Überprportional häufig (so mein Empfinden) sind doch Fehleinsätze, bei denen ein NA von Fachpersonal (Ärzten) angefordert wird, weil sie die Kompetenzen des RD Fachpersonal nicht kennen (Überwachung der Vitalfunktionen, Erkennen wann es gefährlich wird und Erstmaßnahmen zur Stabilisierung des Patienten bis ein NA eintrifft) und sobald sie ein Fahrzeug mit Sondersignal anfordern einen NA mitbestellen (z.B. Z.n. hypertensiven Notfall, durch Arzt bereits therapiert, Stroke, Notfallverlegungen bei Stroke, Z.n. Kollaps, klinisch unauffälliger Pneumothorax, Zufallsbefund Lungenembolie bei Belastungsdyspnoe seit 6 Wochen,...). Beim solchen Anforderungen hat ja der Leitstellendisponent kaum eine Handhabe.]
Wieso nicht ? In vielen Bundesländern gilt der Notarztindikationskatalog auch, wenn ein Arzt ein Rettungsmittel anfordert. Diese Tatsache wird von den Leitstellendisponenten gerne verdrängt und von einigen Ärzten mit Fassungslosigkeit reagiert (Artikel im dt. Ärzteblatt: "Skandal, hier hat der Sanitäter das Sagen !").