Was passiert bei Krankheit

  • Hallo Leutz,
    wie sieht es denn bei euch aus wenn ein langjähriger Mitarbeiter aufgrund einer Berufserkrankung oder sonstiger Erkrankung nicht mehr im Rettungsdienst arbeiten kann/soll aber noch zu jung ist um in Rente zu gehen?

  • Dann wird er aufs NEF abgeschoben oder macht Zentrale. (soweit die Theorie meines letzten Arbeitgebers).


    Sonst kann man, je nach Einschränkung und individueller Wachenstruktur ja auch nen Bürojob machen. Buchhaltung oder sowas. Aber einfach ist das sicher nicht.

  • also ich hab in meinem "Verein" in 20 Jahren noch keinen Kollegen gesehen, der aus Krankheitsgründen "abgeschoben" wurde....- wenn ich auch mit vielen Dingen, die mein Arbeitgeber so an den Tag bringt nicht einverstanden bin, so muss ich eines sagen: um solche Mitarbeiter wird sich bemüht und gekümmert!!


    Mögliche Tätigkeiten bei uns im Kreisverband:


    - Ausbildungsabteilung
    - Hausnotruf
    - KTP- und RD-Abrechnung
    - mobiler sozialer Dienst


    die Option "NEF" birgt bei uns durch die hohe Einsatzfrequenz eher eine Mehrbelastung als die Möglichkeit, sich zu "schonen"....



    Bernhard

  • Mit "aufs NEF abschieben" mein ich ja nur die Kollegen, die beispielsweise nicht mehr viel oder schwer heben dürfen. Wenn man soweit ist, dass man den gesamten Einsatzdienst nicht mehr machen kann, bleibt ja nur noch ein Bürojob oder die komplette Umschulung, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeiten hat. Leider

  • Die Option "Nur-NEF" kenn ich auch so.
    Das war damals ein MA mit cardialer Erkrankung. Der hatte bis zur Pensionierung nur noch NEF-Schichten mit der Zusage seines Arbeitgebers, dass das medizin. Equipment vom Doc getragen wird.
    Ja, Sachen gibt's .....

  • Hallo zusammen, meine pers. Erfahrung: man fliegt raus! Man suche einen Grund und werfe den unbequemen Mitarbeiter raus.

  • @ Rettungshexe: Da musst Du aber wirklich schlechte Erfahrungen gemacht haben! In dewr Regel ist es für den AG nicht einfach, sich langjähriger Mitarbeiter einfach "zu entledigen". Ausserdem zeugt ein solcher Umgang mit Bediensteten, die "nicht mehr so können" von absolut mangelhafter Sozialkompetenz!!
    Handelte es sich bei dem von Dir angesprochenen Fall um einen AG des öffentlichen Dienstes, oder einen Privatanbieter?





    Bernhard

  • Bei meinem AG gibt es keinen Sozialplan, der eine anderweitige Unterbringung auf einem "Schonarbeitsplatz" langfristig regeln würde. Einen älteren Kollegen auf den KTW zu versetzen mag vielleicht als Versuch gelten können, aber eine echte Lösung ist hier noch nicht in Sicht - zumal das Berufsbild Rett.-Ass. als solches gerade mal 16 Jahre auf dem Buckel hat. Wir werden also noch einiges regeln müssen - denn wenn wir's nicht selbst tun, tut es niemand. Die AGs, welche ich kennen gelernt habe betrachten ältere oder nicht mehr ganz fitte Kollegen als unnötige Kostenquellen! Ganz im SInne des periculum humanitas...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Kenne einen Kollegen, der marcumarisiert wurde und dann nur noch Baby-NAW gefahren ist. Ich finde, es gibt schlechtere Möglichkeiten.

  • Bernhard, es war eine HiOrg. Andere sind besser... Dortige Praxis: man gibt nur Zeitverträge. Nach Ablauf wird der Vertrag eines unbequemen Mitarbeiters einfach nicht verlängert. Einfach aber effektiv!

