskussion eines anderen Faches. Da muss man sich dann schon bequemen, sich an das entsprechende Niveau heranzuarbeiten, soweit man das als Laie schafft.


    Entschuldige bitte, aber es geht hier um unseren Berufsstand und nicht um den der Juristen. Daher müssen sich die Juristen auf das fachliche Niveau der Mediziner begeben und nicht umgekehrt. Wir erklären Euch auch nicht einen medizinischen Umstand im Gericht mit reinen Fremdwörtern, sondern so, das Ihr Juristen es auch versteht.
    Sodann würde ich mir das auch umgekehrt wünschen.

  • Ich besuche gerade noch 2 Vorlesungen Straf und Zivilrecht in der Medizin, aber in Österreich und da ist in Deutschland die Rechtslage doch etwas anderes. Nur finde ich die Diskussion ohne Kenntnis der begründenden Umstände eigentlich unmöglich.

  • Daher müssen sich die Juristen auf das fachliche Niveau der Mediziner begeben und nicht umgekehrt.


    Wenn, dann in diesem Forum wohl auf das fachliche Niveau von Rettungsassistenten.


    Wir erklären Euch auch nicht einen medizinischen Umstand im Gericht mit reinen Fremdwörtern, sondern so, das Ihr Juristen es auch versteht.


    Ich kann mich nicht erinnern, hier Fremdwörter gebraucht zu haben. Zuletzt ging es einfach nur darum, dass Du Teile der einschlägigen Literatur nicht kennst.


    Im Übrigen wärst Du wahrscheinlich überrascht, auf wie viel fremdes fachliches Niveau Juristen sich bei einer gerichtlichen Beweisaufnahme ggf. bringen müssen.

  • Wir werden doch sicherlich erfahren ob nach dem Ermittlungsverfahren auch ein Prozess eingeleitet wird udn wenn ja wie das Urteil lautet. Danach sind wir dann sicherlich schlauer udn wissen auch ob das HPG eine relevante Rolle spielt oder nicht.. alles andere ist müßig udn dreht sich schon seit Jahren im Kreis.
    Eigentlich hat man sich doch genau den Fall gewünscht um endlich zu wissen wo man als RettAss in strafrechtlicher Sache bei Medikamentengabe steht...

  • Auch wenn man es dem betroffenen Kollegen nicht wünschen sollte....Für den Berufsstand wäre eine gerichtliche Klärung evtl. vorteilhaft.


    Ansonsten stimme ich zu: es fehlen fakten.

  • Wenn, dann in diesem Forum wohl auf das fachliche Niveau von Rettungsassistenten.


    Mediziner war ein Übergriff und darunter finden sich die verschiedenen Berufsgruppen wieder, auch wenn es umgangssprachlich wohl immer gerne für den Arzt benutzt wird.

  • Naja, aber man kann von fachspezifischer Literatur nicht erwarten oder verlangen, dass sie für Leute geschrieben wird, um deren Tätigkeitsfeld es darin zufällig geht. Quasi falsche Zielgruppe.
    Da bin ich ganz der Meinung von Schmunzel.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Mediziner war ein Übergriff


    Bezüglich Deiner Person zweifelsohne, denn


    darunter finden sich die verschiedenen Berufsgruppen wieder, auch wenn es umgangssprachlich wohl immer gerne für den Arzt benutzt wird.


    das ist mir neu. Genausowenig, wie man unter "Werkstoffkundler" einen Baumarktfachverkäufer, unter "Juristin" eine ReNo oder unter "Chemiker" einen Laborfachgestellten versteht, fasst man Rettungsdienstler oder Krankenpflegepersonal unter "Mediziner". Da ist der Wunsch Vater des Gedanken gewesen.

  • Achtung Ironie: Wie ihre Sprechenstundenhilfe ist nicht Medizinerin und die Notarsgehilfin nicht Juristin also wirklich.