Prozessbeginn gegen Ärztin in Lübeck

  • Ich weis das es ihr gutes Recht ist, allerdings zwrifle ich immer arg an Angeklagten die nicht aussagen wollen aber dann Aussagen dritter anzweifeln. Wer nichts falsch gemacht hat, sagt aus was war.... fertig.
    Dies war wohl nicht die letzte Instanz....

  • Das Urteil stellt meiner Meinung nach so manche Praxis in der Psychiatrie in Frage.

    Ich würde sagen, dass nicht das Urteil sondern eher der Gutachter manches in Frage stellte. Immerhin muss man berücksichtigen, dass der Sachverständige zu dem Ergbnis kam, dass hier von ärztlicher Seite ein gravierender Fehler gemacht wurde. Das Urteil ist nur die logische Kosequenz aus der fachlichen Einschätzung des Mediziners.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Einen Patienten, der glaubhaft (???) Mordgedanken angab, ohne eine Re-Evaluation einfach zu entlassen halte ich schon für fragwürdig...


    Ich gehe mal soweit und würde sagen, dass das Urteil anders gelautet hätte, wenn die Ärztin vor der Entlassung noch einmal mit dem Patienten geredet hätte und die Situation aktuell bewertet hätte, aber das ist nur mein Bauchgefühl.

  • Ob das was für den Verlauf geändert hätte, kann ich natürlich nicht sagen...


    Aber ICH (!!!) hätte weniger das Bauchgefühl, dass die Ärztin morgends einfach nur keinen Bock mehr hatte sich den Patienten anzusehen und ihn entlassen hat - sondern würde eher von einem nicht vorhersehbaren Verlauf ausgehen.


    Das ist natürlich mein rein subjektives Gefühl, dass sich aufgrund von Presseberichten gebildet hat!

  • Aber ICH (!!!) hätte weniger das Bauchgefühl, dass die Ärztin morgends einfach nur keinen Bock mehr hatte sich den Patienten anzusehen und ihn entlassen hat - sondern würde eher von einem nicht vorhersehbaren Verlauf ausgehen.

    Man müsste dann aber auch mal die Arbeitsbedingungen hinterfragen. Nach 24 Stunden Dienst und einer unruhigen Nacht mag die Fehlerquoute höher sein und die Toleranzschwelle dafür niedriger, das ist menschlich. Ob das subjektiv vorwerfbar ist lasse ich mal dahinstehen. Nur ob die konkrete Ärztin morgens einfach keinen Bock mehr hatte oder es aus fachlicher Unkenntnis falsch eingeschätzt hat, macht in der Sache keinen Unterschied. Unter fachlichen Gesichtspunkten hat sie wohl einen schwerwiegenden Fehler gemacht (so zumindest der Sachverständige) und haftet hierfür.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Unter fachlichen Gesichtspunkten hat sie wohl einen schwerwiegenden Fehler gemacht (so zumindest der Sachverständige) und haftet hierfür.


    Nur interessehalber, bitte nicht falsch verstehen:
    Angenommen man hätte einen Antrag für einen Unterbringungsbeschluss gestellt und dieser wäre abgelehnt worden, warum auch immer,
    müsste sich ein Richter dann wegen fahrlässiger Tötung verantworten?


    Eine anderes Problem ist, dass es faktisch nicht nur eine "Geldstrafe" ist.
    Ich glaube, dass mit diesem Strafmaß auch die Approbation ernsthaft in Gefahr ist, was sogar deutlich existentiell bedrohlicher ist als eine Haftstrafe.

  • Eine anderes Problem ist, dass es faktisch nicht nur eine "Geldstrafe" ist.
    Ich glaube, dass mit diesem Strafmaß auch die Approbation ernsthaft in Gefahr ist, was sogar deutlich existentiell bedrohlicher ist als eine Haftstrafe.


    Angesichts der Tatsache, dass sie in direktem Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt verurteilt wurde, und eine Haftstrafe wahrscheinlich ebenso den Verlust der Approbation nach sich gezogen hätte, sehe ich da jetzt keine besondere Härte.

  • Unterbringungsgesetzte/Psychiatriegesetze sind Ländersache und da steht in jedem Bundesland etwas anderes im Gesetz drinnen.
    ...


    Also als juristischer Laie würde ich da mal frech vermuten, dass es - wenn keine Unterbringung gesetzlich möglich ist - auch nicht zu einer Verurteilung gekommen wäre, oder? :wink_1:


  • Angesichts der Tatsache, dass sie in direktem Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt verurteilt wurde, und eine Haftstrafe wahrscheinlich ebenso den Verlust der Approbation nach sich gezogen hätte, sehe ich da jetzt keine besondere Härte.


    Die Dame ist vorbestraft. Für mich ist so was hart.

  • Zitat

    Welche Option gibt es denn ohne Unterbringungsbeschluss? Es gibt offenbar eine, aber welche? ?-(


    Geeignete Einrichtungen können eine fürsorgliche Zurückhaltung vornehmen und dann einen Beschluss - mit der notwendigen gutachterlichen Stellungnahme - anregen; andere Einrichtungen ziehen die Polizei hinzu, die dann aufgrund der ärztlichen Beurteilung den Patienten in Gewahrsam nimmt und in eine geeignete Einrichtung verbringt, danach weiter wie oben. (Rechtslage für BaWü, die Vorschriften sind aber in allen Bundesländern vergleichbar.)

