Mannheim: Rechtsstreit um aufgebrochene Wohnungstür

  • Prozess: Ein Pflegedienst klingelt, niemand öffnet, die Feuerwehr bricht die Tür auf – wer muss dafür zahlen?


    "Wer zahlt, wenn ein Pflegedienst eine Wohnungstür aufbrechen lässt, weil eine Patientin nicht öffnet und in Gefahr sein könnte? Darüber streiten vor dem Amtsgericht Mannheim derzeit zwei Parteien"


    Quelle und Bericht aus dem Mannheimer Morgen: https://www.morgenweb.de/mannh…ene-wohnungstur-1.2057864

  • Der Einsatzleiter der Feuerwehr, handelt doch im Glauben, eine Gefahr liege vor. Als Teil seiner Aufgaben in der Gefahrenabwehr wird er tätig, und lässt die Tür öffnen. Sollte ein Irrtum vorliegen, zahlt das doch die Stadt?


    Anders kann es für mein Verständnis nur sein, wenn die Polizei in die Wohnung will, und die Feuerwehr zur Amtshilfe bestellt. Dann ist die Verantwortung (und die Kosten) bei der Polizei, soweit ich weis.


    Warum Pflegedienst und Mieter hier in der Bredouille stehen, verstehe ich nicht.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Der Einsatzleiter der Feuerwehr, handelt doch im Glauben, eine Gefahr liege vor. Als Teil seiner Aufgaben in der Gefahrenabwehr wird er tätig, und lässt die Tür öffnen. Sollte ein Irrtum vorliegen, zahlt das doch die Stadt?


    Anders kann es für mein Verständnis nur sein, wenn die Polizei in die Wohnung will, und die Feuerwehr zur Amtshilfe bestellt. Dann ist die Verantwortung (und die Kosten) bei der Polizei, soweit ich weis.


    Warum Pflegedienst und Mieter hier in der Bredouille stehen, verstehe ich nicht.


    Du verwechselst die Kosten des Einsatzes mit den Kosten der Tür.

  • Gerade bei bekannten IDDM ist ja von einer Notfallsituation auszugehen. Spannende Sache.... ich bin auf Ergebnis gespannt.

  • Du verwechselst die Kosten des Einsatzes mit den Kosten der Tür.

    Neee. Wenn die Feuerwehr ausersehen die falsche Tür eintritt, zahlen die dass ja auch. Wenn sie nun fälschlicherweise eine Tür zerstört, sind das Kosten die die Feuerwehr zu tragen hat.


    Kann mir jemand das rechtlich erklären?

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  • Zunächst mal wundert es mich, dass die Tür für rund 2000€ ersetzt werden muss.
    Fast immer gibt es schonendere Wege.


    Anyway, wer die Kosten trägt liegt imho auch am Bundesland.
    In Niedersachsen hatten wir öfter "falsche" Türöffnungen.
    Die Kosten - vor allem bei unverhältnismäßig hohen Schäden - wurden über die Kommune abgerechnet.
    Die rechtliche Grundlage fällt mir aber gerade nicht ein.
    Ich suche mal.

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  • Hab gerade mit einem Kumpel (Versicherungskaufmann) gesprochen.
    Er sagt - aus Erfahrung - keine Versicherung des Mieters würde hier eintreten.
    Haftpflicht nicht, weil ist nicht das Verschulden des Mieters - weder direkt noch indirekt.
    Hausrat nicht, weil das nicht zu den versicherten Gefahren gehört.


    Evtl. hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung, die sowas über ein Extrapaket abdeckt.


    Sonst zahlt der Vermieter selber und kann natürlich versuchen (wie in diesem Fall) irgendwen in Regress zu nehmen.


    Nachtrag:
    Meine WGV deckt das nicht ab. Das ist schlecht. Die Tür war teuer. ;)



    Frage mich gerade, wie es grundsätzlich mit einer Haftung der Feuerwehr aussehen könnte, so von wegen Verhältnismäßigkeit?

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  • Wenn du an einer Erkrankung leidest und ein Pflegedienst zu dur kommt ist relativ klar, dass er von einer Notlage ausgehen MUSS, wenn die Tür nicht geöffnet wird.

  • Deswegen ja auch der Hausnotrufservice.
    Da ist natürlich die Frage warum der Schlüssel nicht gepasst hat.


    Aber in Bezug auf die Versicherung hat die Versicherungsnehmerin zwar vielleicht gewissermaßen "schuld", aber sie hat den Schaden nicht verursacht.

