Führerscheinentzug und Geldstrafe für selbstfahrenden Notarzt wegen Straßenverkehrsgefährdung

  • Die Generalstaatsanwaltschaft hat offenbar zu einer Pressekonferenz um 14:30 Uhr geladen:
    http://www.merkur-online.de/ba…ssekonferenz-4717062.html

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Es wird immer alberner... Deutschland schafft sich in meinen Augen tatsächlich immer mehr ab. Ob mein Kollege nun sein Monatsgehalt auch wieder bekommt, eine Petition oder Medialerdruck dürfen niemals Einfluss so auf die Justiz haben. Das die jetzige Entscheidung der Staatsanwaltschaft eben doch auf diesen Druck eingeknickt ist, trotz anders lautenden Beteuerungen, sieht ein Blinder mit Krückstock und ist ein fatales Zeichen für jeden der noch klar und differenziert Denken kann.

  • Harun, du weißt doch gar nicht, warum der Strafbefehl zurückgezogen wurde. Habt doch ein wenig Geduld ;-)

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Na ja, aber die Feststellung, dass es erstmal komisch wirkt, ist ja sooooo unberechtigt nicht, woll?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • "Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.


    Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.


    Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."


    So die Presserklärung der GStA. Der ganze Trabbel, weil eine Äußerung nicht zeitnah erfolgt ist? Oder wird man in der bayerischen Justiz nicht einmal mehr angehört?

  • Zitat

    "Am Montagmittag hatte die Petition bereits mehr als 200.000 Unterstützer gefunden - das zeigte offenbar Wirkung. Die Rücknahme des Strafbefehls sei am Montag um 11.11 Uhr per Fax beim Amtsgericht in Neuburg eingegangen, berichtete Rechtsanwalt Englert der "Augsburger Allgemeinen". Englert vermutete, dass die Entscheidung auf Betreiben der Münchner Generalstaatsanwaltschaft zustande gekommen ist."


    Quelle: http://www.spiegel.de/auto/akt…eckgezogen-a-1017498.html


    Hellau, Alaaf, Narri Narro!


    :flag_of_truce:

  • Wie gesagt, wenn nichts geschehen ist gehört er "freigesprochen".


    Warum das alles aber einen Shitstorm (ausgelöst durch den Notarzt selber) braucht, wenn doch alles sooooo einfach zu klären war bleibt wohl ein Rätsel.

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  • Finde das, was da jetzt bei der Staatsanwaltschaft passiert ist, nicht so ungewöhnlich. Die Mühlen der Justiz arbeiten nicht immer im Rekordtempo, vor allen Dingen nicht mit der Geschwindigkeit eines Shitstorms.


    Es wäre ja ohne Frage interessant gewesen, wenn es zu einer Verhandlung gekommen wäre. Dieses ganze Schwarmverhalten samt Petition ist, m.M.n., sehr viel Lärm und heiße Luft um ein eigentlich 'normales' Verfahren bei Gericht. Damit meine ich übrigens durchaus beide Seiten, schließe mich da also selber ganz eindeutig mit ein.

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    • Fred Rogers

  • Dieser Thread ist gemessen an den Beiträgen (über 200 in sechs Tagen) und Zugriffszahlen jedenfalls schon jetzt eine der Top-Nachrichtenmeldungen des Forums.


    :cool_1:

  • Finde das, was da jetzt bei der Staatsanwaltschaft passiert ist, nicht so ungewöhnlich. Die Mühlen der Justiz arbeiten nicht immer im Rekordtempo, vor allen Dingen nicht mit der Geschwindigkeit eines Shitstorms.


    Keine Frage. Aber warum geht der Angeklagte - wohlwissend was die Konsequenz ist - mit seiner Geschichte an die Medien, wenn er doch weiß, dass sein Verteidiger gerade noch eine Stellungnahme verschickt (hat)?

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  • Hatten wir nicht schon hier irgendwo angesprochen, dass das auch eine Art "Strategie" sein könnte, um die Öffentlichkeit aufzurütteln und Druck auszuüben?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ein gekränktes Ego?

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    • Fred Rogers

  • Hatten wir nicht schon hier irgendwo angesprochen, dass das auch eine Art "Strategie" sein könnte, um die Öffentlichkeit aufzurütteln und Druck auszuüben?


    So sieht das aus. Und - auch wenn es im Video von der Generalstaatsanwaltschaft bestritten wird - vielleicht sogar mit Erfolg?
    Stichwort: "Geschmäckle"?


    Ein gekränktes Ego?


    Das mag sein. Nicht besser als Harris' Punkt.

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  • Die Petition stammt nicht von ihm selbst oder seiner Verteidigung. Dass er sich zur Sache vor der Presse äußert, finde ich ehrlich gesagt nicht verwerflich. Ich habe - rein optisch - nicht den Eindruck, dass er ein erfahrener Social Media- Benutzer ist, der auf diese Wirkung gebaut hat.

  • Schon klar das die Petition nicht von ihm stammt.
    Ist auch nicht der Punkt.


    Dennoch sehe ich in einem normalen, banalen Verkehrsrechtsverfahren keinen Sinn im "an die Öffentlichkeit gehen", wenn es nicht um eine gezielte Beeinflussung gehen soll.
    Oder hab ich den springenden Punkt übersehen?

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  • Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist.


    Wird ein Strafbefehl direkt angekündigt?
    Klar, dass man mitbekommt, dass die Polizei ermittelt. Aber ein Strafbefehl kann doch auch ohne mündliche Verhandlung aus den Ermittlungsergebnissen der Polizei heraus resultieren, oder?

    Rückblickend zu der ganzen Geschichte in der Hoffnung, dass noch jemand normal mit mir diskutiert und ich nicht wieder einen Shitstorm loslöse:


    Das Recht des einen auf körperliche Unversehrtheit mit dem Recht des anderen auf körperliche Unversehrtheit aufzuwiegen ist schwierig. Das haben wir einerseits bei dem Luftsicherheitsgesetz und andererseits bei dem Entführungsfall Metzler gesehen.
    Das man in dem Fall des Notarztes versucht hat technokratisch und nicht philosophisch zu entscheiden, hat in mir Unverständnis ausgelöst.
    Ein breite Diskussion und eine Argumentation mit der Frage, was darf man um ein Leben zu retten, wäre mir lieber gewesen. Da es in meinen Augen kein 08/15 Verkehrsverstoß war.
    Deswegen habe ich den Strafbefehl verurteilt.


    Die Höhe des Strafbefehls ist ein anderes Kapitel. Nur soweit:
    Die Argumentation ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu sein, weil man im Notarzteinsatz rasant fährt, erscheint auch nur bedingt schlüssig.


    Schlussendlich:


    Ich bin über die Einstellung des Verfahrens enttäuscht. Ich hätte mir einen Prozess erwünscht. Andererseits hat man durch die Einstellung den Beteiligten die Mühen eines Strafprozesses erspart, der durchaus ganz gewaltig an einem nagen kann.
    Für uns Unbeteiligte wäre ein Prozess aber besser gewesen.