Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft hat im Juni diesen Jahres ein Positionspapier zum Thema "Besoldung von Notfallsanitätern/-innen in den Feuerwehren" veröffentlicht.
ZitatAn Hand der geschilderten zeitlichen Gliederung der Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in ist erkennbar, dass der gesamte Ausbildungsverlauf mit einem Studiengang zum Bachelor vergleichbar ist. Der Zeitansatz für ein Studium in der Sicherheitstechnik beläuft sich auf sechs Semester (drei Jahre) Regelstudium. Wenn man die Zeit für das Abitur und ggf. zwei zusätzliche Semester hinzurechnet, dann ist eine Ausbildung zum Bachelor der Sicherheitstechnik nach sechs Jahren abgeschlossen. Der Bachelor ermöglicht den Einstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Aus diesem Grund ist die Arbeitsgruppe Notfallsanitäter/innen der DFeuG der Auffassung, dass man die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in einem Bachelor Studiengang gleichsetzen muss.
Dies festigt die Auffassung, dass der/die Notfallsanitäter/in nach der bestandenen Prüfung im Eingangsamt des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (A9 g.D.) eingegliedert werden muss. Oder alternativ die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes(m.D.) im Rahmen einer Sonderlaufbahn bis zur Besoldungsgruppe A11 geöffnet wird.
Die DFeuG fordert die Besoldung von:
- Notfallsanitäter/in A9 g.D. (A9 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeldgruppe bei Tarifbeschäftigten
- Notfallsanitäter/in als Praxisanleiter/in A10 g.D. (A10 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeldgruppe bei Tarifbeschäftigten
- Notfallsanitäter/in als leitender Praxisanleiter/in und /oder OrgL A11 g.D. (A11 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeldgruppe bei Tarifbeschäftigten
Hier findet ihr das Positionspapier der DFeuG als PDF: Webseite DFeuG
Gruß