ZitatWitzigerweise werden hier fast alle Patienten, ausgenommen Intensivpatienten, trotzdem IPPV bzw CPPV beatmet. Scheint also nicht sooo dramatisch zu sein.
Der Grund ist ganz einfach - das Beatmungsverfahren garantiert ein eingestelltes Volumen - auch bei Complianceänderungen. Ein Nachregulieren ist hier nicht notwendig. Gerade in einer Notfallsituation gilt doch "Keep it simple and safe" - durch ein volumenkontrolliertes Verfahren habe ich halt die Beatmung sichergestellt - durch wählen passender Alarmgrenzen und eines Pmax ca 5mbar über dem Peak erfährt man dann auch sehr zügig, wenn sich daran was ändert und hat außerdem ein Volu (halt durch Einstellung des AZV) und Barotrauma (sinnvoller pmax) vorgebeugt.
Ansonsten hinkt natürlich der Vergleich zwischen Intensiv- und Notfallbeatmung - in der Notfallsituation will ich eine möglichst einfache, sichere Beatmung bei einem (meist) relaxierten Patienten, in der Intensivmedizin arbeitet man quasi die ganze Zeit auf die Extubation hin, zum Weanen ect. ist natürlich IPPV/CPPV nicht zu verwenden.
ZitatDaher wird auch überall geschrieben, das bei zunehmendem Ausschleichen der Narkose der Patient beim Gegenhusten etc. von der maschinellen Beatmung zu nehmen ist und manuell beatmet werden sollte, um Spitzendrücke zu vermeiden. (Sagt jedenfalls der Larsen, Thieme Leitfaden Anästhesie, Springer Verlag - Physiologie Beatmung, usw.)
Wie oben - wenn man nur IPPV ect hat, kann man natürlich nichts anderes machen - mit modernen Narkosegeräten ist ein fließender Übergang von kontrollierter Beatmung bis hin zur reinen Spontanatmung möglich, jeweils mit passender Unterstützung und entsprechenden Sicherheitsbegrenzungen.
Allerdings ist die Situation ja mit dem Rettungsdienst nicht zu vergleichen - der Patient im Rettungsdienst soll halt definitiv beatmet ins Krankenhaus - ein wie auch immer gestaltetes Weaning ist unnötig und i.d.R. auch Kontraproduktiv