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  • Ich habe vor einigen Jahren in Freiburg für einen privaten Pflegedienst gearbeitet. Dieser hatte mit seinen Kunden geregelt, daß wir, wenn nicht vereinbarungsgemäß geöffnet wurde, erst versucht haben den Kunden, bzw. dessen Angehörige telefonisch zu erreichen. Führte dies nicht zum Erfolg wurde in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Kunden, bzw. danach wie mobil dieser ist entschieden ob die Wohnung sofort geöffnet wird oder ob wir ggf. später einen erneuten Versuch unternehmen. War ein Schlüssel vorhanden und die Tür konnte wg. Sicherheitsriegeln o.ä. nicht geöffnet werden wurde die Tür natürlich ungehend fachgerecht geöffnet.


    Zur Türöffnung hatten wir einen Vertragsschlüsseldienst, der uns bevorzugt behandelt hat. Die Türoffnung erfolgte stets zum Festpreis ggf. zzgl. neuem Schloss. Die Kosten wurden vereinbarungsgemäß vom Kunden, bzw. dessen Angehörigen getragen. Zu den Kosten selbst kann ich nix mehr sagen, aber sie waren auf alle Fälle so gering, daß meine Chefs im Zweifel dazu bereit waren diese selbst zu tragen.


    Auf das Hinzuziehen von Feuerwehr/Polizei konnten wir durch die vertragliche Regelung mit den Kunden verzichten.



    Wurde der Kunde mit Verletzungen oder unterkühlt angetroffen haben wir die Erstversorgung übernommen und je nach Notwendigkeit Hausarzt, bzw. RD/Notarzt verständigt.


    Für mich ist das bei Pflegedienst-Kunden die eleganteste Lösung, auch hinsichtlich der Kosten. Erschreckend war jedoch, daß Nachbarn, auch wenn sie uns quasi beim Einbruch beobachtet haben nie die Polizei gerufen haben.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • In diesem Fall wird es doch eine Rolle spielen, dass der Sohn einfach eine neue Tür in Auftrag gegeben hat. So etwas hätte sicher zuvor mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen.

  • Naja ob eine Vertragsschlüsseldienst zum Festpreis anrückt, oder die Feuerwehr /Polizei mit hoheitlicher Macht und dem Auftrag Menschenleben zu retten (wie geschwollen das klingt :P) zwei paar Schuhe. Mich würde es nicht wundern wenn tatsächlich, vor ein Verwaltungsgericht(?) gegangen werden muss. Die Kommune in Trägerschaft der Feuerwehr wird sicherlich und in meinen Augen nicht ganz unberechtigt auf den "Auftraggeber" verweisen wenn keine Notlage vorliegt.

  • Die Kommune in Trägerschaft der Feuerwehr wird sicherlich und in meinen Augen nicht ganz unberechtigt auf den "Auftraggeber" verweisen wenn keine Notlage vorliegt.

    Wenn der Einsatzleiter keine Notlage erkennt, darf er nicht tätig werden. Wenn er fälschlicherweise eine Notlage annimmt, dann (dachte ich) zahlt der Träger den entstandenen Schaden.

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  • Mich würde es nicht wundern wenn tatsächlich, vor ein Verwaltungsgericht(?) gegangen werden muss. Die Kommune in Trägerschaft der Feuerwehr wird sicherlich und in meinen Augen nicht ganz unberechtigt auf den "Auftraggeber" verweisen wenn keine Notlage vorliegt.

    Warum Verwaltungsgericht? Hier geht es doch darum, daß der Vermieter die Kosten für eine neue Tür von der Mieterin ersetzt haben will. Die Feuerwehr, bzw. die Kommune würde doch nur dann eine Rolle spielen, wenn es darum ginge ob der Schaden hätte geringer ausfallen können.


    Meines Erachtens hat der Sohn der Mieterin im Prinzip den Fehler begangen eine neue Tür zu beauftragen obwohl er hierfür nicht zuständig ist. Die Haus-/Wohnungstür gehört zur Mietsache, da eine Wohnung ohne Tür wohl nicht zu vermieten ist. Dementsprechend wäre der Vermieter der korrekte Auftraggeber gewesen. Ob er als Auftraggeber dann Kostenersatz fordern könnte (vorallem von wem) wäre eine spannende Frage, die sich hier allerdings nicht stellt.

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  • Zitat

    War ein Schlüssel vorhanden und die Tür konnte wg. Sicherheitsriegeln o.ä. nicht geöffnet werden wurde die Tür natürlich ungehend fachgerecht geöffnet.]


    Fachgerecht unterscheidet sich natürlich ob der Schreinermeister oder der Schlosser anrücken wird.

  • Fachgerecht unterscheidet sich natürlich ob der Schreinermeister oder der Schlosser anrücken wird.

    Wirklich?


    Es war ein Schlüsseldienst. Wenn nix anderes möglich war wurden Schlösser aufgebohrt. Ich habe nie erlebt, daß die Tür selbst beschädigt wurde.

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