http://www.sueddeutsche.de/mue…-bezahlt-werden-1.2560657
...und es geht weiter!
Wenn beide nun auch so handeln würden wie sie hier tun...!
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...und es geht weiter!
Wenn beide nun auch so handeln würden wie sie hier tun...!
Zumindest in Teilen Bayern ist die Besetzung ein echtes Problem geworden.
Und alle Jahre wieder was neues:
ZitatAlles anzeigenAb 2016 setzt sich die notärztliche Vergütung wie folgt zusammen:
1. Eine für alle Standorte geltende, einheitliche Grundpauschale in Höhe von 19,00 € je Stunde. Dabei ist es unerheblich, ob der Dienst tagsüber oder in der Nacht, unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen geleistet wird.
2. Eine einheitliche, jetzt erhöhte, leistungsbezogene Einsatzpauschale in Höhe von 72,00 € je behandeltem Patient. Behandeln Sie innerhalb eines Einsatzes mehr als drei Patienten, er- halten Sie für den vierten bis sechsten Patienten eine Vergütung von 25,00 €.
3. Für jeden vergüteten Patienten (s. Punkt 2) der Schicht wird die Grundpauschale für eine Stunde abgezogen, die Grundpauschale eines Dienstes kann – bei im Einzelfall sehr großer Patientenanzahl – aber nicht negativ werden.
4. Eine leistungsorientierte Zuschlagssystematik:
Für Einsätze in der Nacht (Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr) kommt zur Einsatzpau- schale ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € einmalig pro vergütungsfähigem Patienten hinzu. Die gleiche Zuschlagssystematik in Höhe von 10,00 € gilt für Einsätze an Samstagen, Sonn- tagen und Feiertagen.
Zusätzlich erhalten Sie einen Zeitzuschlag für Einsätze mit vergütungsfähigen Patienten und einer Dauer von mindestens 90 Minuten einmalig pro in Höhe von 20,00 €. Ab einer Einsatz- dauen von mindestens 150 Minuten beträgt der Zuschlag 40,00 €.
5. Außenärzte, Zweitnotärzte oder als Notarzt eingesetzte Verlegungsärzte erhalten, da sie keinen Anspruch auf die Grundpauschale haben, neben der Einsatzvergütung nach Punkt 2 und den Zuschlägen nach Punkt 3 einen weiteren Zuschlag in Höhe von 30,00 € für jeden ver- gütungsfähigen Patienten.
https://www.kvb.de/fileadmin/k…smodell-Notarztdienst.pdf
Und von der AGBN gibt es folgende Stellungnahme:
Wer sich so Regelungen immer einfallen lässt..................
Es wäre vielleicht sinnvoll, dass man diesen Quatsch in Bayern endlich abschafft, d.h. dass Notärzte regulär nach Tarifvertrag bezahlt werden, samt Beiträgen zur Sozialversicherung.
Gleichzeitig bestünde dann auch einmal ein ernsthaftes ärztliches Interesse unnötig Notarzteinsätze zu vermeiden.
Es wäre vielleicht sinnvoll, dass man diesen Quatsch in Bayern endlich abschafft, d.h. dass Notärzte regulär nach Tarifvertrag bezahlt werden, samt Beiträgen zur Sozialversicherung.
Gleichzeitig bestünde dann auch einmal ein ernsthaftes ärztliches Interesse unnötig Notarzteinsätze zu vermeiden.
Dann würde es endgültig keiner mehr machen.
Käme denk ich auf den Stundensatz an, oder?
Na wenn sogar in München ein NEF ausfällt aufgrund fehlender Ärzteschaft sollte mal was passieren, egal in welcher art! :stop:
Käme denk ich auf den Stundensatz an, oder?
Der müsste dann deutlich höher liegen, als das, was man jetzt als NA bekommt.
Dann würde es endgültig keiner mehr machen.
Dann frage ich mich, warum du arbeiten gehst?
Das ist deutlich stressiger als Notarzt fahren...
Laut der AGBN werden für den Notarztdienst in Bayern 60,5 Millionen € ausgegeben. Wenn du nun diesen Betrag durch 365 (Tage), durch 24 (Stunden) und durch 234 (Standorte) teilst, dann kommst du auf einen Durchschnitt von 29,50 €. (ohne Zuschläge für Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.)
Jetzt vergleiche das mal mit der Tabelle:
https://www.lff.bayern.de/down…gelttabelle%C3%A4rzte.pdf
und bedenke, dass du pro Einsatz von deinem Arbeitgeber 15€ Zuschlag (TV Uni) bzw. 24€ (TV kommunale Arbeitgeber) erhälst.
--> Denk nochmal nach worüber du schreibst.
Was ich aber glaube ist, dass ganz bewusst die Gier der ärztlichen Kollegen ausgenutzt wird, um dieses System der Hobby-Notärzte am Laufen zu halten. Denn wenn ich am Standort XY 10 Einsätze pro Schicht habe, dann verdiene ich ja.... :bad:
Die Crux bleibt aber:
Wenn ich das außerhalb der Kernarbeitszeit der Klinik mache, dann kann mir das auch als Bereitschaftsdienst angerechnet werden. Dann ist die Bezahlung natürlich ein Stück weit schlechter. Wenn man das aber tagsüber macht und in der Klinik noch Aufgaben übernimmt (Ambulanz, Notaufnahme, Prämed...) dann ist das doch für alle in Ordnung, wenn man in der Klinik zusätzlich eingeteilt ist.
Flächendeckend können die Dienste nicht nur von Kliniken besetzt werden, an vielen Standorten hierzulande gibt es schlicht keine Krankenhäuser mehr. Ich will keine Doppeldienste Ambulanz/Notarzdienst schieben. Was auch bei dem hiesigen Einsatzaufkommen nicht möglich wäre.
Was verstehst du unter "Hobby-Notärzten"? Ich kenne im Umkreis von 50 km hier keinen einzigen hauptamtlichen Notarzt.
Die Einführung der neuen, höheren Grundpauschale mit niedrigerer Einsatzpauschale hat in Bayern zu massiven Besetzungsproblemen geführt.
Ich will keine Doppeldienste Ambulanz/Notarzdienst schieben.
Das kann ich sogar gut nachvollziehen. Selbst vor 20 Jahren, als noch Milch und Honig floss, hatten die Stationsärzte Probleme ihrer Stationsarbeit nachzukommen wenn diese gleichzeitig NEF-Dienst hatten. Das wird heute, im Rahmen der Arbeitsverdichtung, sicher noch schlimmer geworden sein.
Gruß
Ich kenne im Umkreis von 50 km hier keinen einzigen hauptamtlichen Notarzt.
Weil es sich finanziell aufgrund der "Selbstständigkeit" und somit nicht vorhandener Sozialversicherung und Rentenversicherung nicht lohnt.
Das kann ich sogar gut nachvollziehen. Selbst vor 20 Jahren, als noch Milch und Honig floss, hatten die Stationsärzte Probleme ihrer Stationsarbeit nachzukommen wenn diese gleichzeitig NEF-Dienst hatten. Das wird heute, im Rahmen der Arbeitsverdichtung, sicher noch schlimmer geworden sein.
Diese Leute sollten zusätzlich eingesetzt werden.
Diese Leute sollten zusätzlich eingesetzt werden.
So ist es!
Eine Möglichkeit wäre, wenn der Rettungsdienstträger die Stellen in den Krankenhäusern finanziert, diese dazu verpflichtet wären 24/7 einen Notarzt für ein NEF zu stellen. Das wären Pi mal Daumen um die 4,5 Stellen für einen 24/7 Betrieb einer Funktion. Dann bräuchte man sich um solche Vergütungssysteme keine Gedanken mehr machen. Auch das Krankenhaus hätte einen größeren Stellenplan, natürlich nicht ohne Verpflichtung. Eine große Uniklinik mit ca. 160-180 Ärzten im Anästhesiebereich, ca. 50 (Funktions-)Oberarztstellen, hat sich auch wie eine Krake ausgebreitet und besetzt ein gutes Dutzend NEF in mehreren Kreisen, zwei ITW, zeitweise einen RTH (und im Nebenberuf auch noch einen ITH). Die Herrschaften kommen gut rum, sowie bekommen die Rettungswachen regelhaft immer gute Ärzte auf´s NEF. Es geht also, wenn man es will...
Gruß
24/7 sind rein rechnerisch 5,4 Stellen. Wenn die RD -Betreiber diese den Kliniken komplett refinanzieren müssen, dann müssten die ein paar Euro mehr als bisher für die NA in die Hand nehmen.
Gut, ob es jetzt 4,5 Stellen oder 5,4 Stellen sind möchte ich gar nicht drauf rum reiten. Da sind in der Berechnung auch Faktoren wie Arbeitszeit und Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildung, durchschnittlicher Krankenstand), usw. zu berücksichtigen. Die 4,5xxx Stellen für eine Funktion im 24/7 Dienst kenne ich aus meinem Bereich ganz gut. Die wurde hier, zu Gunsten von 5 Stellen pro Funktion, schon öfters angewendet.
Ich habe mir das bayrische Model nicht durch gerechnet. Hier kommt man je nach Einsatzdichte schon mal auf 400,00 Euro in 12 Stunden. Umrechnet auf den Monat kommt man bei einem Monatsbrutto von 6500,00 Euro (Facharzt) knapp an die 4 Stellen ran. Bei durchschnittlich 4800,00 Euro Brutto (AssArzt) kommt man auf 5 Stellen. So schlecht finde ich die Idee nicht. Hier scheint sich der Vertrag mit der Uniklinik ja zu lohnen, so das gut die Hälfte aller Dienste so besetzt werden. Könnte man also drüber grübeln...
Hier kommt man je nach Einsatzdichte schon mal auf 400,00 Euro in 12 Stunden.
Nur mal als Anmerkung: Die Ärzte des KV-Fahrdienstes in B.W. haben einen Grundsicherungsbetrag von 1200,00 Euro/24h. D. h. unter diesem Betrag gehen sie auf jeden Fall nicht nach Hause, auch wenn sie keinen einzige Einsatz fahren.
Eddy
Nur mal als Anmerkung: Die Ärzte des KV-Fahrdienstes in B.W. haben einen Grundsicherungsbetrag von 1200,00 Euro/24h. D. h. unter diesem Betrag gehen sie auf jeden Fall nicht nach Hause, auch wenn sie keinen einzige Einsatz fahren.
Eddy
Die aber auch alle Fachärzte sind, oder?
Das kann ich dir nicht beantworten. Alle die halt in der KV organisiert sind, oder?
Und Vertretungsärzte.