B) Aufgrund eines vermeintlichen Missverständnisses in der Umsetzung einer Dienstanweisung wird in einem konkreten Fall in zwei Krankenhäusern einer jungen Frau die medizinische Hilfe verweigert.
Im konkreten Fall kommt es in zwei Krankenhäusern, also durch mindesten 2 Ärzte unabhängig voneinander, zu einer nun im Nachhinein missverständlichen Interpretation einer Dienstanweisung.
--> Das macht die Sache nicht vertrauenserweckender bzw. wie würde man reagieren, nach dem es der Artikel in die Zeit und SZ geschafft hat.
Es als institutionelles Versagen darstellen oder die Schuld dem einzelnen Mitarbeiter geben?
Bereits die ärztliche Untersuchung und Festestellung einer Vergewaltigung begründet den Anspruch auf einen Abtreibung nach §218a Abs.3.
Hier benötigt man keine Schwangerschaftkonfliktberatung. (= ärztliche Untersuchung --> Voraussetzung zur Abtreibung)
Daher befürchte ich, dass sich hier einige Leute ganz, ganz billig nachträglich aus dieser Affäre ziehen möchten, um eine öffentliche Diskussion zu vermeiden.
Das ist meine Vermutung.