  • Zitat

    Ein Fehlurteil in meinen Augen...


    Eine solche Bewertung gibt der Sachverhalt m. E. nicht her. Wir weisen nur, dass der psychiatrische Sachverständige in Kenntnis aller Fakten das Handeln als fehlerhaft beurteilt hat, und wenn das zutrifft, ist das Urteil AFAIS zutreffend, allenfalls das Strafmaß ungewöhnlich gering. Um seriös zu einer anderen fachlichen Bewertung zu können, bedarf es m.E. der Kenntnis aller Fakten - die uns fehlt - und entsprechender psychiatrischer Fachkenntnisse, die den meisten hier auch fehlen dürften.

  • Zitat

    Eine anderes Problem ist, dass es faktisch nicht nur eine "Geldstrafe" ist.
    Ich glaube, dass mit diesem Strafmaß auch die Approbation ernsthaft in Gefahr ist, was sogar deutlich existentiell bedrohlicher ist als eine Haftstrafe.


    Sehr unwahrscheinlich. Auch eine Haftstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, führt - leider - nicht zwingend zum Entzug der Approbation. BTST.


    Zumal vorliegend kein strafrechtliches Berufsverbot ausgeurteilt wurde ...

  • Zitat

    Die Dame ist vorbestraft. Für mich ist so was hart.


    Sie ist dafür verantwortlich, dass ein Mensch unter offenbar unschönen Begleitumständen getötet wurde. Dafür sind 100 Tagessätze angesichts des bis 360 Tagessätze oder 5 Jahre Haft gehenden Strafrahmens doch eher milde und am unteren Rand des Vertretbaren.

  • Jeder kann falsche Entscheidungen treffen.
    Aber wie lautet die Begründung für die Fehleinschätzung?
    Das Urteil bestätigt doch das, was jeder von uns weiß.
    Ich bin für mein Handeln verantwortlich, aber manchmal im Sinne des §13 StGB auch für das, was ich nicht tue.
    Bei einigen Urteilen wird das Verfahren gegen eine höhere Summe eingestellt, in diesem Fall nicht.
    So tragisch das für die Ärztin ist, finde ich es aufgrund der geringen bekannten Fakten doch ok.
    Das wäre einer RTW Besatzung, die den zuhause gelassen hätte, ohne ihn ins Krankenhaus zu fahren, auch nicht anders ergangen.

  • Das grosse Leid, der evtl Jobverlust, wird hier mehr thematisiert, als der Tod der Mutter und das Leid der Angehörigen!? Verstehe einer der will, aber ich nicht.

    Wird das Leid der Angehörigen jetzt durch den Schuldspruch irgendwie geringer? Das ist fraglich meiner Meinung nach. In der Psychiatrie hat sich in den letzten Jahren einiges geändert (unter anderem auch weil in den Medien auch die Rechte psychiatrisch Kranker Thema waren und auch angeprangert wurde, dass zu viel Zwang angewendet wird), ärztliche Zwangsmassnahmen (und Zwangsmedikation) haben eine deutliche Restriktion erfahren. Ich denke es ist dadurch auch viel Unsicherheit bei den Psychiatern entstanden. Zum Thema psychiatrische Sachverständige sage ich jetzt mal nichts, auch da ist ja bekanntermassen einiges im Argen gewesen in den letzten Jahren (wenn auch eher im umgekehrten Fall, zB bei der hessischen Steuerfahnderaffäre, oder im Fall Mollath). Vielleicht schlägt das Pendel jetzt mal wieder in die andere Richtung aus. Im Nachhinein wissen es (wie immer) alle besser, letztlich beruht der Schuldspruch ja vor allem auf den Aussagen der Krankenschwester, die ja auch ein deutliches Motiv hat ihren Kopf aus der Verantwortungsschlinge zu ziehen. Ich empfinde jedenfalls Mitleid mit der Ärztin und den Anghörigen und ich glaube dass die rein rechtliche Aufarbeitung wahrscheinlich auf beiden Seiten zu nichts führt, so richtig sie auch juristisch sein mag. Ich würde den Job in der Psychiatrie nicht machen wollen, wir wissen doch alle wie unsicher Einschätzungen von Menschen sind und was da Psychiater so aushalten müssen (zB auch bei der fälschlichen Einschätzung bez. Suizidalität), davor habe ich ziemlich Respekt, gerade weil es manchmal auch so augenscheinlich tragisch enden kann.

  • Mitleid mit der Ärztin? Warum? Natürlich ist das ein Schlag ins Kontor, gar keine Frage. Aber wenn doch die Verantwortlichkeit feststeht und man ihr ganz offenbar schuldhaftes Verhalten vorwerfen kann, warum soll da keine Strafe erfolgen?
    Ein Schulfreund von mir ist vor ein paar Wochen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, außerdem verliert er seine Pensionsansprüche und darf nie wieder im öffentlichen Dienst arbeiten. Auch das ist ein harter Schlag für jemanden, der gerade gebaut und zwei Kinder hat. Aber er hat halt eben Mist verzapft (zunächst sogar aus Mitleid) und dafür muss er jetzt geradestehen. So ist das nun mal.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone: