Führerscheinentzug und Geldstrafe für selbstfahrenden Notarzt wegen Straßenverkehrsgefährdung

  • Und was will uns der Bericht jetzt sagen? Weil es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestrahlt wurde ist es korrekt?


    Ich bleibe dabei, wir wissen nicht was wirklich passiert ist und aus diesem Grund werde ich auch keine Partei ergreifen.
    Aber es könnte sehr wohl sein, dass der Notarzt gefahren ist wie der letzte Mensch. Das soll es nämlich geben.


    Und nur (Zitat aus dem Beitrag) weil der "Tatort: eine kerzengerade Landstraße" ist, heißt es nicht, dass ich als SoSi-Fahrer einfach mal zum überholen ausscheren darf.
    Aber das hatten wir ja schon lang und breit.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Übrigens wird man nicht wegen des Schaffens einer abstrakten Gefahr bestraft, sondern wegen des Schaffens einer konkreten Gefahr für andere (siehe § 315c StGB). Die ganze Diskussion um "Bestrafung für einen Rettungseinsatz" dürfte also an der Sache vorbeigehen, weil es - vermutlich - um eine Bestrafung dafür geht, auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz andere Personen in Lebensgefahr gebracht zu haben. Und das kann man nach meiner bescheidenen Erfahrung in aller Regel dann doch vermeiden. Es spricht aber Bände, wie die Öffentlichkeit instrumentalisiert werden soll.

  • Auf einer bereits hier im Thread verlinkten Seite ist auch ein Bild mit der ersten Seite des Strafbefehls (Beschreibung des Tatherganges) zu finden:
    (Abschrift)

    Zitat

    "Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.
    Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden.
    ... [Be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können."

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Zitat

    Und das wirklich pervese unserer Gesellschaft ist, dass wenn das Kind des Staatsanwaltes bzw. der Staatsanwältin gewesen wäre, sicherlich ein mit anderem Maß gemessen worden wäre bzw. eine Überschreitung der Hilfsfrist durch den Notarzt in in Erklärungsnot gebracht hätte.


    fakl, dass finde ich schon ein starkes Stück, diese Unterstellung. Zunächst einmal wäre es das Kind eines Staatsanwaltes oder eine Staatsanwältin, würde diese in diesem Fall nicht ermitteln dürfen.


    Ferner finde ich es nicht richtig, dass du hier 'die Gesellschaft' und 'die Justiz' so hinstellst. Meine Frau arbeitet als Juristen in der Bremer Justiz und würde dir so eine Unterstellung rechts und links um die Ohren hauen. Ein wenig mehr Sachlichkeit kann man von einem Akademiker erwarten.


    Eine blinde Solidarisierung mit dem Notarzt ist genau so wenig zielführend, wie eine blinde Verurteilung

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Der Auszug aus dem Strafbefehl liefert dann doch sehr eindeutig eine sehr konkrete Gefährdung. "Es ist nix passiert" beruht scheinbar einzig und allein auf dem Sachverhalt, dass die in Gefahr gebrachten Dritten einigermaßen geistesgegenwärtig reagiert haben.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Laut eigener Aussage sei der Notarzt mit seinem Einsatzfahrzeug durchschnittlich etwa 85 km/h gefahren - auf einer fast geraden Landstraße, mit Sondersignalen, auf dem Weg zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall. An die gefährliche Situation kann er sich nicht erinnern, aber an die gefahrene (für mich unglaubwürdige) Geschwindigkeit. Aha.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Laut eigener Aussage sei der Notarzt mit seinem Einsatzfahrzeug durchschnittlich etwa 85 km/h gefahren - auf einer fast geraden Landstraße, mit Sondersignalen, auf dem Weg zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall. An die gefährliche Situation kann er sich nicht erinnern, aber an die gefahrene (für mich unglaubwürdige) Geschwindigkeit. Aha.


    Hoffentlich denkt jemand daran den Unfalldatenschreiber auszulesen, sofern die Daten noch drauf sind.....

  • Laut eigener Aussage sei der Notarzt mit seinem Einsatzfahrzeug durchschnittlich etwa 85 km/h gefahren - auf einer fast geraden Landstraße, mit Sondersignalen, auf dem Weg zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall. An die gefährliche Situation kann er sich nicht erinnern, aber an die gefahrene (für mich unglaubwürdige) Geschwindigkeit. Aha.


    Mein täglicher Weg zur Arbeit beträgt knapp 20km. Etwa 15km davon sind Autobahn. Selbst da erreiche ich kaum eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 85km/h.
    Wenn die Angabe also stimmt, ist er ganz schön geheizt.

  • Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Ich hätte noch Bärte im Angebot ... *duckundweg* oh mannomann ...

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • In Zukunft muss man einfach die 110 anrufen und bitten, dass das NEF verfolgt wird...
    http://www.nwzonline.de/wirtsc…aser_a_1,0,475266888.html
    Wundert mich, dass die 12 Polizeiautos dort den Verkehr nicht gefährdet haben.


    "Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.
    Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden.
    ... [Be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können."


    "Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d. Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.
    Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden.
    ... [Be]achtung der auch für einen Arzt im Noteinsatz geltenden Sorgfaltspflich[en] .... und verhindern können."


    http://www.agbn.de/Fuer_Notaer…_die_Amtshaftung_494.html

    Zitat

    Die Teilnahme bei einem rettungsdienstlichen Einsatz stellt sich als Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 Satz 1 GG dar. Nach Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayRDG ist dieNotfallrettung, deren Gegenstand nach Art. 2 Abs. 1 BayRDG die medizinische Versorgung des Notfallpatienten am Notfallort sowie die Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung ist, eine ausschließliche öffentliche Aufgabe.


    Das Tatmotiv ist also das schnellere Vorankommen im Notfall bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes, dass die Aufgabe der Versorgung eines Notfallpatienten beinhaltet.
    Bayerisches Rettungsdienstgesetz
    http://www.gesetze-bayern.de/j…DGBY2008rahmen&doc.part=X

    Zitat

    (2) 1 Notfallrettung umfasst die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort und den Notfalltransport. 2 Notfallpatienten sind Verletzte oder Kranke, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten.


    Kann mir nun jemand die Schuld des Notarztes in strafrechtlicher Sicht formulieren?
    Ich verweise nochmals gerne auf das obere Beispiel mit den 12 Polizeiautos.


    Ich glaube, dass sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft (siehe Strafbefehl) nicht über den hoheitlichen Charakter der notärztlichen Tätigkeit im Klaren sind.

  • Es wird ja nicht die Rechtmäßigkeit oder die Indikation zur Nutzung der Sonder-und Wegerechte bestritten, sondern die Vernachlässigung der damit einhergehenden Sorgfaltspflichten bestraft. Das schließt sich nicht aus.
    Daher geht deine Argumentation immer noch fehl. Sie hat mit dem vorgeworfenen Sachverhalt wenig zu tun.
    Oder findest du, dass eine Alarmfahrt per se beliebige Grenzen und Regeln aufheben sollte?

  • fakl:
    Es ist auf Deutsch scheißegal, ob der Notarzt eine hoheitliche Aufgabe hat oder in Japan platzt ein Sushi.
    Er hat - möglicherweise - sehr konkret (nicht abstrakt) jemanden gefährdet. Dafür gibts Zeugen und eine Anzeige. Dieses Verfahren hat dann wohl genug Beweise geliefert um den Strafbefehl zu schicken.


    Was zum Geier ist denn dein Problem?

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  • Meine Mama hat immer gesagt kümmer dich nicht um das was andere machen...



    Das ist doch jetzt nicht wirklich das neue Niveau hier, oder?
    Hätte sie jemand angezeigt wären sie vielleicht auch dran gewesen.
    Hätte, hätte, Fahrradkette...

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  • Und warum wurden die Fahrer der 12 Polizeiautos nicht verurteilt?


    Woher sollen wir das wissen?
    Vielleicht haben sie niemanden gefährdet oder es hat niemanden gestört. Ich kenne mich auch nicht im Polizeirecht der Länder aus und weiß daher nicht, welche Regeln für Verfolgungsfahrten gelten.
    Eine Güterabwägung wird dort vermutlich auch stattfinden.