Hat sie auch Schmunzel.
Ich kann zB jedes beliebige KH anschreiben und erfragen welche Fehlbehandlungen es gab, oder wie die Sterberate nach Krankheitsbild aussieht. Ebenso zB Wartezeiten auf Operationen oder Behandlungen oder die Einkuenfte eines jeden Mitarbeiters. Letzteres ist einfach, da ja alle Mitarbeiter der klinischen Seite in Tarifloehnen stecken aber beim Board oder beim CEO wird es schon interessant, es wird lueckenlos aufgezaehlt boni etc. Oder ich frage wie viel Geld das KH fuer Kompensationen ausgegeben hat nach Bahendlungsfehelern. Alle Daten die ich nicht selber anderso bekommen kann muessen sie mir innerhalb einer gewissen Frist zuschicken. Das versuch mal in D.
Ich wäre da sehr zuversichtlich. Ausnahme sind nichtöffentliche Kliniken, aber das scheint mir nach dem Act, den Du verlinkt hast, nicht anders zu sein.
Weitere Ausnahme wären die Einkünfte konkreter Mitarbeiter (die für medizinisch-statistische Zwecke unerheblich sein dürften), aber auch das scheint mir auf den ersten Blick nach dem UK-Act nicht prinzipiell anders zu sein (Art. 40).