Eine Privatrechnung über jeweils 700 Euro, welche zwei junge Männer der freiwilligen Feuerwehr Bergheim (Augsburg) für eine Hilfeleistung durch den Rettungsdienst erhielten, sorgte beim zuständigen Bürgermeister sowie der Feuerwehr für Verärgerung.
Die beiden Feuerwehrleute waren beim Großbrand des Klosters Maria Medingen im Einsatz, als sie aufgrund von Kreislaufproblemen durch den anwesenden Rettungsdienst und einer Notärztin untersucht wurden. Es mussten keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden; die beiden Einsatzkräfte hatten sich nach einer halben Stunde wieder erholt.
Nun erhielten sie eine private Rechnung für die Versorgung durch einen Notarzt. Der Dillinger Rettungsdienstleiter vermutet ein Versehen der Krankenkasse, das sich schnell aufklären lasse. Durch das Anfertigen eines Einsatzprotokolls würde die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern (ZAST) den Einsatz bearbeiten und direkt mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen. Im Falle der beiden Feuerwehrleute sei die Unfallversicherung der Gemeinde zuständig, wohin der Bürgermeister der betroffenen Feuerwehrleute die Rechnung inzwischen geschickt hat.
In der Regel würden die bayerischen Notärzte bei solchen Hilfeleistungen bei den Feuerwehrleuten allerdings gar nichts berechnen, weiß der Dillinger Rettungsdienstleiter zu berichten, sondern sich lediglich mit dem Anfertigen eines Protokolls absichern. Nur Krankentransporte würden in Rechnung gestellt. Bayern sei hier humaner, als die Nachbarn aus Baden-Württemberg, wo alles abgerechnet werden würde. Die beim Klosterbrand im Einsatz befindliche Notärztin, welche die beiden Feuerwehrleute untersuchte, könnte aus Baden-Württemberg kommen. Mit einem Notarzt aus Bayern könne der Rettungsdienstleiter über die Rechnung sprechen, mit einem Notarzt aus dem benachbarten Baden-Württemberg ginge das nicht. Dem Bürgermeister und dem Feuerwehrkommandanten hat er seine Unterstützung angeboten; den Unmut über die Rechnung könne er schon verstehen.