Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Wann lernen die BW-Rettungsassistenten diese ganzen Dinge wie Analgesie oder Thoraxdrainagen? In der normalen Rettungsassistentenausbildung der BW jedenfalls nicht...

  • Nee, die findet ja oft an zivilen Schulen statt.


    Da gibt es seit einigen Jahren Speziallehrgänge für.
    In verschiedenen Versionen für verschiedene Personenkreise im Zuge der Einsatzvorbereitung.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Ich kann den Orginalartikel nicht einsehen und muss damit von dem Zitat im Forum ausgehen. Die RettAss werden mit der zivilen Ausbildung zum RettAss eingekauft und als Feldwebel eingestellt.
    Wenn sie keine Ausbildung als RettAss haben erhalten sie nach der allgemeinmilitärischen Grundausbildung und vielleicht einem kurzen Truppenpraktikum ihre Kommandierung zum Feldwebellehrgang. Im Anschluss werden sie jeh nach dem wann ihre ZAW (Zivile Aus und Weiterbildung) = zivile Ausbildung zum RettAss in die ZAW - Einheit versetzt und absolvieren ihre Ausbildung zivil. Wieviel Militär sie dabei sehen hängt von der ZAW - Einheit ab.
    Von daher sind sie nach Abschluss dieser Ausbildung so gut oder meist eher so schlecht wie jeder zivile RettAss ausgebildet. Ich stelle einmal ein Link zur Ausbildung von Nichtsanitätspersonal ein.
    http://www.wehrmed.de/article/…ezialisierte_Kraefte.html
    Daraus kann man ablesen, dass die Sanis wohl dann auch mehr lernen. Sollte ich einen entsprechenden Link finden stelle ich ihn ein. Ansonsten gilt, was nicht im Internet steht ist nicht offen.

  • Wann lernen die BW-Rettungsassistenten diese ganzen Dinge wie Analgesie oder Thoraxdrainagen? In der normalen Rettungsassistentenausbildung der BW jedenfalls nicht...


    Bundeswehrsanitäter führen bei Auslandseinsätzen Analgesien mit BTM eigenständig durch.

  • Ich glaube der Feldwebel RettAss hat bei seinen Weiterbildungen bei der Bundeswehr geschlafen, zumindest bei den Belehrungen.


    Denn Feldwebel RettAss werden aktenkundig darüber belehrt, dass sie die erworbenen Fähigkeiten in Deutschland nicht einsetzen dürfen sondern nur im Einsatz, wenn kein Notarzt heran geführt werden kann in einer annehmbaren Zeit und selbst da ist eine ganze Juristenfraktion mit der Rechtfertigung beschäftigt.

    ... :rofl2: irgendwie paradox! Wenn er es kann und korrekt ausführt...sollte es eigentlich wurscht sein wo er die Maßnahme durchführt.... :fool3:

    ...und ausgerechnet in ihrem Heimatland dürfen sie es dann nicht mehr, weil ihnen die Qualifikation (wohlgemerkt Qualifikation, nicht aber die Kompetenz) fehlt, bzw.die Gesetzlage mehr als "grau" ist.


    Ein Paradebeispiel, das in hervorragender Weise doch aufzeigt, das sich hier im Lande schnellstens was ändern muss!

  • Ich glaube der Feldwebel RettAss hat bei seinen Weiterbildungen bei der Bundeswehr geschlafen, zumindest bei den Belehrungen.


    Denn Feldwebel RettAss werden aktenkundig darüber belehrt, dass sie die erworbenen Fähigkeiten in Deutschland nicht einsetzen dürfen sondern nur im Einsatz, wenn kein Notarzt heran geführt werden kann in einer annehmbaren Zeit und selbst da ist eine ganze Juristenfraktion mit der Rechtfertigung beschäftigt.


    Ich glaube, ich habe während dieser Belehrungen in den vergangenen Jahren immer geschlafen oder war gerade auf dem Klo.
    Von daher wurde ich noch nie, und schon gar nicht aktenkundig, über o.g. Sachverhalt belehrt.
    Dennoch käme ich niemals auf die Idee, unter Friedensbedingungen eine Maßnahme zu ergreifen, die dem Arzt vorbehalten ist.
    Wieso? Weil mein logischer Menschenverstand das sagt! Dafür braucht es keine Belehrung.
    Wieder einmal so eine Urban Legend...


