Berliner Feuerwehr mangelt es am Geld. Nun sollen Schutzziele angepasst werden.

  • Interessieren würde mich, wie man im deutschen RD den Personalbedarf der nächsten 5 - 10 Jahren decken möchte. Personal zu fordern, welches es defakto auf dem Markt gar nicht gibt und so schnell auch nicht geben wird, zeugt nicht von einer realistischen Einschätzung der Situation.

  • Natürlich sind Hilfsfristen von mehr als zehn Minuten unvorteilhaft.
    Allerdings sind hier Flächenländer wie BY, BaWü, NDS nicht wirklich mit Berlin vergleichbar

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?


  • Kann man theoretisch wirklich nicht.
    Aber die Hilfsfrist anzuheben nur um Missstände auszubügeln ist wenig schlau.

    Jau, dass stimmt wohl schon. Mir ging es hier nur um den Vergleich der Hilfsfristen. Eine Anhebung von 8min auf 10min würde ich immer noch in Ordnung finden, da es immer noch 1000mal besser ist wie 15min in meinem Bundesland. Interessant wäre dann auch noch zu wissen wann genau die Hilfsfrist beginnt? Mit dem Notruf? Mit der Alarmierung? Mit dem Status 3? Da kann man ja auch immer noch was mogeln...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wenn dann auch die ganze Wahrheit: In BW will man die Frist für den NA erhöhen die für den RTW senken!


    Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Man diskutiert für den RTW eine Hilfsfrist von 12 Minuten, was zwar faktisch eine Senkung wäre, vom eigentlichen Wortlaut des Gesetzes ausgehend ("zehn, höchstens 15 Minuten") allerdings nicht.

  • Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Man diskutiert für den RTW eine Hilfsfrist von 12 Minuten, was zwar faktisch eine Senkung wäre, vom eigentlichen Wortlaut des Gesetzes ausgehend ("zehn, höchstens 15 Minuten") allerdings nicht.


    Wenn es um die Intention des Gesetzes geht mag das sein, aber die Ministerien in BW haben eindeutig festgestellt das es sich an den 15 Minuten zu orientieren ist. Es gibt KEINEN RD in BW der die 10 Minuten zugrunde legt. Von daher ist die politisch und gesetzlich festgelegte Hilfsfrist 15 Minuten - 12 Minuten also eine Senkung!

  • Das wird momentan diskutiert. Bis man merkt, dass man 25 % mehr RTWs braucht für die 12 Minuten-Frist gegenüber Stand heute.


    Dann gibts nen Rückzug.

    Das wissen die bereits. Daher will man ja auch an der Selbstverwaltung unbedingt festhalten. Dann kostet das den Vater Staat schon weniger. Hier und da einen Zuschuss für eine neue Rettungswache usw. aber ansonsten sind die Kommunen und das Land ja fein raus bei dem System.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."