Also reicht dann auch zum Funken der Inhalt an Ausbildung, der im RS-Lehrgang vermittelt wird?
Braucht man für den Digitalfunk also nicht mehr Zertifikate etc.?
Nicht, dass ich wüsste - aber der Digitalfunk ist quasi nach meiner Zeit, da bin ich nicht auf dem aktuellen Stand.
http://www.feuerwehr-kassel.eu/miniwebs/feuerwehr/12627/
Einen 27 UE dauernden Sprechfunklehrgang braucht man aus juristischer Sicht folglich nicht?
Das wäre mir neu - zumal dort offenbar juristische Inhalte nicht Gegenstand des Lehrplans sind, und auch von Digitalfunk lese ich da nicht viel.
Verpflichtende Vorgaben für eine sehr umfangreiche Funkausbildung kenne ich nur aus Hessen; das ist m.W. bundesweit ein Ausnahmefall, ebenso wie die Präsenz der dortigen Leitfunkstellen und deren Überwachung der Funkdisziplin.