    Im übrigen finde ich es lustig. dass die Zugehörigkeit zu einer Hubschrauberbesatzung mit der höchst möglichen Qualifizierung gleichgesetzt wird.

  • Interessanter Beitrag...vor allem diese Passage:

    Zitat

    Dennoch käme ich niemals auf die Idee, unter Friedensbedingungen eine Maßnahme zu ergreifen, die dem Arzt vorbehalten ist.


    Wieso? Weil mein logischer Menschenverstand das sagt! Dafür braucht es keine Belehrung.


    Wieder einmal so eine Urban Legend...

    Natürlich respektiere ich Deine Meinung Philipp aber nachvollziehen kann ich sie nicht. Wenn Du eine ärztliche Maßnahme erlernt hast und sie auch dementsprechend beherrschst, warum willst Du sie dann nicht einsetzen, wenn es notwendig wäre? Wo ist der Unterschied? Ob es einem Bundeswehrkollegen schlecht geht oder aber einem Mitbürger in diesem Lande?

  • Weil die Rahmenbedingungen hier ganz andere sind.
    In Deutschland weiß ich, welches NEF kommt und wie lange es noch ungefähr bis zur Ankunft benötigt.


    Bevor ich also nun eine invasive Maßnahme ergreife, stelle ich mir drei Fragen:


    1.) Wird der Patient ohne diese Maßnahme bis zur Ankunft des Notarztes versterben?
    2.) Wird ohne diese Maßnahme bis zur Ankunft des Notarztes eine wesentliche Zustandsverschlechterung des Patienten eintreten?
    3.) Ist die Situation für den Patienten absolut unerträglich, so dass ich sofort etwas unternehmen muss, um diese zu ändern/zu verbessern?


    Wenn ich eine dieser Fragen ehrlich mit ja beantworten kann, dann tue ich, was notwendig ist und trage alle Konsequenzen.
    Beantworte ich mir alle drei Fragen mit nein, so bleibe ich auf der sicheren Seite und warte auf das NEF.


    Meine persönliche Bereitschaft, im Einsatz invasive Maßnahmen zu ergreifen, ist bedeutend höher als hier in Deutschland, wo die medizinische Infrastruktur nahezu paradiesisch ist.


    Außerdem weiß ich im Einsatz, dass es keine neidischen Kollegen gibt, die meine Maßnahmen im nachhinein minutiös und detailliert zerpflücken, um mir irgendeinen Fehler nachzuweisen oder mein Handeln als überzogen oder unverantwortlich darzustellen.

  • *ACHTUNG GERÜCHTEKÜCHE*
    hmm was der Buschfunk hier sagt, handelte es sich um die (mehrfache) Gabe von Ketanest / Dormicum ohne Notarztnachforderung. Patienten soll dabei kein Schaden entstanden sein.


    Der Kollege wurde bei der BW angeblich nun zu seiner alten, nicht medizinischen Einheit zurückverlegt.


    *GERÜCHTEKÜCHE ENDE*


    Das is zumindest die Geschichte die hier kursiert.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

    2 Mal editiert, zuletzt von madde () aus folgendem Grund: Offensichtlich falsche Aussage korrigiert.

  • Ich finde es immer wieder interessant, wie Ihr "ärztliche Maßnahmen" anführt. Es gibt per se keine ärztlichen Maßnahmen, sondern medizinische oder therapeutische Maßnahmen im Rettungsdienst. Es gibt keine offizielle Liste, die Maßnahmen einer bestimmten Berufsgruppe zuschreibt.
    Aber dann soll mir keiner mehr erzählen, das unser Gesundheitssystem nicht um den Arzt, sondern um den Patienten gebaut ist ;).

  • Der Begriff "Ärztliche Maßnahmen" ist selbstverständlich nirgendwo definiert, stellt aber im allgemeinen Sprachgerauch eine gute Floskel dar, um medizinische Maßnahmen zu umschreiben, die demjenigen, der die Heilkunde ausüben darf (ich persönlich sage auch gern "demjenigen, der die Lizenz zum Töten (Approbation) hat") vorbehalten sein sollten. Wenn wir anfangen, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, werde ich hier nur noch Beiträge veröffentlichen, die zuvor von einem Juristen und einem Germanisten abgesegnet wurden.


    Es wird immer eine Diskrepanz zwischen "können" und "dürfen" geben.


