"Dozent im Rettungsdienst" - HiOrg-Empfehlungen greifbar?

  • Hat wer die HiOrg-Empfehlungen für die Fortbildung "Dozent im Rettungsdienst" (80 UE) zufällig zur Hand? Ich finde sie bei Google nicht.


    Lohnt es sich diese Fortbildung im Rahmen der NotSan-Geschichte überhaupt noch zu besuchen oder sollte man sich als angehender LRA eher nur Richtung Praxisanleiter orientieren?

  • Reine Mutmaßung, aber:
    Da eine Schule von einem Akademiker geleitet werden muss zukünftig scheint mir auch der "Dozent im RD" hinfällig, da dieser ja auch den Vorsitz des Kurses übernimmt/übernehmen kann. Der Dozent war, zumindest soweit ich ihn kenne, ja dazu gedacht Kurse in Eigenverantwortung zu halten und zu organisieren. Daher macht der mMn keinen Sinn. Einzige Ausnahme: er wird als 80h-Fobi auf den LRA anerkannt und die entsprechende Behörde erkennt dir hieraus den Praxisanleiter an. Wer also Arnsberg in NRW als Bez-Reg hat könnte hier gute Chancen haben... :pfeif:

  • 80 Stunden nur Dozent? Ist es nicht 80 Lra, 40 Dozent, 80 Praxisanleiter? So hab ich es gerade durch. Und so bieten einige Schulen auch die Modulkurse an. Bzw. In 3 Wochen Lra inkl. Dozent. Ein paar Dozenten werden immer noch gebraucht, immerhin soll die NFS-Ausbildung 'überwiegend' Von studierten durchgeführt werden. Wobei es ja davon vermutlich genügend gibt.
    Es ist halt die Frage was du willst. Als reine Fortbildung kann mans machen, Praxisanleiter lohnt sich m.E. nur wenn man vorhat NFS auszubilden oder zu unterrichten.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Keksi, momentan haben die Schulen kein Problem, weil für Dozenten, die bereits 2013 als solche tätig waren, Bestandsschutz gilt. Aber "überwiegend akademische Dozenten" dürfte die absolute Ausnahme sein. Fertig studierte Leute sind absolute Mangelware, sowohl aus den Naturwissenschaften als auch aus der Pädagogik. Und soviele Anteile werden meist auch nicht von Ärzten unterrichtet (wobei es hier die größten Unterschiede geben dürfte). Wenn du am Ende wirklich auf einen Zeitanteil von mind. 51% durch akademisches Personal kommen willst bzw. musst, wird das für viele Schulen noch eine harte Nummer. Aber auch hier wird wieder viel von der Auslegung der zuständigen Behörde abhängen.




    Einzige Ausnahme: er wird als 80h-Fobi auf den LRA anerkannt und die entsprechende Behörde erkennt dir hieraus den Praxisanleiter an. Wer also Arnsberg in NRW als Bez-Reg hat könnte hier gute Chancen haben...


    Noch ein Hinweis am Rande: Ein Praxisanleiter muss 200 Stunden pädagogische Weiterbildung haben, gemäß NotSanG. Die Kurse, die die Schulen derzeit (teilweise) anbieten, erfüllen dies. Das heißt aber nicht, dass man diese Kurse seitens der Behörde so fordern kann. Man wird da sämtlichen geeigneten Weiterbildungen anerkennen müssen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Habe ich etwas anderes geschrieben oder missverstehen wir uns?

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  • Ein paar Dozenten werden immer noch gebraucht, immerhin soll die NFS-Ausbildung 'überwiegend' Von studierten durchgeführt werden. Wobei es ja davon vermutlich genügend gibt.


    Ich lese das so, dass du meinst, es gäbe genug studierte Dozenten. Das ist nach meinem erleben so bisher nicht der Fall, nicht einmal ansatzweise. Vielleicht missverstehe ich dich wirklich?

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  • War tatsächlich andersrum gedacht und blöd geschrieben. Es gibt vermutlich genug nicht-studierte Dozenten, obwohl diese dann ja den kleineren Teil der Ausbildenden ausmachen sollen.

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  • Würde ich auch nur bedingt unterschreiben. Die Übergangsfrist ist ja jetzt auch nicht ewig. Wenn man sich in dem Bereich ernsthaft qualifiziert (sprich akademisch), kann man da auch leicht reinkommen. Sollte einem dies nicht möglich sein oder zumindest erstmal übertrieben erscheinen, muss man bedenken, dass die "Bestandsschutzkollegen" eben auch massiv für die NotSan - Ausbildung gebraucht werden. Und irgendwer muss ja auch die RS und den ganzen Rest unterrichten. Und der Bedarf an RS Kursen wird kurzfristig auch eher steigen als fallen, wenn man sich jetzt mal anschaut wieviele NotSan bundesweit ausgebildet werden und welche Ausbildungslücke man sich da gerade konstruiert. Übrigens eine, die der Gesetzgeber extra vermeiden wollte und dafür die RettAss - Ausbildung ein Jahr länger in Kraft gelassen hat. Obendrein gibt es in der RD Ausbildung eine nicht unerhebliche Fluktuation, da es für ein Großteil durch Honorar- und Teilzeitkräfte geleistet wird. Es gibt wenig Grund zu der Annahme, dass sich das ändert. Aber das ist ein wenig Kaffeesatzleserei. Wenn man aber bereit ist, ein gewisses Risiko zu tragen und sich nun qualifiziert, kann es sogar leichter sein als früher. Nicht, dass es bisher für fachlich fitte Kollegen schwer gewesen wäre...

