Im Newsletter der DocCheck News von 23.04. steht der nachfolgende Artikel von Matthias Bastigkeit.
ZitatEine Gesetzesänderung soll frischen Wind in die Rettungsfahrzeuge bringen: Vor Kurzem wurde das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verabschiedet. Doch bringen die Änderungen wirklich Verbesserungen für Rettungskräfte und die Erstversorgung?
Vor fast 35 Jahre war es eine Sensation, als eine Rettungssanitäterverordnung verabschiedet wurde. Die Praxis zeigte, dass eine Ausbildung von 3 Monaten den Anforderungen der präklinischen Notfallmedizin nicht gerecht wurde. Im Jahr 1989 wurde das Rettungsassistentengesetz verabschiedet. Die Ausbildung in der Berufsfachschule, der Klinik und der Rettungswache dauert zwei Jahre. Danach darf der Rettungsassistent, der zum medizinischen Hilfspersonal gehört, unter der Voraussetzung der Notkompetenz Defibrillieren, 6 Medikamente verabreichen, Zugänge legen und Intubieren. Eine Medizinische Fachangestellte (MFA), ein Koch und eine Friseurin lernen ihr Handwerk drei Jahre.
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