  • Zitat

    Original von Retter28
    Meine Erfahrung:


    Ich zitiere: "Sobald Sie berufsunfähig sind, ist das Arbeitsverhältnis beendet...."


    Leider wahr und und auch vom Arbeitgeber durchsetzbar, wenn auch nicht gerade einfach

  • Das Thema hatten wir im Grunde ja schon mehr oder weniger in diesem Thread:
    tusse kucken


    Dort hatte ich auch schon etwas zum Thema BU-Versicherung gesagt.


    Und die Anerkennung von WS-Schäden als Berufskrankheit bei RA ist fast unmöglich.


    Leider ist es tatsächlich so, wie es Rettungshexe bereits darstellte.



    @ Rettungshexe:
    Kaum zu glauben, dass R.N. heute so übel drauf ist. War früher mal ganz anders der Gute. Heul den Leuten da aber nicht nach. Sind es nicht wert.
    L.G.

  • Betroffene Kollegen werden nach Möglichkeit auf die Leitstelle oder eventuell auf das NEF versetzt. Auch andere Tätigkeiten, z.B. im Zentrallager, sind denkbar. Einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht, unser Arbeitgeber versuch allerdings, eine Möglichkeit zu schaffen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hmm, schreckliche Praxis...


    "Dauerkranke" Mitarbeiter werden entsorgt??? Naja, da würde ich wohl erstmal meinen Rechtschutz einschalten. Ab gewissen Dienstjahren bei dem AG drängt die BG in ZUsammenarbeit mit dem Betroffenen und dem AG dazu, einen anderweitig geeigneten Arbeitsplatz für den Mitarbeiter aufzutun. Wieterhin ist es dem AG nicht so ohne weiteres möglich ein MA zu kündigen... Gut, bei Zeitverträgen... ABer nach einer gewissen Beschäftigungszeit besteht auch hier das Anrecht auf eine unbefristete Stelle... Das findet sich dann in den jeweils gültigen Vorschriften des Tarifvertrages bzw. der Arbeitsgesetze.


    Ich kenne es so, dass Mitarbeiter die den Einsatzdienst nicht mehr machen können in andere Abteilungen versetzt werden (bsp. AUsbildung, Hausnotruf, etc.)... Die Frage ob sie dann hierfür geeignet sind oder nicht lass ich offen...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von oepfae


    Ich kenne es so, dass Mitarbeiter die den Einsatzdienst nicht mehr machen können in andere Abteilungen versetzt werden (bsp. AUsbildung, Hausnotruf, etc.)... Die Frage ob sie dann hierfür geeignet sind oder nicht lass ich offen...


    ...oder Wachenleiter...

  • Ich weiß gar niocht wen du meinst, lieber Vossi


    Aber zurück zum Thema...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Dann gibt es ja noch ne Hoffnung der kompletten Umschulung zu entgehen... Schau`n mer mal.
    Übrigens, die Deutsche Rentenversicherung erkennt Rückenbeschwerden schon noch als Grund für eine berufliche Rehabilition an, gaaaaanz sicher ;-)

  • Erfahrung meinereiner:


    Kollege a) Z. n. mehrmaligen BSV und einer letzendlichen Versteifung der LWS -> Leiter der Breitbandausbildung, Koordination von Kursen usw.


    Kollegin b) litt 2 Jahre unter einem nicht verschlossenen faustgroßen Wundareal mit Folgeentzündungen. Man entlies die Kollegin nach fast 3 Jahren Krankheitsdauer und mehrmaligen Eingliederungsversuchen. Auch Bürojobs sind nicht sicher.


    Kollege c) wurde nach einer verschwiegenen Epillepsie-Erkrankung entlassen. Er setzte bei enem Anfall einen RTW an die Wand, Kollege und Patient gott sei Dank wohlauf.