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  • Noch ein Hinweis am Rande: Ein Praxisanleiter muss 200 Stunden pädagogische Weiterbildung haben, gemäß NotSanG. Die Kurse, die die Schulen derzeit (teilweise) anbieten, erfüllen dies. Das heißt aber nicht, dass man diese Kurse seitens der Behörde so fordern kann. Man wird da sämtlichen geeigneten Weiterbildungen anerkennen müssen.


    Das musst du mir erklären...

  • Verzeih, mir ist ein Fehler unterlaufen. Die Definition des Praxisanleiters kam natürlich aus der APVO NotSan.



    Hier ist kein spezieller Lehrgang gefordert, sondern lediglich eine berufspädagogische Qualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden. Demnach muss das nicht der spezifische Kurs der Rettungsschulen sein, sondern es kann auch ein entsprechende Schulung durch die IHK oder sonstiges sein. Dies wäre erstmal anzuerkennen, sofern keine anderen Rechtsnormen dagegen sprechen. Wenn du also einen LRA und Doz. im RD. im Umfang von mindestens 200 Stunden gemacht hast, sehe ich nicht, wieso der nicht anzuerkennen sei. Die Kurse der Schulen sind nur eine Möglichkeit diese Qualifikation zu erlangen, keineswegs die einzige.

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  • Ist das aus der Original-APVO kopiert? ich lese das erste Mal das Zusammenspiel von a) und b) und frage mich, wie in den kommenden Jahren jemand in der Praxis anleiten soll...

  • Mir wäre neu, dass das Modul 4 "Dozent im RD" 80 UE umfasst, mWn ist die Staffelung wie folgt:

    • Modul 1 "Methodik/Didaktik" 40 UE*
    • Modul 2 "Praxisanleiter" 40 UE*
    • Modul 3 "Lehrrettungsassistent" 40 UE
    • Modul 4 "Dozent im Rettungsdienst" 40 UE


    * auch von RettSan besuchbar
    P.S. Der Ausbilder Rettungsdienst ist nochmal was anderes.


    Nachtrag: So Festplatte ist durchwühlt, Ich kann leider nur mit den Rahmenbedingungen zum LRA dienen.

    Einmal editiert, zuletzt von El Mosquito ()

  • Eine ganz blöde Frage: kann man den Praxisanleiter auch schon als RA beantragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt sind ?

  • Eine ganz blöde Frage: kann man den Praxisanleiter auch schon als RA beantragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt sind ?


    Gute Frage! Grundsätzlich ja, aber die Frage ist wo. Meine Bez-Reg verweist hier auf den Gesetzesentwurf und darauf das dieser (und nachfolgende Werke) festlegen wer das regelt...NRW halt. ;-)

  • Was meinst du mit beantragen? Machen kann man den als ra. Hab den Kurs gemacht und da war noch kein nfs dabei. Viele machten den kurs als lra-auffrischung oder zum fobi-stunden sammeln oder um als lra oder wachleiter mal auf den neuesten stand zu kommen und sich auszutauschen und vorzubereiten oder eben später noch den nfs hinterher Um dann auszubilden.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
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  • Ich meine mit beantragen, dass ich über den LRA/Dozent verfüge und weitere berufspädagogische Fortbildungsveranstaltungen absolviert habe (über 200 h.) was gemäss einigen Postings anerkannt werden kann.
    Bleibt die Frage, welche Instution hier zuständig sein könnte - offenbar scheint man den NFS noch nicht haben zu müssen - oder habe ich da einen Denkfehler?

  • Der Praxisanleiter ist keine normierte Ausbildung und wird behördlich nicht anerkannt. Die Wache meldet die Mitarbeiter als Praxisanleiter und legt deren Qualifikation bei, danach wird der Status als LRW anerkannt oder nicht. An der Prüfung der Praxisanleiter bei den RD Schulen ist das Landesamt auch nicht beteiligt, so zumindest der Stand für S-H. Die Teilnahme an den Lehrgängen an den Schulen ist in jedem Fall auch für RettAss möglich.


    @Schmunzel, sollte es. Habe eine PDF offline, sie stammt laut Kopfzettel aus der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Allerdings habe ich die Übergangsregelung gekürzt, da diese für die Fragestellung ohne Belang war und deutlich von der Textstelle entfernt war. Sinngemäß zusammengefasst: In den ersten fünf Jahren kann die Behörde Ausnahmen von der 200 stündigen berufspädagogischen Qualifikation zulassen, in den ersten sieben Jahren genügt die zweijährige Erfahrung als Rettungsassistent. Der Paragraph enthält noch viele weitere Informationen, u.a. für Krankenpfleger, dies hatte aber wirklich nicht viel mit der Fragestellung zu tun.

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