wer sagt denn, dass eine ehrenamtliche tätigkeit in rettungsdienst, SEG usw. nur möglich ist, wenn man die höchstmögliche qualifikation innehat?
Das war nicht mein Statement, aber wenn ich in diesen Einsatzformationen keine höchstmögliche Qualifikation mehr vorhalte, dann fällt auch dort die Qualität. Muss ich jetzt die Definition des MANV nach BaWü oder anderen Bundesländern hier wiedergeben? Es ist auch nicht damit zu rechnen, das in den kommenden Jahren in diesen Einsatzformationen noch mehr Ärzte mitarbeiten werden...