    Es gibt nunmal Dinge, die ich darf, aber nicht kann (wie z.B. Lkw fahren) und es gibt Dinge, die ich kann, aber nicht darf (wie z.B. eine Analgosedierung durchführen).

  • Ich wollte damit keine Kompetenzdiskussion lostreten, Philipp.
    Es ist nur interessant, das viele der Kollegen neue oder generelle Kompetenzen und Maßnahmen gerne besitzen möchten, aber viel von den ärztlichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang gesprochen wird.
    Da fängt für mich der Schritt des Selbstverständnis an, das wir als RFP das was an unserem Patienten notwendiger Weise erfolgen muss, als medizinische Maßnahme definieren. Wir sagen auch nicht - das sind rettungsassistentliche Maßnahmen :).
    Es geht mir also in der Motivation eher darum, uns vom diesem Begriff zu lösen und die Versorgung und Behandlung des Patienten als eine medizinisch notwendige anzusehen, unabhängig des Personals welches vor Ort welche Maßnahme durchführt. Letztendlich auch unerheblich, da jegliche Berufsgruppe die Kompetenz mitbringen muss, die nicht von einem Begriff oder Titel abhängig ist :).

  • ..man kann auch noch einen Schritt weitergehen und direkt sagen...liebe Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter von Morgen, bleibt einfach zu Hause und räumt den Beifahrersitz Eurer RTW´s für junge motivierte Ärzte. Da passt dann wenigstens die Qualifikation...(über Kompetenz wollen wir gar nicht reden) und der ganze Schmarrn hat sich erledigt.


    @ Pilipp

    ...ich sag ja nix anderes...ist ja eine wirklich gesunde Einstellung. Ich denke mal, bei dem Zeitungsartikel, den Daniel reingestellt hat, geht es nicht um Fieber- und Schmerzsenkung mittels Paracetamol sondern eher um dringend notwendigen Maßnahmen die am Einsatzort zum Wohle des Patienten angewandt wurden.


    Das absolut unerträgliche im deutschen Rettungswesen ist doch vielmehr, das aufgrund der ausschließlichen mangelnden Qualifikation, nicht aber weil ein Fehler gemacht wurde, Probleme auftreten. Noch unerträglicher ist, das viele nichtärztliche Kollegen das auch noch toll finden und wichtigtuend über Paragrafen und sonstiges sinieren und diese Situation eigentlich gar nicht ändern wollen.

  • Zitat

    Von daher wurde ich noch nie, und schon gar nicht aktenkundig, über o.g. Sachverhalt belehrt.

    danke für den Hinweis werde ich an den Rechtsberater Führungskommando Sanitätsdienst als festgestellter Mangel weiterleiten, damit hier Rechtssicherheit herrscht.
    Denn da haben sich viele Juristen ihre Köpfe zerbrochen und das darf doch nicht umsonst gewesen sein!

  • danke für den Hinweis werde ich an den Rechtsberater Führungskommando Sanitätsdienst als festgestellter Mangel weiterleiten, damit hier Rechtssicherheit herrscht.
    Denn da haben sich viele Juristen ihre Köpfe zerbrochen und das darf doch nicht umsonst gewesen sein!

    ....das ist einfach nicht okay! Tja...wenn Funktionäre tätig werden....kommt meistens nix bei rum. Mir stellt sich die Frage, wo der Unterschied zwischen einem angeschossenen Bundeswehrsoldaten und einem im ländlichen Bereich verunglückten Bundesbürger ist :fool:

  • Mir stellt sich die Frage, wo der Unterschied zwischen einem angeschossenen Bundeswehrsoldaten und einem im ländlichen Bereich verunglückten Bundesbürger ist

    Der eine hat eine reale Chance darauf, in den nächsten 15 Minuten einen Arzt zu sehen. Der andere unterliegt einer anderen Gesetzeslage.

  • Ich finde es immer wieder interessant, wie Ihr "ärztliche Maßnahmen" anführt. Es gibt per se keine ärztlichen Maßnahmen, sondern medizinische oder therapeutische Maßnahmen im Rettungsdienst. Es gibt keine offizielle Liste, die Maßnahmen einer bestimmten Berufsgruppe zuschreibt.
    Aber dann soll mir keiner mehr erzählen, das unser Gesundheitssystem nicht um den Arzt, sondern um den Patienten gebaut ist ;).


    Ich meinte irgendwo gelesen zu haben, das Transfusionen und Transplantationen Ärzten vorbehalten sind.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.