Main-Taunus-Kreis ruft Katastrophenzustand aufgrund der Flüchtlingslage aus

  • Nö - denn wir reden von normalen Sporthallen für Schul- und Vereinssport und nicht von Stadien irgendwelcher Wirtschaftsunternehmen, die sich als Sportverein tarnen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich weiß nicht, welchen konkreten Vorteil der Kat-Fall bringt. Das mit dem Baurecht ist ein interessanter Aspekt, aber das ist für mich ohne belastbare Quelle erstmal nur Mutmaßung.
    Ich weiß auch nicht, ob man den Kat-Fall zwingend für die Geschichte mit der Freistellung braucht, denn hier vor Ort geht es jetzt schon fast die dritte Woche ohne.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Verzeihung, aber die Erleichterungen im Baurecht ist keine Spekulation sondern eine Aussage der offiziellen Veröffentlichung des Kreises, zu finden auf der letzten Seite des von mir im ersten Beitrag verlinkten Dokuments. Dass dies bei den Erwägungen eine Rolle gespielt hat dürfte damit sozusagen amtlich sein...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Wollte das nicht generell als abwegig hinstellen, mir wäre das nur neu. Andererseits kann ich aus der eigenen Erfahrung der letzten paar Tage sagen, dass der Aspekt Baurecht einem durchaus die Suppe versalzen kann. Da ich aber nicht überblicken kann, was für einen Landkreis noch so alles an dieser Entscheidung hängt, kann ich nicht abschätzen, ob baurechtliche Vorschriften da ausschlaggebend sind.

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  • Und heute wurde der Kat-Fall wieder aufgehoben, alle Vorbereitungen seien soweit abgeschlossen (Meldung eben im Radio bei hr-info).

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  • Das habe ich mich auch gefragt. Wir hatten hier vor Ort z.B. das "Problem", dass das Bauamt den maximalen Abstand zwischen einem Bett und einem Notausgang auf 30 m begrenzt hat bzw. die Einhaltung dieser Regelung eingefordert hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so etwas durch den Kniff mit dem (vorübergehenden) Kat-Fall dauerhaft umschiffen kann.
    Einem Radiobericht zum Thema MTK zufolge war nicht nur allein das Baurecht interessant, sondern eben auch die "Beschlagnahmung" von Hallen und die Freistellung der Arbeitnehmer in der Aufbauphase.

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  • Dauerhaft sicherlich nicht, aber halt vorübergehend - bis man eine andere Lösung gefunden hat.


    Die Freistellung und Bezahlung der Helferinnen war sicherlich ein zweiter Grund.
    Drittens -und das hatte ich hier schon geschrieben- geht die Solidarität bei vielen nicht über die Ortschaftsgrenze hinweg:
    "warum bekommen wir, wo doch in x-y auch..." :motz:

    raphael-wiesbaden


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